Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausenTED
Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)
Der Kreis Recklinghausen (im Folgenden "Konzessionsgeber" genannt) liegt im nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerungszahl beläuft sich auf rund 620.000 Einwohner. Der Kreis setzt sich aus den zehn mittleren und großen kreisangehörigen Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herte...
Glasfaserausbau, Internetdienste
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Inhalt auf einen Blick
Der Kreis Recklinghausen (im Folgenden "Konzessionsgeber" genannt) liegt im nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerungszahl beläuft sich auf rund 620.000 Einwohner. Der Kreis setzt sich aus den zehn mittleren und großen kreisangehörigen Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, He...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Recklinghausen, Der Landrat
- Veröffentlicht:
- 11. Juni 2026
- Frist:
- 17. Juli 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Der Kreis Recklinghausen (im Folgenden "Konzessionsgeber" genannt) liegt im nördlichen Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die Bevölkerungszahl beläuft sich auf rund 620.000 Einwohner. Der Kreis setzt sich aus den zehn mittleren und großen kreisangehörigen Städten Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop mit knapp 30.000 bis zu gut rund 120.000 Einwohnern zusammen. Das Vergabeverfahren zielt darauf ab, einen Netzbetreiber zu finden, der die Versorgung der unterversorgten Adressen (Gigabit 2.0) mit einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung für sämtliche Adressen des gegenständlichen Konzessionsgegenstandes übernimmt. Der Konzessionsgeber erfüllt im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge vielfältige pflichtige und freiwillige Aufgaben. Zu den etablierten freiwilligen Aufgaben gehört die Wirtschaftsförderung, die sich bisher schon auf Kreisebene im notwendigen Umfang auch mit den wirtschaftsrelevanten Fragen der Breitbandversorgung und Digitalisierung befasst. Der Ausbau leistungsstarker Breitbandanschlüsse dient nicht nur der grundlegenden Daseinsvorsorge, sondern ist eine essenzielle Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und steigenden Wohlstand. Ziel des Konzessionsgebers ist es dabei, jedem Haushalt und jedem Unternehmen im Projektgebiet mittelfristig einen leistungsfähigen Gigabit-Breitbandanschluss von 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Hierfür hat der Konzessionsgeber am 27.09.2024 einen Antrag beim Bund auf Gewährung einer Zuwendung gestellt und am 15.11.2024 einen Bescheid über eine Zuwendung in vorläufiger Höhe (Anlage 01a) sowie den Änderungsbescheid (Anlage 01b) vom 26.02.2026 erhalten. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
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Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Kreis Recklinghausen (Graue Flecken)
Dieses Vergabeverfahren zielt darauf ab, die zu 100 % flächendeckende Erschließung der unterversorgten grauen Flecken mit einer bedarfsgerechten gigabitartigen Breitbandversorgung herzustellen. Konzessionsgegenstand ist dementsprechend die Versorgung aller unterversorgten Bedarfsstellen mit einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsinfrastruktur (Gigabit-Netz). Die Zweckbindungsfrist beträgt 7 Jahre. Hierzu wird als Mindestvorgabe definiert, dass mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Teilnehmer, im Projektgebiet hergestellt werden. Das Angebot ist unter optimaler Ausnutzung von Synergieeffekten und der Prüfung bestehender mitnutzbarer Infrastruktur zu erstellen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (graue Flecken) in den vorgenannten Gebieten des Kreises Recklinghausen. Die Ausschreibung ist in insgesamt 6 Gebietslose unterteilt: Los 1: Castrop-Rauxel (525 Adressen) Los 2: Datteln (285 Adressen) Los 3: Haltern am See (443 Adressen) Los 4: Herten (145 Adressen) Los 5: Oer-Erkenschwick (252 Adressen) Los 6: Waltrop (708 Adressen) Die genaue Art und Lage der einzelnen Anschlüsse können der Adressliste (Anlage 09a) bzw. den Shape-Dateien (Anlage 09b) entnommen werden. Die Adressliste (Anlage 09a) sowie die Shape-Dateien (Anlage 09b) wird den Bietern im Rahmen der Angebotsphase nach Unterzeichnung und Einreichung der Vertraulichkeitserklärungen (Anlage 08) von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt. Die Vertraulichkeitserklärung sind bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs mit dem Teilnahmeantrag losweise einzureichen. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Stadt RemscheidRemscheid
Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Rahmen des Lückenschlussprogramms
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von 279 Adressen im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0 mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Es sollen nach dem Ausbau insgesamt 279 Adressen im Konzessionsgebiet mit gigabitfähigen Anschlüssen erschlossen sein. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen (Gigabit-RR). Die Konzessionsgeberin hat hierzu einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des "Lückenschluss"-Programms im Sinne der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0) vom 13.01.2025 gestellt und am 23.05.2025 insgesamt zwei Zuwendungsbescheide des Bundes (Anlage 01/Anlage 01a) sowie entsprechende Änderungsbescheide vom 19.09.2025 (Anlage 01b/Anlage 01c) erhalten. Sie hat außerdem Anträge auf Gewährung einer Zuwendung der komplementären Landesförderung des Landes Nordrhein-Westfalen gestellt und von der Bezirksregierung Düsseldorf am 26.09.2025 zwei Zuwendungsbescheide erhalten. Los 1: 125 Adressen Los 2: 153 Adressen Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Landkreis Wittmund auf der Insel Spiekeroog
Der Landkreis Wittmund (im Folgenden „Konzessionsgeber“ genannt) liegt im Nordwesten des Landes Niedersachsen und weist eine Fläche von ca. 656, 84 km² mit einer Bevölkerungsdichte von 85 Einwohner je km² auf. Zum Kreisgebiet gehören neben den Gemeinden auf dem Festland auch die beiden ostfriesischen Inseln Langeoog und Spiekeroog. Die Insel Spiekeroog verfügt derzeit über keine Glasfaseranbindung an das Festland und ist ausschließlich über Richtfunk mit dem Festland verbunden. Die hieraus resultierende mangelhafte Mobilfunk- bzw. Internetversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und auf das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Insel. Die mangelhafte Mobilfunk- bzw. Internetversorgung wirkt sich dementsprechend negativ auf die Aspekte der Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Sicherheit aus. Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Behebung der vorgenannten Versorgungslücken auf der Insel Spiekeroog und hat dementsprechend am 14.05.2025 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDS) einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt. Für die Umsetzung der Errichtung eines Gigabit-Netzes erhielt der Konzessionsgeber mit Datum vom 10.10.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll über eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung den Breitbandausbau auf der Insel Spiekeroog ermöglichen. Allen Teilnehmern im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Beihilfe umfasst derzeit sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren. Der Konzessionsgeber wird die Zweckbindungsfrist jedoch auf 15 Jahre verlängern. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (ca. 524) auf der Insel Spiekeroog.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 17. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Recklinghausen, Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.