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Coaching von Bedarfsgemeinsch.
Coaching von Bedarfsgemeinsch. Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) aus. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und ...
Arbeitsvermittlung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landeshauptstadt Wiesbaden - Der Magistrat
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- 01. Dezember 2026
- Thema:
- Arbeitsvermittlung
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Coaching von Bedarfsgemeinsch. Der Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden schreibt die Maßnahme "Coaching von Bedarfsgemeinschaften auf der Grundlage von § 16f Abs. 2 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und dem hessischen Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (AQB) aus. Ziel der Maßnahme ist die Steigerung der sozialen Teilhabe und der beruflichen Integrations-chancen von langzeitarbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in Bedarfs-gemeinschaften mit Kindern, in der ein oder mehrere Erwachsene nicht erwerbstätig sind. Ziel ist es, die Verstetigung des Leistungsbezuges zu durchbrechen und Perspektiven für Eltern und Kinder zu entwickeln, die für Eltern und Kindern zu beruflichen Aussichten und Möglichkeiten der Existenzsicherung führen. Dabei ist ein wichtiger Ansatz die Armutsprävention: denn durch die Erhöhung der sozialen Teilhabe, gerade der Kinder, werden die Chancen auf eine erfolgreiche Bildungs- und Erwerbsbiographie erhöht, die wiederum die Risiken des Leistungsbezugs reduzieren. Die Bedarfsgemeinschaft soll auch bei der Organisation von Hilfen unterstützt werden, beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen für Bildung und Teilhabe, Unterstützung bei der Suche nach einem Kinder-betreuungsplatz, Verweisberatung zur Schuldnerberatung, Familienkarte, Erweiterung der digitalen Kompetenzen usw.. Durch die individuelle berufliche und soziale Förderung der Teilnehmenden, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben, sollen die erwachsenen Mitglieder der Bedarfs-gemeinschaft aktiviert werden, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert und bei der Alltagsorganisation, Behördengängen etc. unterstützt und bestenfalls eine Arbeitsintegration herbeigeführt werden. Die teilnehmenden Erziehenden der Bedarfsgemeinschaften sollen sich ihrer Vorbildfunktion und Bedeutung ihrer sozialen und beruflichen Teilhabe für sich selbst und ihre Kinder bewusst werden. Die Teilnehmenden und deren Kinder sollen dauerhaft für Integrationsbemühungen und -aktivitäten gestärkt werden. Es wird erwartet, dass bei mindestens 30 % der Teilnehmenden aktiviert werden, indem sie a) Flankierende Hilfsangebote (nach §16a SGB II) in Anspruch nehmen b) Hilfsangebote für die Kinder und Jugendlichen zur Inanspruchnahme führen, die sich positiv auf ihre Entwicklung auswirken (z. B. BuT, Ferienfreizeiten, Sportaktivitäten, Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen, berufliche Orientierung im Hinblick auf Ausbildung und Studium etc.) c) in zielführende, qualifizierende, arbeitsmarktorientierte Maßnahmen weitervermittelt werden d) mit einem Minijob die Bedarfsgemeinschaft finanziell unterstützen 2.0. Zielgruppen Für die beiden Zielgruppen mit einer Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II und nach dem AQB werden die gleichen Leistungen "Beratung der Bedarfsgemeinschaft", "Workshops" und "Offener Treff" erbracht. 2.1. Zielgruppe der Förderung nach § 16f Abs. 2 SGB II Die Maßnahme richtet sich an langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern leben. Hierzu gehören auch langzeitarbeitslose nicht erwerbstätige Alleinerziehende mit Kindern. Die Zielgruppe zeichnet sich durch eine Arbeitsmarktferne aus. Es bestehen oft gesundheit-liche, sprachliche und häusliche Vermittlungshemmnisse. Der Zugang zu den eigenen Ressourcen ist beispielsweise aufgrund fehlender Erfolgserlebnisse verloren gegangen. Das "System Familie" ist eingefahren und braucht Unterstützung in der Balancefindung zwischen den verschiedenen, individuellen Schritten zur Verbesserung der Situation. Teilnehmende mit Migrationshintergrund sollten ein Sprachniveau von mind. A2 aufweisen, damit sie an den Workshops teilnehmen können. 2.2. Zielgruppe der Förderung durch das AQB Die Maßnahme richtet sich an erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern ohne geregelte Kinderbetreuung leben und die Voraussetzungen des § 16f Abs. 2 SGB II nicht erfüllen. Die Zielgruppe zeichnet sich durch
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