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Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Objektplanung der Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt übe...
Landschaftsarchitektur
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Stadtbergen
- Veröffentlicht:
- 05. August 2026
- Frist:
- 03. September 2026
- Thema:
- Landschaftsarchitektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine D
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Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Freianlagen, gem. §§ 38 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen (Zufahrt über Osterfeldstraße)). Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 200 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 2.350 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Ob ggf. weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden müssen, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen:- 8 Gruppen- / Hausaufgabenräume - 2 Mehrzweckräume - 2 Mehrzweckzone - Aufbereitungsküche mit Nebenräumen (wie z.B. Lager, Personal WC, Umkleide, Anlieferung, Spülküche, Kühllager) – Garderobe - Müllraum und Außenlager - Sanitäreinrichtungen (WC-Buben und -Mädchen + Behinderten-WC). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Das Dach sollte für eine DErsatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Tragwerksplanung, gem. §§ 49 ff. HOAI 2021, LPH 1-6, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 6, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Alle weiteren Unterlagen werden vom Auftraggeber allen Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Tragwerksplanung beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 4: ggf. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - - -- in LPH 8: ggf. ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen und ggf. Überarbeitung der Planung bei Abweichungen von den ursprünglichen Feststellungen. - - -Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen.Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Tragwerksplanung, gem. §§ 49 ff. HOAI 2021, LPH 1-6, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 6, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Alle weiteren Unterlagen werden vom Auftraggeber allen Bietern in der 2. Verfahrensstufe zur Verfügung gestellt. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Tragwerksplanung beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 4: ggf. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz - - -- in LPH 8: ggf. ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen und ggf. Überarbeitung der Planung bei Abweichungen von den ursprünglichen Feststellungen. - - -Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen.Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - - Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - - Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen:- in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 4, 5 und 6 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - - in LPH 9: ggf. Überwachen der MängelbeseitigungErsatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1-3 und 5-9, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 3 und 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - - Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - - Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6 (ELT) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen:- in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 4, 5 und 6 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - - in LPH 9: ggf. Überwachen der MängelbeseitigungErsatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen.Ersatzneubau OGTS Parkschule Stadtbergen, Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Stadt StadtbergenStadtbergenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS), gem. §§ 53 . HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. - - -Die Stadt Stadtbergen plant einen Ersatzneubau für den Pavillon 7 der Parkschule Stadtbergen (Sonnenstraße 7, 86391 Stadtbergen) zu errichten. Es soll eine neue Offene Ganztagesschule (OGTS) für bis zu ca. 160 Kinder entstehen. Hierfür werden ca. 1.141 m² NUF bzw. ca. 1.826 m² BGF vorgesehen. Zu Beginn muss das Bestandsgebäude, bestehend aus 3 Gruppenräumen, Verbindungsfluren, Garderoben und Sanitäranlagen, abgebrochen werden. Das Bestandsgebäude ist mindestens 35 Jahre alt und wurde als gedämmte Holzständerbauweise mit Teilunterkellerung konstruiert. Am Bestandsgebäude wurde ein vierter Gruppenraum angebaut, welcher in Containerbauweise, bestehend aus 3 Containern, errichtet wurde. Diese Container müssen vor Beginn der Neubaumaßnahme umgelagert werden. Die Betreuung der derzeit 110 Kinder findet während der Baumaßnahme optional in der Schule bzw. in den Containern statt. Es müssen voraussichtlich weitere Containerbauten für die übergangsweise Betreuung der Kinder errichtet werden. - - -Der Neubau soll nachfolgende Räume umfassen: 4 Gruppenräume, 4 Hausaufgabenräume, 2 Mehrzweckräume, 1 Mensa + Spülküche, 1 Leitungsbüro, 1 Personlaraum, 1 Sportraum sowie Nebenräume (Reinigung, Lager, Sanitäranlagen Schüler und Betreuer). Alle nicht im Raumprogramm erwähnten Flächen (z. B. Flure, Technikräume, etc.) müssen in einer wirtschaftlichen Größe geplant werden. Der AG bevorzugt eine Lösung mit einem mindestens zweigeschossigen Gebäude, welches langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten ist. Die Barrierefreiheit ist u. a. durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Es wird ein hoher Energiestandard angestrebt. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Das Gebäude soll wartungsarm sein und die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Das Dach sollte für eine Dachbegrünung und Photovoltaik-Anlage geeignet sein. Laut Stellplatzsatzung sind mindestens 6 PKW-Stellplätze notwendig (je 30 Kinder ein Stellplatz) sowie 20 Fahrradstellplätze (5 Stellplätze je Gruppe). - - - Bei diesem Projekt werden Förderungen gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, Stand 23.08.2023, beantragt. - - - Die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8 (HLS) beinhaltet u. a. folgende besondere Leistungen: - in LPH 1: ggf. Mitwirkung bei der Vorbereitung, Ausschreibung sowie Begleitung der Abbrucharbeiten - - -- in LPH 1: Containerbauten für Übergangsnutzung: ggf. Mitwirken beim Versetzen dreier bestehender Containerbauten mit einer Fläche von insgesamt 54m² sowie einer Erweiterung um zusätzliche Containerbauten, einschließlich Sanitärcontainer, mit einer Fläche von ca. 200 m² - - -- in LPH 2: ggf. Mitwirken bei einer vertieften, qualifizierten Kostenschätzung - - -- in LPH 2-3: ggf. Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils ALG 1-3, 7 und 8 eines Raumbuches - - -- in LPH 3: ggf. Mitwirken beim Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung - - -- in LPH 3-8: ggf. Zuarbeit für die Erstellung des Verwendungsnachweises - - -in LPH 9: ggf. Überwachen der Mängelbeseitigung - - - Zeitlicher Ablauf: Die Fertigstellung inkl. Schlussrechnung muss bis Ende Dezember 2027 und die Inbetriebnahme zum Januar 2028 erfolgen. Der Projektabschluss (abgeschlossene Mängelbeseitigung) muss bis April 2028 erfolgen.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten; --- Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. §§ 33 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Die Leistungsphasen 1 und 2 werden mit prozentual geringfügig reduziertem Leistungsbild beauftragt werden aufgrund der bereits erfolgten Projektentwicklung mit Machbarkeitsstudie, die LPH 3-9 vollumfänglich. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- In diesem Verfahren werden nach Durchführung des Teilnahmewettbewerbs die Teilnehmer, die zur VergabPlanung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung.
Stadt AugsburgAugsburgEine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten; --- Planungsleistungen Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8, gem. §§ 55 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen für die Technische Ausrüstung ALG 1-3, 7 und 8, gem. §§ 55 ff. HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll ko
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 03. September 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stadt Stadtbergen.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.