Universitätsklinikum Jena
Ersatzbeschaffung SPECT-CT
Die Leistung ist als Generalübernehmer-GÜ-Leistung anzubieten und zu erbringen, d.h. vollständige Übernahme aller für eine betriebsbereite Anlagebereitstellung erforderlichen Leistungen, incl. sämtlicher notwendigen Planungs- und Anpassungsarbeiten. Insbesondere ist er zuständig für die Demontage/Entsorgung der Altgeräte, die Durchführung...
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Inhalt auf einen Blick
Die Leistung ist als Generalübernehmer-GÜ-Leistung anzubieten und zu erbringen, d.h. vollständige Übernahme aller für eine betriebsbereite Anlagebereitstellung erforderlichen Leistungen, incl. sämtlicher notwendigen Planungs- und Anpassungsarbeiten. Insbesondere ist er zuständig für die Demontage/Entsorgung der Altgeräte, die Durchführ...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universitätsklinikum Jena
- Veröffentlicht:
- 18. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Bildgebung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Leistung ist als Generalübernehmer-GÜ-Leistung anzubieten und zu erbringen, d.h. vollständige Übernahme aller für eine betriebsbereite Anlagebereitstellung erforderlichen Leistungen, incl. sämtlicher notwendigen Planungs- und Anpassungsarbeiten. Insbesondere ist er zuständig für die Demontage/Entsorgung der Altgeräte, die Durchführung und Übernahme sämtlicher Kosten der baulichen und technischen notwendigen Umbaumaßnahmen vom bestehenden Bereich, Anpassungs- und Anschlußarbeiten bis hin zur
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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9- Universitätsklinikum Jena
Ersatzbeschaffung SPECT-CT
Die Leistung ist als Generalübernehmer-GÜ-Leistung anzubieten und zu erbringen, d.h. vollständige Übernahme aller für eine betriebsbereite Anlagebereitstellung erforderlichen Leistungen, incl. sämtlicher notwendigen Planungs- und Anpassungsarbeiten. Insbesondere ist er zuständig für die Demontage/Entsorgung der Altgeräte, die Durchführung und Übernahme sämtlicher Kosten der baulichen und technischen notwendigen Umbaumaßnahmen vom bestehenden Bereich, Anpassungs- und Anschlußarbeiten bis hin zur Gebaeudeplanung baulicher Brandschutz
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau BIMA BPOL DEG Kasern Geb 2a-h,k Brandsch 2026_G0_Planung Inst baul Brandschutz Im Rahmen der Maßnahme „Instandsetzung des baulichen Brandschutzes“ sind am Standort Deggendorf der Bundespolizei die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K durchzuführen, um die bauordnungsrechtliche Konformität herzustellen. Die Maßnahme umfasst sämtliche Leistungsphasen der HOAI. Grundlage der Maßnahme bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der eingesetzten Prüfsachverständigen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Umsetzung der in den Prüfbescheinigungen festgelegten bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Übereinstimmung der ausgeführten Maßnahmen mit den Prüfbescheinigungen aufzuzeigen und von den zuständigen Prüfsachverständigen zu bescheinigen. In Summe sind ca. 43.000 m² Nutzfläche (NUF) zu bearbeiten. Die Kostenobergrenze (KOG) für die Maßnahme beträgt 13,179 Mio. €. Die Planung hat durch fachkundige und einschlägig erfahrene Fachplaner für baulichen Brandschutz zu erfolgen. Diese müssen über nachgewiesene Erfahrung in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten für Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit Anforderungen des Sonderbaus verfügen. Die Planungs- und Ausführungsleistungen umfassen insbesondere: • Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Erarbeitung ergänzender Nachweise, • Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich Nachweisen für Brandabschnittsbildung, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts), flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise für technische Anlagen (Brandmelde-, Entrauchungs-, Löschtechnik), • Herstellung einer Löschwasserleitung einschließlich Einrichtung eines neuen, hydraulisch geeigneten Hydranten am Standort zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung; hierzu zählen hydraulische Nachweise, Abstimmung mit dem Wasserversorger und der Feuerwehr, erforderliche Anschlussgenehmigungen sowie Durchführung von Druck- und Durchflussprüfungen, • Koordination mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Prüfsachverständigen sowie Abstimmung mit dem Nutzer (Bundespolizei), • Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen, • Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln entspricht.- Staatliches Bauamt Passau
Gebaeudeplanung baulicher Brandschutz
Beabsichtigung der Vergabe von Leistungen: Staatliches Bauamt Passau BIMA BPOL DEG Kasern Geb 2a-h,k Brandsch 2026_G0_Planung Inst baul Brandschutz Im Rahmen der Maßnahme „Instandsetzung des baulichen Brandschutzes“ sind am Standort Deggendorf der Bundespolizei die bauliche Anpassung und Instandsetzung der Gebäude 2a bis 2h sowie K durchzuführen, um die bauordnungsrechtliche Konformität herzustellen. Die Maßnahme umfasst sämtliche Leistungsphasen der HOAI. Grundlage der Maßnahme bilden die vorliegenden Brandschutznachweise sowie die zugehörigen Prüfbescheinigungen der eingesetzten Prüfsachverständigen. Ziel der Maßnahme ist die vollständige Umsetzung der in den Prüfbescheinigungen festgelegten bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen sowie die lückenlose Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Übereinstimmung der ausgeführten Maßnahmen mit den Prüfbescheinigungen aufzuzeigen und von den zuständigen Prüfsachverständigen zu bescheinigen. In Summe sind ca. 43.000 m² Nutzfläche (NUF) zu bearbeiten. Die Kostenobergrenze (KOG) für die Maßnahme beträgt 13,179 Mio. €. Die Planung hat durch fachkundige und einschlägig erfahrene Fachplaner für baulichen Brandschutz zu erfolgen. Diese müssen über nachgewiesene Erfahrung in der ganzheitlichen Planung und Umsetzung von Brandschutzkonzepten für Gebäude der Gebäudeklasse 5 mit Anforderungen des Sonderbaus verfügen. Die Planungs- und Ausführungsleistungen umfassen insbesondere: • Prüfung und vollständige Übernahme der Anforderungen aus den vorliegenden Brandschutznachweisen und Prüfbescheinigungen; gegebenenfalls Erarbeitung ergänzender Nachweise, • Erstellung der Ausführungs- und Detailplanung einschließlich Nachweisen für Brandabschnittsbildung, Feuerwiderstand von Bauteilen, Abschottungen (Schotts), flucht- und rettungswegbezogenen Maßnahmen sowie ggf. notwendiger Nachweise für technische Anlagen (Brandmelde-, Entrauchungs-, Löschtechnik), • Herstellung einer Löschwasserleitung einschließlich Einrichtung eines neuen, hydraulisch geeigneten Hydranten am Standort zur Sicherstellung der erforderlichen Löschwasserversorgung; hierzu zählen hydraulische Nachweise, Abstimmung mit dem Wasserversorger und der Feuerwehr, erforderliche Anschlussgenehmigungen sowie Durchführung von Druck- und Durchflussprüfungen, • Koordination mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Prüfsachverständigen sowie Abstimmung mit dem Nutzer (Bundespolizei), • Erstellung aller erforderlichen Dokumente für die Abnahme (Werk- und Bestandspläne, geänderte Brandschutznachweise, Prüf- und Abnahmeprotokolle, Mängellisten) und Mitwirkung bei der Abnahme durch die Prüfsachverständigen, • Sicherstellung, dass die Ausführung den einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln entspricht. - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt Hürth
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Stadt HürthFrist: 08. Juni
Umbau und Erweiterung Martinusschule (Generalunternehmer)
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die schlüsselfertige, funktions-, betriebs- und bezugsbereite Erstellung des Erweiterungsneubaus von Bauteil C und des Umbaus der bestehenden Gebäude Bauteil A und B, Am Druvendriesch 19, 50354 Hürth. Zur vertragsgemäßen Herstellung des Projekts soll der Auftragnehmer alle erforderlichen Planungsleistungen, Lieferungen, Bauleistungen, auftragnehmerseitige Projektmanagementleistungen sowie alle sonstigen erforderlichen Leistungen im Sinne einer schlüsselfertigen Leistung erbringen. Ausgenommen hiervon sind lediglich folgende Leistungen: - Bauherrnseitige Interimscontainer für Klassenräume, während der Baumaßnahme. - Bauherrenseitiger Rückbau von Bäumen und Sträuchern, soweit dies für die Durchführung der Baufeldfreimachung des Erweiterungsbaus BT C notwendig ist. - Bauherrenseitiger Rückbau des 1-geschossigen Pavillons im Bereich des späteren Baufelds des Erweiterungsbaus BT C - Die Leistungen der Versorgungsträger gemäß den festgelegten Schnittstellen und Leistungsabgrenzungen für die Abwasseranlagen zwischen Übergabesammelschacht auf dem Schulgelände und öffentlichem Kanal sowie die Übergabestationen der weiteren Medien (Trinkwasser bis Wasserzähler, Fernwärme bis Übergabestation im HAR innerhalb des Gebäudes), Trinkwasserleitungen und Fernwärmeleitungen sowie Umverlegung der Fernwärmeleitung. - Das lose Mobiliar, das auftraggeberseitig zu liefern ist (Essbereich Mensa, Klassen- und Differenzierungsräume und Lernflure). - Beamer, Datenverarbeitungs-Endgeräte, Drucker und Medienwagen, - Telefonanlagen und -endgeräte, - Zentrale und dezentrale Serveranlagen (Lieferung und Inbetriebnahme aktiver Komponenten), Whiteboards, Tafeln und Smartboards, Leinwand mit Pylonen (Bühne Mensa / Veranstaltungsstätte) - Die flächendeckende W-Lan Versorgung erfolgt in Abstimmung mit Amt 10 und dem künftigen Generalunternehmer, die Beschaffung der Endgeräte (Access-Points) erfolgt über die Stadt Hürth. Der GU liefert die Versorgungsleitungen bis zu einem definierten Übergabepunkt in den einzelnen Räumen. Der Auftragnehmer soll sämtliche Planungsleistungen erbringen, die im Anschluss an die Baugenehmigung für eine nach Maßgabe dieses Vertrages anforderungsgerechte Realisierung des Projekts erforderlich sind. Insbesondere ist vom Auftragnehmer die Ausführungsplanung für alle notwendigen Gewerke zu erstellen. Der Auftragnehmer soll dabei seiner Planung die Planungsdokumente der Ausschreibungsunterlagen zugrunde legen und diese in Übereinstimmung mit der Leistungsbeschreibung eigenverantwortlich fortentwickeln. Die in den Ausschreibungsunterlagen enthaltenden Planungsdokumente haben die Planungstiefe einer Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 im Sinne der HOAI. Aufbauend auf der Entwurfsplanung wurde durch die auftraggeberseitig beauftragten Architekten und Ingenieure eine Leitdetailplanung erstellt, die Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist. Diese Leitdetailplanung umfasst zeichnerische Detaildarstellungen, die die Entwurfsplanung im Hinblick auf die durch den Auftragnehmer zu leistende Ausführungsplanung präzisieren. Sie stellt jedoch die baulichen Details nicht im Sinne einer vollständigen und ausführungsreifen Planung dar, sondern diese ist durch den Auftragnehmer zu einer solchen fortzuentwickeln. Die Bauausführung muss bei laufendem Betrieb der Schule auf der Liegenschaft erfolgen. Der Auftragnehmer hat daher insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass der Schulbetrieb zu keiner Zeit durch die Bauarbeiten behindert wird. Der Auftraggeber stellt im Rahmen des Vergabeverfahrens ein erstes Baulogistikkonzept zur Verfügung, das räumliche und zeitliche Vorschläge für den parallelen Betrieb und die Ausführung in 4 Phasen betrachtet. Das Konzept soll von den Bietern im Vergabeverfahren auf Umsetzbarkeit überprüft und fortentwickelt werden. Das im Vergabeverfahren überprüfte und vom jeweiligen Bieter fortentwickelte Konzept soll Gegenstand der Wertung (Zuschlagskriterium) werden. Nach Auftragserteilung ist es vom Auftragnehmer weiter zu detaillieren und entsprechend umzusetzen. Für den anfänglichen Betrieb des Gebäudes sind im Abgleich zu bereits bestehenden Verträgen die Wartungsleistungen vor GU-Abnahme mit Abgabe der Revisionsunterlagen anzubieten und zu erbringen. Im Anschluss an die Fertigstellung des Projekts soll der Auftragnehmer darüber hinaus auch die Wartung der technischen Anlagen in Übereinstimmung mit einer verlängerten Gewährleistungsfrist von 5 Jahren übernehmen. - Klinikum Darmstadt GmbHDarmstadt
Computertomographie für die Planung in der Strahlentherapie
Gefordert wird ein Computertomograph für die Durchführung von Planungs-CTs für die Bestrahlungsplanung gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leistungsverzeichnis LV Planungs-CT Darmstadt). Das System soll 1:1 ausgetauscht werden. Etwaige Anpassungen des Bodenrahmens und an der Schwerlastdecke sind im Leistungsverzeichnis in den Optionen mit einzureichen. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte), ob die möglichen Transportwege des einzubauenden Systems ausreichend sind und genutzt werden können und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich im Rahmen der Vorleistungsprüfung das Stromnetz des Gebäudes auf die zu erwartende Stromlast zu prüfen, da es im Gebäude zu Engpässen in der Stromversorgung kommen kann. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erfolgen. - Klinikum Darmstadt GmbHDarmstadt
Computertomographie für die Planung in der Strahlentherapie
Gefordert wird ein Computertomograph für die Durchführung von Planungs-CTs für die Bestrahlungsplanung gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leistungsverzeichnis LV Planungs-CT Darmstadt). Das System soll 1:1 ausgetauscht werden. Etwaige Anpassungen des Bodenrahmens und an der Schwerlastdecke sind im Leistungsverzeichnis in den Optionen mit einzureichen. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte), ob die möglichen Transportwege des einzubauenden Systems ausreichend sind und genutzt werden können und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich im Rahmen der Vorleistungsprüfung das Stromnetz des Gebäudes auf die zu erwartende Stromlast zu prüfen, da es im Gebäude zu Engpässen in der Stromversorgung kommen kann. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erfolgen. - Industrie-Center Neustadt GmbH
Verkehrsanlagenplanung gemäß § 45 ff. HOAI i.V. Anlage 13
Beauftragt werden Leistungen gemäß §§ 45 ff. HOAI i.V. mit Anlage 13 HOAI über die LPH 5 bis 9. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen: 1. Grundleistungen Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 45 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 13 HOAI zu den §§ 45 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung) Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen im Zusammenhang mit etwaig im weiteren Projektverlauf noch benötigten Leistungen der Leistungsphase 4 gemäß HOAI abzurufen, sofern erforderlich. Hierunter fallen insbesondere – sofern im jeweiligen Fachlos erforderlich – ergänzende, fortschreibende oder neu zu erstellende Leistungen im Rahmen der Genehmigungsplanung, einschließlich der Anpassung von Genehmigungsunterlagen sowie der Bearbeitung behördlicher oder fachlicher Nachforderungen. Die Vergütung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand auf Grundlage der im Formblatt 4 für diese Besonderen Leistungen angebotenen Stundensätze. Die maximale Vergütung für diese Option ist auf 10.000,00 EUR netto begrenzt. Lph 8: Örtliche Bauüberwachung inklusive aller gemäß Anlage 13 HOAI dazugehörigen Aufgaben (Bitte reichen Sie Ihre Kalkulation für diese Leistung mit ein) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster § 18 verwiesen. Honorar Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die Architektenleistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone II Anrechenbare Kosten, KG 500 (netto) 485.261,70 € Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage A zu entnehmen. Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAI zu berechnen. Es wird auf § 48 HOAI verwiesen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den Projektleiter Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Darüber hinaus ist eine Terminpauschale (ganztags/halbtags) zu benennen. Vertragsmuster Den Vergabeunterlagen ist ein Ingenieurvertrag beigefügt. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage Konvolut B zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Universitätsklinikum Jena.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.