Landkreis Grafschaft BentheimN/ATED
Errichtung eines Gigabitnetzes der nächsten Generation in den unterversorgten Teilen der Gemeinde Nümbrecht unter Gewährung eines verlorenen Zuschusses
Die Gemeinde setzt den Gigabitausbau gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) um. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes liegt seit dem 14.11.2024 vor. Die Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Land NRW wurde am 06.12.2024 erteilt.
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Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde setzt den Gigabitausbau gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) um. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes liegt seit dem 14.11.2024 vor. Die Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Land NRW wurde am 06.12.2024 erteilt.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Grafschaft Bentheim
- Veröffentlicht:
- 18. März 2026
- Frist:
- 30. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde setzt den Gigabitausbau gemäß der Gigabit-Richtlinie 2.0 des Bundes (Wirtschaftlichkeitslückenmodell) um. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid des Bundes liegt seit dem 14.11.2024 vor. Die Zulassung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Land NRW wurde am 06.12.2024 erteilt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinde Namborn im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Gemeinden Allmersbach im Tal und Kaisersbach sowie der Stadt Fellbach im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
Die Gemeinden Allmersbach im Tal, Kaisersbach und die Stadt Fellbach schreiben den Bau und Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen aus. Ziel ist der flächendeckende Gigabitausbau im Rahmen des Bundes-Förderprogramms (Gigabit-Richtlinie 2.0, Lückenschluss) und einer Kofinanzierung des Landes. Der Zweckverband Breitbandausbau Rems-Murr fungiert als Vergabestelle. Die Verträge werden mit den jeweiligen Kommunen geschlossen, die Abwicklung erfolgt durch den Zweckverband. Errichtung und Betrieb eines Gigabitnetzes im Landkreis Wittmund auf der Insel Spiekeroog
Der Landkreis Wittmund (im Folgenden „Konzessionsgeber“ genannt) liegt im Nordwesten des Landes Niedersachsen und weist eine Fläche von ca. 656, 84 km² mit einer Bevölkerungsdichte von 85 Einwohner je km² auf. Zum Kreisgebiet gehören neben den Gemeinden auf dem Festland auch die beiden ostfriesischen Inseln Langeoog und Spiekeroog. Die Insel Spiekeroog verfügt derzeit über keine Glasfaseranbindung an das Festland und ist ausschließlich über Richtfunk mit dem Festland verbunden. Die hieraus resultierende mangelhafte Mobilfunk- bzw. Internetversorgung hat erhebliche Auswirkungen auf den Tourismus und auf das Leben der Bewohnerinnen und Bewohner auf der Insel. Die mangelhafte Mobilfunk- bzw. Internetversorgung wirkt sich dementsprechend negativ auf die Aspekte der Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Sicherheit aus. Der Konzessionsgeber beabsichtigt die Behebung der vorgenannten Versorgungslücken auf der Insel Spiekeroog und hat dementsprechend am 14.05.2025 beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDS) einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ gestellt. Für die Umsetzung der Errichtung eines Gigabit-Netzes erhielt der Konzessionsgeber mit Datum vom 10.10.2025 einen vorläufigen Zuwendungsbescheid des Bundes (Anlage 01). Diese finanzielle Unterstützung dient dem flächendeckenden Aufbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung und soll über eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung den Breitbandausbau auf der Insel Spiekeroog ermöglichen. Allen Teilnehmern im Projektgebiet sind zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch zur Verfügung zu stellen. Die Beihilfe umfasst derzeit sowohl den Ausbau der Infrastruktur als auch den durchgängigen Netzbetrieb für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren. Der Konzessionsgeber wird die Zweckbindungsfrist jedoch auf 15 Jahre verlängern. Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit die unterversorgten Adressen (ca. 524) auf der Insel Spiekeroog.- Gemeinde StockheimStockheimFrist: 19. Juni
Änderungsbekanntmachung Stockheim: Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabit-Breitbandnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Ortsgebieten der Gemeinde Stockheim (Dunkelgraue Flecken) im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0.
ÄNDERUNGSBEKANNTMACHUNG Vorliegend handelt es sich um die Bekanntmachung der Änderung der Bekanntmachung. Durch die Änderung der Adresskulisse wurde der Beschaffungsgegenstand wesentlich angepasst; daher erfolgt eine Änderungsbekanntmachung gemäß § 132 Abs. 1 GWB, um den geänderten Leistungsumfang transparent und diskriminierungsfrei neu auszuschreiben. ============================================================ Die Gemeinde Stockheim (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in den unten näher bezeichneten Gebieten abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus beabsichtigt der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie über die Kofinanzierung des Gigabitausbaus durch den Bund im Freistaat Bayern 2.0" (Bayerische Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0 - KofGibitR 2.0) zu beantragen. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb erfolgt nicht. Eine Erhöhung der im Förderbescheid benannten maximalen Fördersumme ist nicht möglich. Angebote mit einem Ergebnis (Wirtschaftlichkeitslücke bzw. Gesamtfinanzierung) von mehr als
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- Die Angebotsfrist endet am 30. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Grafschaft Bentheim.
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