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Ersatzneubau der Einfeldturnhalle der Grundschule in Senden - Wullenstetten. TRAGWERKSPLANUNG
Planungsleistungen ab LHP 3 auf Basis einer Machbarkeitsstudie für die Turnhalle einer Grundschule mit Raumprogrammerweiterung für den Ganztagesbereich, Im Projekt sind die Regelungen zu Bundesfördermittel anzuwenden
Tragwerksplanung
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Inhalt auf einen Blick
Planungsleistungen ab LHP 3 auf Basis einer Machbarkeitsstudie für die Turnhalle einer Grundschule mit Raumprogrammerweiterung für den Ganztagesbereich, Im Projekt sind die Regelungen zu Bundesfördermittel anzuwenden
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Senden
- Veröffentlicht:
- 18. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Tragwerksplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Planungsleistungen ab LHP 3 auf Basis einer Machbarkeitsstudie für die Turnhalle einer Grundschule mit Raumprogrammerweiterung für den Ganztagesbereich, Im Projekt sind die Regelungen zu Bundesfördermittel anzuwenden
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Auftraggeber: Stadt Senden Verfahren: Bekanntmachung vergebener Aufträge Vergabeordnung: VGV Aktenzeichen: 6210.032 Ort: 89250 Bayern - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannoverFrist: 10. Aug.
Grundschule Beuthener Straße in Hannover- Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 40 Mio. brutto geschätzt (KG 200 bis 700). Die Tragwerksplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Tragwerksplanungsbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannover
Grundschule Beuthener Straße in Hannover- Tragwerksplanung gem. §§ 49-52 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 40 Mio. brutto geschätzt (KG 200 bis 700). Die Tragwerksplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Tragwerksplanungsbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium - Tragwerksplanung
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Landeshauptstadt Hannover - Fachbereich Gebäudemanagement
Grundschule Beuthener Straße - Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Pargraph 34 HOAI 2021
Die Grundschule Beuthener Straße in Hannover wurde nach einem Brand in Teilen zerstört. Die 4-zügige Grundschule soll am bestehenden Standort grundlegend saniert, im Bereich des Brandes um Aula, Sanitärbereiche, Ganztag und eine Einfeld - Sporthalle erweitert werden. Die Schule ist während der Bauzeit vollständig ausgelagert, daher kann die Realisierung in einem Bauabschnitt erfolgen. Die BGF der zu sanierenden und zu erweiternden Flächen liegt bei rd. 6.360 m2. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Die Objektplanung für dieses Projekt wurde bisher durch ein Architekturbüro bis einschließlich LP2 begleitet. Die bereits vorliegende Planung soll übernommen und in den noch ausstehenden Leistungsphasen (ab LP 3) fortgeführt und abgeschlossen werden. Aufgrund besonderer Abhängigkeiten der Bau- und Raumakustik zum avisierten Entwurf der Gebäudeerweiterung soll eine ggfs. erforderliche Fachplanungsleistung als Besondere Leistung mit angeboten werden. Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden. Stufenweise Beauftragung: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen. Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau- / Bauunterlage voraussetzt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI 2021. Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers zur Verfügung. - Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat - HochbauamtWiesbaden
Sanierung, Umbau und Erweiterung Grundschule Schelmengraben, Wiesbaden; Objektplanung Gebäude und Innenräume und Interimscontaineranlage, LPH 1 - 9
Ausgangssituation / Aufgabenstellung Die Grundschule Schelmengraben ist eine 4-zügige Grundschule mit Eingangsstufe. Das Gebäude besteht aus 2 Bauteilen, welche in den Jahren 1973 und 1975 errichtet wurden. Die vorhandenen räumlichen Kapazitäten der Grundschule Schelmengraben reichen nicht aus, um den künftigen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Des Weiteren befindet sich das Bestandsgebäude in einem sanierungsbedürftigen Zustand. Die Grundschule Schelmengraben soll deshalb saniert und um ca. 600 m² HNF gemäß Raumprogrammvorgabe erweitert werden. Eine Mensa für ca. 450 Essen in drei Schichten soll gebaut werden. Es ist vorgesehen den Bestand zu einer "Clusterschule" umzubauen. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2022 eine Machbarkeitsstudie erstellt. In dieser Studie wurden zwei Varianten untersucht. Im Zuge der Machbarkeitsstudie wurden auch Baumgutachten, statische Untersuchungen, der konstruktive Brandschutz sowie die Schadstoffbelastung untersucht. Es ist vorgesehen während der Umbaumaßnahmen den Schulbetrieb und die erforderliche Mensa in eine Containeranlage auszulagern bzw. zu errichten. Die anzubietenden Planungsleistungen beinhalten die Planungsleistungen Sanierung, Umbau und Erweiterung und die Planungsleistungen der Containerstellung (1.ter und 2.ter Bauabschnitt). Detaillierte und ausführliche Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung samt zugehörigen Anlagen (Anlage 02a) zu entnehmen. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Objektplanung Gebäude und Innenräume sowie Objektplanung Gebäude und Innenräume für Interimscontaineranlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 3, Abschnitt 1, § 33-37, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus die im Vertragsentwurf (Anlage 02d) aufgeführten Besonderen Leistungen. Weiterführende ausführliche Informationen über die zu beauftragenden Leistungen sind der beigefügten Aufgaben- und Leistungsbeschreibung nebst zugehörigen Anlagen (Anlagen 02a) zu entnehmen. Weitere Planungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Bei der Angebotserstellung ist die bereits erfolgte planerische Abstimmung / Vorleistung aus der Machbarkeitsstudie sowie eine reduzierte Ausführungsplanung aufgrund der Container-Bauweise zu berücksichtigen. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten einer Fachfirma für Container-Modulbauten zu vergeben. Eine funktionale Leistungsbeschreibung für die geplante Containeranlage als Interimsmaßnahme in Zusammenarbeit mit den Fachplanern wird erforderlich sein. Optionen Es erfolgt ein stufenweiser Leistungsabruf (Optionen), vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse zur weiteren Umsetzung des Projektes sowie der Entscheidung der AG im weiteren Projektverlauf: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Containeranlage: 2. Bauabschnitt Schulcontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: Stufe I: LPH 1-3 Optional Containeranlage: 1. Bauabschnitt Mensacontainer Stufe I: LPH 1-3, Stufe II: LPH 4, Stufe III: LPH 5-7, Stufe IV: LPH 8-9 Mit dem Zuschlag in diesem Vergabeverfahren werden zunächst folgende Leistungen abgerufen: keine Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat. Die Beauftragung der weiteren Stufen oder Abschnitte erfolgt in schriftlicher Form. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Stufen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Sanierung, Umbau und Erweiterung: Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. Juli 2027 Abschluss LPH 6/7:ca. August 2028 Baubeginn:11.08.2028 Bezugsfertige Fertigstellung:ca. August 2030 Containeranlage: (1.Bauabschnitt Mensacontainer (optional), 2. Bauabschnitt Schulcontainer) Beginn der Leistungserbringung: ca. Juli 2025 Abschluss Leistungsphase 3:ca. Februar 2026 ( = Bereitstellung Unterlagen für die Plausibilitätsprüfung) Abschluss Plausibilitätsprüfung: ca. Ende Juni 2026 Abschluss LPH 4:ca. Juli 2026 (= Einreichung Bauantrag) Abschluss LPH 5:ca. August 2026 Abschluss LPH 6/7:ca. März 2027 Baubeginn Container Mensa (1.BA):ca. April 2027 Bezugsfertige Fertigstellung Container Mensa (1.BA):06.08.2027 Baubeginn Container Schule (2.BA):ca. Januar 2028 Bezugsfertige Fertigstellung Container Schule (2.BA):03.07.2028 Bei den angegebenen Daten der Leistungserbringung handelt es sich um Richtwerte. Es ist im Einzelnen zu prüfen, ob der Baubeginn früher als angegeben erfolgen kann.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Senden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.