Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -MünchenTED
Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen des ELSTER-Verfahrens
Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV für Dienstleistungen im Verfahren ELSTER. Mindestlaufzeit 2 Jahre, zweimalige Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2+1+1). Mindestabnahmemenge: 200 Personentage (PT), geschätzte Abnahmemenge: 480 PT, Höchstabnahmemenge: 1.000 PT.
Softwareentwicklung, IT-Beratung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV für Dienstleistungen im Verfahren ELSTER. Mindestlaufzeit 2 Jahre, zweimalige Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2+1+1). Mindestabnahmemenge: 200 Personentage (PT), geschätzte Abnahmemenge: 480 PT, Höchstabnahmemenge: 1.000 PT.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -
- Veröffentlicht:
- 23. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV für Dienstleistungen im Verfahren ELSTER. Mindestlaufzeit 2 Jahre, zweimalige Verlängerungsoption um je 1 Jahr (2+1+1). Mindestabnahmemenge: 200 Personentage (PT), geschätzte Abnahmemenge: 480 PT, Höchstabnahmemenge: 1.000 PT.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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ELSTER Architekturbüro
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von leichten Tatortleuchten für die Polizei NRW
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von leichten Tatortleuchten (Handscheinwerfer) für die Polizei NRW. Laufzeit mindestens 2 Jahre, optional zweimalig um je 1 Jahr verlängerbar (max. 4 Jahre). Geschätzter Abruf: bis zu 1.000 Stück gesamt, ca. 250 pro Jahr. Abschluss mit einem Wirtschaftsteilnehmer im offenen Verfahren. - Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -MünchenFrist: 22. Juni
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Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV für Lieferung von Verbrauchs- und Verschleißmaterialien für Drucker- und Multifunktionsgerätetypen der Steuerverwaltung. Laufzeit mindestens 24 Monate, zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten (2+1+1). Abrufmengen: Mindestabnahme 500.000 €, geschätztes Auftragsvolumen 800.000 €, Höchstabnahme 900.000 €. - Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-WestfalenDuisburg
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von leichten Tatortleuchten für die Polizei NRW
Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des offenen Verfahrens mit einem Wirtschaftsteilnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung eines spezifischen Handscheinwerfers als "leichte Tatortleuchte" (im Weiteren: LTL) für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Laufzeit der Rahmenvereinbarung zweimalig um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier Jahren. Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung wird geschätzt, dass während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung bis zu 1.000 LTL aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Pro Jahr ist ein Abruf von 250 Stück geplant. - Offenbach am Main
Rahmenvereinbarungen IT-Dienstleistungen 2027ff.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Rahmenvereinbarungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen u.a. im Rahmen von IT-Projekten. Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem Beratung, Softwareentwicklung, Softwarekonfiguration und Tests. Im Fokus stehen dabei Leistungen zu (Weiter)-Entwicklung und Betrieb von Anwendungen im Flugsicherungsumfeld (Air Traffic Services ATS, Operations Support Systems OSS, Business Support Systeme BSS und COM-Umfeld), sowie weiteren IT- Systemen (IT-Inbetriebhaltung, Cloud Dienste, Business Intelligence (BI), Lizenzmanagement, Kollaborative Entwicklungsplattform Services (KEP), Projekt- und Portfoliomanagement-Tools). Es ist vorgesehen, mit den wirtschaftlichsten Bietern Rahmenvereinbarungen (RV) abzuschließen, die durch alle Unternehmen des DFS-Konzerns bedient werden können. Vor einem Abruf aus den Rahmenvereinbarungen in den jeweiligen Losen wird es einen sogenannten Mini-Wettbewerb geben. Die Rahmenvertragspartner sind nicht verpflichtet, bei jedem Mini-Wettbewerb ein Angebot abzugeben. Mittels dieser Mini-Wettbewerbe wird entschieden, welcher Rahmenvertragspartner einen Abruf aus dem Rahmenvertrag erhält. Umfang Los 1 (Dienstleistungen ATS Systeme): bis zu 15.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 2 (Dienstleistungen BSS-, OSS-Systeme und COM-Umfeld): bis zu 4.500 Personentage / Jahr. Umfang Los 3 (Umfassende System-/Produkt-SW-Entwicklung, sowie bzw. Durchführung von Projekten und Inbetriebhaltungsvorhaben): bis zu 10.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 4 (Dienstleistungen im Umfeld der IT-Inbetriebhaltung, Betrieb und IT- Projektmaßnahmen für die DFS administrativen IT): bis zu 1.300 Personentage / Jahr. Umfang Los 5 (Dienstleistungen im Umfeld DFS Cloud – Data Center für ATS- Systeme): bis zu 1.000 Personentage / Jahr. Umfang Los 6 (Dienstleistungen im BI-Umfeld (Business-Intelligence)): bis zu 650 Personentage / Jahr. Umfang Los 7 (Dienstleistungen im Bereich Software Lizenzmanagement): bis zu 650 Personentage / Jahr. Umfang Los 8 (Dienstleistungen im Umfeld der zentralen Softwareentwicklungsinfrastruktur der DFS („Kollaborative Entwicklungsplattform Services“, KEP-Services), sowohl im OnPrem-Systemhaus als auch in der Cloud (Azure)): bis zu 1.200 Personentage / Jahr. Umfang Los 9 (Weiterentwicklung, Wartung und Betrieb eines bestehenden Projekt- und Portfoliomanagement-Tools (PPM-Tool)): bis zu 60 Personentage / Jahr. Eine Abnahmeverpflichtung aus den Rahmenverträgen besteht nicht. Weitere Details zu den benötigten Leistungen befinden sich in den einzelnen Beschreibungen der jeweiligen Lose. - Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle -.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.