Landesamt für Gesundheit und LebensmittelsicherheitErlangenTED
Einrichtung Konsignationslager PSA/Medizinprodukte
Das LGL ist gemäß Beschluss des Ministerrats vom 21.7.2020 und Schreiben des StMGP vom 3.8.2020 mit dem Aufbau eines dauerhaften Bayerischen Logistikzentrums Gesundheitssicherheit (BLZG) als staatliche Notfallbevorratung beauftragt. Im Rahmen der Bevorratung eines strategischen Grundstocks ist ein Mindestbestand an Gütern (u.a. Persönlich...
Logistik
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Veröffentlicht:
- 06. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Logistik
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Das LGL ist gemäß Beschluss des Ministerrats vom 21.7.2020 und Schreiben des StMGP vom 3.8.2020 mit dem Aufbau eines dauerhaften Bayerischen Logistikzentrums Gesundheitssicherheit (BLZG) als staatliche Notfallbevorratung beauftragt. Im Rahmen der Bevorratung eines strategischen Grundstocks ist ein Mindestbestand an Gütern (u.a. Persönliche Schutzausrüstung (PSA), Medizinprodukte und hierunter auch aktive Medizinprodukte) zu gewährleisten. Es ist möglichst dafür zu sorgen, dass diese Güter nicht veralten, sondern umgeschlagen und so regelmäßig durch neue Güter ersetzt werden. Basierend auf den Erfahrungen aus der Corona-Pandemie wurde ein Grundstock evaluiert, der den dreimonatigen Bedarf der oben genannten Güter sicherstellen kann. Um im Rahmen eventueller weiterer Pandemien oder anderer Krisenszenarien jederzeit mögliche Engpässe bei der Verfügbarkeit von PSA und Medizinprodukten schnell ausgleichen zu können, soll gemäß dem Schreiben des StMGP vom 24.10.2024 neben der physischen Bevorratung von PSA und Medizinprodukten im BLZG auch die Sicherung von Vorhaltekapazitäten bei Lieferanten bzw. Herstellern (nachstehend „Lagerkapazitäten“) für die in der Ministerratssitzung vom 6.12.2022 festgelegten Mengen für eine Laufzeit von 4 Jahren sichergestellt werden. Durch den Aufbau eines physischen Bestandes im BLZG in Höhe von einem Drittel des strategischen Grundstockes (GST) soll im Bedarfsfall der erste Monat eines möglichen Marktversagens für bayerische medizinische und pflegerische Bedarfsträger überbrückt werden. Die Versorgung der Monate 2 bis 3 soll durch die Sicherung von Lagerkapazitäten beim Hersteller/Lieferanten gewährleistet werden. Die Sicherung des physischen Bestandes im BLZG soll durch ein Konsignationslager erfolgen. Durch die Konsignationslagerung werden bestimmte Güter im Lager des BLZG gelagert. Diese bleiben so lange im Eigentum des AN, bis der AG die Güter benötigt und aus dem Lager entnimmt. Der Aufbau des Konsignationslagers soll somit im Bedarfsfa
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6Lagerung und Distribution von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Logistikzentrum Baden-WürttembergDitzingenFrist: 15. Sept.Das Land Baden-Württemberg (AG) sucht in diesem Vergabeverfahren einen Speditionsdienstleister (AN), der im Rahmen der Notfallreserve des Landes Baden-Württemberg für künftige Pandemien die Lagerung und Distribution von Persönlicher Schutzausrüstung und Medizinprodukten (PSA) übernimmt. Dazu wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Bieter geschlossen. Der Aufbau der Notfallreserve ist in zwei Stufen vorgesehen. - Stufe 1 - Bevorratung der Notfallreserve: Hier sind die Kapazitäten zur Lagerung von mindestens 710 Europaletten vorzuhalten. - Stufe 2 - Erweiterung im Pandemiefall: Hier ist die kurzfristige Erhöhung der Lagerkapazitäten von "Stufe 1" auf "Stufe 2" binnen 14 Kalendertagen auf mindestens 1.497 Europaletten sicherzustellen. Mit der Vorhaltung der PSA möchte der AG im Falle künftiger Pandemien die Verfügbarkeit von PSA im Sinne einer "Notfallreserve" gewährleisten. Damit das Land Baden-Württemberg im Pandemiefall stets unmittelbar auf die persönlichen Schutzausrüstungen zugreifen kann, soll in Kooperation mit den Universitätskliniken des Landes Baden-Württemberg ("Universitätskliniken") PSA bevorratet werden. Kooperationskliniken des Landes sind: - Universitätsklinikum Freiburg - Universitätsklinikum Heidelberg - Universitätsklinikum Tübingen - Universitätsklinikum Ulm In der Notfallreserve wird folgende PSA vorgehalten: - FFP2-Masken - OP-Masken - Schutzhandschuhe (Nitril) - Schutzkittel - Schutzbrillen - Gesichtsschilde Durch die Kooperation mit den Universitätskliniken wird ein rollierendes System geschaffen, um dem Verfall der eingelagerten PSA soweit wie möglich vorzubeugen. Hierzu werden die Universitätskliniken ihre Bedarfe an PSA grundsätzlich aus dem Lager der physischen Notfallreserve decken. Aufgabe des AN ist es, die vom AG oder den Universitätskliniken oder einem von ihnen beauftragten Dritten gelieferte PSA zu lagern und auf Abruf des AG oder der Universitätskliniken oder eines von ihnen beauftragten Dritten innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen an die jeweils benannte Adresse innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auszuliefern. Der Auftrag umfasst sowohl Lager- als auch Transportleistungen.Verwertungsdienstleistungen für persönliche Schutzausrücstung (PSA) und Medizinprodukte für den Lagerstandort Ulm
Bundesministerium für GesundheitBonnDas Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beabsichtigt Verwertungsdienstleistungen zu beschaffen. Diese Dienstleistungen werden im Wege eines europaweiten offenen Verfahrens nach VgV vergeben. Vor dem Hintergrund der sprunghaften Ausbreitung des damals neuartigen Corona-Virus SARS-COV-2 („SARS-COV-2“) Anfang 2020 in der Bundesrepublik Deutschland und weltweit hatte das BMG die Beschaffung von medizinischen Verbrauchs- und Versorgungsgütern sowie Medizinprodukten (nachfolgend: Gegenstände) veranlasst. Da diese Gegenstände nicht mehr in Verkehr gebracht bzw. verwendet werden können, ist eine Verwertung notwendig. Hierbei ist das BMG (Auftraggeber - AG) auf Dienstleistungen durch externe Entsorgungsunternehmen (Auftragnehmer - AN) angewiesen. Bei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen). Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm. Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die VerpackungeVerwertungsdienstleistungen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) und Medizinprodukte für den Lagerstandort Ulm
Bundesministerium für GesundheitBonnBei den Gegenständen handelt es sich zu einem Großteil um Schutzmasken sowie in geringem Umfang um sonstiges medizinisches Material (Schutzbrillen und Spritzen). Die zu verwertenden Gegenstände lagern auf Paletten in einem durch einen Dritten (Lagerdienstleister) bewirtschafteten Lager in 89081 Ulm. Der Auftragnehmer holt zu einem vereinbarten Termin die Gegenstände, in Form von ganzen Paletten, mit einem 40t Sattelzug am Lagerstandort ab und verwertet diese anschließend ordnungsgemäß in Form einer energetischen Verwertung oder einer alternativen Verwertung nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Auf einer Palette mit Schutzmasken oder sonstigem medizinischen Material befinden sich typischerweise sortenreine Gegenstände eines Produkttyps. Diese Gegenstände sind in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Lieferumfang ist in Umkartons verpackt und teilweise in weiteren Kartons bzw. Plastikverpackungen verpackt. Der Auftraggeber verfügt über keine konkreten Zahlen darüber, welcher Anteil der Gegenstände wie verpackt ist. Die Gegenstände sowie die Verpackungen sind durch den Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorgaben einer ordnungsgemäßen Verwertung zuzuführen. Ein geschätzter Teil von bis zu 75% der Gegenstände muss, aufgrund zollrechtlicher Maßgaben, ohne den Verbleib von wirtschaftlich nutzbaren Resten, energetisch verwertet werden (zoll-konforme Verwertung). Der andere Teil der Gegenstände kann in Form einer alternativen Verwertungsmethode gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, durch den Auftragnehmer verwertet werden. Die konkrete Verwertungsform (energetische oder alternative Verwertung) wird je Verwertungsauftrag vom Auftraggeber vorgegeben. Der Auftraggeber garantiert keine bestimmten Mengen je Verwertungsform. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer eine Mindestauftragsmenge in Höhe von „A“ (Mindestauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). Die Höchstauftragsmenge entspricht der Verwertung von „B“ (Höchstauftragsmenge gemäß folgender Tabelle). A - Mindestauftragsmenge: 392 Tonnen B - Höchstauftragsmenge: 2.174 Tonnen Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.PSA
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