Wallfahrtsstadt WerlWerl
Elektrotechnik Sicherheitsbeleuchtung
Die Stadt Werl erneuert die Sicherheitsbeleuchtung im Sporthallenkomplex (3-fach und 2-fach Halle mit Kraftraum, ca. 4.079 m²). In der 3-fach Halle wurden bereits 18 LED-Sicherheitseinbauleuchten (Fabrikat INOTEC) installiert. Die Arbeiten in der 2-fach Halle erfolgen sukzessive während des laufenden Betriebs. Die Baustellenzufahrt erfolg...
Elektroinstallation
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Werl erneuert die Sicherheitsbeleuchtung im Sporthallenkomplex (3-fach und 2-fach Halle mit Kraftraum, ca. 4.079 m²). In der 3-fach Halle wurden bereits 18 LED-Sicherheitseinbauleuchten (Fabrikat INOTEC) installiert. Die Arbeiten in der 2-fach Halle erfolgen sukzessive während des laufenden Betriebs. Die Baustellenzufahrt erf...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wallfahrtsstadt Werl
- Veröffentlicht:
- 26. März 2026
- Frist:
- 15. April 2026
- Thema:
- Elektroinstallation
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Werl erneuert die Sicherheitsbeleuchtung im Sporthallenkomplex (3-fach und 2-fach Halle mit Kraftraum, ca. 4.079 m²). In der 3-fach Halle wurden bereits 18 LED-Sicherheitseinbauleuchten (Fabrikat INOTEC) installiert. Die Arbeiten in der 2-fach Halle erfolgen sukzessive während des laufenden Betriebs. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Straße "Zum Salzbach", Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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10- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 01. Juni
Sanierung Friedrich-Engels-Grundschule i. R. des Förderprogramm SCHUL(FREI)RÄUME der Investitionsbank Sachsen-Anhalt aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt - Elektroinstallationsarbeiten
Kurzbeschreibung: Im Zuge der Baumaßnahme soll in der Friedrich-Engels-Grundschule in Bad Dürrenberg der Sanitärtrakt westseitig erneuert werden. Hierbei erfolgt im ersten Schritt die Demontage der vorhandenen Sanitärobjekte, so wie der Rückbau der vorhandenen Heizkörper. In der zweiten Bauphase werden im Jungen sowie Mädchen WC-Raum die demontierten Sanitärobjekte erneuert. Das Trinkwasserrohrnetz im durch die Baumaßnahme betroffenen Bereich, wird durch eine neue Edelstahlleitung ersetzt. Zeitgleich erfolgt die Sanierung des Lehrer sowie Hausmeister Wc`s. Zusätzliche soll das Trinkwassernetz weitestgehend erneuert werden. --- Grobmassen: 1. Unterverteilung + 4 St Brandschutzrahmen + 1 St Unterverteilung 144 PLE + 5 St Unterverteilung 120 PLE 2. Kabel + 350 m NYM-J 3x1,5 mm² 3. Verlegematerial + 8 m Kabelkanal 60x230 mm + 10 St Verteilerdose + 25 St Sammelhalter, klein + 50 St Sammelhalter, groß + 200 m Kabelrinne 60x200 mm + 20 St Formstücke + 140 St Ausleger 210 mm + 2 m Kantenschutz 4. Installationsgeräte + 15 St Schuko-Steckdose + 10 St Abdeckrahmen 1-fach + 10 St Abdeckrahmen 2-fach + 15 St Schalter mit Wippe + 20 St Gerätedose 63 mm tief 5. Beleuchtung + 4 St LED-Wannenleuchte + 8 St LED-Rasterleuchte 6. Erdung + 5 m Stahlband 30 mm + 20 m Aderleitung starr, gn/gb 1x4 mm² + 20 m Aderleitung starr, gn/gb 1x6 mm² 7. Sicherheitsbeleuchtung + 1 St Zentralbatterie 220 V/3h + 18 St Batterieblöcke --- + 4 St Baustromverteiler Endverteilerschränke + 4 St mobiler Verteiler Typ B + 2 St Brandschutzdurchführungen durch Holzbalkendecke --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderun - Messe Berlin GmbH
Verbinder Halle 8, hier: Objektplanung Lph 5-7, optional Lph 8
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeberin genannt, schreibt die Leistungen für die Ausführung von Planungsleistungen in den HOAI-Leistungsphasen 5 bis 8 als Objektplaner für die Sanierung und den Umbau des Verbindungsbauwerks zwischen der Halle 8 und der Halle 9 auf den Liegenschaften der Messe Berlin aus. Die auf dem Messegelände unterm Funkturm vorhandene Halle 9 soll abgerissen und an gleicher Stelle durch einen Neubau ersetzt werden. Hierzu wurde zunächst eine Entwicklungsstudie erstellt auf deren Grundlage eine Bauvoranfrage zur Genehmigungsfähigkeit eingereicht wurde. Die Bauvoranfrage wurde positiv beschieden, so dass die Messe Berlin aktuell in einem parallel geführten Verfahren nach einem Generalübernehmer für die Planung und Bauausführung sucht. Zwischen der Bestandshalle 9 und somit auch zwischen der neuen Halle 9 und der Halle 8 existiert ein Verbindungsbauwerk, was im Wesentlichen die unterschiedlichen Hallenniveaus der Hallen 8 und 9 ausgleicht und miteinander verbindet. Das Verbindungsbauwerk bleibt grundsätzlich im Bestand erhalten, soll jedoch durch konstruktive und gestalterische Eingriffe aufgewertet und an den Neubau angepasst werden. Die Anlagen und Anlagenteile der Technischen Gebäudeausrüstung sollen vollständig über alle Kostengruppen erneuert werden. In diesem Zusammenhang wurden die Leistungsphasen 1 und 2 im November 2025 abgeschlossen. Die Leistungsphase 3 befindet sich aktuell in der Bearbeitung und wird Ende April 2026 fertiggestellt sein. Die Leistungsphase 4 schließt unmittelbar an den Abschluss der Leistungsphase 3 an. Der Bauantrag soll Anfang Juni 2026 eingereicht werden. In dieser Ausschreibung werden die erforderlichen Planungsleistungen für die Sanierung/ den Umbau des Verbindungsbauwerks angefragt (LP 5 bis 8 nach HOAI). Aufbauend auf den Ergebnissen der Leistungsphase 3 soll die Leistungsphase 5 erbracht werden. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass die Leistungsverzeichnisse für die Vergabeeinheit Abbruch/Rohbau bereits ab 09/2026 erstellt werden sollen, um eine Vergabe dieser Leistungen im Januar 2027 zu erreichen, so dass ab 02/27 mit den Ausführungen auf der Baustelle begonnen werden kann. Die Leistungsphase 8 soll als optionale Leistung angeboten werden. Im Planungsprozess der Sanierungs- und Umbauarbeiten, sind auch Provisorien, Um- und Rückbauten für den Weiterbetrieb der technischen Anlagen und die Sicherstellung von Veranstaltungen zu planen und zu überwachen. Bei der Erstellung der Ausführungsplanung ist zu beachten, dass die Sanierungs- und Umbauarbeiten am Verbindungsbauwerk aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in einem zusammenhängenden Zeitfenster erfolgen können. Die Sanierungs-/Umbauarbeiten müssen zur Sicherstellung von Veranstaltungen unterbrochen und Provisorien für den Veranstaltungsbetrieb geschaffen werden, dies insbesondere auch unter Berücksichtigung, dass der Betrieb der direkt angrenzenden Halle 8 für Veranstaltungen, die diese Hallen nutzen, gewährleistet sein muss. Darüber hinaus müssen je nach Planungsstand der parallel in der Planung und Realisierung befindlichen Halle 9 Schnittstellen vorgegeben oder Vorgaben in der Planung berücksichtigt werden. Dazu werden gesonderte Abstimmungstermine mit den Planungsbeteiligten der Halle 9 sowohl zur Planung als auch später während der Ausführung erforderlich. Bei der Ausführung der Planungsleistungen für die Sanierungs- und Umbauarbeiten sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen und umzusetzen. Des Weiteren gelten: • Vorschriften zur Bauordnung, Feuerwehr und zum barrierefreien Bauen, die das Land Berlin betreffen • DIN- und DIN VDE-Normen • Bauaufsichtliche Normen über die brandschutztechnischen Anforderungen MLAR, MLÜAR • Richtlinien des VdS und VDI • ASR in den jeweils neuesten Fassungen. Für alle erstellten Planungs- und Revisionsunterlagen sowie Projektdokumentationen sind die Dokumentationsrichtlinien der Messe Berlin zu berücksichtigen und umzusetzen. Anrechenbare Kosten Verbindungsbauwerk (netto): • KG 300 > 4.500.000,00 € • KG 400 > 2.900.000,00 € Wichtiger Hinweis: Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise. Mit Zuschlagserteilung erfolgt der Abruf der Leistungsstufe 1 (LP 5). Der Abruf der weiteren Leistungsstufen 2 (LP 6+7) und 3 (optional Lph 8) erfolgt nach Bedarf des Auftraggebers mit Fertigstellung / Abnahme der vorherigen Leistungsstufe. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsstufen. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandauFrist: 08. Juni
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Finanzen, vertreten durch die Zentrale des LBB, vertreten durch die LBB-Niederlassung Landau, vertreten durch die NiederlassungsleitungLandau
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, Brandschutzmaßnahme - Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 4 und 5
Die Planungen der Brandschutzmaßnahme wurden für die Gewerke der KG 400 Elektrotechnik bereits bis zur Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) bzw. bis zum Ende der LPH 3 (Entwurfsplanung) erstellt. Die im Erläuterungsbericht (HU-Bau) beschriebenen Maßnahmen umfassen die Sanierung und Erneuerung von brandschutztechnisch qualifizierten Wand- und Deckendurchführungen in den Elektrogewerken. Typische, gehäuft auftretende brandschutztechnische Mängel in den Gebäuden sind: -Einzelne Kabel und Kabelbündel wurden ohne Abschottungsmaßnahmen durch Wände hindurchgeführt. -Vorhandene Kabeltrassen sind nicht geschottet bzw. die Schottung ist nicht so gekennzeichnet (Bezeichnungsschild), dass ein vollständiger, nachvollziehbarer Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Aufgrund der vorhandenen zahlreichen unterschiedlichen Fabrikate und Typen von Kabelschotts ist eine nachträgliche Identifikation hier praktisch ausgeschlossen. In einigen Bereichen müssen im Zuge der Brandschutzsanierung zerstörende Maßnahmen stattfinden, sodass festgestellt werden kann welche Rohrmaterialien verbaut sind. Ein Umwelttechnischer Bericht zur Gebäudeschadstofferkundung liegt vor. Es wurde festgestellt, das künstliche Mineralfasern ("alte" Mineralwolle, Herstellung vor dem Jahr 2000) verbaut sind und in einem Bereich asbesthaltige Rohrhüllen verbaut wurden. Die Arbeiten der Fachplanung Technische Ausrüstung umfassen im Einzelnen: Anlagegruppe 4 - Starkstromanlagen: ermittelte Baukosten 214.734,91 EUR -Die Elektrotechnischen Anlagen und Installationen sind im Bestand und werden nicht verändert oder erneuert. Allerdings ist es erforderlich, geringfügige Erweiterungen vorzunehmen. -Gemäß den brandschutztechnischen Anforderungen von Wänden und Decken werden Durchdringungen für Installationszwecke durch diese nachträglich verschlossen. -Elektroverteilungen in (notwendigen) Treppenräumen müssen brandschutztechnisch abgeschottet werden. -Feuer- und Rauchabschlusstüren mit elektrischer Offenhaltung werden mit neuen Zuleitungen und eigener Absicherung nachgerüstet. -Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme ist es erforderlich, dass gekennzeichnete Wände brandschutz-technisch saniert bzw. ertüchtigt werden. An diesen Wänden muss die vorhandene Elektroinstallation zurückgebaut werden. Die Neuinstallation, in Anlehnung an die Bestandsinstallation, erfolgt unter Beachtung des neuen Wandaufbaus. In den Trockenbauwänden, die brandschutztechnische Anforderungen haben, werden Brandschutzhohlwanddosen nachgerüstet. -Rückbau einer elektrischen Sonnenschutzanlage, um Fenster als Notausstieg zu nutzen. -Eine Installation von neuen Beleuchtungskörpern ist nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung und nur bei Notwendigkeit. -In allen Gebäuden werden die Rettungswege mit Rettungszeichenleuchten mit Einzelbatterie gekennzeichnet. Die Leuchten werden nicht funkvernetzt und ohne eine zentrale BUS-Überwachung ausgeführt. -Für die Erweiterung der Unterverteilungen und Nachrüstung von zusätzlichen Stromkreisen für die Sicherheitsbeleuchtung und Hausalarmanlage, sind alle vorhandenen Unterverteilungen zu sichten, prüfen und messen mit Erstellung eines Prüfprotokolls und Nachrüsten eines Fehlerstromschutzschalters für Steckdosenstromkreise. -Mangelhaft ausgeführte Durchführungen, durch Wände und Decken mit brandschutztechnischen Anforderungen, der Elektroinstallationen gliedern sich wie folgt: -Einzelkabeldurchführungen ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung und -Durchführungen von Kabelbündeln und Kombischotts ohne bzw. mit nicht fachgerechter Schottung. Vorhandene Brandschottungen, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet sind, werden ebenfalls in die Sanierungsmaßnahme einbezogen, da kein vollständiger Verwendbarkeits- bzw. Zulassungsnachweis vorliegt. Anlagegruppe 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: ermittelte Baukosten 66.261,58 EUR -Im Gebäude E soll eine Sprechanlage versetzt werden. Das vorhandene Haustelefon-Wandgerät einschl. der Kanäle werden demontiert/zurückgebaut. Am Leitungsauslass in der Wand wird eine Schwachstrom-Steckvorrichtung zum Anschluss der Zuleitung zum neuen Haustelefon-Tischgerät installiert. -Gemäß Brandschutzkonzept ist für die Gebäude eine Personenwarnanlage nicht erforderlich. Eine hausinterne Alarmierung im Gefahrenfall wird mit einer Hausalarmanlage realisiert. -Zusätzlich werden in den Fluren und Treppenräumen automatische Melder mit DIN-Tongeber installiert. In Treppenräumen und an Ausgängen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen werden Handmelder, Farbe BLAU mit der Aufschrift HAUSALARM, installiert. -Die Hausalarmanlagen mit jeweils einer Zentrale für Gebäude A-B und einer Zentrale für das Gebäude D-E sind mit den automatischen und den Handmelder funkvernetzt und nach EN 54-25 zertifiziert. Automatische Melder werden mit integriertem DIN-Ton-Signalgebern ausgeführt Alle Melder, automatische und Handmelder, sind batteriebetrieben. -Die Zentralen benötigen einen 230V-Anschluss und können mit einem GSM-Modul zur Weiterleitung von Nachrichten als SMS- oder E-Mail ausgestattet werden. Eine 12 Stunden Notstromversorgung ist integriert. - Durch eine Funkfeldmessung wird über die Notwendigkeit einer Reichweitenverstärkung des Funksignals mit einer oder mehreren Relaisstationen entschieden. -Mit zusätzlichen Funk-Sirenen besteht die Möglichkeit der Signalisierung einer Gefahr mit DIN-Ton auch in Bereichen, in denen keine automatischen Melder installiert sind oder die aus anderen Gründen akustische Defizite haben. -Der Installationsort von RWA-Anlagen ist in den Planunterlagen dargestellt. Für diese Anlagen sind zusätzliche Auslösetaster nachzurüsten. Die Installationsorte der Auslösetaster und neu anzuschließende RWA-Anlagen sind aus den Planunterlagen ersichtlich. -Für die Sicherheitstechnik ist ein Wartungsvertrag mit Jährlicher Wartung, Inspektion und Instandsetzung der Anlage auszuschreiben. - Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau
(Fassaden-) Sanierung Schülerwohnheim der Staatlichen Berufsschule Lauingen; Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021, LPH 5-9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden. ----- Das Kommunalunternehmen des Landkreises Dillingen a. d. Donau plant, aufbauend auf der bereits erbrachten Entwurfsplanung, die Sanierung des Schülerwohnheims der Staatlichen Berufsschule in Lauingen im laufenden Betrieb in voraussichtlich drei Bauabschnitten. Bestandteil des Verfahrens ist nur das Turmgebäude, nicht der bestehende Erweiterungsbau. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Aufbringen einer neuen WDVS-Fassade auf die bestehende, schadhafte WDVS-Fassade des Schülerheimturms, und auf dem Austausch der Fenster/Außentüren. Zudem soll eine Dachrandsanierung des Flachdachs des Turmgebäudes sowie des Verbindungsganges zum Erweiterungsbau erfolgen und die Innen- und Außenbeleuchtung auf LED umgestellt werden, sowie Rauchmelder in den Unterkunftszimmern nachgerüstet werden. Kleinere Ausbesserungsarbeiten am in Randbereichen schadhaften Parkett, sowie etwaige sonstige brandschutzrelevanten Maßnahmen sind ebenfalls Teil der Maßnahme. ----- Im Vorfeld wurden umfangreiche Untersuchungen im Rahmen einer Kosten-/Variantenuntersuchung durchgeführt. Die Ausführung mittels eines WDVS-Systems wurde vom Auftraggeber inzwischen beschlossen. Die weitere Planung soll daher auf der vorliegenden Entwurfsplanung aufbauen. ------ Bei dem Projekt werden Fördermittel beantragt. Für eine KfW Förderung wurden bereits entsprechende Vorüberlegungen in die Entwurfsplanung eingearbeitet. Bei der Fördermittelbeschaffung inkl. der Erstellung des Verwendungsnachweises soll mitgewirkt werden. ------ Aufgrund der hohen Komplexität, des vorhandenen Schadensbildes am Gebäude und der engen Zeitschiene der Sanierungsmaßnahmen erwartet der Auftraggeber eine hohe Ortspräsenz in der Objektüberwachung von mindestens 2 Vor-Ort-Terminen pro Woche am Schülerheim in Lauingen. Diese sind persönlich durch den im Verfahren zu benennenden Objektüberwacher (gem. Zuschlagskriterium A9) wahrzunehmen. Eine Urlaubs-/Krankheitsvertretung ist zu benennen. Diese Termine können nicht durch Remote-Termine ersetzt werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass darüberhinaus in dringenden Fällen weitere Vor-Ort-Termine, auch kurzfrist, notwendig werden können. ----- Das Büro, welches die Leistungsphasen 1 bis 3 bearbeitet und erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Die vorhandenen Unterlagen werden den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Verfahrensbeteiligte auf den selben Wissensstand zu bringen und Chancengleichheit herzustellen. ----- Zeitschiene: Die Angebotsauswertung findet voraussichtlich Ende Mai/Anfang Juni 2026 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Juni 2026 vorgesehen. Der Baubeginn ist für den 1. BA möglichst für den Herbst/Ende 2026, spätestens jedoch für das Frühjahr 2027, vorgesehen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme aller Bauabschnitte soll zum 01.11.2027 erfolgen. Der Projektabschluss (inkl. abgeschlossener Mängelbeseitigung und Rechnungsnachlauf) ist zum 31.12.2027 vorgesehen. ---- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt. - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in
Vertretung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Liegenschaftsversorgung - Elektrozentrale - Vergabe 77/2026
KKE 4402 Elektrozentrale (Trafo MSHV NSHV) Am Standort Dahlemer Dreieck, Thielallee 88–92, 14195 Berlin, soll die vorhandene, gegenwärtig teilweise ungenutzte Liegenschaft zu einem Büro und Wissenschaftsstandort entwickelt werden. Die Liegenschaft verfügt über einen unterirdischen begehbaren Medienkanal (ca. 550 m lang), über dem sämtlichen Gebäude mit Strom, Wärme und TK versorgt und verbunden werden. Die gesamte medientechnische Infrastruktur der Liegenschaft wird erneuert. Die Stromversorgung erfolgt als Strahlennetz aus Haus 18, das im Zuge der Baumaßnahme umfassend umgebaut wird. Gegenstand der Ausschreibung sind die Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen inkl. Trassierung, Kabelanlagen, elektrischer Gebäudeinstallationen im Haus 18 und im Medienkanal, sowie die Vorbereitung der Übergabe-Verteiler sowie die Anschlüsse bestehender Gebäudehauptverteilungen an die neue Stromversorgung. Die Ausführung erfolgt in Abschnitten. Teile der Liegenschaft bleiben in Betrieb. Allgemeine Anlagenbeschreibung • Erneuerung der zentralen Stromversorgung (allgemeine Versorgung und Ersatznetz) als Strahlennetz aus Haus 18 bestehend ausfolgenden wesentlichen Komponenten: MS-Übergabestation, 3 Transformatoren á 1.250 kVA mit Querlüftern bis 140% belastbar, NSHV AV, NSHV EN sowie Kabelanlage • Nutzung des bestehenden Medienkanals als den Hauptweg für die Versorgungsleitungen • Abschnittsweise Trassen und Kabelverlegung (mindestens drei Bauabschnitte) Öffentliche Erschließung Strom • Vorbereitung und Mitwirkung beim Ausbauen des MS-Raumes und MS-Anschlusses mit dem Netzbetreiber Stromnetz Berlin • Paralleler Betrieb Bestand – und Neu-MS-Anschluss für ca. 12 Monate berücksichtigt Elektrische Versorgung / Hauptanlagen • Mittelspannungshauptverteilung (MSHV) im Haus 18 (3 Trafo-LS-Felder Kundenteil); Das Netzteil liefert und installiert der Netzbetreiber. Fabrikat: Böhning • Drei Transformatoren je 1.250 kVA, parallel betrieben, 140 % Überlastfähigkeit (Querlüfter), Ökodesign Stufe 2 • Zwei Niederspannungshauptverteilungen: NSHV AV (Allgemeinstrom) und NSHV EN (Ersatznetz) • Aufstellung aller Hauptanlagen in separaten Technikräumen mit Doppelboden Betriebsräume Haus 18 • Ausstattung der neuen Technikräume für MSHV, Trafos, NSHV AV, NSHV EN • Doppelböden und Elektroinstallationen im Haus 18 Mittelspannungstechnik • MS Schaltanlage Typ Böhning 91R560/660: Einbau der Transformator Leistungsschalterfelder (s. Begründung) Niederspannungsverteilungen • NSHV AV und NSHV EN als Standschränke in getrennten, klimatisierten Räumen • Zähler Mess und Zählertechnik • Separate Zählung für die NEA (Anforderung Stromnetz Berlin) • Netzanalysatoren in den Trafo NS Abgängen • Alle Abgänge mit MID konformen Stromzählern mit M-Bus-Schnittstelle Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich • Neuer Fundamenterder und Tiefenerder für Haus 18 • Neue Erdungs und Blitzschutzanlagen für Kälteanlage und NEA Station • Potentialausgleichsband im Medienkanal • Potentialausgleichsschienen Beleuchtung und Elektroinstallation • Allgemeine Beleuchtung im Mediankanal und im Haus 18 • Sicherheitsbeleuchtung über Einzelbatterie Leuchten im Medienkanal und Notbeleuchtung über Einzelbatterie Leuchten im Haus 18 • Bedarfsgerechte Steckdosen- und Schalterinstallation • Tragbare Akkuleuchten in MSHV-/NSHV Räumen Kabelanlagen und Trassen • MS- und NS Kabelanlage im Doppelboden auf Trassen und auf Trassen im Medienkanal • Kabeltrassen im Medienkanal und im Haus 18 • Wichtig: Halogenfreie Kabel im Medienkanal Gebäudeanschlüsse • Neue Übergabekästen und Hausanschlüsse für definierte Gebäude • Zuleitungen über Medienkanal, Tiefbau oder Bestandsschutzrohre • AV (und EN )Versorgung abhängig vom Haus Hinweise: • Anwendung Projektkommunikationssystem Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Termine: Ausführungsbeginn: 08/2026 Ausführungsende: 08/2027 Verbindliche Einzelfristen - Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung der Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenBerlinFrist: 18. Juni
Umweltbundesamt - Dahlemer Dreieck Liegenschaftsversorgung - Elektrozentrale - Vergabe 77/2026
KKE 4402 Elektrozentrale (Trafo MSHV NSHV) Am Standort Dahlemer Dreieck, Thielallee 88–92, 14195 Berlin, soll die vorhandene, gegenwärtig teilweise ungenutzte Liegenschaft zu einem Büro und Wissenschaftsstandort entwickelt werden. Die Liegenschaft verfügt über einen unterirdischen begehbaren Medienkanal (ca. 550 m lang), über dem sämtlichen Gebäude mit Strom, Wärme und TK versorgt und verbunden werden. Die gesamte medientechnische Infrastruktur der Liegenschaft wird erneuert. Die Stromversorgung erfolgt als Strahlennetz aus Haus 18, das im Zuge der Baumaßnahme umfassend umgebaut wird. Gegenstand der Ausschreibung sind die Errichtung neuer Stromversorgungsanlagen inkl. Trassierung, Kabelanlagen, elektrischer Gebäudeinstallationen im Haus 18 und im Medienkanal, sowie die Vorbereitung der Übergabe-Verteiler sowie die Anschlüsse bestehender Gebäudehauptverteilungen an die neue Stromversorgung. Die Ausführung erfolgt in Abschnitten. Teile der Liegenschaft bleiben in Betrieb. Allgemeine Anlagenbeschreibung • Erneuerung der zentralen Stromversorgung (allgemeine Versorgung und Ersatznetz) als Strahlennetz aus Haus 18 bestehend ausfolgenden wesentlichen Komponenten: MS-Übergabestation, 3 Transformatoren á 1.250 kVA mit Querlüftern bis 140% belastbar, NSHV AV, NSHV EN sowie Kabelanlage • Nutzung des bestehenden Medienkanals als den Hauptweg für die Versorgungsleitungen • Abschnittsweise Trassen und Kabelverlegung (mindestens drei Bauabschnitte) Öffentliche Erschließung Strom • Vorbereitung und Mitwirkung beim Ausbauen des MS-Raumes und MS-Anschlusses mit dem Netzbetreiber Stromnetz Berlin • Paralleler Betrieb Bestand – und Neu-MS-Anschluss für ca. 12 Monate berücksichtigt Elektrische Versorgung / Hauptanlagen • Mittelspannungshauptverteilung (MSHV) im Haus 18 (3 Trafo-LS-Felder Kundenteil); Das Netzteil liefert und installiert der Netzbetreiber. Fabrikat: Böhning • Drei Transformatoren je 1.250 kVA, parallel betrieben, 140 % Überlastfähigkeit (Querlüfter), Ökodesign Stufe 2 • Zwei Niederspannungshauptverteilungen: NSHV AV (Allgemeinstrom) und NSHV EN (Ersatznetz) • Aufstellung aller Hauptanlagen in separaten Technikräumen mit Doppelboden Betriebsräume Haus 18 • Ausstattung der neuen Technikräume für MSHV, Trafos, NSHV AV, NSHV EN • Doppelböden und Elektroinstallationen im Haus 18 Mittelspannungstechnik • MS Schaltanlage Typ Böhning 91R560/660: Einbau der Transformator Leistungsschalterfelder (s. Begründung) Niederspannungsverteilungen • NSHV AV und NSHV EN als Standschränke in getrennten, klimatisierten Räumen • Zähler Mess und Zählertechnik • Separate Zählung für die NEA (Anforderung Stromnetz Berlin) • Netzanalysatoren in den Trafo NS Abgängen • Alle Abgänge mit MID konformen Stromzählern mit M-Bus-Schnittstelle Blitzschutz, Erdung, Potentialausgleich • Neuer Fundamenterder und Tiefenerder für Haus 18 • Neue Erdungs und Blitzschutzanlagen für Kälteanlage und NEA Station • Potentialausgleichsband im Medienkanal • Potentialausgleichsschienen Beleuchtung und Elektroinstallation • Allgemeine Beleuchtung im Mediankanal und im Haus 18 • Sicherheitsbeleuchtung über Einzelbatterie Leuchten im Medienkanal und Notbeleuchtung über Einzelbatterie Leuchten im Haus 18 • Bedarfsgerechte Steckdosen- und Schalterinstallation • Tragbare Akkuleuchten in MSHV-/NSHV Räumen Kabelanlagen und Trassen • MS- und NS Kabelanlage im Doppelboden auf Trassen und auf Trassen im Medienkanal • Kabeltrassen im Medienkanal und im Haus 18 • Wichtig: Halogenfreie Kabel im Medienkanal Gebäudeanschlüsse • Neue Übergabekästen und Hausanschlüsse für definierte Gebäude • Zuleitungen über Medienkanal, Tiefbau oder Bestandsschutzrohre • AV (und EN )Versorgung abhängig vom Haus Hinweise: • Anwendung Projektkommunikationssystem Instandhaltungsleistungen sind Bestandteil der Ausschreibung – Laufzeit: 4 Jahre Termine: Ausführungsbeginn: 08/2026 Ausführungsende: 08/2027 Verbindliche Einzelfristen - Landeshauptstadt München, Baureferat
Technische Gebäudeausrüstung HLS
Planung Technische Gebäudeausrüstung ALG 1, 2, 3 und 8 (HLS) Paragraph 53 ff. HOAI LPh 2-9 für die Generalinstandsetzung und Erweiterung zu einer ganztagsgerechten 4-zügigen Grundschule gem. Standardraumprogramm der Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2, 9. Stadtbezirk, München Neuhausen-Nymphenburg. - - - Ausgangssituation: Die Grundschule am Dom-Pedro-Platz 2 ist ein denkmalgeschütztes Gebäude in Massivbauweise aus den Jahren 1899/1900 und steht zudem unter Ensembleschutz. Das Gebäude besteht aus einem Erdgeschoss im Hochparterre, zwei Obergeschossen, einem Teil ausgebautem Dachgeschoss sowie einem Kellergeschoss im Souterrain. Derzeit ist die Schule 5 ½-zügig organisiert und in einem klassischen Flurtyp-Grundriss untergebracht. Im Schulgebäude ist ein integrierter Hortbereich vorhanden. In der Schule befinden sich außerdem eine Sporthalle im Dachgeschoss, ein Gymnastikraum im 1. Obergeschoss, sowie die THV-Wohnung. Die Pausenflächen liegen auf dem schuleigenen Grundstück. Die Außensportflächen der Grundschule befinden sich auf dem Flurstück 546/2 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und sind über die Dom-Pedro-Straße erschlossen. Im Rahmen einer Machbarkeitstudie wurden mehrere Varianten zur Erweiterung der Grundschule untersucht. Unter der Voraussetzung, dass das Münchner Lernhauskonzept umgesetzt wird, - - - die Mensa auf dem eigenen Grundstück in direkter baulicher Verbindung zum Bestandsgebäude angeordnet ist, und - - - die Außensportflächen gemäß Standardraumprogramm nachgewiesen werden müssen - - kann keine 5-zügige, ganztagsgerechte Grundschule im Münchner Lernhauskonzept realisiert werden, weshalb die Machbarkeitsstudie auf die Umsetzung einer 4-zügigen, ganztagsgerechten Grundschule ausgeweitet wurde. - - - Eine detaillierte Darstellung der Machbarkeitsstudie sowie der entwickelten Varianten ist den Unterlagen beigefügt. - - - Maßnahmenbeschreibung: Die bestehende Schule soll gemäß der Machbarkeitsstudie Variante 2a zu einer 4-zügigen ganztagsgerechten Grundschule nach Münchner Lernhauskonzept geplant werden. Im Zuge der Umstrukturierung wird der derzeit im Gebäude integrierte Hort entfallen und durch eine Ganztagsbetreuung ersetz. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit Küche und Mensa entsprechend den Vorgaben des Standardraumprogramms zu ertüchtigen und zu erweitern. Hierfür ist ein Erweiterungsbau als Neubau erforderlich. Eine Abstimmung mit dem Denkmalamt ergab, dass der Erweiterungsbau max. eingeschossig sein darf und sich gestalterisch vom denkmalgeschützten Bestand absetzen soll. Eine schulische Nutzung des Daches wurde durch das Denkmalamt ausgeschlossen. Es ist vorgesehen, das Dach entweder für die Installation einer Photovoltaikanlage zu prüfen oder alternativ als Biodiversidätsdach auszubilen.- - - Darüber hinaus weist die Grundschule zahlreiche bauliche Mängel auf: - - - - Decken im gesamten Schulgebäude erfüllen nicht die Brandschutzanforderungen. Eine umfassende Brandschutzsanierung ist erforderlich - - - - Durch eine frühere Terrasssenundichtigkeit korrodieren die Stahlträger im Gymnastikraum (1. Obergeschoss). - - - - Dachaut muss auf Grund von Mazeration erneuert werden - - - - Aufgrund der starken Schadstoffbelastung sind das Abtragen und Beseitigen des Putzes an den Innenwänden und Deckenunterseiten notwendig - - - - Punktuelle Feuchteprobleme an den Außenwänden im Souterrain - - - - Überhitzung der 1-fach Sporthalle im Dachgeschoss, welche zum südlichen Pausenhof hin weitestgehend verglast ist. - - - Zur Verbesserung der Raumqualität ist eine Nachrüstung einer neuen Lüftungsanlage in sämtlichen Klassenräumen erforderlich. Im Hinblick auf Nachhaltig- und Wirtschaftlichkeit soll eine Lösung gefunden werden, die so wenig Technik (Low-Tech) wie möglich notwendig macht, aber dennoch die aktuellen Anforderungen erfülllt. Im Jahr 2023 wurde eine Machbarkeitsstudie Lüftung erstellt, deren Ergebnisse bereits wieder überholt sind. Die Machbarkeitsstudie Lüftung ist den Unterlagen beigefügt. Als Heizungssystem wird derzeit Fernwärme genutzt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht klar, ob die Leistung auch für die Erweiterung ausreichend ist. Des Weiteren sind aktuell die ELT-Technikflächen mangelhaft. Es ist erforderlich im gesamten Gebäude Platzbedarf für ELT-Technikfläche zu schaffen. - - - Die Umsetzung soll in einem Bauabschnitt erfolgen. Dafür wird die gesamte Schule für die Bauzeit an einen anderen Standort verlagert. Die Organisation der Auslagerung ist nicht Bestandteil der Planung. - - - Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019, bereits 2035 Klimaneutralität in der gesamten Stadt zu erreichen, ist der Neubau vorzugsweise in Holzhybridbauweise zu errichten. - - - Bei der Planung sind Nachhaltigkeitsaspekte wie energetische Standards, regenerative Energiekonzepte, der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie Recyclingfähigkeit in besonderem Maße zu berücksichtigen. Grundschlule 4-zügig - - - Schülerzahl voraussichtlich: 400 - - - Essensteilnehmer voraussichtlich 331 in zwei Schichten - - - Anzahl Stellplatz nach Stellplatzschlüssel und Bedarf - - - BGF Bestand: ca. 9.800m² - - - BGF Neubau: ca. 1.250 m² - - - Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.- Institut für Solarenergieforschung GmbH
Bekanntmachung über Auftragsvergabe: Neubau Versuchshalle IST - Projektsteuerung
Das Institut für Solarenergieforschung GmbH, Hameln/Emmerthal (ISFH) ist als An-Institut der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover anerkannt und betreibt angewandte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nutzung der Solarenergie sowie zugehörige Beratungs- und Fortbildungstätigkeiten. Das Institut ist seit 1993 in der Gemeinde Emmerthal, Gemarkung Ohr, Flur 2, Flurstück 2/3 ansässig. Auf dem Institutsgelände (32.000 m²) betreibt das ISFH aktuell vier Forschungsgebäude mit einer Gesamtnutzfläche von 7.500 m² sowie weitere Teststände und Versuchsaufbauten auf dem Freigelände. Das Gelände ist in zwei Bauteppiche gegliedert. Auf dem östlichen Bauteppich steht das Hauptgebäude sowie eine Forschungshalle. Dieser Bauteppich ist vollständig ausgeschöpft. Auf dem westlichen Bauteppich steht ein Doppelhaus ("Versuchshäuser") aus dem Jahr 1990 sowie eine Forschungshalle für Integrierte Solare Systemtechnik (ISS) aus dem Jahr 2013 (Fertigstellung). ENTWICKLUNGSKONZEPT Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde bereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrberg baurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche / 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegener Forschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, um zukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "Nachhaltige Photovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themen dienen beide der Integration von Solarer Systemtechnik in das bestehende Energieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubau verwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges zweigeschossiges Hallengebäude mit mindestens 1.300 m2 Nutzfläche auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das dem Aufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP) sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen, individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-) Produkten ermöglicht. Dazu soll konkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppich, der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkung von solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiter Forschungsbau an die Seite gestellt werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings das oben erwähnte Doppelhaus (Versuchshäuser). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben (Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubaus dieses Bestandgebäude (500 m² Nutzfläche) rückgebaut und entsorgt werden, um den notwendigen Bauplatz für eine neue Forschungshalle (IST) zu realisieren. Die neue Forschungshalle (IST) soll zudem mit der vorhandenen Forschungshalle (ISS) zumindest versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst große Synergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. Die Planung soll größtmögliche Rücksicht auf den nicht änderbaren Bauteppich nehmen, so dass eine spätere Erweiterung ("Endausbau") realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurch beeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und im Süden an eine Wohnbebauung grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudekomplexes sollte aus der abschüssigen Ebene des vorgelagerten Wendehammers erfolgen. Vom Eingangsbereich gelangt man in die Laborebene (Sockelgeschoss - gleiche Höhe wie die vorhandenen Forschungshalle ISS) und die weitere Laborebene mit Büroräumen im Obergeschoss. Der Forschungsneubau muss die wegfallende Nutzfläche des vorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz für Wärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Zudem ist in ihm Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für die Herstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen und zuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll im Sockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie) Laborhalle realisiert werden und in einem zusätzlichen Stockwerk weitere kleinteilige Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innen bereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe des Gebäudekomplexes sollte der Höhe der bisherigen Versuchshäuser entsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den Versuchsdächern oberhalb des Hallenkompexes zu vermeiden. Die Traufkante der Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. An die TGA werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" keine erhöhten Anforderungen gestellt. Es werden keine chemischen Versuche durchgeführt, so dass keine Gase installiert werden müssen und auch keine Digestorien und keine Neutralisation von Abwässern benötigt werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 15. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Wallfahrtsstadt Werl.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.