Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Erfassung des Feldhamsters (Cricetus cricetus; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings 2026
Erfassung des Feldhamsters (Cricetus cricetus; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings 2026
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Inhalt auf einen Blick
Erfassung des Feldhamsters (Cricetus cricetus; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings 2026
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
- Veröffentlicht:
- 19. Mai 2026
- Frist:
- 10. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Erfassung des Feldhamsters (Cricetus cricetus; Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie) in Hessen im Rahmen des Bundesstichprobenmonitorings 2026
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Erfassung der Amphibienbestände 2026 in Sachsen-Anhalt (zwischen Landsberg, Dessau, Schönebeck, Gröbzig) auf 10 Messtischblättern. Fokus: Arten der FFH-Anhänge II und IV. Leistung: 3 Begehungstermine, Erhaltungszustandsbewertung und Dokumentation. Aufteilung in 4 Lose: 1 (Mosigkau-Nienburg), 2 (Kleinpaschleben-Nauendorf), 3 (Cosa-Peißen), 4 (Calbe-Schönebeck). Zuschlagslimitierung: Maximal 2 Lose pro Bieter. Angebote für einzelne oder mehrere Lose möglich. - Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
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FFH-Monitoring in Thüringen für Arten der Anhänge II, IV, V und Offenland-LRT des Anhangs I der FFH-Richtlinie, Berichtsperiode 2025-2030, Erfassung auf Stichprobenflächen 2026-2029. Aufgeteilt in 9 Lose: Los 1 Lebensraumtypen, Los 2 Arten ohne Fledermäuse, Los 3 Feldhamster, Los 4 Amphibien & Reptilien, Los 5 Libellen, Lose 6-9 Fledermäuse. - Land Schleswig-Holstein vertreten durch das Landesamt für Umwelt endvertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöRFlintbekFrist: 14. Aug.
Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein
Monitoring von Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und von Brutvögeln in den Europäischen Vogelschutzgebieten in Schleswig-Holstein. Das Monitoring soll in und außerhalb von FFH-Gebieten durchgeführt werden. Die Lage und Grenzen der FFH-Gebiete sind im Umweltbericht des Landes Schleswig-Holstein im Internet unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/natura-2000 dargestellt. Einschränkungen und Erweiterungen der zu untersuchenden Gebietskulisse sind in den nach Arten differenzierten Leistungsbeschreibungen benannt. Ziel der Erhebungen ist es, im Rahmen der Überwachung nach Art. 11 FFH-RL Daten über den Erhaltungszustand der Arten zu gewinnen und das Land in den Stand zu versetzen, seine Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie zu erfüllen. Neben der allgemeinen Berichtspflicht nach Art. 17 FFH-Richtlinie sollen die Ergebnisse auch das Stichprobenmonitoring des Bundamtes für Naturschutz (BfN) nach PAN 2010 bedienen. Das Monitoring in den Europäischen Vogelschutzgebieten dient der Erfüllung der Monitoringverpflichtungen aus der EU-Vogelschutzrichtlinie. Die Ergebnisse sind zu bewerten um festzustellen, in wie weit sich die Arten in Schleswig-Holstein in dem von NATURA 2000 angestrebten günstigen Erhaltungszustand befinden. Die Felduntersuchungen, die Bewertungen und die Darstellung der Ergebnisse müssen so durchgeführt werden, dass sie mit Ergebnissen aus den vorangegangenen Berichtsperioden vergleichbar sind und in späteren Jahren auf gleiche Weise wiederholt werden können, so dass eine verlässliche Dauerbeobachtung der Bestände (Monitoring) gesichert ist. Die jeweiligen Methoden zur Bestandserfassung sind in den Leistungsbeschreibungen zu den einzelnen Losen aufgeführt. - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-AnhaltHalle (Saale)
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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Landesweite Kartierung des Fischotters (Anhang II und IV FFH-RL) in Sachsen-Anhalt Los 1: Teilbereich Nord Die Leistung wird unter den Ziffern 1 bis 10 beschrieben. Die Anlagen 2a bis 2e enthalten ergänzende Angaben bzw. detaillierte Vorgaben sowie kartografische Darstellungen als verbindliche Bestandteile der Leistungsbeschreibung. 1 Ziel der Leistung Ziel der Leistung ist die Durchführung eines Durchgangs der landesweiten Kartierung des Fischotters sowie Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung an Querungsbauwerken im Rahmen des Stichprobenmonitorings nach den Monitoringkonzepten des Bundes und Landes in Sachsen-Anhalt. Die Daten dienen als Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Lose Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt (s. Karte in Anlage 2a), die jeweils einen Teilbereich des Landes Sachsen-Anhalt umfassen. Die Abgrenzung der Teilbereiche orientiert sich überwiegend an Gewässerläufen. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. • Los 1 umfasst die Fischotterkartierung im Bereich Nord im Rahmen des Bundesmonitorings. Los 1 umfasst 326 SPO 3 Untersuchungen/Geländeerhebungen Die landesweite Kartierung des Fischotters erfolgt nach den Vorgaben des Bundes in Anlehnung an die IUCN-Standardmethode (s. BfN/BLAK 2017). Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte (SPO) im Gelände innerhalb des Kartierdurchgangs einmalig auf Präsenznachweise des Fischotters zu untersuchen, des Weiteren sind ausgewählte Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr (ca. Oktober-März) durchgeführt werden, um Erschwernisse der Nachweisfindung aufgrund hohen Vegetationsaufwuchses zu minimieren. Sofern bestimmte SPO zum geplanten Termin aus objektiven Gründen nicht kartierbar sind, - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in der nordwestlichen Altmark (3 Lose)
Los 1: Kartierung von Amphibienpopulationen in 722,94 km2 zwischen Salzwedel und Brome. Erfassung von mindestens 143 Gewässern an 3 Terminen zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2026, anteilig in Dämmerung/nachts. Vorauswahl der Gewässer erfolgt anhand von Karten und bei der ersten Begehung. - Landesamt für UmweltschutzHalle (Saale)
Ziel der Leistung ist die turnusgemäße Wiederholungsuntersuchung bekannter Stichprobenflächen für die Arten der Anhänge II und IV FFH-RL Angelica palustre, Cypripedium calceolus, Jurinea cyanoides für die laufende FFH-Berichtsperiode der Jahre 2025-2030 in Sachsen-Anhalt. Grundlage sind die Monitoringkonzepte des Bundes und Landes.
Die Untersuchungen dienen zur Einschätzung des Erhaltungszustandes von Pflanzenarten der Anhänge II und IV FFH-Richtlinie und damit zur Erfüllung der Monitoringverpflichtungen nach Artikel 11 und 17 FFH-Richtlinie. Die hiermit erhobenen Daten werden Teil der turnusgemäßen FFH-Berichtspflichten der Mitgliedsstaaten an die die EU für die laufende Berichtsperiode 2025 bis 2030. 2. Leistungsumfang und Aufteilung in Lose In Sachsen-Anhalt gibt es Untersuchungsflächen (UF) für das Monitoring von Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-RL. Die zu erbringende Leistung umfasst Wiederholungsuntersuchungen an den bekannten Wuchsorten der u.g. Arten (Untersuchungsflächen) zur Einschätzung des Erhaltungsgrades und Dokumentation der Ergebnisse. Los 1 – Jurinea cyanoides • Sand-Silberscharte (Jurinea cyanoides) - 20 Untersuchungsflächen Los 2 – Weitere Pflanzenarten • Frauenschuh (Cypripedium calceolus) - 10 Untersuchungsflächen • Sumpf-Engelwurz (Angelica palustris) - 3 Untersuchungsflächen Im Einzelnen sind folgende Arbeitsschritte je Los durchzuführen: 1. Schaffung von Arbeitsvoraussetzungen, Auswertung der Daten der Vorgängerdurchgänge 2. Durchführung der Wiederholungsuntersuchungen im Gelände; Datenaufnahme inklusive aussagefähiger Fotodokumentation. Die Erfassungen müssen im Jahr 2026 erfolgen. Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Vorgaben für das FFH-Arten-Monitoring (BfN & BLAK 2017, vgl. Homepage des BfN https://www.bfn.de/sites/default/files/BfN/service/Dokumente/skripten/skript480.pdf). Für Liparis loeselii sind entsprechend dem Monitoringkonzept ST zusätzliche landesspezifische Parameter zu erfassen. 1. Termine, Fristen, sonstige Festlegungen Mit der Erarbeitung der Leistung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Bis zum 15.11.2026 sind 90 % der Gesamtleistung zu erbringen und abzurechnen. Dies umfasst sämtliche vorbereitenden und Geländearbeiten sowie einen Entwurf der Datenbankeingabe. Die Gesamtleistung ist bis zum 15.03.2027 zu erbringen und dem AG zu übergeben. Der AG behält sich eine Prüf- und Abnahmefrist von 14 Werktagen vor. Die Abrechnung erfolgt für die abgenommene Leistung. Die Abnahme wird dem AN schriftlich erklärt. 2. Vom AG bereitgestellte Arbeitsgrundlagen - digitale Lage- und Sachdaten der Vorkartierung/ Kartierung des vorangegangenen Monitoring-Durchgangs - CIR-Ortho-Luftbild im ECW-Datenformat mit Bodenauflösung 20cm der aktuellsten Befliegung - Digitale Topografische Karten im Maßstab 1:10.000 (DTK10) - Erfassungsbögen als digitale Vorlage - Eingabeprogramm BioLRT (aktuelle Version) - Zugang FFH-Monitoring-Cloud Multibase CS weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, Anlage 02 - Landesamt für Umweltschutz
Erfassung von Amphibienarten mit besonderem Fokus auf die Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie zwischen Magdeburg, Weferlingen und Gardelegen (4 Lose)
Vergabe von Kartierungsleistungen für Amphibienpopulationen in der Colbitz-Letzlinger Heide (ca. 503,66 km²). Erfassung in 4 Messtischblättern (Dolle, Letzlingen, Uchtspringe, Gardelegen) mit je mindestens 25 Gewässern. Durchführung zwischen Mitte März/Anfang April und Mitte Mai 2029 an mindestens 3 Terminen, anteilig in Dämmerung/nachts. Bei Bedarf können auch Gewässer aus Nachbar-MTB ausgewählt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.