Stadt LehrteLehrteTED
Errichtung und Betrieb einer fünfgruppigen Kindertagesstätte als Familienzentrum im Bereich Lehrte Süd (Kernstadt)
Errichtung des Gebäudes und Herrstellung der Außenanlagen, nach Vorgabe der bereits vorliegenden Genehmigungsplanung, sowie den anschließenden Betrieb der fünfgruppigen Kindertagesstätte als Familienzentrum
Pflasterarbeiten, Kindertagesbetreuung, Nichtwohnungsbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Lehrte
- Veröffentlicht:
- 20. August 2026
- Frist:
- 24. September 2026
- Thema:
- Pflasterarbeiten
Ausschreibungsbeschreibung
Errichtung des Gebäudes und Herrstellung der Außenanlagen, nach Vorgabe der bereits vorliegenden Genehmigungsplanung, sowie den anschließenden Betrieb der fünfgruppigen Kindertagesstätte als Familienzentrum
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Auftraggeber
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Veröffentlichungsstelle
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Kreis HerfordHerfordAllgemeiner Hintergrund: Die kreiseigenen Förderschulen Arche (Emotionale und soziale Entwicklung mit Primarstufe in Kirchlengern), Wittekindschule (Sprache mit Primarstufe in Hiddenhausen) und die Pestalozzischule (Lernen mit Primar- und Sekundarstufe I mit Standorten in Bünde und Herford) bilden den Großteil der dezentralen und bedarfsgerechten Förderschullandschaft im Kreis Herford ab. An den benannten Förderschulen werden die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen gemäß ihren persönlichen Voraussetzungen zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Dabei können einzelne Kinder starke Entwicklungsverzögerungen aufweisen oder emotional derart instabil sein, dass die Unterrichtszeit dafür genutzt wird, die Beschulungsfähigkeit dieser Kinder (wieder-)herzustellen. Für andere Kinder bedeutet die sonderpädagogische Arbeit in Förderschulen, die u.a. durch klare Regeln, kleine Lerngruppen, feste Bezugspersonen, Verstärkersysteme und positive Stärkenorientierung geprägt ist, die Chance in ihrer Selbstwirksamkeit sowie Sozial- und Lernkompetenzen so gestärkt zu werden, dass der Besuch einer Regelschule perspektivisch möglich ist. Um den Bildungs- und Teilhabechancen der Förderkinder ausreichend Raum zu bieten, findet Förderung auch im Nachmittagsbereich statt. Für die Gestaltung der Förderangebote am Nachmittag liegen an den verschiedenen Förder-schulstandorten derzeit unterschiedliche Rahmenbedingungen vor. So wird die Wittekindschule schulorganisatorisch aktuell als Schule im Halbtag geführt. Ein eigenes Nachmittagsangebot wird nicht vorgehalten. Stattdessen besuchen einige Kinder über alle Jahrgänge hinweg wohnortnahe OGSen in ihren Heimatkommunen an bis zu fünf Tagen in der Woche. Ergänzend wird vor Ort eine Notbetreuungsgruppe für 15 Schülerinnen und Schüler angeboten. Die Förderschulen Arche und Pestalozzischule werden schulorganisatorisch im gebundenen Ganztag geführt. D.h. die Schulen bieten an drei Tagen in der Woche verpflichtenden Nachmittagsunterricht an. Diese langen Schultage werden durchgehend von Lehrkräften begleitet und sind über die Schulkonzepte, Stundentafeln sowie Lehrpläne fest in den jeweiligen Schulen verankert. Zur Ergänzung des gebundenen Ganztags werden im Rahmen der Schulsozial-arbeit am Standort Bünde der Pestalozzischule die sogenannten Pelo-Kids vorgehalten. Mit diesem Angebot werden diejenigen Schülerinnen und Schüler angesprochen, die auch an den beiden im gebundenen Ganztagsbetrieb vorgesehenen kurzen Schultagen Unterstützung benötigen. Zusätzlich zu den bisherigen Förderschulstandorten mit Primarstufe wird der Kreis Herford ab dem Schuljahr 2026/2027 aufwachsend eine kreiseigene Förderschule mit dem Förder-schwerpunkt Geistige Entwicklung errichten. Die Schule wird formal in der Organisationsform des erweiterten gebundenen Ganztags eingerichtet. In dessen Rahmen sind vier lange Schultage vorgesehen, die vollständig durch Lehrkräfte abgedeckt werden. Aufgrund der aktuellen Lehrkräfteunterversorgung können diese Schulbetriebszeiten für einen unbestimmten Zeitraum nicht gewährleistet werden. In allen Förderschulen werden I-Helfer zur Unterstützung einzelner Kinder eingesetzt. Ggfls. sollen Poollösungen geschaffen werden. Rechtliche Rahmenbedingungen und daraus resultierende Handlungsbedarfe an den kreiseigenen Förderschulen Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförde-rungsgesetz - GaFöG) hat die Bundesregierung im Oktober 2021 den Anspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 1-4 rechtlich verankert. Mit dieser Ver-pflichtung zur Vorhaltung von Nachmittagsbetreuungsangeboten im schulischen Kontext ist fest das Ziel verbunden, den Lernerfolg der Kinder vom sozioökonomischen Status der Eltern zu entkoppeln und so einen Beitrag zur Förderung der Bildungsgerechtigkeit in Deutschland zu leisten. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich wird aufwach-send erfolgen. Demnach sollen ab dem 1. August 2026 zunächst Kinder der ersten Jahr-gangsstufe einen Anspruch darauf haben. In den Folgejahren wird dieser um je eine Klassenstufe ausgeweitet, sodass der Rechtsanspruch ab dem 1. 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Die Betriebszeiten enden täglich um 16 Uhr (Los A) - an der Arche ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los B) - an der Pestalozzischule ist aufwachsend ab Jahrgangsstufe 1 für die kurzen Unterrichtstage ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los C) - an der neuen Förderschule Geistige Entwicklung ist ab Jahrgangstufe 1 an fünf Tagen in der Woche ein ergänzendes Angebot bis 16 Uhr zu schaffen (Los D) Die Anzahl oder die Kombination der losweisen Bewerbungen kann frei gewählt werden. Dem Kreis Herford ist bewusst, dass mit der vorliegenden Ausschreibung ausschließlich Leis-tungen abgefragt werden, die erstmals an den kreiseigenen Förderschulen angeboten werden. Zudem wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ebenfalls erstmals in Kraft treten. D.h. einzelne Detailfragen in Bezug auf Betreuungszeiten oder die Einbindung des Transports der Schülerinnen und Schüler werden sich endgültig erst mit der praktischen Umsetzung klären. Aus diesem Grund wird das erste Vertragsjahr als Pilotphase gekennzeichnet, in dem in Abstimmung zwischen allen beteiligten Akteuren eventuelle Anpassungen vorgenommen werden können.Ergänzendes kommunales Ganztagsangebot
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Stadt Heilbronn Rechtsamt - Zentrales Vergabemanagement -HeilbronnDas ergänzende kommunale Ganztagsangebot stellt ein ergänzendes Ganztagesangebot an der Schule, welches die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Biberach auf freiwilliger Basis vor und nach dem Unterricht besuchen können. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses DS 279/2025 vom 29.01.2026 wird das bislang gültige ergänzende kommunale Ganztagsangebot an der Grundschule Biberach nach dem Konzept Heilbronner Bildungslandschaft Ganztagsschule vom Stand des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.03.2021 fortgeführt. Betreuungszeiten sind demnach von 7:00 Uhr bis Unterrichtsbeginn und nach Schulschluss bis 16:00 Uhr.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Lehrte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.