Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbHHerfordTED
Durchführung von Verkehrsleistungen für die VKH im Linienbündel D2
Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH. Der Auftraggeber ist ein neu gegründetes Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet Herford. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Bussen im Verkehrsgebiet des Kreises Herfor...
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Inhalt auf einen Blick
Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH. Der Auftraggeber ist ein neu gegründetes Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet Herford. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Bussen im Verkehrsgebiet des Kreises Her...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH
- Veröffentlicht:
- 21. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH. Der Auftraggeber ist ein neu gegründetes Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet Herford. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Bussen im Verkehrsgebiet des Kreises Herford ab dem 01.08.2026. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bereitet die VKH nun den Aufbau der Verkehre vor. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die VKH Subunternehmer zur Erbringung von Verkehrsleistungen Linienverkehr nach § 42 PBefG für das Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne) ab dem 01.08.2026. Nach dem derzeitigen Planungsstand weist das Linienbündel D2 folgende Verkehrsvolumina auf: 220.882,496 Km.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH. Der Auftraggeber ist ein neu gegründetes Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet Herford. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Bussen im Verkehrsgebiet des Kreises Herford ab dem 01.08.2026. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bereitet die VKH nun den Aufbau der Verkehre vor. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die VKH Subunternehmer zur Erbringung von Verkehrsleistungen Linienverkehr nach § 42 PBefG für das Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne) ab dem 01.08.2026. Nach dem derzeitigen Planungsstand weist das Linienbündel D2 folgende Verkehrsvolumina auf: 220.882,496 Km. - Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH
Durchführung von Verkehrsleistungen für die VKH im Linienbündel D2
Auftraggeber ist die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH. Der Auftraggeber ist ein neu gegründetes Verkehrsunternehmen für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreisgebiet Herford. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) mit Bussen im Verkehrsgebiet des Kreises Herford ab dem 01.08.2026. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bereitet die VKH nun den Aufbau der Verkehre vor. Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die VKH Subunternehmer zur Erbringung von Verkehrsleistungen Linienverkehr nach § 42 PBefG für das Linienbündel D2 (Stadtverkehr Löhne) ab dem 01.08.2026. Nach dem derzeitigen Planungsstand weist das Linienbündel D2 folgende Verkehrsvolumina auf: 220.882,496 Km. - Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbHFrist: 21. Apr.
Durchführung von Verkehrsleistungen für die VKH im Linienbündel B1/B2
Die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH (VKH) sucht Subunternehmer für den Linienverkehr (§ 42 PBefG) im Kreis Herford. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen ab dem 02.01.2027. Los 1 umfasst ein Volumen von 562.340,086 km, Los 2 umfasst 396.976,939 km. Die Leistungen betreffen die Linienbündel B1 und B2. - Stadt BündeBündeFrist: 16. Aug.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündel B3 (Stadtverkehr Bünde)
Die Stadt Bünde beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 3 Abs. 1 ÖPNVG NRW i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs nach § 8 Abs. 1 und 2 PBefG zu vergeben. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste die zum Linienbündel B3 "Stadtverkehr Bünde" gehören einschließlich abgehender Linien in benachbarte Gebietskörperschaften. Diese öffentlichen Personenverkehrsdienste sind in einem Ergänzenden Dokument (siehe hierzu unten Ziff. 2.1.4) näher beschrieben. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn am 26.07.2027 voraussichtlich auf ca. 367.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und betrieblichen Infrastruktur. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können auch bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 15. Aug.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Kreisen Paderborn und Höxter – Linienbündel NachtExpress Paderborn (NE PB)
Die Kreise Paderborn und Höxter beabsichtigen als zuständige Behörden nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in ihren Zuständigkeitsgebieten zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels NE PB • NE11 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Lippspringe - Schlangen • NE12 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Altenbeken • NE13 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Lichtenau • NE14 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Wünnenberg • NE15 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Borchen - Atteln/Niederntudorf • NE16 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Büren • NE17 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Salzkotten • NE18 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Delbrück • NE19 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Hövelhof • NE20 NachtExpress Paderborn: Paderborn - Bad Driburg Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Die Kreise kommen mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 0,1 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 15. Aug.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 2 Bad Lippspringe/Hövelhof
Der Kreis Paderborn beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 2 Bad Lippspringe/Hövelhof: • 420 Schulverkehr Paderborn, Hövelhof - Klausheide - Schloß Neuhaus - Paderborn • 421 Schulverkehr Hövelhof, Stukenbrock - Hövelhof • 422 Schulverkehr Hövelhof, Riege - Espeln - Hövelhof • 423 Schulverkehr Hövelhof, Schloß Neuhaus -Sennelager - Klausheide - Staumühle - Hövelhof • 424 Schulverkehr Hövelhof, Anreppen - Boke - Delbrück - Hövelhof • 425 Schulverkehr Hövelhof, Espeln - Steinhorst - Lippling - Ostenland - Hövelhof • 426 Grundschulverkehr Furlbachschule, Riege - Hövelriege • 427 Grundschulverkehr Kirchschule, Espeln - Hövelhof • 428 Grundschulverkehr Hövelhof, Klausheide - Kirchschule • 429 Grundschulverkehr Mühlenschule, Klausheide - Staumühle - Hasendorf • 450 Schulverkehr PB/BaLi, Kohlstädt - Oesterholz - Schlangen - Bad Lippspringe - Paderborn • 451 Schulverkehr Bad Lippspringe/Schlangen, Schwaney - Buke - Altenbeken - Bad Lippspringe • 453 Schulverkehr Schlangen, (Hövelhof -) Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen • 454 Schulverkehr Schlangen, Paderborn - Südstadt - Lieth - Benhausen - Schlangen • 455 Schulverkehr Schlangen, Paderborn - Oststadt - Schlangen • 456 SchulExpress Paderborn, Schlangen - Paderborn • HH1 Holibri Hövelhof, Paderborn - Klausheide - Hövelhof -- Riege • HH2 Holibri Hövelhof, Espeln - Hövelhof - Staumühle • R20 Schloß Neuhaus - Hövelhof Schloß Neuhaus - Sennelager - Klausheide - Hövelhof • R50 Paderborn - Schlangen Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen • R51 Paderborn - Schlangen Paderborn - Marienloh - Bad Lippspringe - Schlangen Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der Kreis Paderborn kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 1,286 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr) - land.D
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in den Landkreisen Böblingen und Calw, Linienbündel BB05 "Mittleres Heckengäu"
Die öffentlichen Auftraggeber sind die zuständigen Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach § 8 Abs. 3 Satz 1 PBefG i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs Baden-Württemberg (ÖPNVG BW). Die Auftraggeber sind gem. § 6 Abs. 3 ÖPNVG BW damit auch zuständige Behörde im Sinne der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 (VO 1370/2007). Die Landkreise Böblingen und Calw sind damit für die Sicherstellung eines ausreichenden Verkehrsangebots in ihrem Wirkungskreis zuständig (§ 8 Abs. 3 PBefG). Nachdem die aktuelle Verkehrsbedienung im Linienbündel BB05 zum 30.06.2026 endet, war die Verkehrsleistung ab dem 01.07.2026 zu gewährleisten, mithin neu auszuschreiben. Zur Vergabe kommen die Busverkehrsleistungen auf den nachfolgenden aufgelisteten VVS-Linien: - 763 (Sindelfingen) - Böblingen – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen – Stammheim (CW) – Calw; - 763A Sindelfingen – Böblingen – Dagersheim – Aidlingen – Deufringen – Dachtel – Gechingen - Stammheim (CW) (Schülerverkehr); - 764 (Sindelfingen -) Böblingen - Aidlingen - Dachtel (- Gechingen); - 766 Böblingen - Döffingen - Dätzingen - Schafhausen - Weil der Stadt; - 768A Gärtringen - Aidlingen - Lehenweiler – Döffingen (Schülerverkehr); - 769 Sindelfingen - Maichingen - Döffingen - Dätzingen - Weil der Stadt; - N75 Böblingen - Dagersheim - Darmsheim - Döffingen - Dätzingen - Aidlingen - Deufringen - Dachtel – Böblingen sowie Leistungen im Linienbedarfsverkehr zwischen Aidlingen, Ehningen und Gärtringen (On-Demand-Shuttle „Würmtal“). Bei den o.g. Busverkehrsleistungen handelt es sich um Linienverkehre, die nach § 42 PBefG genehmigt werden sollen. Beim On-Demand-Shuttle handelt es sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt werden soll. Der Auftragnehmer hat den vorgegebenen Fahrplan sowie die Vorgaben zu den Bedienzeiten und dem Bediengebiet des On-Demand-Shuttles zu erfüllen. Der Fahrplan ist in Anhang LB.1 beigefügt. In Anhang LB.2 und Anhang LB.3 finden sich die zugehörigen Planungshilfen. Zu beachten ist, dass zwei Fahrplanvarianten zur Ausschreibung kommen. In der als "Basisangebot" bezeichneten Variante enden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 bereits am Rathaus Gechingen. In der als "Option" bezeichneten Variante werden die letzten beiden Fahrten der Linie 763 bis nach Calw geführt. Näheres zu der Option ist in Ziff. 1.1.3 der Leistungsbeschreibung geregelt. Beide Fahrplanvarianten sind aus den Fahrplänen (Anhang LB.1) ersichtlich. Die Bedienzeiten und das Bediengebiet des On-Demand-Shuttles ergeben sich aus dem beigefügten Anhang LB.12. - Kreisverwaltung PaderbornPaderbornFrist: 15. Aug.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Kreis Paderborn – Linienbündel 1 Delbrück
Der Kreis Paderborn beabsichtigt als zuständige Behörde nach § 5 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsgebiet zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit von 2 Jahren ab Betriebsbeginn (Punkt 5.1.3) erteilt werden. Die Durchführung des Vergabeverfahrens erfolgt durch die von den Kreisen Paderborn und Höxter gegründete Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH (NVH), die insoweit im Namen und im Auftrag der Kreise handelt. Die NVH ist zentrale Vergabestelle und Ansprechpartnerin für sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Angelegenheiten. Auch im Rahmen der späteren Leistungserbringung übernimmt die NVH koordinierende und operative Aufgaben gegenüber dem beauftragten Verkehrsunternehmen. Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels 1 Delbrück: • 440 Schulverkehr Paderborn, Westenholz - Sudhagen - Delbrück - Paderborn • 441-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Lippling • 441-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Lippling • 442-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Ostenland • 442-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Ostenland • 443 Schulverkehr Delbrück, Grundschulen Delbrück: Stadtkern • 444-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Westenholz • 444-2 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Westenholz • 444-3 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Sudhagen • 445-1 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Boke • 445-2 Schulverkehr Delbrück Grundschule Boke • 445-3 Schulverkehr Delbrück, Grundschule Boke • 446 Schulverkehr Paderborn, Gesamtschule Elsen • 448 Schulverkehr Paderborn, Steinhorst - Lippling - Ostenland - Schloß Neuhaus - Paderborn • De10 Schulverkehr Gesa Delbrück, Westenholz - Nordhagen -Delbrück • De1 Schulverkehr Gesa Delbrück, Schöning - Delbrück • De2 Schulverkehr Gesa Delbrück, Steinhorst - Lippling - Delbrück • De3 Schulverkehr Gesa Delbrück, Espeln - Riege - Hövelhof - Delbrück • De4 Schulverkehr Gesa Delbrück, Hövelhof - Ostenland - Delbrück • De5 Schulverkehr Gesa Delbrück, Sudhagen - Delbrück • De6 Schulverkehr Gesa Delbrück, Westenholz - Nordhagen - Delbrück • De7 Schulverkehr Gesa Delbrück, Heddinghausen - Bentfeld - Anreppen - Delbrück • De8 Schulverkehr Gesa Delbrück, Boke - Delbrück • De9 Schulverkehr Gesa Delbrück, Thüle - Boke - Delbrück • Dy1 Schulverkehr Gym Delbrück, Schöning - Lippling - Delbrück • Dy2 Schulverkehr Gym Delbrück, Hövelhof - Delbrück • Dy3 Schulverkehr Gym Delbrück, Espeln - Ostenland - Delbrück • Dy4 Schulverkehr Gym Delbrück, Sudhagen - Delbrück • Dy5 Schulverkehr Gym Delbrück, Westenholz - Nordhagen - Delbrück • Dy6 Schulverkehr Gym Delbrück, Thüle - Boke - Delbrück • Dy7 Schulverkehr Gym Delbrück, Bentfeld - Anreppen - Delbrück • HD1 Holibri Delbrück, Delbrück - Nordhagen - Schöning • HD2 Holibri Delbrück, Delbrück - Boke - Thüle - Salzkotten • R41 Regionalbus Paderborn – Sudhagen, Paderborn - Delbrück - Sudhagen • R42 Regionalbus Delbrück – Hövelhof, Delbrück - Ostenland - Hövelhof • R43 Regionalbus Delbrück – Steinhorst, Delbrück - Lippling - Steinhorst • R45 Regionalbus Paderborn – Delbrück, Paderborn - Bentfeld - Anreppen - Boke - Delbrück • S40 WestfalenSchnellbus Paderborn - Rheda-Wiedenbrück, Paderborn - Delbrück - Rietberg - Rheda-Wiedenbrück Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 1 ÖPNVG NRW, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG und als Linienbedarfsverkehr gemäß § 44 PBefG. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die unten angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. Der Kreis Paderborn kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Absatz 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Punkt 2.1.4 verwiesen. Ca. 1,695 Mio. Fahrplankilometer pro Kalenderjahr (inkl. Bedarfsverkehr)
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.