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Buslinienverkehr Landkreis Regen: Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung - Stadtverkehr Regen
Gegenstand ist die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Landkreis Regen auf der Linie 23 (Stadtverkehr Regen). Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2026 zu erfolgen. Betriebsende ist am 31.08.2028.
Personenbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Regen
- Veröffentlicht:
- 02. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand ist die Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im Landkreis Regen auf der Linie 23 (Stadtverkehr Regen). Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2026 zu erfolgen. Betriebsende ist am 31.08.2028.
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Landratsamt Esslingen, SG 463 - Nahverkehr / InfrastrukturplanungEsslingen a. N.Frist: 27. JuliGegenstand der Ausschreibung sind Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf den Linien 119, 120, 121, 122, 124, 130, 131, N19 und N22. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf rund 2.060.092 Fahrplankilometer pro Jahr. Zum 01.07.2028 entfällt die Linie 124 vollständig. Voraussichtlich zum Fahrplanwechsel am 10.12.2028 erfolgt die Inbetriebnahme der Verlängerung der S-Bahn bis Neuhausen und damit des neuen Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Neuhausen. Damit ändert sich die Linienführung der Linie 121. Zur Inbetriebnahme des neuen ZOB sind die vorgegebenen Busfahrpläne nochmals auf die Kompatibilität mit den dann geltenden Bahnfahrplänen zu überprüfen und mit dem Aufgabenträger abzustimmen. Eine eventuelle Anpassung kann zu einer geringfügigen Änderung des Leistungsumfangs führen, es ist jedoch voraussichtlich von keiner relevanten Steigerung der anfallenden Fahrplanstunden und Kilometer auszugehen. Mit der Inbetriebnahme des Verkehrsraums sind die Mindestziele nach § 6 des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) bezogen auf die vergebene Leistung vollumfänglich zu erfüllen. Für Busse gilt nach § 6 Abs. 2 SaubFahrzeugBeschG eine Mindestquote von 65% sauberer Fahrzeuge; davon muss die Hälfte der Fahrzeuge emissionsfrei sein. Anstelle von sauberen Fahrzeugen können zur Erfüllung der Mindestziele auch emissionsfreie Fahrzeuge eingesetzt werden. Es gelten bei einer angenommenen (Mindest-)Fahrzeugflotte von 26 Fahrzeugen folgende Mindestvorgaben: Einsatz von mindestens 8 „emissionsfreien Fahrzeugen“ (3 Standardbusse und 5 Gelenkbusse) gemäß § 2 Satz 1 Nummer 6 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 300.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden. Einsatz von mindestens 8 „sauberen Fahrzeuge“ gemäß § 2 Satz 1 Nummer 5 des SaubFahrzeugBeschG, zusammen müssen diese Fahrzeuge mindestens 400.000 Fahrplankilometer pro Kalenderjahr eingesetzt werden.Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen für Buslinien im Linienbündel Stadtverkehr Heidenheim im Landkreis Heidenheim nach Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Landkreis Regen.
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