Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordHamburg
Entsorgung- und Verwertung, Aufbereitung des anfallenden Straßenkehrgutes
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die ordnungsgemäße Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung des bei der Reinigung von Autobahnen und Rastplätzen anfallenden Straßenkehrguts. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Kreislauf...
Abfallsammlung, Recycling, Erdentsorgung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord
- Veröffentlicht:
- 06. September 2026
- Frist:
- 21. September 2026
- Thema:
- Abfallsammlung
Ausschreibungsbeschreibung
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Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord, beabsichtigt den Abschluss eines Vertrags über die ordnungsgemäße Übernahme und Verwertung bzw. Beseitigung des bei der Reinigung von Autobahnen und Rastplätzen anfallenden Straßenkehrguts. Die Leistungen sind entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sowie aller einschlägigen bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften auszuführen. Gegenstand der Ausschreibung ist die ordnungsgemäße Übernahme, Verwiegung, sowie die Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung von Straßenkehrguts (AVV 20 03 03), der im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten an Autobahnen und Parkplätzen anfällt. Die Entsorgung hat entsprechend den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Nachweisverordnung (NachwV), der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie aller weiteren einschlägigen bundes-, landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Je nach Jahreszeit, Witterung und umgebender Flächennutzung ändert sich die Zusammensetzung des Straßenkehrguts erheblich, insbesondere das Verhältnis von mineralischen und organischen Anteilen. Das Straßenkehrgut besteht typischerweise aus Sand, Splitt, Erdreich, Straßenstaub, Laub und organischen Bestandteilen, kleinen Steinen, Reifenabrieb, Streugutresten, sonstigen verkehrsbedingten Verschmutzungen. Mögliche Fremdstoffe können sein: Papier, Kunststoffe, Glas, Metalle, Zigarettenreste, Kleinmengen sonstiger Siedlungsabfälle. Gefährliche Stoffe, die z. B. durch Unfälle in den Straßenbereich gelangen und ölverunreinigtes Straßenkehrgut werden durch die AM getrennt aufgenommen, gelagert und entsorgt. Diese Abfälle sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Auftragnehmer ist als Veranlasser von Arbeiten, bei denen Abfälle anfallen, Abfallerzeuger und s
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Freistaat Bayern, vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts MünchenMünchenMitte 2026 erfolgt der Umzug des Strafjustizzentrums, infolge dessen die bisher genutzten Gebäude vollständig geräumt werden müssen. In diesen Gebäuden befinden sich nach Umzug noch Gegenstände und Materialien, welche zu räumen, zu entrümpeln und sachgerecht und unter Einhaltung einschlägiger Rechtsvorschriften (insbesondere nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. dem Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetz (BayAbfG)) zu entsorgen sind. Ferner sind durch die Auftragnehmerin insbesondere bei der Entsorgung von Datenträgern oder Altpapier sämtliche hierfür geltenden Datenschutzvorschriften (u.a. der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG)) einzuhalten. Die hierzu notwendigen Räumungsleistungen (einschließlich Räumung, Abtransport, und ggf. Vernichtung oder Verwertung) werden aufgrund der Unvorhersehbarkeit der nach Räumung noch vorhandenen Gegenstände und Materialien nach kurzfristig zu bestimmendem Bedarf benötigt. Deshalb sollen die Leistungen über eine Rahmenvereinbarung mit der Auftragnehmerin abgedeckt werden. Dafür stellt die Auftragnehmerin fachkundiges Personal und Räumungshilfsmittel, insbesondere geeignete Fahrzeuge und Container sowie Transportmittel für die Vertragslaufzeit bereit.2026-0529: Verwertung/ Entsorgung von Straßenkehricht (AVV 200303)
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Göttinger EntsorgungsbetriebeGöttingenFrist: 24. Sept.Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Übernahme, der Transport, die Sortierung und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Wertstoffe, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP). Leistungsgegenstand sind diejenigen Sammelmengen aus dem Teilgebiet der Stadt Göttingen, welche in der Verantwortung der Stadt Göttingen einer hochwertigen Verwertung zugeführt werden. - Leistungsumfang: Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen alle für die Übernahme und die ordnungsgemäße und abschließende Verwertung/Entsorgung des anteiligen Gemisches notwendigen Leistungen, insbesondere die Teilleistungen: • Übernahme des Wertstoffsammelgemisches am Entsorgungszentrum Königsbühl (Kapitel 3.3), • Transport des Abfallgemisches zur Erstbehandlungsanlage bzw. weiteren Behandlungsanlagen, • ordnungsgemäße und schadlose hochwertige Verwertung des Wertstoffsammelgemisches, • ordnungsgemäße und schadlose Verwertung bzw. sonstige Entsorgung aller bei der Behandlung des Wertstoffsammelgemisches anfallenden Behandlungsprodukte und Behandlungsreste sowie ggf. Fremd- und Störstoffe, • lückenlose Dokumentation der vom Auftraggeber übernommenen Wertstoffe. Die Mengen an Flüssigkeitskartons, welche körperlich am Standort der Behandlungsanlage an die dualen Systembetreiber übergeben wurden, müssen dokumentiert und monatlich an den Auftraggeber gemeldet werden. - Das ausschreibungsgegenständliche Sammelgemisch setzt sich aus LVP und sNVP zusammen. Eine Trennung beider Fraktionen findet weder während noch nach der Sammlung statt. Die Qualität des Sammelgutes entspricht damit derjenigen, welche die Verpackungsrücknahmesysteme ihren Leistungsvertragspartnern für die Sortierung/Verwertung übergeben, jedoch verändert durch das zusätzliche Vorhandensein von sNVP. Die Qualität ist schwankend. Der Auftraggeber kann keine Zusicherungen hinsichtlich der Qualität der Abfälle geben. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Preisanpassung bei einer Veränderung der Qualität des grundsätzlich heterogenen Materials. Dasselbe gilt im Falle von Mengenveränderungen. Da die Wertstofftonne ab dem 01.01.2024 neu in der Stadt Göttingen eingeführt wurde, liegen noch keine Langzeiterfahrungen hinsichtlich der zu erwartenden finalen jährlichen Sammelmenge des neuen Sammelgemisches vor. Die der Ausschreibung zugrunde liegende Sammelmenge (Sammelgemisch aus LVP und sNVP) beträgt ca. 1.150 Mg pro Jahr. Der Auftragnehmer hat die Sammelmenge auch dann vollständig zu übernehmen und zu verwerten, wenn diese höher oder niedriger ausfällt. Dem Auftragnehmer obliegt die Sortierung und die anschließende vollständige, ordnungsgemäße und schadlose sowie hochwertige Verwertung der übergebenen Wertstoffe einschließlich etwaiger darin enthaltener Verunreinigungen und Störstoffe. Die Kosten für die Entsorgung von Verunreinigungen und Störstoffen sind in den Angebotspreis einzukalkulieren. Die Leistungsverpflichtung des Auftragnehmers schließt, vorbehaltlich der nachfolgenden Einschränkung hinsichtlich der Flüssigkeitskartonagen, die vollständige Vermarktung bzw. Verwertung der Behandlungsprodukte und die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) aller weiteren Behandlungsreste ein. Abweichend von den vorstehenden Vorgaben hat der Auftragnehmer die Fraktion der Flüssigkeitskartons (0510 Flüssigkeitskartons) auszusortieren und den Systembetreibern entsprechend der vorgegebenen Produktspezifikation (Anlage 1) kostenfrei, entsprechend ihrem jeweiligen Planmengenanteil, der für die Zuweisung der Sortiermengen zugrunde gelegt wird, an der Sortieranlage körperlich zur Verfügung zu stellen. Die für den Transport eingesetzten Transportsysteme müssen technisch mangelfrei sein und allen gesetzlichen Anforderungen genügen. Bei der Durchführung der Transporte trägt der Auftragnehmer eigenverantwortlich jederzeit Sorge für die vollständige Einhaltung aller gesetzlichen und untergesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Abfallrechts und des Arbeitsschutzrechts. Im Sinne der Umwelt hat der Auftragnehmer bzw. der von ihm beauftragte Dritte ausschließlich LKW-Gespanne einzusetzen, welche mindestens die Emissionsgrenzwerte der Abgasnorm EURO VI einhalten.Verwertung von Altholz
Gesundheit Nord gGmbHChemnitzFrist: 24. Sept.Gegenstand der anzubietenden Dienstleistung ist die Übernahme sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der aus privaten Haushalten der Stadt Chemnitz erfasste Menge an Altholz der Kategorie A III (Anhang III der Altholzverordnung vom 15. August 2002, zuletzt geändert am 19. Juni 2020). Bei der ausgeschriebenen Altholzart handelt es sich insbesondere um Möbel und Altholz aus der Sperrabfallsammlung (Abfallschlüsselnummern 20 01 38, 20 03 07). Die Leistung umfasst die Übernahme, die Behandlung, ggf. die Zwischenlagerung und die Verwertung dieser im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung erfassten Mengen an Altholz sowie die Nachweisführung und die Entsorgung der ggf. anfallenden Störstoffe. Die Gesamtmenge umfasst ca. 4.200 Tonnen im gesamten Vertragszeitraum. Das voraussichtliche Aufkommen an Altholz der Kategorie A III basiert auf den Ist-Werten des Jahres 2025 und einer daraus entwickelten Prognose für den Vertragszeitraum. Es sind monatliche oder jahreszeitliche Schwankungen in den Erfassungsmengen möglich und nicht konkret verifizierbar. Im Vertragszeitraum sind Mengenabweichungen in der Größenordnung von bis zu +/- 10 % bezogen auf die Gesamtmenge möglich. Die Übernahme des Altholzes in der angegebenen Menge einschließlich der angegebenen Schwankungsbreite ist durch den Bieter abzusichern.Boden Aufbereitung und Verwertung
Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-WürttembergBoden Aufbereitung und VerwertungAnnahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenFrist: 24. Sept.Annahme, Verwiegung, Aufbereitung und ordnungsgemäße Verwertung von Altholz Zeitraum: 01.01.2027 - 31.12.2028 Altholz Mischfraktion (A III mit Anteilen A I und A II) ca. 4100 Tonnen/JahrAufbereitung und Entsorgung von Grünabfall und Erde (Stadt Hildesheim)
Stadt HildesheimHildesheimFrist: 28. Aug.Wurzeln brechen ca. 1.500 cbm, Grünabfälle schreddern ca. 9.000 cbm, Stammholz/Gehölz häckseln ca. 4.500 cbm, Erde-Wurzeln-Steine Gemisch sieben ca. 2.500 cbm, Abfuhr und Entsorgung von Schreddermaterial ca. 3.000 t, Abfuhr und Entsorgung von Häckselmaterial ca. 1.500 t, Abfuhr und Entsorgung von gesiebtem Erdgemisch ca. 4.000 t.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 21. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Nord.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.