Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.Graz
Campus Inffeldgasse Technische Universität Graz Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept und Neubau Acusticum
Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept sowie Neubau Acusticum am Campus Inffeldgasse der TU Graz
Stadtplanung, Architektur, Landschaftsarchitektur
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Inhalt auf einen Blick
Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept sowie Neubau Acusticum am Campus Inffeldgasse der TU Graz
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.
- Veröffentlicht:
- 24. Juli 2026
- Frist:
- 20. Oktober 2026
- Thema:
- Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Städtebauliches und freiraumplanerisches Gesamtkonzept sowie Neubau Acusticum am Campus Inffeldgasse der TU Graz
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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In zentraler Lage der Gemeinde Wehrheim ist das Feuerwehrgerätehaus und das Bürgerhaus der Gemeinde verortet. Die umliegenden Freianlagen werden als Parkplatz sowie in Teilen als Festplatz bzw., wenn keine Veranstaltungen stattfinden, ebenfalls als Parkplatz genutzt. | Feuerwehrgerätehaus | Das Feuerwehrhaus wurde 1974 errichtet sowie 2002 durch einen Anbau erweitert. Es entspricht nicht mehr den feuerwehrtechnischen Anforderungen, die Bausubstanz ist marode. Ein Neubau soll das vorhandene Gebäude ersetzen. Zukünftige Anforderungen für einen Neubau wurden 2023 im Auftrag der Gemeinde Wehrheim mithilfe einer Machbarkeitsstudie untersucht und ein dazugehöriges Raumprogramm ausgearbeitet. | Bürgerhaus | Das Bürgerhaus stammt aus dem Jahr 1975. Teile des Gebäudes sowie seiner technischen Installationen wurden zwischenzeitlich erneuert oder saniert. Es dient als kultureller Begegnungsort und umfasst unter anderem einen großen Saal mit Bühne, ein Restaurant mit 60 Sitzplätzen und Terrasse, drei Kegelbahnen, einen Jugendtreff, eine Gemeindebücherei sowie eine Pächterwohnung für den Restaurantbetreiber. | Ziel des Wettbewerbs | Die zu beplanenden Grundstücke liegen in einem für Wehrheim elementaren und zentralen Bereich. Weitere öffentliche Nutzungen befinden sich in direkter Nachbarschaft zu dem Wettbewerbsgebiet: Angrenzend liegt die Grundschule Limesschule und die Kindertagesstätte Wiesenau. | Ziel des Wettbewerbs ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für die Erneuerung des Feuerwehrgebäudes und des Bürgerhauses. Die bisher auf zwei Gebäuden verteilten Funktionen können in einem Gebäudekomplex zusammengeführt werden. Es wird eine städtebaulich-hochbaulich ansprechende und zugleich verkehrsplanerisch funktionierende Lösung angestrebt, die eine hohe Funktionalität - im Hinblick auf die Feuerwehr auch während der Neubauphase - gewährleistet. Die um den geplanten Gebäudekomplex entstehenden Freiflächen sollen so gestaltet werden, dass sie einen identitätsstiftenden Charakter für die Bürgerinnen und Bürger Wehrheims erhalten.Für den Bau des Gebäudekomplexes der Feuerwehr und des Bürgerhauses sind die Nettoherstellungskosten (KG 300 und 400) mit ca. 13,3 Mio. EUR, die Kosten für die Außen- und Freianlagen (KG 500) mit ca. 1,5 Mio. EUR veranschlagt (Stand August 2025). ||| Mitglieder der Jury | Stimmberechtigte Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Volker Droste, Architekt; Prof. Kerstin Schultz, Architektin; Prof. Jean Heemskerk, Architekt; Gabriele Harder, Architektin; Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt | Stellvertretende Fachpreisrichterinnen und Fachpreisrichter: Prof. Gero Quasten, Architekt; Dorothee Hock, Landschaftsarchitektin | Stimmberechtigte Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Dr. Torsten Kunz, die Grünen; Klaus Schumann, FDP; Olaf Bohris, SPD; Dr. Teja Müller, CDU | Stellvertretende Sachpreisrichterinnen und Sachpreisrichter: Erhard Steinberg, die Grünen; Ingmar Rega, FDP; Heidrun Mony, SPD; Wolfgang Bachmann, CDU | Sachverständige: Gregor Sommer, Bürgermeister; Frank Dechert, Fachbereichsleiter Bauverwaltung; Christoph Ramisch, Bauverwaltung; Benjamin Sturm, Fachbereichsleiter Finanzen/Ordnungsbehörde; Volker Minet, Fachbereichsleiter Hauptamt; Michael Erdmann, Gemeindebrandinspektor; Moritz Mangel, stellvertretender Gemeindebrandinspektor ||| Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 117.500,00 EUR netto zur Verfügung. Diese Wettbewerbssumme ist auf der Basis des §§ 35, 40 und 48 der HOAI 2021 (Honorarzone III) ermittelt worden. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:1. Preis 47.000,00 EUR; 2. Preis 35.250,00 EUR; 3. Preis 23.500,00 EUR; Anerkennungen 11.750,00 EUR; Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss, eine andere Verteilung der Preis- und Anerkennungssumme vorzunehmen. - Gemeinde WehrheimWehrheim
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(indikative Erstangebote) Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims in Mainz auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität
Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt, unmittelbar auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelegenen Grundstück, Wittichweg 37, 55128 Mainz, den Neubau eines Studierendenwohnheims inklusive Stellplätze und Außenanlagen. Die Grundstücksfläche beträgt 3930 m², wovon 3738 m² als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen. Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau des Studierendenwohnheims an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Gesamtkosten der Kostengruppe 200 bis 700 dürfen einen Betrag von 30.000.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten, wobei hierin insbesondere auch die anteiligen Kosten für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs, die Gemeinschaftsflächen, die Möblierung, die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist), die Außenanlagen und Stellplätze enthalten sind. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Studierendenwohnheims in Mainz. Das Studierendenwohnheim soll 250 Individualwohnheimplätze für Studierende im Sinne der Ziffer 2.1.9.2. der VV Junges Wohnen mit eigener Nasszelle aufweisen. Dabei sind über die Anforderungen des § 51 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hinaus alle Appartements einschließlich der Gemeinschaftsflächen und -räume sowie der Erschließung barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2:2011-09 in Verbindung mit der Anlage 2 zur VV-TB-Rheinland-Pfalz zu gestalten. Hinsichtlich der Anzahl uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Appartements besteht eine Übereinkunft mit der kommunalen Bauaufsicht, wonach für diese der Bau von (nur) 8 bis 10 rollstuhlgerechten Appartements akzeptabel ist. Mit dem Studierendenwohnheim sind auch sämtliche Außenanlagen sowie KfZ- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zu realisieren. Mit der Johannes Gutenberg-Universität bzw. dem Land Rheinland-Pfalz besteht E - Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen RechtsMainz
(indikative Erstangebote) Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheims in Mainz auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität
Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt, unmittelbar auf dem Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz gelegenen Grundstück, Wittichweg 37, 55128 Mainz, den Neubau eines Studierendenwohnheims inklusive Stellplätze und Außenanlagen. Die Grundstücksfläche beträgt 3930 m², wovon 3738 m² als Wohnbaufläche zur Verfügung stehen. Das Studierendenwerk Mainz beabsichtigt die gesamten Planungs- und Bauleistungen stufenweise für den Neubau des Studierendenwohnheims an einen Totalunternehmer zu vergeben. Die Gesamtkosten der Kostengruppe 200 bis 700 dürfen einen Betrag von 30.000.000,00 EUR (brutto) nicht überschreiten, wobei hierin insbesondere auch die anteiligen Kosten für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs, die Gemeinschaftsflächen, die Möblierung, die Leistungen der Leistungsphase 9 analog HOAI (Grundleistungen einschließlich Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist), die Außenanlagen und Stellplätze enthalten sind. Ziel der Totalunternehmerleistungen ist die schlüsselfertige Planung und Errichtung eines Studierendenwohnheims in Mainz. Das Studierendenwohnheim soll 250 Individualwohnheimplätze für Studierende im Sinne der Ziffer 2.1.9.2. der VV Junges Wohnen mit eigener Nasszelle aufweisen. Dabei sind über die Anforderungen des § 51 Abs. 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hinaus alle Appartements einschließlich der Gemeinschaftsflächen und -räume sowie der Erschließung barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2:2011-09 in Verbindung mit der Anlage 2 zur VV-TB-Rheinland-Pfalz zu gestalten. Hinsichtlich der Anzahl uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Appartements besteht eine Übereinkunft mit der kommunalen Bauaufsicht, wonach für diese der Bau von (nur) 8 bis 10 rollstuhlgerechten Appartements akzeptabel ist. Mit dem Studierendenwohnheim sind auch sämtliche Außenanlagen sowie KfZ- und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zu realisieren. Mit der Johannes Gutenberg-Universität bzw. dem Land Rheinland-Pfalz besteht Einvernehmen darüber, bis zu 27 KfZ-Stellplätze über den Gesamtnachweis des Hochschulgeländes abzubilden. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richtet sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und Anforderungen. Vorliegend besteht auf dem zu bebauenden Grundstück Wittichweg 37, 55128 Mainz eine Bestandsbebauung, das sogenannte Gebäude 1183 (192 m²). Hierbei handelt es sich um ein Technikgebäude mit unterschiedlicher Nutzung. Insbesondere befinden sich in Gebäudeteilen in Betrieb befindliche notwendige Versorgungseinrichtungen inklusive Kabelschächte vor bzw. entlang des Gebäudes, welche während der Bauzeit in Betrieb bleiben und geschützt werden müssen. Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass ein Abriss der Bestandteile des Gebäudes 1183, in welchen sich technische Einrichtungen der umliegenden Liegenschaften befinden, nicht erforderlich wird. Die nichttechnischen Teile des Gebäudes 1183 sind von dem Auftragnehmer in das Gesamtkonzept zu integrieren, in der Nutzungsplanung mit zu berücksichtigen sowie die Fassaden dem Erscheinungsbild des Neubaus anzupassen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und dem Auftraggeber ist für das Vorhaben ein Erbbaurecht bestellt. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Bau des Studierendenwohnheims ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung öffentlich gefördert. Die Vorgaben der VV Junges Wohnen sind Bestandteil der Beauftragung. Neben der Grundförderung sollen nach jetzigem Wissens- und Planungsstand folgende Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden: Ziffer 4.3.1.2. VV Junges Wohnen: Einbau von Aufzügen; Ziffer 4.3.1.8. VV Junges Wohnen: Errichtung von überdachten Stellplätzen für Fahrräder; Ziffer 4.3.1.9. VV Junges Wohnen: Durchführung von Planungswettbewerben. Aufgrund der vorgenannten fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Auftragnehmer nach der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbes durchzuführen. Ziel ist die Vergabe der Architektenleistungen für die Planung der Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI sowie der Freianlagen gemäß § 39 HOAI (jeweils stufenweise Leistungsphasen 1 bis 5). Der Wettbewerb erfolgt nach den Vorgaben der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) und umfasst die gesamte Planung des Wohnheims einschließlich der Freianlagen. Die Totalunternehmerleistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe 1: Vorbereitung und Durchführung des eingekapselten Planungswettbewerbs und die Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphasen 1 bis 4 analog HOAI; Leistungsstufe 2: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 5 analog HOAI; 3. Leistungsstufe 3: Bauleistungen inkl. Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 6-8; Leistungsstufe 4: Planungsleistungen i.S.d. Leistungsphase 9 (Grundleistungen und Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist). Der Auftraggeber beauftragt mit der Erteilung des Zuschlags zunächst nur die Leistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftragnehmer als privater Auslober wird den Gewinner des Realisierungswettbewerbes mit den Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume gemäß § 34 HOAI und Freianlagen gemäß § 39 HOAI anschließend beauftragen. Ziel ist die Inbetriebnahme zum Start des Sommersemesters 2030. - Studierendenwerk Mainz Anstalt des öffentlichen RechtsMainz
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Die Planungsleistungen sind so zu erbringen, dass ein Abriss der Bestandteile des Gebäudes 1183, in welchen sich technische Einrichtungen der umliegenden Liegenschaften befinden, nicht erforderlich wird. Die nichttechnischen Teile des Gebäudes 1183 sind von dem Auftragnehmer in das Gesamtkonzept zu integrieren, in der Nutzungsplanung mit zu berücksichtigen sowie die Fassaden dem Erscheinungsbild des Neubaus anzupassen. Das zu bebauende Grundstück befindet sich im Eigentum des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) und dem Auftraggeber ist für das Vorhaben ein Erbbaurecht bestellt. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Bau des Studierendenwohnheims ist nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen Förderung von Wohnraum für "Junges Wohnen" (Studierenden- und Auszubildendenwohnheime) in der zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Fördermittelbescheids gültigen Fassung öffentlich gefördert. Die Vorgaben der VV Junges Wohnen sind Bestandteil der Beauftragung. Neben der Grundförderung sollen nach jetzigem Wissens- und Planungsstand folgende Zusatzdarlehen in Anspruch genommen werden: Ziffer 4.3.1.2. VV Junges Wohnen: Einbau von Aufzügen; Ziffer 4.3.1.8. VV Junges Wohnen: Errichtung von überdachten Stellplätzen für Fahrräder; Ziffer 4.3.1.9. VV Junges Wohnen: Durchführung von Planungswettbewerben. Aufgrund der vorgenannten fördermittelrechtlichen Vorgaben ist der Auftragnehmer nach der Erteilung des Zuschlags verpflichtet, einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbes durchzuführen. 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