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BVA ELT Landkreis Roth Neubau Bauhof Abenberg
Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktue...
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Roth
- Veröffentlicht:
- 25. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
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Der Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baumaßnahme alternativ im Wege des Systembaus umzusetzen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Die KG 400 umfasst für beide Bauabschnitte ca. 976.000 EUR netto Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 (ELT) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Besondere Leistungen
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Landkreis RothRothDer Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baumaßnahme alternativ im Wege des Systembaus umzusetzen. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Die KG 400 umfasst für beide Bauabschnitte ca. 976.000 EUR netto Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 bzw. 1-3 und 5-9 des Leistungsbildes Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 8 (HLS) gem. § 55 Abs. 1 S. 2 HOAI 2021, Teil 4, Abschnitt 2 - Besondere LeistungenBvA Arch Landkreis Roth Neubau Bauhof Abenberg
Landkreis RothRothDer Landkreis Roth beabsichtigt, das bestehende Betriebsgebäude des Kreisbauhofs Abenberg durch einen zeitgemäßen Neubau zu ersetzen. Das vorhandene Gebäude ist in wesentlichen Teilen überaltert und hat das Ende seines Lebensdauerzyklus erreicht. Darüber hinaus entspricht es insbesondere im Werkstatt- und Lagerbereich nicht mehr den aktuellen Anforderungen hinsichtlich Raumgeometrie und Funktionalität. Der Neubau soll auf die derzeitigen Erfordernisse des Bauhofbetriebs ausgelegt werden. Nach eingehender Untersuchung und Abwägung von drei ursprünglich vorgesehenen Varianten wird ausschließlich Ursprungsvariante 1 weiterverfolgt. Diese sieht den Abbruch des bestehenden Betriebsgebäudes sowie die Errichtung eines Neubaus an gleicher Stelle vor, der sämtliche erforderlichen Nutzungsbereiche - Verwaltung, Sozialflächen, Werkstätten und Lagerräume - in einem zusammenhängenden Gebäude vereint. Die Ursprungsvarianten 2 und 3, die eine Umnutzung bzw. einen Ersatzneubau des bestehenden Wohnhauses für den Verwaltungs- und Sozialbereich vorsahen, wurden verworfen. Beide Varianten ermöglichen keine direkte interne Verbindung zwischen Werkstatt-/ Lagerflächen und Verwaltungs-/ Sozialbereich, bieten gegenüber Variante 1 keine Kostenvorteile und gelten für den laufenden Betrieb des Bauhofs als nicht funktionsfähig. Grundlage des Projekts bildet ein Raumprogramm, das sowohl die Vorgaben des Landkreises als auch die Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (Heft V 212) berücksichtigt. Nach einer Überarbeitung und Abstimmung mit dem Landkreis ergibt sich ein reduzierter, aber bedarfsgerechter Flächenansatz. Der Neubau gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Sozial- und Bürobereich (zweigeschossig geplant) mit u. a.: - 4 Büros (je 2 Arbeitsplätze), Plotterraum/Archiv, Erste Hilfe - Sozial- und Schulungsraum (ca. 75 m²) mit Küchenzeile - Sanitär- und Umkleideräume für männliche und weibliche Mitarbeiter - Behindertentoilette, Lagerräume, Technikräume Werkstatt- und Hallenbereich (überwiegend eingeschossig) mit u. a.: - KFZ-Werkstatt mit Hebebühne, Grube und Durchfahrtsmöglichkeit - Schreinerei mit Lager, Schilderdruckraum, Gefahrstofflager mit Außenzugang - Werkzeug- und Materiallager, Waschhalle sowie LKW-Unterstellhalle Die Machbarkeitsstudie sowie Bestandsunterlagen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Realisierung soll in zwei Bauabschnitten erfolgen, um den durchgehenden Betrieb des Kreisbauhofs - insbesondere der Kfz-Werkstatt - während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Es ist vorgesehen, im ersten Bauabschnitt die entbehrlicheren Gebäudeteile (Unterstellbereiche, bestehende Waschhalle) abzubrechen und die neuen, prioritären Werkstatt- und Lagerflächen zu errichten. Im zweiten Bauabschnitt soll der Abbruch der verbleibenden Bestandsgebäude sowie der Neubau der Verwaltungs- und Sozialflächen erfolgen. Die Leistungsphasen 1-4 sollen als Gesamtplanung über beide Bauabschnitte durchgeführt werden. Welches der drei untersuchten Realisierungskonzepte (1, 2 oder 3) zur Ausführung kommt, ist zum gegenwärtigen Planungsstand noch nicht abschließend festgelegt. Die wesentlichen Unterschiede zwischen den Konzepten betreffen vor allem die Anordnung der Waschhalle und die Verteilung des Bauumfangs auf die beiden Bauabschnitte. Diese Frage ist im Zuge der weiteren Planungen unter Berücksichtigung von Funktionalität, Kosten und Terminzielen zu erörtern und abschließend zu entscheiden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Umsetzung der Baumaßnahme in Systembauweise eine mögliche Variante darstellt. Der Auftragnehmer hat diese im Rahmen der Variantenbetrachtung zu prüfen und zu bewerten. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liegt für beide Bauabschnitte bei ca. 3,9 Mio. EUR netto. Termine: Die Planung beginnt unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Ende Juli/August 2026). Die Einreichung des Bauantrags ist für Ende Februar 2027 vorgesehen. Der erste Bauabschnitt (BA 1) soll ab Herbst 2027 beginnen und bis Herbst 2028 fertiggestellt sein. Im Anschluss daran startet der zweite Bauabschnitt (BA 2) ebenfalls im Herbst 2028; dessen Fertigstellung ist für Ende 2029 geplant. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen
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