Dataport AöRAltenholz
Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems zur Beschaffung von Glasfaserverbindungen für Dataport
Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber) für Dataport. Geplant sind bis 2033 bis zu 1.000 Verbindungen, überwiegend in Schleswig-Holstein. Bewerber können während der Laufzeit des Systems aufgenommen werden. Die Vergabe erfolgt nach Regeln des nicht offenen Verfahrens.
Glasfaserausbau, Internetdienste
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Dataport AöR
- Veröffentlicht:
- 19. August 2026
- Frist:
- 31. August 2026
- Thema:
- Glasfaserausbau
Ausschreibungsbeschreibung
Einrichtung und Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems für glasfaserbasierte Verbindungen (Dark Fiber) für Dataport. Geplant sind bis 2033 bis zu 1.000 Verbindungen, überwiegend in Schleswig-Holstein. Bewerber können während der Laufzeit des Systems aufgenommen werden. Die Vergabe erfolgt nach Regeln des nicht offenen Verfahrens.
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Auftraggeber
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der BundeswehrBonnFrist: 24. Sept.Vier Plätze sollen dauerhaft für die Inanspruchnahme durch Lehrgangsteilnehmende der Bundeswehr freigehalten werden. Dieser Platz kann nur an Kinder vergeben werden, wenn mindestens eine/r der Personensorgeberechtigten am Standort Hannover an einem Lehrgang teilnimmt. Die Betreuungsleistung wird im Gebäude 28, Kugelfangtrift 1, 30179 Hannover in den Räumen 005/006 (Gruppenraum), 009 (Flur), 009a (Windfang), 014 (Dienstraum), 015 (Ruhe-/ Arbeitsraum), 016 (Sanitärraum), 017 (Küche) erbracht. Die Räume sind für den Betrieb der Kindertageseinrichtung durch den Auftraggeber baulich hergerichtet. Der Flächenansatz, die Räumlichkeiten und der Außenbereich wurden vom Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Hannover dem Grunde nach als geeignet für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung eingestuft. Es hat die entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII in Aussicht gestellt. Die Überlassung der Räumlichkeiten an den Auftragnehmer wird in einem zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu schließenden Liegenschaftsüberlassungsvertrag (LÜV) geregelt. Die Räumlichkeiten werden dem Auftragnehmer mietfrei überlassen. Die Zahlung von Betriebskosten sowie die weiteren Einzelheiten zur Überlassung der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem LÜV. Eine vorherige Ortsbesichtigung ist möglich und erwünscht. Ansprechpartner sind Frau Bührke, Telefonnummer +49 511 6783 4444 und Herr Zacharias, Telefonnummer +49 511 6783 4441 im Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Hannover. Die Betreuungszeit je Platz liegt bei einem Vollzeitplatz von Montag bis Donnerstag bei mindestens 9,5 Stunden und maximal 10,5 Stunden, freitags bei mindestens 6 und maximal 7 Stunden. Als Betreuungszeiten sollen mindestens Montag bis Donnerstag von 7:00 Uhr bis 16:30 Uhr, höchstens von 06:30 Uhr bis 17:00 und freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr, höchstens 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr angeboten werden. Die Kindertageseinrichtung ist an Wochenenden, den gesetzlichen Feiertagen in Niedersachsen sowie am 24. und 31.12. geschlossen. Die Schließzeiten sollten darüber hinaus nicht mehr als 20 Tage im Jahr betragen. Der Auftragnehmer setzt in der Kindertageseinrichtung Personal ein, das gemäß Anzahl und Ausbildung den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs Achtes Buch - Kinder- und Jugend-hilfe (SGB VIII) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) entspricht. Die Betreuung hat durch qualifiziertes Fachpersonal, mit entsprechender persönlicher Eignung nach einer Konzeption der Kindertageseinrichtung gemäß den landes- und kommunalrechtlichen Vorgaben zu erfolgen. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss zwingend enthalten: Kurzdarstellung des Trägers mit Aufgaben, Leitbild und inhaltlicher Ausrichtung und Aussagen zu den pädagogischen Schwerpunkten. Die Konzeption der Kindertageseinrichtung muss es zudem ermöglichen, dass die Kinder aufgrund von Versetzungen der Personensorgeberechtigten über das gesamte Kindergartenjahr verteilt eingewöhnt und verabschiedet werden können (fundiertes Eingewöhnungskonzept). Die Verpflegung der Kinder wird durch den Auftragnehmer gewährleistet. Dieser muss mindestens eine Mittagsverpflegung anbieten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass: a. eine regelmäßige Verpflegung während der Betreuungszeiten angeboten wird; b. Allergien, Unverträglichkeiten und religiöse Beschränkungen der Kinder beachtet werden; c. auf den Entwicklungsstand der Kinder geachtet wird; d. die Kosten der Verpflegung den Personensorgeberechtigten zu ortsüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden. Die Leistung soll ab dem 1. August 2027 bis zum 31. Juli 2033 erbracht werden. Der Auftragnehmer schließt mit den Personensorgeberechtigten Betreuungsverträge ab. Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihre Eigenbeiträge sowie - sofern im Betreuungsvertrag vereinbart - Verpflegungsgeld zu zahlen. Die Bundeswehr übernimmt diese Kosten nicht. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten, die in § 3 des (Dienst-) Leistungsvertrages geregelt sind. Nicht belegte Plätze können vorübergehend bis zum Ende des Kindergartenjahres an die Stadt zurückgegeben werden. Sind Plätze nicht belegt, werden diese in Form einer Freihaltepauschale, die dem vollen Wert des Belegplatzes entspricht, durch die Bundeswehr getragen. Die Plätze, die per Belegrecht erworben werden, werden auf Antrag durch den Vergabeausschuss am Standort Hannover vergeben. Das konkrete Verfahren und die Zusammensetzung des Ausschusses regelt der Standortälteste Hannover durch gesonderte Vergabekriterien. Der Standortälteste stimmt die Vergabe jedes Platzes eng mit dem Auftragnehmer ab. Im Finanzierungskonzept sind die Einnahmen und Ausgaben sowie die Kostenkalkulation detailliert über die gesamte Vertragslaufzeit darzustellen. Der Auftragnehmer hat anhand der Kalkulation zudem darzulegen, ob und in welcher Höhe pro Platz und Monat er ggf. über die Bereitstellung der Infrastruktur hinaus einen finanziellen Zuschuss für die Betreuung der Kinder der Bundeswehrangehörigen erwartet (Belegrechtskosten/ Freihaltepauschale). Sofern ein Zuschuss seitens des Auftraggebers erforderlich ist, wird er grundsätzlich pro Platz und Monat gezahlt. Die Angebote werden gemäß beigefügter Wertungsmatrix ausgewertet.Einrichtung und Betrieb eines Zentrallagers für Hilfsmittel (Lagermanagement)
Kaufmännische Krankenkasse - KKHHannoverFrist: 10. Sept.Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Einrichtung und der Betrieb (Lagermanagement) eines Zentrallagers für Hilfsmittel einschließlich der Erbringung von Transportleistungen im gesamten Bundesgebiet bzw. in den entsprechenden Regionen (Rückholungen der Hilfsmittel von Versicherten), fachgerechte Einlagerung inkl. Reinigung der Hilfsmittel, Lagerverwaltung mittels technischer Unterstützung und Bereitstellung von Hilfsmitteln zur Abholung durch Servicepartner der KKH. Die Leistung ist in 2 Fachlose unterteilt. Fachlos 1 beinhaltet wiedereinsatzfähige Hilfsmittel ausgenommen der, der Produktgruppe 14. Das Fachlos 1 ist wiederum in 7 Regionallose aufgeteilt. Das Fachlos 2 beinhaltet wiedereinsatzfähige Beatmungsgeräte der Produktgruppe 14.Auswahlverfahren für die Einrichtung und den Betrieb eines E-Scooter-Sharingsystems in Ludwigsburg
Stadt Ludwigsburg, Zentrale VergabestelleFrist: 17. Sept.Auswahlverfahren für die Einrichtung und den Betrieb eines E-Scooter-Sharingsystems in Ludwigsburg Auswahlverfahren für die Einrichtung und den Betrieb eines E-Scooter-Sharingsystems in Ludwigsburg
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Dataport AöR.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.