Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer AbfallwirtschaftsbetriebMagdeburgTED
Entsorgung von Straßenkehricht
Entsorgung von ca. 2.250 Mg jährlich anfallendem Straßenkehricht aus Magdeburg. Der Kehrricht wird an der Umladestation der Deponie Hängelsberge, Königstraße 96, 39116 Magdeburg übergeben und soll ohne weitere Vorbehandlung durch den Auftraggeber an ein beauftragtes Unternehmen zur Entsorgung übergeben werden.
Abfallsammlung
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Inhalt auf einen Blick
Entsorgung von ca. 2.250 Mg jährlich anfallendem Straßenkehricht aus Magdeburg. Der Kehrricht wird an der Umladestation der Deponie Hängelsberge, Königstraße 96, 39116 Magdeburg übergeben und soll ohne weitere Vorbehandlung durch den Auftraggeber an ein beauftragtes Unternehmen zur Entsorgung übergeben werden.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb
- Veröffentlicht:
- 04. Juni 2026
- Frist:
- 06. Juli 2026
- Thema:
- Abfallsammlung
Ausschreibungsbeschreibung
Entsorgung von ca. 2.250 Mg jährlich anfallendem Straßenkehricht aus Magdeburg. Der Kehrricht wird an der Umladestation der Deponie Hängelsberge, Königstraße 96, 39116 Magdeburg übergeben und soll ohne weitere Vorbehandlung durch den Auftraggeber an ein beauftragtes Unternehmen zur Entsorgung übergeben werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Abnahme und Entsorgung von Straßenkehricht (Abfallschlüssel 20 03 03) in Halle (Saale). Geschätzte Menge: 2.250-2.750 Mg p.a., insgesamt 4.500-5.500 Mg. Hauptangebot: Anlieferung an max. 35 km entfernte Anlage; Alternativangebot: Abholung vom Betriebshof der HWS. Vertragslaufzeit 01.01.2027-31.12.2028, optionale Verlängerung um 2 Jahre bis 31.12.2030 (schriftlich bis 31.08.2028). - Stadt Wolfsburg
26-0088 Verwertung/Entsorgung von Abfällen für die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (hier Straßenkehricht) - Verwertung/Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) 05/2026 - 04/2027
Annahme sowie Auf- oder Weiterverarbeitung von Straßenkehricht (AVV 20 03 03) aus dem Stadtgebiet Wolfsburg. Die Anlieferung erfolgt durch die WAS. Die Entfernung zwischen Anfall- und Verwertungsstelle darf maximal 125 km betragen. Die Menge beträgt ca. 2.500 Mg/Jahr. Der Auftragszeitraum läuft von 05/2026 bis 04/2027, inklusive einer Option auf ein weiteres Jahr Verlängerung bis 04/2028. - Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheFrist: 04. Aug.
HA26011 Rahmenvereinbarung für die Abholung, Entsorgung und Verwertung von Speiseresten bei der Stadt Karlsruhe
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Speiseresten in Kantinen, Schulmensen und Kindergärten der Stadt Karlsruhe. Die Leistung wird für die Dauer von zwei Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr ausgeschrieben. Die Leerungsmenge für Los 2 umfasst derzeit 38 Standorte/Anfahrtsstellen mit 47 Behältern und ca. 2.531 Leerungen jährlich. Die Leerungen erfolgen ein Mal wöchentlich, außer Anderes wurde mit dem jeweiligen Standort schriftlich vereinbart. Los 2 betrifft folgende Stadtteile: Innenstadt-West, Innenstadt-Ost, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Waldstadt, Hagsfeld, Rintheim, Grötzingen, Durlach, Wolfartsweier, Hohenwettersbach, Grünwettrersbach, Palmbach. Leerungen 120 Liter Behälter: ca. 1676 pro Jahr; Leerungen 240 Liter Behälter: ca. 855 pro Jahr; Leerungen (gesamt): 2.531 pro Jahr. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Stadt Karlsruhe HauptamtKarlsruheFrist: 04. Aug.
HA26011 Rahmenvereinbarung für die Abholung, Entsorgung und Verwertung von Speiseresten bei der Stadt Karlsruhe in zwei Losen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Abholung und fachgerechte Entsorgung von anfallenden Speiseresten in Kantinen, Schulmensen und Kindergärten der Stadt Karlsruhe. Die Leistung wird für die Dauer von zwei Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr ausgeschrieben. Die Leerungsmenge für Los 1 umfasst derzeit 47 Standorte/Anfahrtsstellen mit 50 Behältern und ca. 2.462 Leerungen jährlich. Die Leerungen erfolgen ein Mal wöchentlich, außer Anderes wurde mit dem jeweiligen Standort schriftlich vereinbart. Los 1 betrifft folgende Stadtteile: Daxlanden, Mühlburg, Grünwinkel, Oberreut, Beiertheim-Bulach, Weiherfeld-Dammerstock, Rüppurr, Südweststadt, Weststadt, Innenstadt-West, Nordstadt, Nordweststadt, Neureut, Knielingen. Leerungen 120 Liter Behälter: ca. 1731 pro Jahr Leerungen 240 Liter Behälter: ca. 731 pro Jahr. Leerungen (gesamt): 2.462 pro Jahr. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Landkreis Spree-Neiße, Eigenbetrieb AbfallwirtschaftForst (Lausitz)
Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Der zu vergebende Auftrag umfasst die Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil (Teilleistung 1), Abholung von an der stationären Sammelstelle Forst angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 2), Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 3), Sammlung und Beförderung von anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind, auf Anforderung des Auftraggebers (Teilleistung 4) und Transport und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle (Teilleistung 5). Es sind ca. 70.000 bis 100.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr einzusammeln, zu befördern und umweltgerecht zu entsorgen; Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil mit zweimal jährlicher Anfahrt von rund 140 Haltepunkten im gesamten Kreisgebiet und mit einer Nettohaltezeit von rund 160 h pro Jahr; Teilleistung 2: bis zu 24 Abholungen von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in Forst (Lausitz) pro Jahr; Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen an 2 bis 8 Schulstandorten pro Jahr, Teilleistung 4: 0 bis 5 Einsätze zur Sammlung und Beförderung an anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind. Die Ausschreibung erfolgt ohne weitere Losaufteilung. - RMA Rhein-Main Abfall GmbH
RMA Rhein-Main Abfall GmbH - Vergabe von Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main/Deutschland (Hessen)
Die RMA Rhein-Main Abfall GmbH (nachfolgend: "RMA") koordiniert und steuert als Dachorganisation abfallwirtschaftliche Maßnahmen für Ihre Gesellschafter, zu denen die Städte Frankfurt a.M. Offenbach a.M. und Maintal sowie der Main-Taunus-Kreis, der Hochtaunuskreis und der Kreis Offenbach gehören. Die Gesellschafter erteilten der RMA einen Generalentsorgungsauftrag, wonach die RMA als "beauftragte Dritte" gemäß § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) handelt. Im Rahmen dieses Generalentsorgungsauftrages übernimmt die RMA Bauschutt von Kleinanlieferern, der aus privaten Haushaltungen der Stadt Frankfurt stammt. Zur Erfüllung dieser Entsorgungspflicht beabsichtigt die RMA als Auftraggeberin die Leistung des Projektes "Containergestellung, Transport und Entsorgung von Bauschutt aus privaten Haushalten im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main / Deutschland (Hessen)" neu zu vergeben. Die Auftraggeberin geht derzeit davon aus, dass sich die jährliche Menge an Bauschutt im Bereich von ca. 6.000 Tonnen (max. 7.000 Tonnen) bewegt. Die vorgenannten Mengenangaben basieren auf Erfahrungsmengen und bilden eine zukunftsgerichtete Prognose ab. Etwaige Umstände, die wesentliche Änderungen an dieser Prognose erkennen ließen, sind dem Auftraggeber nicht bekannt. Diese Angaben stellen lediglich einen Orientierungsrahmen für die Angebotskalkulation und - mit Ausnahme der vorgenannten Maximalmenge - keine verbindlichen Abfallmengen dar. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme einer bestimmten Mindestmenge wird dadurch nicht begründet. Betreiber der drei Wertstoffhöfe (ab 2027 vier Wertstoffhöfe) ist die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH. Die Vertragslaufzeit beträgt 2,5 Jahre zzgl. einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um 1 weiteres Jahr. Näheres siehe Vergabeunterlagen. - Landesamt für UmweltMainzFrist: 14. Aug.
Jährliche Reinigung der Drainageleitungen an der Talsperre Dossespeicher Kyritz (Rahmenvereinbarung 2026-2029)
1 Einleitung Die Talsperre Dossespeicher Kyritz ist bedeutsam für den Hochwasserschutz an der Dosse und Bereitstellung von Zusatzwasser zur Gewährleistung der vorgeschriebenen Mindestdurchflüsse der Gewässer I.Ordnung im Ingenieurbereich Neustadt Dosse. Anfallendes Sickerwasser wird durch die luftseitig verlegte Drainageleitung abgeführt. Zum Erhalt der Funktion der Drainageleitung muss diese turnusgemäß gereinigt werden. 2 Leistungen und Auftragsbedingungen Die Reinigung erfolgt im Rahmen einer vierjährigen Rahmenvereinbarung. Die Preise im Leistungsverzeichnis gelten als Festpreise für die Vertragslaufzeit. 2.1 Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die jährliche Reinigung von Entwässerungs- und Drainageleitungen sowie die Spülung und Reinigung von mehreren Schächten im Bereich der Talsperrenanlage "Dossespeicher Kyritz". Talsperre Dossespeicher Kyritz: Drainageleitung 2.2 Leistungen des Auftragnehmers 2.2.1 Der Auftragnehmer übernimmt die im Leistungsverzeichnis ( wird bei der Angebotsaufforderung versendet) beschriebenen Leistungen. 2.3 Pflichten des Auftragnehmers 2.3.1 Die Sicherheit der Anlagen ist zu gewährleisten. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 2.3.2 Alle benötigten Hilfsmittel und Verbrauchsmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu stellen. Verschmutzungen (der Verkehrsflächen) sind unverzüglich zu beseitigen. 2.3.3 Das für die Ausführung benötigte Betriebswasser kann nur aus dem angrenzenden Gewässer zur Verfügung gestellt werden. 2.3.4 Beschädigungen an Leitungen/ Rohren, Schächten oder sonstigen Teilen der Anlage sind zu vermeiden. Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Schäden, Verstopfungen, Undichtigkeiten oder sonstige Mängel, die die Betriebsbereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er unverzüglich dem Beauftragten des AG (dieser wird dem AN namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten genannt) zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den im Leistungsverzeichnis und in Nr. 2.2.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich hinzuweisen. zur Verfügung. 2.5 Ausführung der Leistungen 2.5.1 Nach jedem Einsatz sind Art und Umfang der ausgeführten Tätigkeiten in Bezug auf das Leistungsverzeichnis in einem Protokoll zu dokumentieren Datenblätter von verwendeten Hilfsstoffen sind beizufügen. Weiterhin muss die Dokumentation alle erforderlichen Angaben zum Prüfzeitraum, zu Durchführenden bzw. zur Firma enthalten. Defizite sind fotografisch zu dokumentieren. Die Dokumente sind von den Durchführenden zu unterzeichnen. Die Dokumentation ist für den Auftraggeber nachvollziehbar aufzuarbeiten. Die Bestätigung der Durchführung der Arbeiten durch den Beauftragten des Auftraggebers erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung. 2.5.2 Die Reinigungsarbeiten sind jährlich im Herbst beziehungsweise bei Erreichen des jährlichen Absenkziels im Speicherbecken ausgeführt werden. Die Fertigstellung und Abnahme der Leistung hat bis spätestens 1. November zu erfolgen. Der genaue Zeitraum der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit den Beauftragten des Auftraggebers zu vereinbaren. Dieser wird dem Auftragnehmer namentlich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten benannt werden. 2.5.3 Die Arbeiten werden im Hochdruckspülverfahren ausgeführt. 2.5.4 Weitere fachspezifische Arbeiten sind nach Aufforderung durch den Auftraggeber auf Zeitnachweis durchzuführen. Die Zeitnachweise sind von den Beauftragten des Auftraggebers zu bestätigen. 2.5.5 Das Befahren des luftseitigen Vorlandes am Hauptdamm ist nicht bzw. nur bedingt notwendig. 2.5.6 Das Gewässer ist vor Einträgen von Räumgut, Schmutz und anderen Verunreinigungen zu schützen. 2.5.7 Im Havariefall ist der Umfang der Maßnahmen mit den Beauftragten des Auftraggebers vor Beginn der Beseitigung der Defizite und Mängel abzustimmen und mit einer Grobkosteneinschätzung zu belegen. 2.6 Vergütung 2.6.1 Die Abrechnung erfolgt gemäß Leistungsverzeichnis. Pauschalen decken alle Nebenkosten ab. In dieser für alle Positionen vereinbarten Pauschale sind mit abgegolten: Die Spülung und Reinigung der Rohre und Schächte Die Kosten für die Hilfsmittel und -stoffe Bereitstellung und Einsatz aller Arbeitsgeräte und -fahrzeuge Entsorgung . Für die Rechnungserstellung ist eine vorherige schriftliche Bestätigung der Beauftragten des Auftraggebers erforderlich. Weiterhin sind die lückenlose Dokumentation sowie die eventuelle Abklärung von Fragen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer mit den Pauschalen abgegolten. Alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.2.1 und Nr. 2.2.2 und dem Leistungsverzeichnis ergebenden Nebenkosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie Sonn- und Feiertagszuschläge werden nicht gesondert vergütet. 2.6.2 Zusätzliche Arbeiten werden nach Stundenpreis abgerechnet Für die erforderlichen An- und Abfahrten erfolgt die Vergütung nach dem angebotenen Stückpreis. Übernachtungspauschalen, Zuschläge, Auslösungen etc. werden nicht gesondert vergütet. Der Austausch von Bauteilen oder Bauteilgruppen ist generell mit den Beauftragten des Auftraggebers im Vorfeld abzustimmen und dafür ein Angebot bzw. im Havariefall ein Grobkostenanschlag einschl. einer Einschätzung des Stundenaufwandes zu unterbreiten. Der Austausch kann erst nach erfolgter Freigabe durch die Beauftragten des Auftraggebers erfolgen. 2.7 Kündigung und Leistungsänderungen 2.7.1 Bei dauerhafter Außerbetriebnahme von Anlagen ist die Vergütung anzupassen 2.7.2 Bei vorübergehender Außerbetriebnahme entfallen Leistungs- und Vergütungspflichten. 3 Haftung Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch Verschulden verursacht werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist nachzuweisen. Es gelten die einschlägigen Normen und Rechtsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Weiterhin zu beachten sind: DIN 19700 - Stauanlagen Ggf. VOB/C - DIN 18306 - ATV - Entwässerungskanalarbeiten Ggf. DIN EN 752 - Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden - Kanalmanagement DWA-Regelwerke (DWA-M 149) - Spülung und Reinigung von Leitungen und Schächten einer Talsperre DGUV-Regeln für Arbeiten in Schächten und engen Räumen ZTV-Wasserbau TRBS 1201 - Techn. Regeln zur Prüfung und Kontrolle von Arbeitsmitteln und Anlagen -die objektspezifischen Betriebs- und Sicherheitsvorschriften der Talsperre - Markt RegenstaufRegenstauf
BvA Markt Regenstauf Mittagsverpflegung für Kindertageseinrichtungen sowie Grundschulen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Entsorgung der anfallenden Speisereste und Abfälle. Übliche Nebenleistungen sind, soweit branchenüblich und erforderlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu erbringen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf einer Prognose beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Hinweise auf den voraussichtlichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung dieser Höhe. Die Anlieferung der Speisen an Kindertageseinrichtungen hat spätestens 15 Minuten vor Beginn der Essensausgabe und frühestens eine Stunde davor zu erfolgen. Die genauen Anlieferungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Grundschulen gelten die oben genannten Anlieferungszeiten verbindlich. Als Bewirtschaftungsform ist die Fremdbewirtschaftung gewählt. Die Bewirtschaftung erfolgt daher durch einen externen Auftragnehmer als Dienstleistungserbringer. Gewähltes Küchensystem: Ausgabeküche Die Küche ist bei der Lebensmittelüberwachung zu melden. Der Nachweis über die entsprechende Meldung ist beim Auftraggeber ohne weitere Aufforderung mit Leistungsbeginn bei diesem einzureichen. Folgende Verpflegungssysteme sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: Cook & Hold Standort der Produktion: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe den Küchenstandort anzugeben, von dem aus die Belieferung erfolgt. Die Vergabe ist unterteilt in drei Teillose. Es können Angebote für eines, zwei oder drei Lose abgegeben werden. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt, d.h. der Bieter kann grds. auf alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Los 1 1. Kinderhaus Steinsberger Dorfzwerge, Pfalzgrafenstr. 2, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 69 2. Kindergarten Eitlbrunner Dorfzwerge, Am Sportplatz 1, 93128 Regenstauf/Eitlbrunn - tägliche Essensanzahl: 35 3. Grundschule Steinsberg-Eitlbrunn, Pfalzgrafenstr. 4, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 50-52 Insgesamt: 154 - 156 Essen täglich; ca. 33.880 - 34.320 Essen jährlich Los 2 1. Eckert Kinderhaus, Dr.-Robert-Eckert-Str. 1a, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 88 2. Kinderhaus Diesenbach, Sandstr. 19c, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 87 3. Grundschule Diesenbach, Sandstr. 19 a, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 35-45 Insgesamt: 210 - 220 Essen täglich; ca. 46.200 - 48.400 Essen jährlich Los 3 1. Kindergarten am Märchenbrunnen, Johann-Strauß-Str. 1, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 160 2. Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Am Grasigen Weg 7, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 41 3. Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Kirchplatz 2, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 7 4. Grundschule Ramspau, Schulweg 1, 93128 Regenstauf/Ramspau - tägliche Essensanzahl: 70-91 Insgesamt: 278 - 299 Essen täglich; ca. 61.160 - 65.780 Essen jährlich Je Los wird ein Portionspreis pro Essensportion für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderkrippen und Grundschulen angeboten (vgl. Lose und das Preisblatt). Zeiten der Mittagsverpflegung Anzahl der Ausgabedurchgänge: 1 bis 2, durch Personal des Auftraggebers Anzahl der Verpflegungstage für die Mittagsverpflegung: Pro Woche: 5; Pro Schuljahr/Kitajahr: ca. 220 Vorgesehene Wochentage, an denen die Mittagsverpflegung stattfinden soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Verpflegung in den Ferien ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. - Markt Regenstauf
Kindergarten am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Grundschule Ramspau
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Entsorgung der anfallenden Speisereste und Abfälle. Übliche Nebenleistungen sind, soweit branchenüblich und erforderlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu erbringen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf einer Prognose beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Hinweise auf den voraussichtlichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung dieser Höhe. Die Anlieferung der Speisen an Kindertageseinrichtungen hat spätestens 15 Minuten vor Beginn der Essensausgabe und frühestens eine Stunde davor zu erfolgen. Die genauen Anlieferungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Grundschulen gelten die oben genannten Anlieferungszeiten verbindlich. Als Bewirtschaftungsform ist die Fremdbewirtschaftung gewählt. Die Bewirtschaftung erfolgt daher durch einen externen Auftragnehmer als Dienstleistungserbringer. Gewähltes Küchensystem: Ausgabeküche Die Küche ist bei der Lebensmittelüberwachung zu melden. Der Nachweis über die entsprechende Meldung ist beim Auftraggeber ohne weitere Aufforderung mit Leistungsbeginn bei diesem einzureichen. Folgende Verpflegungssysteme sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: Cook & Hold Standort der Produktion: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe den Küchenstandort anzugeben, von dem aus die Belieferung erfolgt. Die Vergabe ist unterteilt in drei Teillose. Es können Angebote für eines, zwei oder drei Lose abgegeben werden. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt, d.h. der Bieter kann grds. auf alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Los 1 1. Kinderhaus Steinsberger Dorfzwerge, Pfalzgrafenstr. 2, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 69 2. Kindergarten Eitlbrunner Dorfzwerge, Am Sportplatz 1, 93128 Regenstauf/Eitlbrunn - tägliche Essensanzahl: 35 3. Grundschule Steinsberg-Eitlbrunn, Pfalzgrafenstr. 4, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 50-52 Insgesamt: 154 - 156 Essen täglich; ca. 33.880 - 34.320 Essen jährlich Los 2 1. Eckert Kinderhaus, Dr.-Robert-Eckert-Str. 1a, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 88 2. Kinderhaus Diesenbach, Sandstr. 19c, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 87 3. Grundschule Diesenbach, Sandstr. 19 a, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 35-45 Insgesamt: 210 - 220 Essen täglich; ca. 46.200 - 48.400 Essen jährlich Los 3 1. Kindergarten am Märchenbrunnen, Johann-Strauß-Str. 1, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 160 2. Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Am Grasigen Weg 7, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 41 3. Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Kirchplatz 2, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 7 4. Grundschule Ramspau, Schulweg 1, 93128 Regenstauf/Ramspau - tägliche Essensanzahl: 70-91 Insgesamt: 278 - 299 Essen täglich; ca. 61.160 - 65.780 Essen jährlich Je Los wird ein Portionspreis pro Essensportion für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderkrippen und Grundschulen angeboten (vgl. Lose und das Preisblatt). Zeiten der Mittagsverpflegung Anzahl der Ausgabedurchgänge: 1 bis 2, durch Personal des Auftraggebers Anzahl der Verpflegungstage für die Mittagsverpflegung: Pro Woche: 5; Pro Schuljahr/Kitajahr: ca. 220 Vorgesehene Wochentage, an denen die Mittagsverpflegung stattfinden soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Verpflegung in den Ferien ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. - Markt RegenstaufRegenstauf
Kindergarten am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Grundschule Ramspau
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung und Lieferung von Mittagsverpflegung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen. Der Auftragnehmer übernimmt auch die Entsorgung der anfallenden Speisereste und Abfälle. Übliche Nebenleistungen sind, soweit branchenüblich und erforderlich, auch wenn diese nicht ausdrücklich erwähnt sind, zu erbringen. Die Anzahl der täglich durchschnittlich herzustellenden und zu liefernden Essensportionen ist ein auf einer Prognose beruhender, geschätzter Richtwert und veränderbar. Die Hinweise auf den voraussichtlichen Lieferumfang begründen keinen Anspruch des Anbieters auf Ausschöpfung dieser Höhe. Die Anlieferung der Speisen an Kindertageseinrichtungen hat spätestens 15 Minuten vor Beginn der Essensausgabe und frühestens eine Stunde davor zu erfolgen. Die genauen Anlieferungszeiten sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber festzulegen. Für Grundschulen gelten die oben genannten Anlieferungszeiten verbindlich. Als Bewirtschaftungsform ist die Fremdbewirtschaftung gewählt. Die Bewirtschaftung erfolgt daher durch einen externen Auftragnehmer als Dienstleistungserbringer. Gewähltes Küchensystem: Ausgabeküche Die Küche ist bei der Lebensmittelüberwachung zu melden. Der Nachweis über die entsprechende Meldung ist beim Auftraggeber ohne weitere Aufforderung mit Leistungsbeginn bei diesem einzureichen. Folgende Verpflegungssysteme sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten möglich: Cook & Hold Standort der Produktion: Der Auftragnehmer hat mit Angebotsabgabe den Küchenstandort anzugeben, von dem aus die Belieferung erfolgt. Die Vergabe ist unterteilt in drei Teillose. Es können Angebote für eines, zwei oder drei Lose abgegeben werden. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt, d.h. der Bieter kann grds. auf alle drei Lose den Zuschlag erhalten. Los 1 1. Kinderhaus Steinsberger Dorfzwerge, Pfalzgrafenstr. 2, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 69 2. Kindergarten Eitlbrunner Dorfzwerge, Am Sportplatz 1, 93128 Regenstauf/Eitlbrunn - tägliche Essensanzahl: 35 3. Grundschule Steinsberg-Eitlbrunn, Pfalzgrafenstr. 4, 93128 Regenstauf/Steinsberg - tägliche Essensanzahl: 50-52 Insgesamt: 154 - 156 Essen täglich; ca. 33.880 - 34.320 Essen jährlich Los 2 1. Eckert Kinderhaus, Dr.-Robert-Eckert-Str. 1a, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 88 2. Kinderhaus Diesenbach, Sandstr. 19c, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 87 3. Grundschule Diesenbach, Sandstr. 19 a, 93128 Regenstauf/Diesenbach - tägliche Essensanzahl: 35-45 Insgesamt: 210 - 220 Essen täglich; ca. 46.200 - 48.400 Essen jährlich Los 3 1. Kindergarten am Märchenbrunnen, Johann-Strauß-Str. 1, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 160 2. Kinderkrippe am Märchenbrunnen, Am Grasigen Weg 7, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 41 3. Kinderkrippe am Märchenbrunnen/Außenstelle, Kirchplatz 2, 93128 Regenstauf - tägliche Essensanzahl: 7 4. Grundschule Ramspau, Schulweg 1, 93128 Regenstauf/Ramspau - tägliche Essensanzahl: 70-91 Insgesamt: 278 - 299 Essen täglich; ca. 61.160 - 65.780 Essen jährlich Je Los wird ein Portionspreis pro Essensportion für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderkrippen und Grundschulen angeboten (vgl. Lose und das Preisblatt). Zeiten der Mittagsverpflegung Anzahl der Ausgabedurchgänge: 1 bis 2, durch Personal des Auftraggebers Anzahl der Verpflegungstage für die Mittagsverpflegung: Pro Woche: 5; Pro Schuljahr/Kitajahr: ca. 220 Vorgesehene Wochentage, an denen die Mittagsverpflegung stattfinden soll: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Verpflegung in den Ferien ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 06. Juli 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Magdeburg Eigenbetrieb Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.