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Containergestellung und Transport von Abfällen und die Logistik für die Sammelstellen
Containergestellung und Transport von Abfällen sowie Logistik für Sammelstellen. Auf 10 Abfallanlagen sind Container für verschiedene Abfallarten aufzustellen und zu vorgegebenen Entsorgungsanlagen zu transportieren. Zudem Umstellen von Reserve-/Ersatzcontainern innerhalb der Anlagen.
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Containergestellung und Transport von Abfällen sowie Logistik für Sammelstellen. Auf 10 Abfallanlagen sind Container für verschiedene Abfallarten aufzustellen und zu vorgegebenen Entsorgungsanlagen zu transportieren. Zudem Umstellen von Reserve-/Ersatzcontainern innerhalb der Anlagen.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landratsamt Ortenaukreis
- Veröffentlicht:
- 20. Mai 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Containergestellung und Transport von Abfällen sowie Logistik für Sammelstellen. Auf 10 Abfallanlagen sind Container für verschiedene Abfallarten aufzustellen und zu vorgegebenen Entsorgungsanlagen zu transportieren. Zudem Umstellen von Reserve-/Ersatzcontainern innerhalb der Anlagen.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Gestellung, Aufnahme, Transport und Verwertung von kompostierbaren Abfällen (ASN 200201) sowie das Umsetzen von BWB-eigenen Containern an diversen Betriebsstellen der Berliner Wasserbetriebe. Laufzeit: ab 01.06.2026 für 1 Jahr, mit Option auf Verlängerung um ein weiteres Jahr (maximal 2 Jahre). - Interkommunales Vergabezentrum der Stadt Bad Vilbel im Auftrag des Magistrats der Stadt Bad Vilbel - Stadtwerke EigenbetriebBad Vilbel
Containergestellung für die Wertstoffsammelstelle Niddera
Der zukünftige Wertstoffhof (im folgenden WSH abgekürzt) der Stadt Nidderau liegt im Industriegebiet vom Ortsteil Heldenbergen. Die Eröffnung wird im zweiten Quartal 2026 stattfinden. Auf dem WSH werden in Behältern verschiedene Abfallfraktionen geplant, deren Wechsel bzw. Transporte teils zu vorgegebenen Entsorgungsanlagen / Abladepunkte an Verträge unterschiedlicher Art gebunden sind. Im Rahmen der nachfolgend charakterisierten Aufgaben werden die Gestellung von Containern zur Übernahme von: Grünabfall Altpapier Sperrmüll (mit 20% Holzanteil) Sperrmüll (ohne Holzanteil) Siedlungsabfälle Bauschutt Gipskarton Flachglas Altmetall Altreifen Altholz IV sowie deren Transporte zu den von der Stadt Nidderau vorgegeben Abladepunkten angefragt (die von der Stadt Nidderau vorgegeben Abladepunkte können im Rahmen der nachstehenden Vorgaben variieren). Sofern kein konkreter Abladepunkt bei einer Abfallfraktion genannt ist, kümmert sich der Auftragnehmer um die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung selbst, muss jedoch der Stadt Nidderau die fachliche korrekte Entsorgung und /oder Verwertung nachweisen. Die Abladepunkte werden innerhalb des Main- Kinzig-Kreis liegen. - Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbHBorgstedtFrist: 06. Juli
Containertransporte der auf den Wertstoffhöfen gesammelten Abfälle
Die auf den Wertstoffhöfen der AWR (derzeit 9 Standorte) erfassten Abfälle verschiedener Fraktionen, insbesondere Sperrmüll, Altholz A I-III und A IV, asbesthaltige Baustoffe sowie teerhaltige Abfälle, sind mit Fahrzeugen des Auftragnehmers zu den vom Auftraggeber vorgegebenen Entsorgungsanlagen zu transportieren. Die für die Leistungserbringung erforderlichen Behälter (Absetzcontainer, Abrollcontainer und Presscontainer) werden vom Auftraggeber gestellt und verbleiben in dessen Eigentum. Die jährlich zu transportierende Abfallmenge beträgt derzeit ca. 28.000 Mg p.a (Stand 2025). Pro Kalenderjahr sind ca. 7.200 Containerwechsel durchzuführen (Stand 2025). - Abfallwirtschaft Rendsburg-Eckernförde GmbHBorgstedtFrist: 06. Juli
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Gegenstand des Vertrages ist die umweltverträgliche und gesetzeskonforme Entsorgung und Beförderung (Transport) der, in Anlage 2: "Angebotsvordruck/Preis-Leistungsblatt", aufgeführten Abfälle der Medizinischen Universität Lausitz - Carl Thiem (MUL-CT) im Folgenden AG) durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN) in Verbindung mit den, für die Abfallsammlung, bereitgestellten bzw. bereitzustellenden Abfallsammelbehältern und vorgegebenen Entsorgungsintervallen (siehe Anlage 2). Die Entsorgung umfasst dabei die ordnungsgemäße und schadlose Sammlung, (evtl. Zwischenlagerung), Behandlung, Recycling und (möglichst hochwertige) Verwertung der Abfälle sowie die Verwertung bzw. Beseitigung (z. B. von nicht weiter verwertbaren Reststoffen nach der Verwertung und/oder Behandlung) der dabei entstehenden Restabfallstoffe entsprechend geltendem Abfallrecht (u. a. GewAbfV, KrWG). Hierbei ist die Abfallhierarchie nach § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einzuhalten: 1. Vermeidung 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung 3. Recycling 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung 5. Beseitigung Die Angabe der Jahresabfallmenge und Jahrestransporthäufigkeit zu den jeweiligen Abfallarten (siehe Anlage 2) basiert auf einer statistischen Auswertung der Jahre 2024 und 2025. Diese dienen lediglich als Richtwert für die zu erwartenden Abfallmengen und Transporthäufigkeiten innerhalb eines Jahres. Es ist in jedem Fall die, innerhalb des Leistungszeitraumes, tatsächlich anfallende Gesamtmenge der hier ausgeschriebenen Abfälle (mit der dazu erforderlichen Transporthäufigkeit) durch den AN zu entsorgen. Ein Anspruch auf die Entsorgung bestimmter Mindestmengen besteht nicht. Die genannten Leistungen schließen mit ein: a) Bedarfsgerechte, umweltschonende und gesetzeskonforme Entsorgung der, in Anlage 2, aufgeführten Abfälle durch den AN. Die Abholung erfolgt an den vom AG festgelegten Übergabestellen und zu den abgestimmten Zeiten; b) Sicherer und gesetzeskonformer Transport der zu leerenden Abfallsammelbehälter (siehe Anlage 2) von den Übergabestellen des AG (Hauptübergabestelle = Containerplatz des AG) zur Entsorgungsanlage und Rücktransport nach erfolgter Leerung (Rücktransport gilt nur für Behälter, die nicht getauscht werden) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Durchführung der Ladungssicherung; c) Bedarfsgerechte Bereitstellung von Abfallsammelbehältern für die hier ausgeschriebenen Abfälle entsprechend der logistischen Erfordernisse/Anforderungen beim AG (siehe Anlage 2); d) Regelmäßige Reinigung, Prüfung, Wartung und Instandhaltung der, dem AG zur Abfallsammlung bereitgestellten, Abfallsammelbehälter und ggf. sonstigen technischen Einrichtungen; e) Dokumentation jedes Entsorgungsvorganges in Form von Leistungsnachweisen und Wiegescheinen durch den AN. Durchschriften bzw. Kopien davon übergibt der AN dem AG spätestens mit der Rechnung. Die Leistungsnachweise und Wiegescheine müssen die folgenden Mindestangaben enthalten: Abfallerzeuger (= AG), Abfallbeförderer (= AN), Abfallart, Abfallschlüssel nach AVV, Datum des Entsorgungsvorganges, KFZ-Kennzeichen des anliefernden Fahrzeuges und zusätzlich beim Wiegeschein Wiegeschein-Nr., Name der Entsorgungsanlage, Nettomasse des Abfalls in Kilogramm (kg) oder Tonnen (t), Unterschrift Wäger, Unterschrift Fahrer; f) Beratung und Unterstützung der zuständigen Fachabteilung des AG durch den AN - wenn erforderlich - in allen abfallrechtlichen Fragen (z. B. im Rahmen der Dokumentationspflichten entsprechend GewAbfV) sowie in Bezug auf die praktische Handhabung und die Gewährleistung der abfallrechtlichen Anforderungen bei Sammlung und Bereitstellung der Abfälle vor Ort; g) Verwiegen der Abfälle durch den AN bzw. der Entsorgungsanlage und dessen Dokumentation mittels Wiegenoten; h) Erstellung einer jährlichen Auftragsbilanz (= unaufgeforderte schriftliche Mitteilung des AN an den AG über die, im zurückliegenden Kalenderjahr, entsorgten Abfallmengen, deren Verbleib und zugeordnetem Verwertungsverfahren - getrennt nach Abfallarten - sowie den geldwerten Gesamtauftragswert) für das zurückliegende Kalenderjahr bis spätestens 31.01. des jeweiligen Folgejahres; i) Sonstige Aufwendungen des AN (z. B. Klassifizierungen, Bearbeitungsgebühren, Begleitschein-, Annahmegebühren, Behältermietgebühren, Personalleistungen, Versicherungen, sonstige Nebenkosten etc.)- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Rahmenvertrag Containerdienste "Entsorgung diverser Abfälle bei der Zentrale und der Hauptverwaltung in Hessen der Deutschen Bundesbank"
'- Durchführung der Beseitigung/Verwertung bzw. Zuführung zur Beseitigung/Verwertung, der im Leistungsverzeichnis Ziffer 3 aufgeführten Abfallarten - Stellen und Abholen verschiedener nach DGUV-Regel 114-010 (bisher BGR 186) geprüfter Abfallcontainertypen (siehe Ziffer 3) - Containermiete - Umstellen von Containern auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers - Transport eines bankeigenen 3 m³ Entwässerungscontainers (Bauart vergleichbar mit einem Absetzcontainer gleicher Größe) mit Straßenkehricht zur Beseitigung/Verwertung und wiederaufstellen des bankeigenen Entwässerungscontainers - Zu Vertragsbeginn sind jeweils nach Absprache mit den Allgemeinen Gebäudediensten der Zentrale und der Hausverwaltenden Dienststelle der Hauptverwaltung in Hessen die notwendigen Container aufzustellen Die tatsächlich anfallenden Mengen bzw. Anzahl der Transporte der verschiedenen Containertypen im Jahr sind bedarfsabhängig. Zur Ermittlung des Gesamtangebotsvergleichspreises wird daher eine geschätzte Anzahl der Containertransporte aufgrund von Erfahrungswerten der vergangenen Jahre zugrunde gelegt. Sie dienen lediglich als Richtwert für die Kalkulation, siehe Preisangebot C2. Leistungsverzeichnis Ziffer 3 Abfallarten, die der Auftragnehmer transportiert und zur Beseitigung/Verwertung übernimmt: Abfallart /AVV-Schlüssel Verpackungen aus Glas (Behälterglas) 15 01 07 Gemische aus Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen /17 01 07 Altholzgemisch A I bis A III 17 02 01 Altholz A IV 17 02 04* Glas (Flachglas) 17 02 02 Kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 01* Bitumengemische 17 03 02 Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 03 03* Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 05 03 fallen, LAGA Z 0 / 17 05 04 anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 06 03* Asbesthaltige Baustoffe 17 06 05* Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen /17 08 02 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen / 17 09 04 biologisch abbaubare Abfälle 20 02 01 gemischte Siedlungsabfälle 20 03 01 Straßenkehricht 20 03 03 durchschnittlich ca. 214 Tonnen pro Jahr Abfallarten, die der Auftragnehmer zu einem vom Auftraggeber benannten Entsorger in Frankfurt zur Beseitigung/Verwertung transportiert: insgesamt durchschnittlich 110 Transporte pro Jahr Abfallart / AVV-Schlüssel Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 01 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 15 02 02* Kupfer, Bronze, Messing 17 04 01 Aluminium 17 04 02 Blei 17 04 03 Eisen und Stahl 17 04 05 Gemischte Metalle 17 04 07 Kabel 17 04 11 Einzusetzende Behältertypen: 3 m³ Absetzcontainer 6 oder 7 m³ Absetzcontainer 6 oder 7 m³ Absetzcontainer mit Deckel 7 m³ Absetzcontainer kranbar 7 m³ Abrollcontainer 10 m³ Absetzcontainer 10 m³ Absetzcontainer mit Deckel 10 m³ Abrollcontainer seitlich beladbare Pritsche, 10 m³ Abrollbaustoffpritsche mit Bordwand o. ä. 20 m³ Abrollcontainer (oder vergleichbares Volumen, z.B. 18 m³) 30 m³ Abrollcontainer (oder vergleichbares Volumen, z.B. 36/40 m³) 30 m³ Abrollcontainer mit Deckel (oder vergleichbares Volumen, z.B. 36/40 m³) zur Miete insgesamt ca. 129 Container pro Jahr Umstellung von Container ca.10 pro Jahr
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ortenaukreis.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.