Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Deckungsprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei der Hamburger Sparkasse AG, HaSpa genannt, 20354 Hamburg
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Inhalt auf einen Blick
Deckungsprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei der Hamburger Sparkasse AG, HaSpa genannt, 20354 Hamburg
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Veröffentlicht:
- 10. März 2026
- Frist:
- 01. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Deckungsprüfung nach § 44 Abs. 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei der Hamburger Sparkasse AG, HaSpa genannt, 20354 Hamburg
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
2 Dateien erfasst- Bekanntmachung
- 25094046
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Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 KWG i. V. m. § 3 PfandBG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht. Die Vergabe erfolgt pro Los an bis zu drei Unternehmen. - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland, das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland, das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreiben
Die Auftraggeberin beabsichtigt gemäß § 4 Absatz 3 FinDAG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht den Abschluss einer Rahmenvereinbarungen für Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 KWG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 PfandBG bei Pfandbriefbanken, die das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland, das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland, das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreiben. Soweit eine Pfandbriefbank das Hypothekenpfandbriefgeschäft im Ausland und/oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft im Ausland betreibt, fällt eine Deckungsprüfung bei dieser Pfandbriefbank in Los 2. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pfandbriefbank auch das Hypothekenpfandbriefgeschäft in Deutschland oder das Öffentliche Pfandbriefgeschäft in Deutschland betreibt. Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. - TenneT TSO GmbH
Änderung gemäß § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB
Der Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) hat einen bestehenden Dienstleistungsvertrag im Projekt während der Vertragslaufzeit geändert. Gegenstand des Auftrags sind Projektterminplanungs- und Project-Scheduling-Leistungen. Die Auftragsänderung dient der Verlängerung der Leistungserbringung für den Zeitraum vom 01.08.2026 bis 31.12.2026 zur Sicherstellung einer durchgängigen Terminsteuerung, unabhängigen Fortschrittskontrolle sowie zur Begleitung des Projektabschlusses einschließlich Handover. Die Änderung wurde erforderlich, da das ursprünglich geplante Projektende aufgrund wiederholter, kurzfristig kommunizierter Verzögerungen nicht mehr haltbar ist. Diese Umstände waren zum Zeitpunkt der ursprünglichen Beauftragung nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Zudem ist ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht sachgerecht. Die laufende terminliche Analyse basiert vollständig auf der durch den bestehenden Dienstleister seit Juli 2024 aufgebauten und kontinuierlich fortgeschriebenen Terminstruktur, Datenbasis und Projekthistorie. Ein Anbieterwechsel würde den Wissensstand, die Validität der Analysen und die Durchsetzbarkeit des Projekts gefährden. Die Auftragsänderung erfolgt auf Grundlage von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB. Für Sektorenauftraggeber ist § 132 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 GWB gemäß § 142 Nr. 3 GWB nicht anzuwenden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 01. April 2026.
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- Der Auftraggeber ist Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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