Universitätsklinikum Heidelberg
Brainlab Anbindung iop MRT
Anschaffung eines neuen MRT-Systems für die Kopfklinik, um neurochirurgisch operierte Patienten aus den OP-Sälen 10 und 11 während der Operation zu untersuchen. Zur Einbindung in das bestehende Bild- und Navigationssystem der Firma Brainlab sind spezifische Lizenzen erforderlich. Diese sind notwendig, um den Datenaustausch zwischen dem MR...
Bildgebung, Medizinsoftware
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Inhalt auf einen Blick
Anschaffung eines neuen MRT-Systems für die Kopfklinik, um neurochirurgisch operierte Patienten aus den OP-Sälen 10 und 11 während der Operation zu untersuchen. Zur Einbindung in das bestehende Bild- und Navigationssystem der Firma Brainlab sind spezifische Lizenzen erforderlich. Diese sind notwendig, um den Datenaustausch zwischen dem...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Universitätsklinikum Heidelberg
- Veröffentlicht:
- 31. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Bildgebung
Ausschreibungsbeschreibung
Anschaffung eines neuen MRT-Systems für die Kopfklinik, um neurochirurgisch operierte Patienten aus den OP-Sälen 10 und 11 während der Operation zu untersuchen. Zur Einbindung in das bestehende Bild- und Navigationssystem der Firma Brainlab sind spezifische Lizenzen erforderlich. Diese sind notwendig, um den Datenaustausch zwischen dem MRT und dem vorhandenen Brainlab-Navigationssystem zu gewährleisten.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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9- Universitätsklinikum Heidelberg
Brainlab Anbindung iop MRT
Anschaffung von Software-Lizenzen zur Anbindung eines neuen MRT-Systems an die bestehende Brainlab-Bild- und Navigationsinfrastruktur im Zentral-OP der Kopfklinik. Ziel ist der Datenaustausch zwischen MRT und Navigationssystem für neurochirurgische Eingriffe in den OP-Sälen 10 und 11, in denen Patienten während der Operation zum MRT transportiert werden. - Universitätsklinikum Heidelberg
Brainlab Anbindung iop MRT
Zukünftig sollen aus den OP`s 10 und 11 neurochirurgisch operierte Patienten während der Operation zum MRT transportiert werden. In diesem Zusammenhang wird ein neues MRT System angeschafft. Im Zentral OP der Kopfklinik sind bereits in allen OP-Sälen Komponenten des Herstellers Brainlab in Anwendung. Zur Einbindung dieses Systems in das bereits vorhandene Bild- und Navigationssystem der Firma Brainlab, sind entsprechende Lizenzen anzuschaffen. Nur damit ist gewährleistet, dass die Modalitäten MRT und Navigationssystem Informationsdaten austauschen können. - Universitätsklinikum HeidelbergHeidelberg
Brainlab Anbindung iop MRT
Anschaffung von Software-Lizenzen zur Anbindung eines neuen MRT-Systems an die bestehende Brainlab-Bild- und Navigationsinfrastruktur im Zentral-OP der Kopfklinik. Ziel ist der Datenaustausch zwischen MRT und Navigationssystem für neurochirurgische Eingriffe in den OP-Sälen 10 und 11, in denen Patienten während der Operation zum MRT transportiert werden. - Universitätsklinikum Heidelberg
Neurochirurgische Klinik - mobiles OP-Tischsystem OP 11
Zukünftig sollen aus den OP`s 10 und 11 neurochirurgisch operierte Patienten während der Operation zum MRT transportiert werden. Die dafür notwendige Umlagerung vom OP Tisch auf den mobilen Transferwagen Nexaris des MR Hersteller muss im Hinblick auf das Patientenwohl absolut erschütterungsfrei erfolgen. Hierzu bieten Hersteller von OP Tischsystemen entsprechende Transfer-Lagerflächen in Verbindung mit Transferboards an. Mit diesen kann der Patient "schwebend" vom OP Tisch auf den mobilen Scannerwagen verlagert werden. Da in den anderen OP´s der Klinik bereits Tische des Herstellers eingesetzt werden, kann vorhandenes Zubehör für den neu zu beschaffenden, mobilen OP-Tisch genutzt werden. Ein Wechsel auf ein anderes Fabrikat wäre aufgrund des neu zu beschaffenden Zubehörs unwirtschaftlich. - Knappschaft Kliniken Bottrop GmbHBottrop
Beschaffung eines mobilen OP-Neuronavigationssystems
Die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH, Osterfelder Str. 157, 46242 Bottrop (nachfolgend "KKB") verfügt als Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit 12 Fachkliniken und knapp 1.200 Mitarbeitenden über 372 Planbetten und behandelt im Jahr rund 16.000 stationär aufgenommene Patienten. Zudem ist die KKB Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. In der Klinik für Neurochirurgie des KKB werden im neurologisch-neurochirurgischen Schwerpunktzentrum das gesamte Behandlungsspektrum der operativen Neurochirurgie von Kopf bis Wirbelsäule, eine intensivmedizinisch neurochirurgische Behandlung und eine anschließende neurorehabilitative Weiterleitung abgedeckt. Die KKB beabsichtigt, eine Neuronavigation zu beschaffen. Die zu beschaffende Neuronavigation wird für die Resektion kranialer und spinaler Tumore benötigt und soll hierfür sowie zur Implantation spinaler Schrauben und Stäbe und bei der navigierten transkraniellen Magnetstimulation (nTMS) eingesetzt werden. nTMS findet u. a. in der Schmerztherapie Anwendung und kann gerade unter Berücksichtigung des Neurozentrums und der Klinik für Neurologie ein weiterer Zukunftsbaustein für die Behandlung von Bewegungsstörungen darstellen. Vorgesehen ist, dass das Neuronavigationssystems das moderne Operationsmikroskop, die intraoperative Elektrophysiologie, den intraoperativen Ultraschall den Einsatz des kontinuierlichen Ultraschall Aspirators/Sonoped und die Fluoreszenzen in der Tumorchirurgie wie in der vaskulären Neurochirurgie als die modernste Ausstattung eines neurochirurgischen Operationssaales komplettiert. Die Neuronavigation sollte in der Lage sein, auch zukünftig eine Stereotaxie/STX einfach zu realisieren. Dies zum einen, um personal- und zeitintensive Zwischentransporte aus dem OP-Saal heraus zu vermeiden und zum anderen zur deutlichen Vereinfachung der Berechnung der STX-Koordinaten um zielsicher das zu bioptierende Areal im Gehirn zu erreichen. Ebenso sollte die Software umfangreich für die Planung, das Anzeichnen des Tumorvolumens, die Traktographie und die Fusion verschiedener Bilddaten sein. Die zu beschaffende Neuronavigation soll nicht nur in der Klinik für Neurochirurgie zum Einsatz kommen, sondern auch bei gemeinsamen simultanen Eingriffen zusammen mit der Klinik für Unfallchirurgie eingesetzt werden. Die Klinik für Unfallchirurgie benötigt die Neuronavigation für die sichere Implantation von Fremdmaterial an der Wirbelsäule, um Fehllagen von Implantaten im Wirbelkanal/Querschnittsgefahr und Fehllagen in den großen prävertebralen Blutgefäßen/enormen Blutverlust zu vermeiden. Die Neuronavigation muss mit verschiedenen Implantatherstellern kompatibel und nicht nur mit einem Hersteller einsatzfähig sein. Ein weiterer Einsatzbereich der zu beschaffenden Neuronavigation ist die Klinik für Gefäßchirurgie, wo diese bei der Behandlung von pAVK-Patientinnen und Patienten zu einer deutlichen Strahlenreduktion führt. Das neue Neuronavigationssystem soll die Möglichkeit bieten, die Basis-Navigation über Zusatzmodule um spezielle Funktionen erweitern zu können. Das Neuronavigationssystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen: - Volle automatisierte Segmentierung der CT, MRT und XT-Datensätze und eine Verzerrungskorrektur für die Fusion von 3D Daten mit 2D Angiografien, - Möglichkeit einer automatischen Machbarkeitsanalyse von stereotaktischen radiochirurgischen/radiotherapeutischen Planungen für verbleibendes Tumorvolumen, - Digitale Integration von Ultraschall Navigationssystemen sowie die Interpretation der Ultraschalldaten in Relation zu vorhandenen CT und MRT-Daten, - ROI basierte Tracking Möglichkeit mit halbautomatischer Objektsegmentierung oder automatisch anatomischer Segmentierung, - Möglichkeit, auf dem Navigationsbildschirm mit dem Mikroskop von Zeiss und Leica, die projiziert geplanten Strukturen als semitransparente Objekte in den anatomischen Kontext zu setzen, - Möglichkeit der Bildfusion als Augmented Reality in Verbindung mit dem Mikroskop und einer VR-Brille, - Verwendung von manuell und vorkalibrierten Instrumenten, einschließlich Instrumente von Drittanbieten, zur anatomischen Ausrichtung des Systems anhand von Traktoren, die vom Navigationssystem übergeben werden, - Einfacher Anschluss einer STX an die Navigation bzw. entsprechende Realisierung, so dass zusätzliche rahmenbasierte Systeme wegfallen können, - Software des Umfangs, dass Planung, Anzeichnen von Tumorvolumen, Traktographie, Fusion verschiedener Bilddaten möglich sind, - Möglichkeit der Navigation von Implantaten gängiger Herstellerfirmen für Verbrauchsmaterialien, das heißt im Detail Navigierbarkeit kanülierbarer Schrauben jeglicher Hersteller, um komplexe Wirbelsäulenchirurgische Eingriffe in der Neurochirurgie und auch Unfallchirurgie durchzuführen, - Möglichkeit einer nTMS an/ mit der Navigation, - Einsetzbarkeit des Systems auch in der Klinik für Gefäßchirurgie, um bei gefäßchirurgischen Eingriffen wie einer pAVK eine Strahlenreduktion zu ermöglichen, - Möglichkeit bei veraltetem System, auf aktualisierte Zusatzmodule zu greifen und diese dann dazu zu kaufen oderaufzuspielen. Die gestellten Anforderungen können nach durchgeführter Marktanalyse und der Vergabe vorgeschalteten gem. § 28 VGV vorgestellte Marktabfrage ausschließlich durch das System der Firma Brainlab erfüllt werden. - Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH
Beschaffung eines neurochirurgischen Operationsmikroskops mit Head Mounted Display (HMD)
1. Ausgangssituation und Versorgungsauftrag Das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH ist als Krankenhaus der Maximalversorgung mit der Behandlung hochkomplexer Krankheitsbilder betraut. Zur Erfüllung dieses Versorgungsauftrags ist eine über das übliche Maß hinausgehende apparative Ausstattung erforderlich, um schwer erkrankte Patientinnen und Patienten zeitnah und auf höchstem medizinischem Niveau behandeln zu können. Die Neurochirurgische Klinik als universitäre Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum deckt das gesamte Spektrum neurochirurgischer Erkrankungen ab. Hierzu gehören insbesondere: - die vaskuläre Neurochirurgie im Rahmen des Neurovaskulären Zentrums, - die Tumorchirurgie im Rahmen des Neuroonkologischen Zentrums, - die interdisziplinäre Behandlung von Schädelbasisprozessen im neu gegründeten Schädelbasiszentrum, - sowie die komplexe Wirbelsäulenchirurgie Der universitäre Versorgungs- und Lehrauftrag erfordert eine gerätetechnische hochentwickelte Infrastruktur, die sowohl klinischen als auch wissenschaftlichen Anforderungen gerecht wird. 2. Notwendigkeit der Neubeschaffung Neben der perioperativen Versorgung schwerkranker Patienten ist ein hochmodernes Operationsmikroskop äußerst wichtig für eine universitäre Neurochirurgie, welches für die moderne Tumorchirurgie in der Lage sein muss, verschiedene Fluoreszenzfarbstoffe im Tumorgewebe aktivieren und für den Operateur sichtbar machen zu können und dadurch das Operationsergebnis zu verbessern. Im Rahmen der Schädelbasischirurgie ist eine Kontrolle des Resektionsausmaßes beispielsweise von Akustikusneurinomen mit Hilfe eines an das Mikroskop angebundenen Endoksopes von Vorteil, gleiches gilt für die Hypophysenchirurgie und die Ventrikulozisternotomie. In der aktuellen Bestandssituation steht lediglich ein Operationsmikroskop zur Verfügung, das fluoreszenzgestützte Verfahren unterstützt. Dieses System ist irreparabel defekt. Dadurch können bestimmte fluoreszenzgestützte Tumoroperationen derzeit nicht durchgeführt werden. In Einzelfällen müssen Notfallpatienten abgewiesen oder verlegt werden, was sowohl medizinische als auch wirtschaftliche Nachteile für das Klinikum zur Folge hat. Die Neubeschaffung eines modernen Operationsmikroskops ist daher zwingend erforderlich, um: - den Versorgungsauftrag als Maximalversorger weiterhin erfüllen zu können, - fluoreszenzgestützte Tumor- und Gefäßeingriffe durchzuführen, - Notfallversorgung sicherzustellen, - die universitäre Lehre zu gewährleisten Das neu zu beschaffende System muss die Fluoreszenzmodule FL400, FL560 und FL800 unterstützen. 3. Medizinisch-technische Anforderungen 3.1 Fluoreszenzgestützte Tumorchirurgie Das System muss folgende Eigenschaften erfüllen: - Echtzeit-3D-Darstellung fluoreszierender Substanzen mit Anregungspeak zwischen 380 nm und 430 nm - Modus zur verbesserten Visualisierung des anatomischen Hintergrundes bei blauem Anregungslicht (z. B. Anatomy View) - Modus mit verstärktem Fluoreszenzkontrast (z. B. Highlighted Fluorescence View) 3.2 Gefäßdarstellung (Nahinfrarot) - Echtzeit-3D-Darstellung fluoreszierender Substanzen mit Anregungspeak im nahinfraroten Bereich - Modus zur verbesserten anatomischen Hintergrundvisualisierung unter Nahinfrarot-Anregung 4 Besonderheit: Integriertes Head Mounted Display (HMD) Das zu beschaffende System verfügt über eine zugelassene Technologie zur stereoskopischen Live-Darstellung des Videobildes in einem Head Mounted Display (HMD) während der Operation. Besondere Merkmale: - Einblendung zusätzlicher relevanter Daten in Echtzeit (z. B. Brainlab Navigation, Inomed Nervenstimulation) - Darstellung sämtlicher Fluoreszenzmodi im HMD - Integration externer Bildquellen (z. B. flexible Endoskope verschiedener Hersteller) - Kein Blickwechsel zu externen Monitoren erforderlich Hierdurch wird das intraoperative Risiko reduziert, da der Operateur seinen Blick nicht vom Situs abwenden muss. Das HMD ermöglicht: - ergonomisches Arbeiten in aufrechter Haltung - Reduktion von Nacken- und Arm-Belastung bei langen Eingriffen - erhöhte Konzentrationsfähigkeit - erweiterte Positionierungsmöglichkeiten der Mikroskopoptik Darüber hinaus können zwei weitere Operateure parallel über das System aktiv am Eingriff teilnehmen. Dieses ist ein wichtiger und positiver Aspekt für die Ausbildung der Studierenden und Assistenzärzte. Das gesamte OP-Team verfolgt die Operation über separate Monitore. Nach Marktanalyse ist das MyVeo-Headset der Firma Leica weltweit das einzige für operative Eingriffe zugelassene Head Mounted Display mit stereoskopischer Live-Darstellung und vollständiger Integration von Navigations- und Fluoreszenzdaten. 5 Integration in bestehende Infrastruktur Das System muss vollständig in die bestehende IT-Landschaft integrierbar sein: - Speicherung von Bild- und Videodaten im PACS - Integration der vorhandenen Navigationssysteme (Brainlab Kick und Curve, Inomed) - Anbindung flexibler Endoskope gängiger Hersteller mit Darstellung im HMD. 6. Mechanische und ergonomische Anforderungen - Stativreichweite (Stativachse zu Objektivachse) mindestens 1.925 mm - Nutzung mit Okularen und/oder HMD ohne Beeinträchtigung des OP-Feldes - Hauptbeobachter, seitlicher Beobachter und gegenüberliegender Mitbetrachter - Unabhängige Feinfokussierung des Mitbetrachters - Bedienbarkeit der Feinfokussierung im steril abgedeckten Zustand - Verwendung zugelassener steriler Einmalbezüge auch anderer Hersteller 7 Monitor- und Visualierungskonzept Die Möglichkeit, auch Bezüge alternativer Hersteller zu verwenden, gewährleistet einen wirtschaftlicheren Betrieb im Vergleich zu Systemen, die ausschließlich proprietäre Verbrauchsmaterialien zulassen. Zusätzlich ist eine mechanische Redundanz (manuelle Fokussierung über Drehrad) erforderlich, um bei technischem Ausfall die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Beschaffung eines mobilen OP-Neuronavigationssystems
Die Knappschaft Kliniken Bottrop GmbH, Osterfelder Str. 157, 46242 Bottrop (nachfolgend "KKB") verfügt als Akutkrankenhaus der Regelversorgung mit 12 Fachkliniken und knapp 1.200 Mitarbeitenden über 372 Planbetten und behandelt im Jahr rund 16.000 stationär aufgenommene Patienten. Zudem ist die KKB Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Duisburg-Essen. In der Klinik für Neurochirurgie des KKB werden im neurologisch-neurochirurgischen Schwerpunktzentrum das gesamte Behandlungsspektrum der operativen Neurochirurgie von Kopf bis Wirbelsäule, eine intensivmedizinisch neurochirurgische Behandlung und eine anschließende neurorehabilitative Weiterleitung abgedeckt. Die KKB beabsichtigt, eine Neuronavigation zu beschaffen. Die zu beschaffende Neuronavigation wird für die Resektion kranialer und spinaler Tumore benötigt und soll hierfür sowie zur Implantation spinaler Schrauben und Stäbe und bei der navigierten transkraniellen Magnetstimulation (nTMS) eingesetzt werden. nTMS findet u. a. in der Schmerztherapie Anwendung und kann gerade unter Berücksichtigung des Neurozentrums und der Klinik für Neurologie ein weiterer Zukunftsbaustein für die Behandlung von Bewegungsstörungen darstellen. Vorgesehen ist, dass das Neuronavigationssystems das moderne Operationsmikroskop, die intraoperative Elektrophysiologie, den intraoperativen Ultraschall den Einsatz des kontinuierlichen Ultraschall Aspirators/Sonoped und die Fluoreszenzen in der Tumorchirurgie wie in der vaskulären Neurochirurgie als die modernste Ausstattung eines neurochirurgischen Operationssaales komplettiert. Die Neuronavigation sollte in der Lage sein, auch zukünftig eine Stereotaxie/STX einfach zu realisieren. Dies zum einen, um personal- und zeitintensive Zwischentransporte aus dem OP-Saal heraus zu vermeiden und zum anderen zur deutlichen Vereinfachung der Berechnung der STX-Koordinaten um zielsicher das zu bioptierende Areal im Gehirn zu erreichen. Ebenso sollte die Software umfangreich für die Planung, das Anzeichnen des Tumorvolumens, die Traktographie und die Fusion verschiedener Bilddaten sein. Die zu beschaffende Neuronavigation soll nicht nur in der Klinik für Neurochirurgie zum Einsatz kommen, sondern auch bei gemeinsamen simultanen Eingriffen zusammen mit der Klinik für Unfallchirurgie eingesetzt werden. Die Klinik für Unfallchirurgie benötigt die Neuronavigation für die sichere Implantation von Fremdmaterial an der Wirbelsäule, um Fehllagen von Implantaten im Wirbelkanal/Querschnittsgefahr und Fehllagen in den großen prävertebralen Blutgefäßen/enormen Blutverlust zu vermeiden. Die Neuronavigation muss mit verschiedenen Implantatherstellern kompatibel und nicht nur mit einem Hersteller einsatzfähig sein. Ein weiterer Einsatzbereich der zu beschaffenden Neuronavigation ist die Klinik für Gefäßchirurgie, wo diese bei der Behandlung von pAVK-Patientinnen und Patienten zu einer deutlichen Strahlenreduktion führt. Das neue Neuronavigationssystem soll die Möglichkeit bieten, die Basis-Navigation über Zusatzmodule um spezielle Funktionen erweitern zu können. Das Neuronavigationssystem muss die folgenden Anforderungen erfüllen: - Volle automatisierte Segmentierung der CT, MRT und XT-Datensätze und eine Verzerrungskorrektur für die Fusion von 3D Daten mit 2D Angiografien, - Möglichkeit einer automatischen Machbarkeitsanalyse von stereotaktischen radiochirurgischen/radiotherapeutischen Planungen für verbleibendes Tumorvolumen, - Digitale Integration von Ultraschall Navigationssystemen sowie die Interpretation der Ultraschalldaten in Relation zu vorhandenen CT und MRT-Daten, - ROI basierte Tracking Möglichkeit mit halbautomatischer Objektsegmentierung oder automatisch anatomischer Segmentierung, - Möglichkeit, auf dem Navigationsbildschirm mit dem Mikroskop von Zeiss und Leica, die projiziert geplanten Strukturen als semitransparente Objekte in den anatomischen Kontext zu setzen, - Möglichkeit der Bildfusion als Augmented Reality in Verbindung mit dem Mikroskop und einer VR-Brille, - Verwendung von manuell und vorkalibrierten Instrumenten, einschließlich Instrumente von Drittanbieten, zur anatomischen Ausrichtung des Systems anhand von Traktoren, die vom Navigationssystem übergeben werden, - Einfacher Anschluss einer STX an die Navigation bzw. entsprechende Realisierung, so dass zusätzliche rahmenbasierte Systeme wegfallen können, - Software des Umfangs, dass Planung, Anzeichnen von Tumorvolumen, Traktographie, Fusion verschiedener Bilddaten möglich sind, - Möglichkeit der Navigation von Implantaten gängiger Herstellerfirmen für Verbrauchsmaterialien, das heißt im Detail Navigierbarkeit kanülierbarer Schrauben jeglicher Hersteller, um komplexe Wirbelsäulenchirurgische Eingriffe in der Neurochirurgie und auch Unfallchirurgie durchzuführen, - Möglichkeit einer nTMS an/ mit der Navigation, - Einsetzbarkeit des Systems auch in der Klinik für Gefäßchirurgie, um bei gefäßchirurgischen Eingriffen wie einer pAVK eine Strahlenreduktion zu ermöglichen, - Möglichkeit bei veraltetem System, auf aktualisierte Zusatzmodule zu greifen und diese dann dazu zu kaufen oderaufzuspielen. Die gestellten Anforderungen können nach durchgeführter Marktanalyse und der Vergabe vorgeschalteten gem. § 28 VGV vorgestellte Marktabfrage ausschließlich durch das System der Firma Brainlab erfüllt werden.Conversion SAP S4-HANA und SAP HCM zur Cloud Private Edition
Der Auftraggeber sah sich veranlasst, die Verfahrensart als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) und c) zu bestimmen. Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV kann der Beschaffungsbedarf zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden. Diese Entwicklung ist zum einen darauf zurückzuführen, dass aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Ein weiterer Aspekt betrifft den Schutz von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten. In diesem Fall wird der Zuschlag an ein einziges Unternehmen erteilt. Die Auftraggeberin vertritt die Auffassung, dass eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtens ist. Im Folgenden erfolgt die Begründung des Sachverhalts. Die vorliegende Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.05.2013 - VII-Verg 16/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01.08.2012 - VII - Verg 10/12, SatWaS/MoWaS u. Beschluss vom 27.06.2012 - VII-Verg 7/12, Fertigspritzen) zeigt, dass die vergaberechtlichen Grenzen der Bestimmungsfreiheit des öffentlichen Auftraggebers eingehalten werden, da (1) die Bestimmung durch den Auftragsgegenstand sachlich gerechtfertigt ist, (2) vom Auftraggeber dafür nachvollziehbare objektive und auftragsbezogene Gründe vorliegen und die Bestimmung folglich willkürfrei getroffen worden ist, (3) die Gründe tatsächlich vorhanden sind, (4) und die Bestimmung andere Wirtschaftsteilnehmer nicht diskriminiert. Im Rahmen einer durchgeführten Markterkundung wurde festgestellt, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Beauftragung lediglich SAP selbst mit dem Produkt SAP RISE (RISE with SAP) einen geeigneten Leistungsumfang bieten kann, vgl. § 31 Abs. 6 VgV. Es konnten keine Alternativlösungen oder alternative Anbieter festgestellt werden, vgl. § 14 Abs. 6 VgV. Im Rahmen der vorangehenden Markterkundung wurden spezifische Alleinstellungsmerkmale der SAP-Lösung festgestellt, die dazu führen, dass die zu beschaffende Leistung ausschließlich von der SAP bezogen werden kann. Sowohl die rechtliche und technische Exklusivität der Lizenzkonvertierung, die Notwendigkeit unmittelbarer Herstellerleistungen als auch die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit des Direktbezugs belegen, dass kein funktionierender Wettbewerb besteht und keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV zur Verfügung steht. Derzeit verfügt die HU über umfangreiche Perpetual-Lizenzen Kauflizenzen) im Rahmen des SAP-Lizenzpools. Diese basieren auf dem bisherigen ERP-System SAP ECC 6.0. Mit dem absehbaren Ende der Wartungsvereinbarung für das ECC-System zum 31. Dezember 2027 erlischt jedoch die vertragliche Grundlage für die weitere technische Nutzung oder Erweiterung dieser Lizenzen. Die Fortführung des Betriebs des ERP-Systems erfolgt unter der Prämisse der Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit. Zu diesem Zweck ist eine Überführung ("Konvertierung") der bestehenden Lizenzen in ein auf der Cloud basierendes S/4HANA-Nutzungsmodell erforderlich. Die Lizenzkonvertierung kann ausschließlich durch den Hersteller SAP SE selbst durchgeführt werden. Allein der Konzern SAP SE verfügt über die rechtliche und technische Befugnis, bestehende On-Premise-Lizenzen in ein Subskriptionsmodell des Produkts "RISE with SAP" zu überführen und dabei Wartungs- und Nutzungsrechte anzurechnen. Eine solche Anrechnung ("Conversion Credit") kann weder von SAP-Partnern noch von Dritten vorgenommen werden, da sie unmittelbar an die originären Lizenzverträge zwischen SAP SE und dem Lizenznehmer anknüpft. Die technische Überführung der Lizenzobjekte, Lizenzmetriken (beispielsweise Full Usage Equivalents - FUE) sowie der damit verbundenen Berechtigungen erfolgt in herstellerinternen Systemen und Portalen. Der Zugang zu den genannten Systemen und Portalen ist ausschließlich der Firma SAP SE vorbehalten. Eine "Nachbildung" dieses Prozesses durch andere Dienstleister ist rechtlich und technisch ausgeschlossen, da die Lizenzdatenbanken, Validierungen und Freischaltungen vollständig unter SAP-Kontrolle stehen. Die vorliegende Konvertierung ist aus wirtschaftlichen und lizenzrechtlichen Gründen erforderlich. Dieser Umstand ist darauf zurückzuführen, dass eine Doppelbelastung durch Parallelverträge (On- Premise + Cloud) vermieden werden muss. Darüber hinaus gewährleistet diese Vorgehensweise die Aufrechterhaltung bereits getätigter Investitionen. Die Sicherstellung der Anrechnung bestehender Lizenzwerte aus dem ECC-System bei gleichzeitigem Stilllegen der Werte ist lediglich durch SAP SE zu gewährleisten, um eine unzulässige Doppelnutzung zu verhindern. Fortsetzung erfolgt unter "Begründung zur Direktvergabe - Sonstige Begründung"- LMU Klinikum (Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München)München
Kauf und Wartung eines Durchflusszytometers "MACSQuant Analyzer 16"
11. Die von Miltenyi angebotenen MACSQuant-Puffer und -Lösungen wurden zudem auf höchste Leistung und Funktionalität des MACSQuant Analyzer 16 optimiert. Die Flüssigkeitsbehälterhalter des Instruments sind mit farbcodierten LED-Anzeigen ausgestattet, welche den Nutzer bereits von weitem per Lichtsignal informieren, ob z.B. das Geräte einsatzbereit ist oder gerade Proben prozessiert, Puffer ausgetauscht oder Abfälle entfernt werden müssen. Puffer können ohne Versuchsunterbrechung gewechselt werden. Nach unserem Kenntnisstand, wird die Kombination der aufgeführten Funktionen und Nutzen aktuell durch kein anderes alleinstehendes Gerät oder durch einen anderen Anbieter geboten. IV. Alleinstellung: Abgrenzung des Miltenyi MAC SQuant Analyzer 16 zu anderen Anbietern Im Hinblick auf die geplanten Anwendungen grenzt sich der MACSQuant Analyzer 16 von ähnlichen Systemen im Wesentlichen durch folgende wichtige Eigenschaften ab: EV-Anreicherung und Analyse mit speziellen Assays, magnetischen Antikörpern, Kits und Protokollen Das Gerät verfügt nicht nur über einen 405 nm Laser, der den Nachweis besonders kleiner EVs, wie Exosomen, ermöglicht, sondern bietet auch die Möglichkeit zur schonenden Isolierung und detaillierten Analyse aller bekannten EV-Typen unter Verwendung speziell für das Gerät optimierter, Antikörper-basierter Assays und Kits. So verwendet das Miltenyi MACSPlex Exosome Kit besondere Capture Beads, an die 37 verschiedene Antikörper gekoppelt sind, welche sämtliche Unterformen von EVs erkennen. Mit diesem Kit und einem für das Gerät optimierten Protokoll können EVs aus Kulturüberständen angereichert und sofort im Express Mode des MACSQuant 16 durchflusszytometrisch analysiert werden. Für die Isolierung und Reinigung größerer Mengen von EVs bietet Miltenyi ein Verfahren an, das auf der Verwendung von Magnetic MicroBeads beruht (MACS(R)) und eine besonders schonende Anreicherung der empfindlichen EVs ermöglicht. Diese bereits auf das MACSQuant 16 abgestimmten Assays und Kits, insbesondere deren kombinierter Einsatz, stellen für das Projekt eine enorme Einsparung an Zeit und Sachmitteln dar, die andernfalls für die Etablierung dieser Anwendungen an Geräten anderer Hersteller notwendig wären. Anreicherung von Zellen über spezielle Säulen und magnetische Antikörper Das Prinzip der magnetischen Beads MACS(R) von Miltenyi, erlaubt neben EVs auch die selektive Anreicherung von Zellen, etwa Monozyten oder Makrophagen, aus Mischkulturen wie PBMC. Ziel beim Abschluss des Forschungsprojektes sind Untersuchungen zur Übertragbarkeit der an THP-1-Monozyten-Monokulturen gesammelten Ergebnisse auf das Gemisch primären Zellen aus Vollblut (PBMC). Hierfür ist der Einsatz von MACS(R)-Beads im MACSQuant Analyzer 16 vorgesehen. Die auf das Gerät abgestimmten MACS(R) Kits und Protokolle sparen wertvolle Etablierungszeit und Sachmittel. Fazit: Die Kombination der oben aufgeführten, funktionellen Eigenschaften in einem einzelnen Gerät macht den MACSQuant-Analyzer-16 einzigartig auf dem Markt. Das Gerät mit den darauf abgestimmten Anwendungen (Antikörper, Kits etc.) gewährleistet eine bestmögliche Vergleichbarkeit und Reproduzierbarkeit der damit gewonnenen Forschungsergebnisse, auch mit einem anderen, beim Kooperationspartner Bundeswehr vorhandenen MACSQuant-Analyzer-10, als Voraussetzung für die fristgerechte Durchführung des umfangreichen Arbeitsprogrammes im Forschungsvorhaben, wie beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr beantragt und gemäß Zuwendungsbescheid vom 30.03.2026 bewilligt. Der Kauf eines oder möglicherweise mehrerer anderer Geräte, die diese Anwendungen abdecken, kommt daher für uns nicht in Frage. V. Rechtliche Würdigung Die dargestellten Alleinstellungsmerkmale spiegeln den in § 14 Absatz 4 Nr. 2 b) VgV aufgeführten Ausnahmetatbestand wider. Kein anderes Produkt am Markt vermag das vom LMU Klinikum zwingend benötigte Anforderungsprofil auch nur im Ansatz erfüllen. Einzig das Durchflusszytometers "MACSQuant Analyzer 16" von der Firma Miltenyi Biotec B.V. & Co. KG bietet die zuverlässigen Erfassung besonders kleiner EVs (z.B. Exosomen), inklusive sämtlicher Unterformen von EVs, sowie die erforderliche schonende Isolierung, Anreicherung und sofortige Analyse von EV´s aus Kulturüberständen, um darin enthaltene microRNAs untersuchen zu können. Damit verbunden ist die zwingend erforderliche Anreicherung von Zellen und ihrer Subpopulationen aus Mischkulturen, um diese einer differentiellen Analyse unterziehen zu können. Es bietet zudem die Möglichkeit, Untersuchungen zur Übertragbarkeit der Resultate aus THP-1-Monozyten-Monokulturen auf primäre, humane Zellen aus Vollblut (PBMC) durchzuführen. Uns ist kein anderes am Markt verfügbare Gerät bekannt, das jede dieser für uns unerlässlichen Anforderungen erfüllen könnte. Ergänzend zu der Ausnahme von der Ausschreibungspflicht aus Gründen der Alleinstellung kommt der Ausschlussgrund der Forschung nach § 116 Absatz 1 Nr. 2 GWB zum Tragen. Im vorliegenden Projekt handelt es sich um Grundlagenforschung: diese umfasst experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens dienen und keine direkten kommerziellen Anwendungsmöglichkeiten erkennen lassen. Die Ergebnisse werden publiziert und kommen der Allgemeinheit zugute. Dem Zuwendungsgeber steht somit ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht zu, womit die Voraussetzungen des § 116 Absatz 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Eine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt es nicht. Darüber hinaus ist der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter. Die Anschaffung wurde noch nicht getätigt und wird erst bei beschwerdefreiem Verlauf der Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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