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Durchführung des Interhospitaltransfers gemäß §13 RettG NRW
Bereitstellung von Krankentransportwagen für Ferntransporte, Rettungstransportwagen für Ferntransporte, Schwerlastrettungswagen für Ferntransporte und Intensivtransportwagen mit ärztlicher Begleitung auf Anforderung (24h pro Tag an 365 Tagen im Jahr).
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Herne
- Veröffentlicht:
- 01. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Bereitstellung von Krankentransportwagen für Ferntransporte, Rettungstransportwagen für Ferntransporte, Schwerlastrettungswagen für Ferntransporte und Intensivtransportwagen mit ärztlicher Begleitung auf Anforderung (24h pro Tag an 365 Tagen im Jahr).
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Veröffentlichungsstelle
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Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorfKonzeptionierung und Durchführung des überfachlichen Seminarangebots (Q-Seminare) im BLB NRW Die geforderte Leistung bezieht sich auf alle Beschäftigten des BLB NRW. Die Grundlage für das Seminarangebot liegt im Kompetenzmodell (s.h. Anlage zur Leistungsbeschreibung), welches auf den drei Kompetenzfeldern Zusammen, Erfolg und Potenzial basiert. Den drei Kompetenzfeldern sind Kompetenzfaktoren (a-d) zugordnet. Für jedes Kompetenzfeld sollen 8 bis 12 Seminare angeboten werden, die auf die Kompetenzfaktoren (a-d) einzahlen. Je Seminar sollen voraussichtlich 3 Termine pro Jahr angeboten werden, insgesamt ca. 110 Seminare pro Jahr, wobei die Nachfrage themenabhängig etwas schwanken kann. Es soll ein ausgewogenes Angebot aus 1- und 2-tägigen Seminaren abgebildet werden, welche sowohl Grundlagen als auch Vertiefung bedienen. 1. Kompetenzfeld ZUSAMMEN 2. Kompetenzfeld ERFOLG 3. Kompetenzfeld POTENZIAL Weiteres siehe LeistungsbeschreibungOffene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII für Hoyerswerda
Landratsamt BautzenBautzenFrist: 22. Sept.Offene Jugendwerkstatt gemäß § 16 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 i. V. m. § 16 h SGB II i.V.m § 45 Absatz 1 Nr. 1 SGB III i.V.m. § 13 SGB VIII: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme welche sich aus 85 % Eingliederungsleistungen nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III und 15 % Leistungen der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII zusammensetzt. Die Anerkennung des Auftragnehmers als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird vorausgesetzt. Die Offene Jugendwerkstatt soll junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, langfristig an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen. Ressourcen sollen erkannt und gestärkt, vorhandene Hemmnisse verringert bzw. beseitigt und Kompetenzen erworben werden, um die Teilnehmer auf berufliche Folgemaßnahmen oder die Vermittlung in Ausbildung/ Arbeit vorzubereiten. Die berufliche Integration ist ein Fernziel, auf das zielgerichtet und konsequent zugearbeitet werden soll. Die Teilnehmer sollen einen leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt haben. Es wird ein niedrigschwelliger Ansatz verfolgt. Die sozialpädagogische Arbeit mit den Teilnehmern bildet einen Schwerpunkt. Aufsuchende Arbeit steht bei Bedarf sowohl beim leichten Zugang zum Angebot der Offenen Jugendwerkstatt, als auch während der Teilnahme an der Offenen Jugendwerkstatt im Fokus. Die Ziele der Maßnahme sind individuell im Rahmen der Hilfeplanung zu vereinbaren. Wesentliche mittel- und langfristige Ziele sind: Entwicklung von Zuverlässigkeit und Durchhaltevermögen; Entwicklung und Festigung einer Tagesstruktur; Stärkung der Persönlichkeit; Übernahme und Stärkung von Eigenverantwortung; soziale, gesellschaftliche und kulturelle Integration; Steigerung der Belastbarkeit; Aufbau und Festigung einer Lern- und Arbeitsmotivation; bei Bedarf Entwicklung von Motivation zur Teilnahme am Angebot der Offenen Jugendwerkstatt mittels aufsuchender Arbeit. Bei minderjährigen Teilnehmern werden die Sorgeberechtigten in die Hilfeplanung intensiv mit einbezogen, um so eine ganzheitliche Unterstützung des Entwicklungsprozesses der Teilnehmer zu fördern. Die Maßnahme ersetzt bzw. kompensiert nicht die allgemeine Schulpflicht der jungen Menschen. Zielgruppe: Die Offene Jugendwerkstatt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahren bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, mit komplexen Problemlagen und einer häufig instabilen persönlichen Situation. Zur Zielgruppe gehören auch Jugendliche und junge Erwachsene mit Migrationshintergrund. Hier liegen zum einen Sprachbarrieren und viele Unsicherheiten bezüglich des Lebens, Arbeitens und des Ausbildungssystems in Deutschland vor, zum anderen gilt es aber auch Fluchterfahrungen zu be- und verarbeiten. Zielgruppe können auch erwerbsfähige, hilfebedürftige junge Menschen im SGB II-Leistungsbezug sein, die ihren Meldepflichten und Beratungsterminen in der Eingliederung des Jobcenters nicht nachkommen und sich der Zusammenarbeit mit dem Fallmanager entziehen. In die offene Jugendwerkstatt können auch Teilnehmer integriert werden, die keine Leistungen nach SGB II beantragt haben, wenn die Voraussetzungen der Leistungsberechtigung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Maßnahmeort ist Hoyerswerda. Als zusätzliche Maßnahmeorte gelten aufgrund der aufsuchenden Hilfen die Aufenthaltsorte der Teilnehmer, i. d. R. Wohnsitz, der gewöhnliche und/oder der tatsächliche Aufenthalt sowie bei Bedarf auch Orte, an denen sozialpädagogische Begleitung und Unterstützung erfolgt, z. B. Beratungsstellen, Behörden und sonstige Netzwerkpartner. Personalschlüssel: Sozialpädagoge: 1,75 VzÄ; Anleiter d. Maßnahme: 1 VzÄ. Der im Personalschlüssel abgebildete Wert „1“ entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die Maßnahme ist für insgesamt 12 Teilnehmerplätze zu konzipieren. Die Wochenstundenzahl der Teilnehmer beträgt maximal 20 Stunden. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten Verdingungsunterlagen.Durchführung Rettungsdienst gemäß § 5 Abs. 2 NRettDG
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- Der Auftraggeber ist Stadt Herne.
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