Neu: Marktberichte zur öffentlichen Vergabe in Deutschland Bericht ansehen

Landratsamt HeidenheimHeidenheim an der BrenzTED

Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs.1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleis...

Angebotsfrist: 21. August 2026 (abgelaufen)Typ: Ausschreibung

Personenbeförderung

Dokumente kostenlos freischalten

Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang

Inhalt auf einen Blick

Ausschreibungstyp:
Ausschreibung
Auftraggeber:
Landratsamt Heidenheim
Veröffentlicht:
21. Juli 2026
Frist:
21. August 2026
Thema:
Personenbeförderung

Ausschreibungsbeschreibung

Vollständige Beschreibung anzeigen

Der Landkreis Heidenheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs.1 S. 1 und Abs. 3 S. 1 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG in seinem Zuständigkeitsbereich direkt zu vergeben. Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige öffentliche Personenverkehrsdienste des Linienbündels Stadtverkehr Heidenheim (vgl. aktueller NVP als Download verfügbar unter: https://www.landkreis-heidenheim.de/site/LRA-HDH-Internet/get/documents_E-1274392002/lra-hdh/LRA_HDH_Bibliothek_Internet/Publikationen/FB%2011%20%C3%96PNV%20%26%20Stra%C3%9Fenbau/Nahverkehrsplan%202014%20f%C3%BCr%20den%20Landkreis%20Heidenheim%20%28PDF%29.pdf Zum Betriebsbeginn handelt es sich um die Verkehrsdienste auf folgenden Linien des Linienbündels Stadtverkehr Heidenheim: Linie 1: Zanger Berg – Heckental – ZOH – Schnaitheim – Wehrenfeld Linie 2: Hansegisreute – Haintal – ZOH – Reute – Zanger Berg Linie 3: Zanger Berg – Reute – ZOH – Haintal – Altenheim Linie 4: Osterholz – ZOH – Mergelstetten – Erbisberg Linie 5: Mittelrain – ZOH – Reutenen (Direktlinie) Linie 6: Mittelrain – Ziegeläcker – ZOH – Mergelstetten – Reutenen – Klinikum Linie 6a: ZOH/ZOB – Heckental/Galgenberg – Mittelrain Linie 7: Reutenen – Mergelstetten – ZOH – Ziegeläcker – Mittelrain Linie 7a: Mittelrain – Heckental – ZOB Die beabsichtigte Direktvergabe betrifft das gesamte vom Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim abgedeckte Bedienungsgebiet. Das beabsichtigte Jahreskilometerleistungsvolumen umfasst ca. 780.000 km. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr im Sinne von §§ 42, 43 PBefG und flexible Bedienformen ggf. auch im Sinne von § 46 i. V .m. § 2 Abs. 6 oder Abs. 7 PBefG). Dem Betreiber wird ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Der ÖDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den NVP in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und auf Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der Linien als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots, hinsichtlich der Form der Bedienung (regulärer Linienbetrieb oder flexible Bedienungsformen) oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z. B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Demzufolge können sich die Linien ändern, neue Linien hinzukommen oder heutige Linien wegfallen. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Die zuständige Behörde kommt mit dieser Information der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 S. 1 PBefG wird auf die weiteren Ausführungen verwiesen.

Weiterführende Details

Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.

  • Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
  • Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
  • Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
  • Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos freischalten

30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar

Alle Vergabedetails

Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.

5 Datenbereiche verfügbar

30 Tage kostenlos freischalten

30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar

Ähnliche Bekanntmachungen

6

Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 21. August 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Landratsamt Heidenheim.
Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.
1.200+ Unternehmen10.000+ aktive AusschreibungenDSGVO-konforme Plattform

Nächster Schritt

Vollzugang für diese Ausschreibung sichern

Erhalten Sie alle Dokumente zu "Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007" von Landratsamt Heidenheim und behalten Sie Fristen und Einreichungshinweise im Blick.

Frist im Blick bis 21. August 2026Ohne Kreditkarte startbar