Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnTED
Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 3
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 3 - NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Das DB...
Umweltgutachten, SiGeKo
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
- Veröffentlicht:
- 17. Juni 2026
- Frist:
- 14. Juni 2027
- Thema:
- Umweltgutachten
Ausschreibungsbeschreibung
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Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 3 - NACE-Code 84.1 zuzuordnen sind. Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren. Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht. Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum). Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.
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Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 14. JuniBei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 2 - NACE-Code 72 zuzuordnen sind. Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren. Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht. Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum). Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 6
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 14. JuniBei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 6 - NACE-Code 94.99.1 zuzuordnen sind. Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren. Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht. Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum). Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 7
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 14. JuniBei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 7 - NACE-Code 62 zuzuordnen sind. Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren. Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht. Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum). Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 1
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 14. JuniBei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 1 - NACE-Code 64.11 zuzuordnen sind. Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren. Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht. Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum). Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.Dynamisches Beschaffungssystem für die Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung - Leistungskategorie 4
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIBonnFrist: 14. JuniBei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um den Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems (nachfolgend DBS) im Wege eines nicht offenen Verfahrens. Gegenstand des DBS sind Gutachterleistungen im Rahmen der Begutachtung und Validierung nach der EMAS-Verordnung, die der Leistungskategorie 4 - NACE-Code 84.2 zuzuordnen sind. Das DBS erfolgt in zwei Phasen, die nachstehend beschrieben werden: 1. Einrichtung und Verwaltung eines Bieterpools Das DBS wird für die Dauer von zwei Jahren eingerichtet. Das Verfahren wird ausschließlich elektronisch durchgeführt. Der öffentliche Auftraggeber bildet einen Bieterpool. Jeder Interessent kann zu jedem Zeitpunkt des DBS die Teilnahme am Verfahren aktivieren. Nach der Aktivierung der Teilnahme am gegenständlichen DBS kann auf der eVergabe-Plattform des Bundes (https://www.evergabe-online.de) der Teilnahmeantrag per Nachricht (Funktion "Vergabestelle kontaktieren") eingereicht werden. Der Eingang wird Ihnen unverzüglich, spätestens nach fünf Arbeitstagen durch die Vergabestelle bestätigt. In den Bieterpool wird jeder Interessent aufgenommen, der die in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Eignungskriterien erfüllt und nicht gemäß §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Er wird damit zu einem potenziellen Bieter und kann bei den sich anschließenden Einzelvergaben nach Aufforderung ein Angebot einreichen. Der Bieterpool ist nicht in der Größe beschränkt. Jeder geeignete Bewerber wird in den Bieterpool aufgenommen. 2. Angebotsphase Die einzelnen Auftragsvergaben im Rahmen des DBS erfolgen je nach Bedarf der jeweiligen Bedarfsträgerinnen. Über den Zeitpunkt oder die Anzahl der einzelnen Auftragsvergaben entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Pflicht zur Durchführung von einzelnen Auftragsvergaben seitens des öffentlichen Auftraggebers besteht. Anlässlich der einzelnen Auftragsvergabe fordert der öffentliche Auftraggeber alle für das DBS zugelassenen Bieter des Bieterpools zur Abgabe eines Angebotes auf und teilt diesen die konkreten Bedingungen des Auftrags mit (z. B. Bedarfsträgerin, Liegenschaften, Ausführungszeitraum). Bewerber haben während des Verfahrens eintretende Umstände und Veränderungen, die Einfluss auf ihre Eignung haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitzuteilen - insbesondere, wenn hierdurch die mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt in eine erneute Eignungsprüfung. Auch ein nachträglicher Ausschluss des Bewerbers vom Bieterpool ist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die Angebote zunächst formal gem. §§ 56 ff. VgV geprüft. Im Anschluss erfolgt die Prüfung, ob ein Bieter die für die Durchführung des Einzelauftrags notwendige Eignung (Zulassung als Umweltgutachter/in oder Umweltgutachterorganisation für den/die in der Einzelvergabe angegebenen NACE Code(s) sowie Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten) besitzt und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB sowie Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 ausgeschlossen werden muss. Schlussendlich erfolgt die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt. Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden die zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien herangezogen. Die im Bieterpool des DBS zugelassenen Bewerber sind nicht verpflichtet, ein Angebot im Rahmen der einzelnen Auftragsvergaben abzugeben.Gutachterleistungen für die Begutachtung und Validierung eines Umweltmanagementsystems nach der EMAS-Verordnung für das BAS
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- Die Angebotsfrist endet am 14. Juni 2027.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.