Landeshauptstadt WiesbadenGustav-Stresemann-Ring 15TED
Direktvergabe des Stadtverkehrs Wiesbaden an die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH durch die Landeshauptstadt Wiesbaden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 Satz 2 ÖPNVG Hessen i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH (Betreiber) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe b...
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Inhalt auf einen Blick
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 Satz 2 ÖPNVG Hessen i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH (Betreiber) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergab...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Wiesbaden
- Veröffentlicht:
- 15. März 2026
- Frist:
- 14. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Landeshauptstadt Wiesbaden beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 Satz 2 ÖPNVG Hessen i. V. m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die ESWE Verkehrsgesellschaft mbH (Betreiber) direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA öffent
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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9- Landratsamt KelheimKelheim
Linienvergabe Linie 6010
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayÖNVG i. V. m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG im Wettbewerb zu vergeben.Gegenstand des beabsichtigten ÖDA sind künftige öffentliche Personenverkehrsdienste auf der Freizeitbuslinie 6010 auf dem Gebiet des Landkreises Kelheim. Die zum Betriebsbeginn (01.05.2027) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt VI) beschrieben.In Summe beläuft sich der zu vergebende Verkehrsdienst als sog. Saisonverkehr nach derzeitigem Planungsstand auf etwa 53 Tsd. Nutzkilometer pro Jahr, jeweils für die Zeit vom 01.05. bis zum 03.10. Der ÖDA bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG als Linienverkehr i. S. v. § 42 PBefG.Der Landkreis Kelheim kommt mit dieser Information seiner Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nach.Diese Vorabbekanntmachung stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar.Gegen die geplante wettwerbliche Vergabe kann bis zur Erteilung des Zuschlags ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Südbayern (Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München, Tel.: +49 89 2176 2411, Fax.: +49 89 2176 2847) eingereicht werden.Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007); damit wird zugleich die Frist des § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB eingehalten.Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Abschnitt VI.1) verwiesen.(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen) Inhouse-Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr mit Kraftfahrzeugen im Landkreis Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin (Gesamtlinienbündel TF)
Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 1 ÖPNVG Brandenburg. Der ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste des Gesamtlinienbündels TF im Gebiet des Landkreises Teltow-Fläming mit abgehenden Linienabschnitten in die Gebiete der Landeshauptstadt Potsdam, der Landkreise Potsdam-Mittelmark, Elbe-Elster und Dahme-Spreewald sowie des Landes Berlin. Der ÖDA beinhaltet Regelungen, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist. Der Umfang beträgt etwa 5,7 Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr und ca. 1,3 Mio. Leistungskilometer im Bedarfsverkehr (Rufbusverkehr). Der Betreiber wird mit der Verwaltung und der Erbringung der vom ÖDA umfassen Verkehrsdienste betraut. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO (EG) Nr. 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden.- Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöRGelsenkirchenFrist: 14. Juni
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags („ÖDA“) über Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen auf dem Gebiet der Stadt Remscheid und angrenzender Gebietskörperschaften.
Der Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den ÖPNV an die STADTWERKE REMSCHEID GmbH. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession gemäß § 8a Abs. 3 PBefG i. V. m. Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007. Die Stadt Remscheid übt die erforderliche Kontrolle über das Verkehrsunternehmen aus, welches seine Dienste ausschließlich im Zuständigkeitsgebiet der Behördengruppe erbringt. - Landkreis KelheimKelheim
Linienvergabe Linie 6001
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit bis zum 31.07.2029 ab Betriebsbeginn (01.08.2026) erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie VLK 71 (Linie 6001):Riedenburg - Winden und zurück [Linie 6001]Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern. - Landratsamt Landsberg am LechLandsberg am LechFrist: 05. März
Vergabe der MVV-Regionalbuslinien MVV 881, 881V, 882, 883 und 885 - Stadtbus Landsberg am Lech
Der Landkreis Landsberg am Lech als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt, vorbehaltlich der Zustimmung aller zuständigen Gremien, die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 GWB für den öffentlichen Personennahverkehr mit Kraftomnibussen auf den MVV-Regionalbuslinien MVV 881, 881V, 882, 883 und 885 - Stadtbus Landsberg am Lech - Laufzeit: Betriebsbeginn 05.02.2028, Laufzeit von 9 Jahren und 10 Monaten und 8 Tagen - Verkehrsleistung von ca. 270.688 Nwkm pro Jahr. - Einsatz von 6 Niederflurbussen mit mindestens 76 Sitz- und Stehplätzen im MVV-Standard - Die Bedienung umfasst ca. 10-25 Haltestellen pro Linie von Montag bis Freitag zwischen 05:30 Uhr - 20:00 Uhr und Samstags von 07:00 Uhr - 18:00 Uhr Nähere Informationen zu den zu bedienenden Haltestellen, dem Fahrplan und Takt sind unter https://efa.mvv-muenchen.de/index.html#timetables@enquiry abrufbar. Die Vergabe erfolgt im Wege einer europaweiten Ausschreibung im offenen Verfahren gemäß § 15 VgV. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig, muss aber vom Auftraggeber genehmigt werden. Der Auftragnehmer muss mindestens 70 % der Betriebsleistungen selbst erbringen (vgl. Art. 4 Abs. 7 VO (EG) 1370/2007). - Stadt Pforzheim
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370 /2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA in Form eines Brutto-Vertrags) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) (Interimsvergabe) zu vergeben. Die folgenden Linien sind von der Vergabe umfasst: Linie 1: Arlinger - Leopoldplatz - Enzauenpark - Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße - ZOB/Hbf - Sonnenhof Linie 3: Buchbusch - Leopoldstraße - Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf - Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf - Hochschule/Wildpark - Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe - ZOB/Hbf - Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof - ) ZOB/Hbf - Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger - Leopoldplatz - Mäuerach Linie 9R: Rufbus Eutingen - Mäuerach; Linie 9RT: ALT Pforzheim - Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal - Brötzingen - ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken - Brötzingen - Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf - Haidachturm - Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel - ZOB/Hbf - Leopoldplatz - Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf - Würm Linie 42: ZOB/Hbf - Huchenfeld Linie 43: Pforzheim - Büchenbronn Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg Linie 742: Pforzheim - Hamberg - Neuhausen Linie 20: (Frühwagen) Sonnenberg - Dillweißenstein Ludwigsplatz - ZOB / Hbf - Bahnhof Brötzingen Die Vergabe umfasst zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Zudem ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit dem Unternehmen und bindet dieses als Unterauftragnehmer ein. Weitere Informationen zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt PforzheimFrist: 29. Mai
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370 /2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA in Form eines Brutto-Vertrags) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) (Interimsvergabe) zu vergeben. Die folgenden Linien sind von der Vergabe umfasst: Linie 1: Arlinger - Leopoldplatz - Enzauenpark - Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße - ZOB/Hbf - Sonnenhof Linie 3: Buchbusch - Leopoldstraße - Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf - Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf - Hochschule/Wildpark - Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe - ZOB/Hbf - Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof - ) ZOB/Hbf - Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger - Leopoldplatz - Mäuerach Linie 9R: Rufbus Eutingen - Mäuerach; Linie 9RT: ALT Pforzheim - Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal - Brötzingen - ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken - Brötzingen - Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf - Haidachturm - Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel - ZOB/Hbf - Leopoldplatz - Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf - Würm Linie 42: ZOB/Hbf - Huchenfeld Linie 43: Pforzheim - Büchenbronn Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg Linie 742: Pforzheim - Hamberg - Neuhausen Linie 20: (Frühwagen) Sonnenberg - Dillweißenstein Ludwigsplatz - ZOB / Hbf - Bahnhof Brötzingen Die Vergabe umfasst zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Zudem ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit dem Unternehmen und bindet dieses als Unterauftragnehmer ein. Weitere Informationen zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. - Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleFrist: 29. Mai
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370 /2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA in Form eines Brutto-Vertrags) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) (Interimsvergabe) zu vergeben. Die folgenden Linien sind von der Vergabe umfasst: Linie 1: Arlinger - Leopoldplatz - Enzauenpark - Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße - ZOB/Hbf - Sonnenhof Linie 3: Buchbusch - Leopoldstraße - Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf - Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf - Hochschule/Wildpark - Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe - ZOB/Hbf - Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof - ) ZOB/Hbf - Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger - Leopoldplatz - Mäuerach Linie 9R: Rufbus Eutingen - Mäuerach; Linie 9RT: ALT Pforzheim - Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal - Brötzingen - ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken - Brötzingen - Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf - Haidachturm - Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel - ZOB/Hbf - Leopoldplatz - Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf - Würm Linie 42: ZOB/Hbf - Huchenfeld Linie 43: Pforzheim - Büchenbronn Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg Linie 742: Pforzheim - Hamberg - Neuhausen Linie 20: (Frühwagen) Sonnenberg - Dillweißenstein Ludwigsplatz - ZOB / Hbf - Bahnhof Brötzingen Die Vergabe umfasst zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Zudem ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), über - Stadt Pforzheim
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Die Stadt Pforzheim beabsichtigt als ÖPNV-Aufgabenträger für ihr Zuständigkeitsgebiet nach § 6 Abs. 1 ÖPNVG BW und zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste (VO (EG) Nr. 1370 /2007) einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA in Form eines Brutto-Vertrags) über öffentliche Personenverkehrsdienste für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) (Interimsvergabe) zu vergeben. Die folgenden Linien sind von der Vergabe umfasst: Linie 1: Arlinger - Leopoldplatz - Enzauenpark - Eutingen Linie 2: Redtenbacherstraße - ZOB/Hbf - Sonnenhof Linie 3: Buchbusch - Leopoldstraße - Dillweißenstein Linie 4: ZOB/Hbf - Würm - Huchenfeld Linie 5: Hängsteig - ZOB/Hbf - Hochschule/Wildpark - Seehaus Linie 6: Wilferdinger Höhe - ZOB/Hbf - Haidach Linie 7: (Am Hachel/Hauptgüterbahnhof - ) ZOB/Hbf - Rodrücken Linie 9: Äußerer Arlinger - Leopoldplatz - Mäuerach Linie 9R: Rufbus Eutingen - Mäuerach; Linie 9RT: ALT Pforzheim - Birkenfeld Linie 10: Oberes Enztal - Brötzingen - ZOB/Hbf Linie 11: Rodrücken - Brötzingen - Wilferdinger Höhe Linie 16: ZOB / Hbf - Haidachturm - Altgefäll Linie 17: Heim am Hachel - ZOB/Hbf - Leopoldplatz - Weiherberg Linie 41: ZOB/Hbf - Würm Linie 42: ZOB/Hbf - Huchenfeld Linie 43: Pforzheim - Büchenbronn Linie 741: Pforzheim - Neuhausen - Hamberg Linie 742: Pforzheim - Hamberg - Neuhausen Linie 20: (Frühwagen) Sonnenberg - Dillweißenstein Ludwigsplatz - ZOB / Hbf - Bahnhof Brötzingen Die Vergabe umfasst zudem an Schultagen als zusätzliches Fahrtenangebot Einsatzwagen, die auf die Bedürfnisse der Schulstandorte und der Schülerbeförderung zugeschnitten sind. Zudem ist vorgesehen, dass das im Ausschreibungswettbewerb erfolgreiche Unternehmen die Betriebsführung auf die Stadt Pforzheim, vertreten durch den Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB), überträgt. Der EPVB schließt einen Betriebsführungsübertragungs- und Subunternehmervertrag mit dem Unternehmen und bindet dieses als Unterauftragnehmer ein. Weitere Informationen zur Leistung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 14. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landeshauptstadt Wiesbaden.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.