Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW BielefeldTED
Beschaffung von BIM-Prüfsoftware für den BLB NRW
Der BLB NRW setzt auf Building Information Modeling (BIM) als digitale Arbeitsmethode. Die BIM-Richtlinie definiert Anforderungen für Auftragnehmer in Planung, Ausführung, Betrieb und Übergabe von BIM-Projekten. Der BLB NRW nutzt die Projektergebnisse zur Erreichung seiner BIM-Ziele und nimmt aktiv am Kollaborationsprozess teil. Details s...
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Inhalt auf einen Blick
Der BLB NRW setzt auf Building Information Modeling (BIM) als digitale Arbeitsmethode. Die BIM-Richtlinie definiert Anforderungen für Auftragnehmer in Planung, Ausführung, Betrieb und Übergabe von BIM-Projekten. Der BLB NRW nutzt die Projektergebnisse zur Erreichung seiner BIM-Ziele und nimmt aktiv am Kollaborationsprozess teil. Detail...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
- Veröffentlicht:
- 19. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der BLB NRW setzt auf Building Information Modeling (BIM) als digitale Arbeitsmethode. Die BIM-Richtlinie definiert Anforderungen für Auftragnehmer in Planung, Ausführung, Betrieb und Übergabe von BIM-Projekten. Der BLB NRW nutzt die Projektergebnisse zur Erreichung seiner BIM-Ziele und nimmt aktiv am Kollaborationsprozess teil. Details siehe Anlage 1 Leistungsbeschreibung.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Beschaffung von BIM-Prüfsoftware für den BLB NRW
Der BLB NRW setzt auf Building Information Modeling (BIM) als modellbasierte, digitale Arbeitsmethode. Die BIM-Richtlinie definiert Anforderungen für Planung, Ausführung, Betrieb und Übergabe von BIM-Projekten und dient als Lastenheft für Auftragnehmer. Der BLB nimmt aktiv am Kollaborationsprozess teil, um die BIM-Ziele zu erreichen. Details siehe Anlage 1. B 33neu Abschnitt C-E - Planung Kreisstraßen BIM-Manager
Allgemeines: Im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes plant das Regierungspräsidium Freiburg den Ausbau der B 33neu zwischen Allensbach-West und Konstanz (Landeplatz). Die Abschnitte A, B und F sind bereits fertiggestellt. Die Abschnitte C, D und E sind derzeit noch in Bau. Neben dem vierstreifigen Ausbau der B 33neu soll auch das untergeordnete Straßennetz (Kreisstraßen), welches in den Abschnitten C, D und E parallel zur Bundestraße verläuft, um bzw. ausgebaut werden. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass bei etwaigen Sperrungen der B 33neu, die parallelliegende Kreisstraße als Ausweichrouten fungiert. Aufgrund neuer Richtlinien bzw. neuen Rahmenbedingungen ist die vorgesehene parallelliegende Kreisstraße (Planfeststellung 2007 und 5. Planänderung 2021) neu zu überplanen. Gegenstand dieser Planungsaufgabe ist die Verbreiterung der vorgesehenen Fahrbahn von derzeit planfestgestellten 6,00 m auf 6,50 m, um die verkehrlichen Anforderungen an eine moderne Kreisstraße zu erfüllen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Gleichzeitig ist die Radwegführung in den einzelnen Abschnitten zu überprüfen sowie in der Lage und der Höhenabwicklung zu optimieren. Zudem sind die Knotenpunkte zur B 33neu sowie zu den Gemeindestraßen nach den derzeitig gültigen Regelwerken neu zu planen. Auch der parallelliegende Radweg ist inkl. den Querungen über die Kreisstraße innerhalb der Planungsaufgabe zu berücksichtigen. Die Planungsaufgabe ist unterteilt in mehreren Planungsabschnitten. Diese Abschnitte sowie deren unterschiedlichen Fristen sind im Angebot zu berücksichtigen. Es kann dabei nicht davon ausgegangen werden, dass die jeweiligen Abschnitte simultan bearbeitet und deren jeweiligen Leistungsphasen gleichzeitig abgeschlossen werden. Pro Planungsabschnitt sind drei Varianten innerhalb der Lph2 zu untersuchen. Die Planung ist in folgende Unterabschnitten aufgeteilt: - Planungsabschnitt 01: RWB 2 - AS Allensbach-Ost - Planungsabschnitt 02: AS Allensbach-Ost - Hegne-West - Planungsabschnitt 03: Hegne-West - Hegne-Ost, inkl. Anschluss an Parkplatz Bahnhof Hegne - Planungsabschnitt 04: Hegne-Ost - Waldsiedlung Das Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 4, Baureferat Ost (Referat 47.2), ist für die Baumaßnahmen B33neu, Abschnitt C-E, Planung Kreisstraßen die verantwortliche Dienststelle. 1.1 Building Information Modeling (BIM) Die Planung ist vollständig unter Anwendung der BIM-Methode (Building Information Modeling) durchzuführen. Ziel ist die modellbasierte digitale Bearbeitung des Projekts innerhalb aller Leistungsphasen auf Grundlage der beigefügten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Für die Bearbeitung der einzelnen Anwendungsfälle stehen dem AG folgende Software-Tools zur Verfügung: Anwendungsfall Software Fachmodell Straßenoberbau VDC Manager, Card1, SofiCAD, Revit Fachmodell Straßenunterbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Entwässerung VDC Manager, Card1 Fachmodell Leitungsbau VDC Manager, Card1 Fachmodell Ausstattung, Beschilderung VDC Manager, Card1 Koordinationsmodell VDC Manager Bauablaufmodell VDC Manager, Mengen- Kostenmodell VDC Manager, iTWO 5D 1.2 BIM-Manager Zur Umsetzung der für das Projekt definierten BIM-Ziele beauftragt das Regierungspräsidium Freiburg einen BIM-Manager. Zu den Aufgaben des BIM-Managers gehört es, die Umsetzung der BIM-Methoden im Projekt sicher zu stellen. Hierzu sollen der BIM-Manager das Projektteam des AG in der Umsetzung und Bearbeitung aller BIM-relevanten Bereiche unterstützen. Der BIM-Manager strukturiert und organisiert die erfolgreiche Anwendung und Umsetzung von BIM im Projekt und übernimmt die Aufgaben der strategischen Beratungsleistung sowie der kontinuierlichen Überprüfung der operativen BIM-Prozesse. Der BIM-Manager überwacht und unterstützt im Rahmen der BIM-Anwendung auch die Einhaltung der Projekt-Kommunikation, welche zwingend über die gemeinsame Datenplattform (wird noch bekannt gegeben) zu führen ist. 1.3 Qualifizierung des BIM-Managers und des IT-Beraters Der BIM-Manager verfügt über detaillierte Kenntnisse in der Anwendung der BIM-Methodik wie auch über spezifische IT-Kenntnisse. Die Anforderungen des BIM-Managers werden durch nachfolgende Qualifizierungen beschrieben: • Abgeschlossenes Studium im Bauingenieurwesen oder eines gleichwertigen Studiums • Kenntnisse in der Projektsteuerung • Kenntnisse von Standard- und BIM-Software • Fähigkeit die BIM-Methodik entsprechend der relevanten Funktionsbereiche umzusetzen • Fortbildung im softwaretechnischen Bereich (ggf. spezielle Softwarepakete) • mehrjährige Berufserfahrung in Bauprojekten • Nachweis einer BIM Zertifizierung nach VDI 2552 8.1 1.4 Leistungen BIM-Manager Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind die Leistungen des BIM-Managers für die Maßnahme "B 33neu Abschnitte C-E - Planung Kreisstraßen". Der Auftragnehmer verpflichtet sich für alle Arbeiten qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der BIM-Manager überwacht die ordnungsgemäße Ausführung der BIM-Arbeitsprozesse und kontrolliert fortlaufend die Einhaltung der BIM-Methodik. Gegebenenfalls nimmt der BIM-Manager dabei steuernd Einfluss, sofern es sich um die Erbringung von vertraglichen Leistungen handelt. Die Beratungen des BIM-Managers ergeben sich im Einzelnen aus den vorgesehenen Anwendungsfällen des planenden Ingenieurbüros (siehe AIA-Planer). Die Leistungen des BIM-Managers sind somit in Abhängigkeit der Anwendungsfälle und des Umfangs und der Komplexität der Baumaßnahme mit ausreichend Personal auszustatten. Für die Baumaßnahme sollten mindestens zur Verfügung stehen: - 1x BIM-Manager - 1x stellvertretender BIM-Manager Die Erbringung der Leistung des BIM-Managers richtet sich u.a. nach dem Planungsstand der entwurfsgestaltenden Ingenieurbüros und erfordert entsprechende Flexibilität.- Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKöln
BLB NRW (NL Köln)/ Justizzentrum Köln, Leistungen der Qualitätskontrolle der Architektur
Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Auch die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbewerb "Neubau Justizzentrum Köln", der Ende 2022 entschieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Grundfigur geklärt. Ziel des hochbaulichfreiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs war es, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung über ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne NUF 7 und ohne Stellplatzflächen) darzustellen. Neben den hohen funktionalen, architektonischen und freiraumplanerischen Anforderungen sind bereits in der frühen Planungsphase, ausgehend von einem BNB-Standard "Silber", anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektabwicklung unter Zuhilfenahme der BIM-Methode erfolgen. Das Projekt wird in mehreren Bauabschnitten ausgeführt. Auftragsgegenstand ist der erste Bauabschnitt (Baufeld Ost) und teilweise diverse Umfeldmaßnahmen. Der zweite Bauabschnitt (Baufeld West), Abbruch- und Interimsmaßnahmen gehören nicht zum Auftragsgegenstand. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Qualitätssicherung/-kontrolle der Objektplanung Gebäude (Architektur) samt Objektplanung Freianlagen und der Einhaltung der zugehörigen Schnittstellen zum Brandschutzkonzept, zum Sicherheitskonzept, zum Energie-Design-Konzept, zum Barrierefreikonzept und zur BNB-Zertifizierung. Auf Grundlage der einschlägigen aktuellen Normen Gesetze, Richtlinien und der definierten Planungsziele (Nutzer- und Plan-Soll, BLB-Standards, etc.) ist die Planung vollumfänglich zu prüfen. Die vom Architekturbüro (inkl. Freianlagenplanung) zu erbringende Leistung richtet sich nach HOAI mit ergänzenden BIM-Elementen. Die Planung ist unter anderem auf Inhalt, Detailtiefe, Widerspruchsfreiheit, Einhaltung der definierten Planungsziele, Kollisionsfreiheit, vollständige Beschriftung und Vermaßung zu prüfen. Ziel dieser vollumfänglichen Prüfung und der anschließenden Überarbeitung durch die Objektplanung ist es, eine ausführungsreife/ funktionstüchtige Planung zu erhalten und Risiken in der Ausführung (bspw. Nachtragsrisiko, zeitliche Verzögerungen etc.) zu vermeiden. Die nachfolgenden Kostengruppen sollen hierbei betrachtet werden: - KG 300 Bauwerk - KG 500 Außenanlagen Das Projekt wird nach der Building Information Modelling-Methode erstellt. Hierfür erfolgen die Planungsphasen kollaborativ an 3D-Modellen, die über eine Kollaborationsplattform zur Verfügung gestellt werden. Eine Qualitätssicherung kann somit auch anhand dieser Modelle erfolgen. - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKöln
BLB NRW (NL Köln)/ Justizzentrum Köln, Leistungen der Qualitätskontrolle der techn. Gebäudeausrüstung für die Anlagengruppen 1-8 und techn. Anlagen in den Außenanlagen
Das Justizzentrum Köln ist mit rund 1.800 Bediensteten das größte Gerichtszentrum Nordrhein-Westfalens. Die bauliche Substanz der bestehenden Justizgebäude an der Luxemburger Straße 101 in Köln weist erhebliche Mängel auf, die den Weiterbetrieb auf absehbare Zeit unmöglich machen. Auch die technische Ausstattung ist mittlerweile veraltet und entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein Justizgebäude und an den Klimaschutz. Die Anforderungen an das Kölner Justizzentrum haben sich in den letzten 40 Jahren stark verändert. Insbesondere ist durch eine höhere Anzahl an Gerichtsverfahren ein deutlich größerer Flächenbedarf entstanden. Neben diesen Gründen erfordern auch die unbefriedigende städtebauliche Situation und die Planung zur Erweiterung des Inneren Grüngürtels Köln eine Neuordnung des Areals und einen Neubau des Gebäudekomplexes für das Landgericht Köln, das Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln. Über den städtebaulichen Wettbewerb "Neubau Justizzentrum Köln", der Ende 2022 entschieden wurde, wurde bereits die städtebauliche Grundfigur geklärt. Ziel des hochbaulichfreiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs war es, auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfes eine konkrete architektonische und freiraumplanerische Ausgestaltung über ca. 150.000 qm BGF (bzw. 42.000 qm Nutzfläche ohne NUF 7 und ohne Stellplatzflächen) darzustellen. Neben den hohen funktionalen, architektonischen und freiraumplanerischen Anforderungen sind bereits in der frühen Planungsphase, ausgehend von einem BNB-Standard "Silber", anspruchsvolle Zielvorgaben zum energieeffizienten und nachhaltigen Bauen zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll die Projektabwicklung unter Zuhilfenahme der BIM-Methode erfolgen. Das Projekt wird in mehreren Bauabschnitten ausgeführt. Auftragsgegenstand ist der erste Bauabschnitt (Baufeld Ost) und teilweise diverse Umfeldmaßnahmen. Der zweite Bauabschnitt (Baufeld West), Abbruch- und Interimsmaßnahmen gehören nicht zum Auftragsgegenstand. Aufgabe des Auftragnehmers ist die Qualitätssicherung/-kontrolle der TGA-Planung und der Einhaltung der zugehörigen Schnittstellen zum Brandschutzkonzept, zum Sicherheitskonzept, zum EnergieDesign-Konzept und zur BNB-Zertifizierung. Auf Grundlage der einschlägigen aktuellen Normen Gesetze, Richtlinien und der definierten Planungsziele (Nutzer- und Plan-Soll, technische Module, AMEV-Richtlinien, BLB-Standards etc.) ist die Planung vollumfänglich zu prüfen. Die von den TGA-Planungsbüros (TGA HKLS + TGA ELT und Förderanlagen + TGA GA) zu erbringende Leistung richtet sich nach HOAI und VDI 6026. Die Planung ist unter anderem auf Inhalt, Detailtiefe, Widerspruchsfreiheit, Einhaltung der definierten Planungsziele, Kollisionsfreiheit, vollständige Beschriftung und Vermaßung zu prüfen. Ziel dieser vollumfänglichen Prüfung und der anschließenden Überarbeitung durch den Fachplaner ist es, ausführungsreife/ funktionstüchtige Anlagen zu erhalten und Risiken in der Ausführung (bspw. Nachtragsrisiko, zeitliche Verzögerungen etc.) zu vermeiden. Die nachfolgenden Kostengruppen sollen hierbei betrachtet werden: - KG 410 Abwasser-, Wasser- Gasanlagen - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen - KG 430 Lufttechnische Anlagen - KG 440 Starkstromanlagen - KG 450 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen - KG 460 Förderanlagen - KG 470 Nutzungsspezifische Anlagen o küchentechnische Anlage o Feuerlöscheinrichtungen - KG 480 Gebäudeautomation - KG 550 technische Anlagen in Außenanlagen über alle Anlagengruppen. Das Projekt wird nach der Building Information Modelling-Methode erstellt. Hierfür erfolgen die Planungsphasen kollaborativ an 3D-Modellen, die über eine Kollaborationsplattform zur Verfügung gestellt werden. Eine Qualitätssicherung kann somit auch anhand dieser Modelle erfolgen. - Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW KölnKöln
BLB NRW Köln / Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Kernsanierung Hauptgebäude (KSHG), Technische Ausrüstung HLS der KG 410-430, 474, 494
Gegenstand der Planung ist das Hauptgebäude der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Der in Bonn zentral gelegene Gebäudekomplex wird derzeit von der Universitätsverwaltung sowie drei geisteswissenschaftlichen Fakultäten - der Evangelisch-Theologische, Katholisch-Theologische und Philosophische Fakultät mit dazugehörigen Instituten - genutzt und beherbergt hauptsächlich Büro- bzw. Mitarbeiterräume, Hörsäle, Seminar- und Versammlungsräume, Bibliotheken, Museumsflächen, eine Aula und die frühklassizistische Schlosskirche. Das denkmalgeschützte Hauptgebäude ist sanierungsbedürftig und er-füllt unter anderem nicht mehr die Brandschutz- und Nutzeranforderungen, sowie gibt es erhebliche Mängel bei der Barrierefreiheit. Daher soll das Hauptgebäude kernsaniert und der universitäre Betrieb gänzlich neu strukturiert werden. Der zukünftige Flächenbedarf der verschiedenen universitären Nutzungen wird im Hauptgebäude und in weiteren Gebäuden neu verortet und organisiert. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ist der Bauherr, die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn die Eigentümerin und Nutzerin. Vom MKW wurde für das Gesamtprojekt "Universität Bonn Hauptgebäude - Kernsanierung und Neustrukturierung" 28.442 m2 NUF1-6 genehmigt. Der Nutzerbedarf teilt sich auf das Hauptgebäude, Viktoriakarree und Deutscher Herold auf. Das zu bearbeitende Projekt ist ausschließlich das Hauptgebäude der Universität Bonn. Hier werden 17.625 m2 NUF1-6 verortet. Die BGF des beträgt ca. 62.062m2, der BRI ca. 279.162m3 (jeweils nach DIN 277). Bestandteil dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen zu den folgenden Kostengruppen nach DIN 276: - KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen - KG 420 Wärmeversorgungsanlagen - KG 430 Lufttechnische Anlagen - KG 474 Feuerlöschtechnik - KG 494 Rückbau der Bestandsanlagen zu den hier aufgeführten KG Die ausgeschriebenen Leistungen sollen mit Building-Information-Modeling erbracht werden. Ein Bestandsaufmaß mit einem 3D-Modell (Revit) des Bestands wird dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. - Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad Nauheim
PEI_HKLS
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) an seinem bisherigen Standort Langen kann seinen Betrieb nur noch unter erhöhtem Aufwand aufrechterhalten und weist weder notwendige zukunftsfähige Flexibilität noch dringend benötigte Erweiterungsflächen auf der Liegenschaft auf. Daher soll auf einem nahegelegenen Grundstück ein neuer Forschungscampus entstehen. Aufgrund seiner spezifischen Nutzung mit vielfältigem Laborbetrieb, mit Tierhaltung sowie mit Bereichen, in denen gentechnische Arbeiten bis zur Sicherheitsstufe 3 und Tätigkeiten nach Biostoffverordnung bis zur Schutzstufe 3 durchgeführt werden, muss für den Neubau dieses Gebäudekomplexes- über die allgemein anerkannten Regeln der Technik hinaus- der Stand der Wissenschaft und Technik zugrunde gelegt werden, was höchste Anforderungen an die Ausführung technischer Anlagen impliziert. Für die Neuunterbringung des Paul-Ehrlich-Instituts hat die Bundesrepublik Deutschland (BRD) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit der Erkundung einer anforderungsgerechten neuen Liegenschaft beauftragt. Ergebnis dieser Erkundung ist die Entscheidung für einen Neubau auf einem dem bisherigen Standort nahegelegenen Grundstück. Die Bauverwaltung (BV) vertritt die BImA in ihrer Funktion als Bauherr des Bundes. Baudurchführende Ebene (BdE) der BV des Bundes in Hessen ist im Wege der Organleihe der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH). Die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main (OFD) stellt die Fachaufsicht führende Ebene (FfE) der BV dar. Nach derzeitigem Stand ist für den Neubau des PEI eine integrierte Projektabwicklung (IPA) auf der Grundlage eines Mehrparteienvertrags (MPV) vorgesehen. Neben der hier gegenständlichen Leistung "Ausführung Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (mit MSR)" sind/werden fünf/sechs weitere Unternehmen Vertragspartner des mit dem Auftraggeber gemeinsam zu schließenden MPV. Die Rahmenbedingungen sind dem beigeschlossenen MPV zu entnehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass betreffend die bauausführenden Vertragspartner nunmehr folgende Aufteilung nach Losen vorgesehen ist: - Ausführung erweiterter Rohbau inkl. Tiefbau, Gebäudehülle und Außenanlagen - Ausführung erweiterter Ausbau inkl. Laborausbau - Ausführung Elektro- und informationstechnische Anlagen - Ausführung Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (mit MSR) Angebotslimitierung: Eine Mehrfachbeteiligung an Vergabeverfahren (Planungs- und/ oder Bauvergaben) zur Findung der MPV-Partner ist ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind die Lose "Ausführung Elektro- und informationstechnische Anlagen" und "Ausführung Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (mit MSR)", die in getrennten Vergabeverfahren geführt werden, bei denen eine parallele Beteiligung jedoch zulässig ist. Es wird klargestellt, dass die etwaige Beauftragung beider Lose (ELT und HKLS) an denselben Bieter nicht zu einem doppelten Stimmrecht innerhalb des MPV führt. Maßgeblich für die Anzahl der Stimmrechte ist die Anzahl der MPV-Partner und nicht die Anzahl der beauftragten Lose. Jeder MPV-Partner verfügt über eine Stimme. Mitwirkung an der Planung: Neben den gegenständlichen Bauleistungen sind zudem Planungsunterstützungsleistungen zusammen mit den weiteren IPA-MPV-Vertragspartnern zu erbringen. Ergänzende Planungsleistungen sind als Fremdleistung Bestandteil des Leistungsumfangs. Lean-Construction und Building Information Modeling: In Kombination mit vorgenannter partnerschaftlicher Projektabwicklungsform werden zudem Methoden von Lean Construction zum Einsatz kommen. Ferner sollen durch die Anwendung von Building Information Modeling (BIM), was in Konsequenz des per Erlass eingeführten "Masterplan BIM für Bundesbauten" für die Bauverwaltung obligatorisch geworden ist, weitere Synergien erreicht sowie der Planungs- und Bauprozess bis hin zur Übergabe an den Betrieb optimal befördert werden. Nicht zuletzt hierfür ist ein virtueller Projektraum als gemeinsam Datenumgebung eingerichtet, die Common Data Environment (CDE), der über die originären Funktionen einer CDE hinaus ein Projekt-Kommunikations-Management-System (PKMS) inkludiert. Durch die gegenständliche "Ausführung Heizungs-, Klima-, Lüftungs- und Sanitäranlagen (mit MSR)" sollen folgende Leistungen erbracht werden: - Gewerke gemäß o.g. Beschreibung des Verfahrens - Planungsunterstützungsleistungen - BIM-Fachkoordination - Unterstützende Leistungen des Projektmanagements - go.Rheinland GmbH
Rahmenvertrag Smartes Parken_Installation und Betrieb von Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystemen und digitalen Anzeigen an P+R-Anlagen
Park- and- Ride (im Folgenden P+R) kann einen effektiven Beitrag leisten, um den Autoverkehr in den (Innen-)Städten und die daraus resultierenden Verkehrsprobleme (Schadstoffemissionen, Flächenversiegelung, Parkdruck, Verkehrsstau, Verlust von urbaner Lebensqualität etc.) zu reduzieren. Damit aber mehr Menschen vom eigenen Pkw auf den ÖPNV umsteigen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Pendler müssen einerseits von einem Zeit- oder Kostenvorteil profitieren und andererseits müssen P+R-Anlagen hinsichtlich Kapazität, Qualität und Ausstattung attraktiv gestaltet und technisch so ausgerüstet sein, dass sich Reisende über digitale Medien in Echtzeit darüber informieren können, welche P+R-Anlagen noch freie Kapazitäten haben. Letztgenannte Voraussetzung setzt die Installation und den Betrieb von Erfassungssystemen zur Messung der Belegung in Echtzeit (im Folgenden Erfassungssysteme oder P+R- Erfassungssysteme) voraus. Vor diesem Hintergrund sollen alle neuen oder zu erweiternden P+R-Anlagen im Verbandsgebiet von go.Rheinland und vom VRR mit P+R-Erfassungssystemen ausgestattet werden, die von go.Rheinland oder vom VRR gefördert werden. Die Daten sind go.Rheinland und dem VRR über eine definierte Schnittstelle in die Multimodale Datendrehscheibe NRW (MDD NRW) bzw. die Mobilitäts- und Infrastrukturplattform (MIP) zu liefern. Die an solchen "smarten Pendlerparkplätzen" erhobenen und anschließend aufbereiteten Belegungsdaten helfen Kommunen und den Zweckverbänden bei der Planung von P+R-Anlagen und werden zukünftig auch in die vorhandenen Kundeninformationssysteme (z. B. in die VRS- und VRR-App) integriert. Zudem können Kommunen die Informationen in ihre Parkleitsysteme einbinden und zur dynamischen Wegeleitung vor Ort nutzen. Zur finanziellen und personellen Entlastung der Kommunen soll dieser Rahmenvertrag für Einzelstellplatzdetektions-Erfassungssystem und digitale Anzeigen vergeben werden, aus dem die Eigentümer von P+R-Anlagen (i. W. Kommunen und Verkehrsunternehmen) ohne Ausschreibung Detektionstechnik und digitale Anzeigen abrufen können. Durch den vereinfachten Zugang zu dem Erfassungssystem und den digitalen Anzeigen wird eine schnellere und flächendeckendere digitale Anbindung der P+R-Anlagen im go.Rheinland- und VRR-Gebiet angestrebt. Go.Rheinland und der VRR haben sich zusammengeschlossen, um die digitale Anbindung von P+R-Anlagen zu verbessern. Diese Kooperation ermöglicht es beiden Partnern, ihre Ressourcen und Expertise zu bündeln, um den Betreibern von P+R-Anlagen ein attraktives und effizienteren Angebot anbieten zu können. Diese Kooperation ist ein strategischer Schritt, um die intermodale Mobilität in der Region zu stärken und den Nutzern*innen eine konsistente und benutzerfreundliche Erfahrung bieten zu können. Durch die Standardisierung der digitalen Anbindung von P+R-Anlagen schaffen wir eine einheitliche Basis, die zukünftige Projekte erleichtert und eine nahtlose Integration neuer Technologien ermöglicht. Dies bietet den Nutzer*innen den Vorteil einer konsistenten und benutzerfreundlichen Erfahrung. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen. - Frist: 30. Apr.
Totalunternehmerleistungen für den Neubau des Studierendenwohnheimes am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH)
Das Studierendenwerk Oberfranken beabsichtigt, auf dem Grundstück in Weiden die schlüsselfertige Errichtung (Planung und Bau) eines Studierendenwohnheims. Eigentümer des Grundstücks ist das Studierendenwerk Oberfranken. Das Studierendenwohnheim muss mindestens 140 und maximal 147 Einzel-Apartments sowie 29 Pkw-Stellplätze in den Außenanlagen aufweisen. Die Zuwegung zu dem Grundstück soll teilweise über das Grundstück mit der Fl.-Nr. 3762 erfolgen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist daher die Beschaffung von Totalunternehmerleistungen mit sämtlichen erforderlichen Planungsleistungen der HOAI für alle erforderlichen Leistungsbilder der HOAI für den Neubau des Studierendenwohnheims am Campus der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden (OTH). Es sind alle für das Projekt notwendigen Planungsleistungen von dem Auftragnehmer oder von ihm zu beauftragenden Unterauftragnehmern zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche analog HOAI 2021 (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und variantenabhängigen Anforderungen. Es wird hierfür Bezug genommen auf die fördermittelrechtlichen Anforderungen an Studierendenwohnheime des Studentenwerks Oberfranken gemäß der Anlage 807, die vom Auftragnehmer zwingend zu beachten sind. Der Planung und Ausführung sind die (gesetzlich) öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Genehmigungsverfahren zugrunde zu legen. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr durch öffentliche Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Alle Bauleistungen sind vollumfänglich durch den Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer durchzuführen und die Räumlichkeiten funktionsfähig, betriebsbereit und schlüsselfertig herzustellen. Der Auftragnehmer hat nach der Erteilung des Zuschlags einen eingekapselten Planungswettbewerb in Form eines Realisierungswettbewerbs nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013), erlassen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, gemäß der Bekanntmachung vom 31. Januar 2013 (BAnz AT 22.02.2013 B4), für die Beschaffung von Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI und Leistungen der Objektplanung - Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI für die Errichtung des Studierendenwohnheims durchzuführen. Für die Durchführung des Realisierungswettbewerbs sind neben den in der funktionalen Leistungsbeschreibung (Anlage 802) genannten Inhalten der Leitfaden und der Mustertext für die Auslobung (Anlage 808) zu beachten. Die Übergabe des bezugsfertigen Gebäudes sowie die Abnahme sollen spätestens zum 31.01.2029 erfolgen. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Für nähere Informationen wird verwiesen auf den Totalunternehmervertrag im Entwurf [Anlage 907].
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.