Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
Bundesstadt Bonn - Rahmenvereinbarung zur Aktenvernichtung (2026-2030)
Art der Leistung Datengeschützte Entsorgung von Akten und weiteren Datenträgern. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit optionaler dreimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Ein vollständiges Ausschöpfen der Gesamtvertragslaufzeit ist Seitens der Auftraggeberin angedacht. Umfang der Leistung s. Leistungsverze...
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Inhalt auf einen Blick
Art der Leistung Datengeschützte Entsorgung von Akten und weiteren Datenträgern. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit optionaler dreimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Ein vollständiges Ausschöpfen der Gesamtvertragslaufzeit ist Seitens der Auftraggeberin angedacht. Umfang der Leistung s. Leistungsve...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste
- Veröffentlicht:
- 08. März 2026
- Frist:
- 02. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Art der Leistung Datengeschützte Entsorgung von Akten und weiteren Datenträgern. Die Rahmenvereinbarung wird für ein Jahr mit optionaler dreimaliger Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr geschlossen. Ein vollständiges Ausschöpfen der Gesamtvertragslaufzeit ist Seitens der Auftraggeberin angedacht. Umfang der Leistung s. Leistungsverzeichnis
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- 412 01-2020 - Auftragsbekanntmachung Oeffentliche Ausschreibung.pdf
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Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Hygiene- und Reinigungsmaterial
Art der Leistung Lieferleistung (Rahmenvereinbarung) Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer einseitig verbindlichen Rahmenvereinbarung mit nur einem Rahmenvertragspartner über die entgeltliche, kostenträgerbezogene Lieferung des Jahresbedarfs an Hygiene- und Reinigungsmaterial für die Dienststellen der Stadtverwaltung Bad Honnef gem. beigefügter Objektliste. Vertragsdauer: 2 Jahre (Basisvertragslaufzeit) mit der Option der einmaligen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Managed Service Netzwerktechnik an Düsseldorfer Schulen
Betrieb, Konfiguration und Service der Netzwerkkomponenten an den Düsseldorfer Schulen. Die Auftraggeberin betreibt in ihren Schulen pädagogische Netzwerke mit weitestgehend homogener Netzwerkinfrastruktur. Stand Januar 2026 betreibt die Auftraggeberin rund 5473 Accesspoints sowie rund 1407 Switche. Die Auftraggeberin setzt im Bereich LAN und WLAN homogen Komponenten des Herstellers Extreme Networks ein. Im Bereich WAN Anbindung/ Firewall/ Routing setzt die Auftraggeberin homogen Komponenten des Herstellers Palo Alto ein, derzeit sind dies rund 170 Firewalls welche den Internetaccess an den rund 180 Standorten sicherstellen. Hierzu stehen je Standort in der Regel bis zu drei WAN Anschlüsse zur Verfügung. Der Rahmenvertrag wird mit einem Wirtschaftsteilnehmer geschlossen, soweit ausreichend wertungsfähige und wirtschaftliche Angebote vorliegen. Das geschätzte Volumen beläuft sich auf 2.960.672,27 € netto über die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung von 48 Monaten (inkl. optionaler Verlängerungen um zweimal jeweils 12 Monate). Aus der Rahmenvereinbarung können vom Auftraggeber Leistungen bis zu einer Gesamthöchstmenge von 2.960.672,27 € netto abgerufen werden. Ist dieser Betrag erreicht, ist kein weiterer Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung zulässig. Die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben (ins-besondere gemäß § 132 GWB) bleibt unberührt. Ein Anspruch des Rahmenvertragspartners auf Abruf von Leistungen in voller Höhe des geschätzten Volumens besteht nicht.- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverHannoverFrist: 12. Juni
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. - Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von vier Polizeistreckenbooten, von denen drei im Rahmen des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschafft werden. Die Rahmenvereinbarung soll mit einem Auftragnehmer geschlossen werden, der die im Angebotsvordruck abgefragten Leistungen anbietet. Der Artikel wird in den Webshop des LZN eingestellt und als Online-Bestellungen abgerufen. Abrufberechtigt ist die Polizeidirektion Oldenburg, Wasserschutzpolizeiinspektion (WSPI), Sachbereich Bootswesen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) zu entnehmen. VG Kaisersesch - Abwasserwerk, Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal in der Verbandsgemeinde Kaisersesch
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch betreibt die öffentliche Abwasserbeseitigung. Für die voraussichtlich anfallenden Dienstleistungen im Bereich Gruben und Kanal soll eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer für 2 Jahre und mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 2 Jahre (Vertragslaufzeit max. 4 Jahre) geschlossen werden. Zur Erteilung von Einzelaufträgen berechtigt ist das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Bei den Leistungen handelt es sich insbesondere um Leistungen der Optischen Inspektion zur Zustandserfassung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlussleitungen und die Reinigung von Kanälen/ Schächten/ Hausanschlüssen/ Pumpwerken/ Regenbauwerken etc. (Nach Bedarf können ergänzend Leistungen für Dichtheitsprüfungen, Fräsarbeiten von Wurzelwerk oder Muffenabdichtungen zur Ausführung kommen.) sowie um die Entleerung von Abwassergruben bzw. die Fäkalschlammentsorgung aus Kleinkläranlagen. Das Gebiet der Verbandsgemeinde Kaisersesch besteht aus der Stadt Kaisersesch und 25 Ortsgemeinden. Die zu reinigenden und befahrenden Kanäle / Schächte und Abwasserbauwerke befinden sich zum weit überwiegenden Teil in öffentlichen, befestigten Straßen, Wegen und Plätzen bzw. sind ansonsten zumindest über unbefestigte aber befahrbare Wirtschaftswege zu erreichen. Für nicht unmittelbar anfahrbare Schächte und Abwasserbauwerke sind im LV gesonderte Erschwernispositionen vorgesehen. Innerhalb der Verbandsgemeinde Kaisersesch sind sämtliche Ortsgemeinden bis auf einige Streusiedlungen und Außenbereichsgrundstücke an Flächenkanalisationen und somit direkt an Kläranlagen angeschlossen. Die nicht angeschlossenen Grundstücke/Objekte sammeln das anfallende Abwasser in geschlossenen Gruben bzw. verfügen über Kleinkläranlagen. Eine Übersichtskarte, in der die zu entsorgenden Außenbereichsgrundstücke (Objekte) und die Standorte der Kläranlagen Brohl und Kaisersesch markiert sind, ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Derzeit gibt es 30 Kleinkläranlagen und 51 Gruben. Ein Einzelauftrag muss nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 3 Arbeitstagen erfüllt werden. In dringenden Fällen ist der Auftrag sofort, innerhalb von 1 Tag nach Auftragserteilung, durchzuführen. Die Einzelaufträge werden in der Regel per E-Mail oder auch im Einzelfall je nach Bedarf telefonisch erteilt. Hinsichtlich der genauen Einzelheiten (Leistungsbeschreibung, Rahmenbedingungen, Leistungsumfang und Leistungsanforderungen) wird ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Bezug genommen, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesstadt Bonn - Referat Vergabedienste.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.