WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbHHamburg
Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rhein-Pfalz-Kreis - Gewerbegebiete
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die Gewerbegebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-...
Glasfaserausbau, Internetdienste
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht:
- 24. Juli 2026
- Frist:
- 28. August 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
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Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die Gewerbegebiete mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung im Rhein-Pfalz-Kreis herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Die gegenständliche Konzession umfasst 9 Gewerbegebiete. Die Ausschreibung ist unterteilt in 9 Lose. Der Konzessionsgeber hat Anträge auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten in Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Häfen“ gestellt. Die vorläufigen Zuwendungsbescheide vom 21.09.2020 geändert am 17.12.2024, bzw. Änderungsbescheide vom 20.06.2025 und 27.03.2026 pro Los liegen bereits vor. Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll eine Wirtschaftlichkeitslücke schließen.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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4 Datenbereiche verfügbar
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Markt PeitingPeitingGegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von 100 Adressen im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 100 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-RR). Die Konzessionsgeberin hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-RL 2.0) in der Fassung vom 30.04.2024 durch den vorläufigen Zuwendungsbescheid vom 08.11.2024 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Sie beabsichtigt zudem, Landesmittel in Anspruch zu nehmen.Gemeinde Etzenricht - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Gemeinde EtzenrichtEtzenrichtFrist: 24. Sept.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Aufgrund gegebener Grenznähe nimmt der Konzessionsgeber Binnenmarktrelevanz an und führt das Auswahlverfahren europaweit durch, obwohl der Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht oder überschritten wird. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Etzenricht zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Stadt Bad Griesbach - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt Bad GriesbachBad GriesbachFrist: 05. Aug.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zum Zwecke der Planung der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Verso-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Stadt Waldershof - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes (Kopie)
Stadt WaldershofWaldershofFrist: 13. Aug.Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zum Zwecke der Planung der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Verso-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Planungsleistungen - Neubau Flussmeisterei Dörnthal am Standort Gewerbegebiet-Süd, Brand-Erbisdorf, Landestalsperrenverwaltung Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde ZschopauPockau-LengefeldFrist: 20. Aug.Los 1 - Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021. Dem Auftragnehmer werden alle Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 und optional die Leistungsphasen 5 bis 9 übertragen. Zu den Grundleistungen hinzu werden folgende Besonderen Leistungen übertragen: 1. Erstellung einer Aufgabenstellung für Vermessungsarbeiten mit Angebotseinholung und Auswertung inkl. Vergabevorschlag. Es muss ein Vermessungsplan für das Flurstück 575/66 Gemarkung Erbisdorf im Gewerbegebiet Süd der Stadt Brand-Erbisdorf als Bestandsgrundlagenvermessung vor Bau – inkl. Einarbeitung vorhandener Medien – und als Lageplan zum Bauantrag erstellt werden. Durch den Auftragnehmer muss die Erstellung einer Aufgabenstellung mit Angebotseinholung und Auswertung inkl. Vergabevorschlag erfolgen. Die Vermessungsunterlagen sind fachlich zu prüfen und zusätzlich erforderlicher Bedarf anzugeben. In Abstimmung mit dem AG nach der Art des durch zu führenden Vergabeverfahrens sind die Vergabeunterlagen zu erstellen und die Angebote einzuholen. Die Angebote sind auszuwerten und ein Vergabevorschlag zu erstellen. Die Beauftragung der Leistungen für die Grundlagenvermessung erfolgt durch den Auftraggeber. 2. Erstellung einer Aufgabenstellung für Baugrundgutachten mit Angebotseinholung und Auswertung inkl. Vergabevorschlag. Es muss ein Baugrundgutachten für das Flurstück 575/66 Gemarkung Erbisdorf im Gewerbegebiet Süd der Stadt Brand-Erbisdorf erstellt werden. Durch den Auftragnehmer muss die Erstellung einer Aufgabenstellung mit Angebotseinholung und Auswertung inkl. Vergabevorschlag erfolgen. Das erstellte Baugrundgutachten ist fachlich zu prüfen und zusätzlich erforderlicher Bedarf an Baugrunduntersuchungen anzugeben. Bei abgeleitetem zusätzlichem Bedarf ist seitens des Auftragnehmers eine Aufgabenstellung für die erforderlichen gewerblichen Leistungen der Baugrunduntersuchung und für den geotechnischen Bericht zu erstellen. In Abstimmung mit dem AG nach der Art des durch zu führenden Vergabeverfahrens sind die Vergabeunterlagen zu erstellen und die Angebote einzuholen. Die Angebote sind auszuwerten und ein Vergabevorschlag zu erstellen. Die Beauftragung der Leistungen für die Baugrunduntersuchung erfolgt durch den Auftraggeber. 3. Erstellung der Aufgabenstellung für die Leistungen der technischen Ausrüstung. Seitens des Auftragnehmers sind die Aufgabenstellungen für die Planungsleistungen der technischen Ausrüstungen des Objektes zu erstellen. Zur technischen Ausrüstung des Objektes gehören die Anlagengruppen 1 bis 5 § 53 (2) HOAI 2021. Bei der Erstellung der Aufgabenstellung für die Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen und 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen ist der Fachbereich ELT/MSR/IT des Auftraggebers von Anfang an ein zu beziehen und entsprechende fachliche Abstimmungen zu führen. Es ist davon auszugehen, dass die Fachplanung für die Anlagengruppen 1-3 an einen Fachplaner vergeben werden soll. 4. Erstellung Raumbuch Raumbuch (digital und analog): Mindestanforderungen sind unter anderem die Identifikationsmöglichkeit (Raumnummer), Angaben zur Lokalisierung des Raumes (Standort, Gebäude, Geschoss), vorgesehenen Nutzung, Ausstattung (Anschlüsse, Einbauten, Geräte, Möblierung), Angaben zu Gestaltungsmerkmalen (Materialien), Abmessungen (Grundfläche, Umfang) sowie Reinigungs- und Glasflächen des Raumes. 5. Beratungsleistungen Bauphysik Anlage 1, Ziff.1.2.2 HOAI 2021 6. Beratungsleistung Wärmeschutz und Energiebilanz Anlage 1, Ziff. 1.2.3 HOAI 2021 7. Brandschutznachweis nach § 66 Sächs. BO 8. Schallschutznachweis nach DIN 4109 9. Über die Grundleistung hinausgehende Koordinierungsleistungen zwischen den Fachplanern zur Unterstützung des Auftraggebers. Diese Leistungen erfolgen auf Abruf seitens des Auftraggebers. Deshalb sind hier nur die infrage kommenden Stundensätze der beteiligten Projektbearbeiter anzubieten. Die erst im Projektablauf erforderlich werdenden Leistungen lehnen sich an das Leistungsbild Projektsteuerung und Projektleitung nach AHO Nr. 9 Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft an. Im Wesentlichen wird es sich um unterstützende Leistungen hinsichtlich Kostenkontrolle des Gesamtprojektes, Organisation und Teilnahme von Projektbesprechungen / Bauberatungen, Erstellung von Niederschriften, Protokollen und Ergebnislisten etc. handeln. 10. Optionale Besondere Leistungen Erstellung eines Gestaltungskonzeptes mit Bemusterung für das zu planende Objekt (z. Bsp. perspektivische Darstellung, Farb- und Materialauswahl, Ausstattung, Putze, Bodenbeläge, Wandbeläge etc.), einschließlich der Innenräume. Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation. Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 28. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist WIRTSCHAFTSRAT Recht Bremer Woitag Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.