Brandenburgisches OberlandesgerichtBrandenburg an der Havel
Bewirtschaftung der Cafeteria beim Brandenburgischen Oberlandesgericht
Bewirtschaftung der Cafeteria im Brandenburgischen Oberlandesgericht. Ziel ist die Bereitstellung eines Speisen- und Getränkeangebots für Bedienstete, Verfahrensbeteiligte und externe Besucher.
Kantinenbetrieb
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Bewirtschaftung der Cafeteria im Brandenburgischen Oberlandesgericht. Ziel ist die Bereitstellung eines Speisen- und Getränkeangebots für Bedienstete, Verfahrensbeteiligte und externe Besucher.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Brandenburgisches Oberlandesgericht
- Veröffentlicht:
- 23. März 2026
- Frist:
- 10. Juni 2026
- Thema:
- Kantinenbetrieb
Ausschreibungsbeschreibung
Bewirtschaftung der Cafeteria im Brandenburgischen Oberlandesgericht. Ziel ist die Bereitstellung eines Speisen- und Getränkeangebots für Bedienstete, Verfahrensbeteiligte und externe Besucher.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
3- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHFrist: 11. Juni
Vergabe einer Dienstleistungskonzession - Cafeteria- und Imbissbewirtschaftung am Verwaltungsstandort Ferdinand-Schultze-Straße 55 in 13055 Berlin
Am Standort Ferdinand-Schultze-Str. 55 in 13055 Berlin ist das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) - Kfz Zulassungsstelle ansässig. Gegenwärtig sind rund 250 Beschäftigte zu versorgen. Aufgrund neuer Arbeitswelten sind nicht alle Beschäftigten täglich vor Ort anzutreffen. Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten besteht für ca. 70 Beschäftigte an 1-2 Tagen pro Woche. Zusätzlich sind rund 300 Besucher pro Tag vor Ort anzutreffen. Diese Angaben stellen eine Orientierungshilfe dar. Monatliche Abnahmemengen aus einer vorherigen Bewirtschaftung liegen nicht vor. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für eine bestimmte Essenteilnehmeranzahl und eine bestimmte Mindestumsatzhöhe. Die Mietfläche beträgt ca. 61,94 m², bestehend aus einer Küche, Speiseraum, und Lagerflächen. Sanitärräume stehen dem Betreiber nicht exklusiv zur Verfügung. Auf der Etage befinden sich die Besuchertoiletten zur gemeinschaftlichen Nutzung. Kleininventar (Geschirr, Besteck, Kochgeschirr), eine Kaffeemaschine und Kasse, sowie ggf. Mobiliar (Tische und Stühle) sind vom Mieter zu stellen. Eine Inventarliste*, ein Grundriss, Fotos und ein Mustermietvertrag sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für den Mietvertragsabschluss erfolgt eine Neuaufnahme der Küchenausstattung, so dass hinsichtlich der beigefügten Ausstattungsliste kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit besteht. *Es besteht die Möglichkeit, eingebrachtes Inventar von dem aktuellen Mieter zu erwerben. Ein (teilweiser) Abkauf des Inventars vom aktuellen Mieter ist keine Verpflichtung, sondern stellt lediglich eine Option nach Zuschlagserteilung dar. Das Inventar ist der Inventarliste zu entnehmen, wobei darauf hingewiesen wird, dass diese Übersicht nicht verbindlich ist. Sämtliche weitergehenden Absprachen hierzu sind nach der Zuschlagserteilung unmittelbar und ausschließlich mit dem aktuellen Mieter zu führen. Die Bewirtschaftung der Cafeteria/des Imbisses soll für einen Zeitraum von fünf Jahren durch einen externen Mieter/Betreiber/Bewirtschafter erfolgen. Die Bewirtschaftung erfolgt im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko des Betreibers. - Amt für Immobilien- und Baumanagement MagdeburgMagdeburg
Betrieb einer Kantine
Dieses Verfahren stellt ein Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung dar und dient als vorgelagerte Maßnahme, um zu prüfen, ob potenzielle Interessenten an der Übernahme der Aufgabe vorhanden sind. 1. Das darauffolgende Vergabeverfahren hat den Abschluss einer Konzession für die Bewirtschaftung einer Kantine zum Gegenstand. 2. Grundlegende Informationen: a) Küchenkapazität: 450 Essen/ Tag b) tägliche Mittagsversorgung aktuell: ca. 80-100 Portionen c) erwartete tägliche Mittagsversorgung: ca. 80-100 Portionen d) Bedienstete: 370 3. Eine bestimmte Mindestanzahl an Teilnehmern kann nicht zugesichert werden. 4. Der Konzessionsgeber erhebt keinen Pachtzins, um eine vergünstigte Gemeinschaftsverpflegung für seine Beschäftigten zu ermöglichen. Zudem trägt der Konzessionsgeber die Kosten für Wasser, Strom, Abwasser sowie für Reparaturen etc. (vgl. Kantinenrichtlinie LSA). 5. Die Nutzung der Räumlichkeiten für andere Zwecke als den Kantinenbetrieb sowie eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 6. Der Speisesaal kann bei Bedarf und nach vorheriger Abstimmung mit dem Konzessionsnehmer vom Konzessionsgeber unentgeltlich genutztwerden. 7. Der Konzessionsnehmer übernimmt alle mit der Bewirtschaftung der Kantine und der Bereitstellung der Essensangebote verbundenen Aufgaben. 8. Die Frühstücks- und Mittagsverpflegung ist ganzjährig grundsätzlich an sämtlichen Arbeitstagen im Dienstgebäude anzubieten. 9. Das Angebot steht auch externen Besuchern und Gästen der Dienststelle zur Verfügung. 10. Eine Unterdeckungspauschale wird nicht gewährt. - Stadt GengenbachFrist: 16. Juni
Markterkundung der Stadt Gengenbach für die Verpachtung und Bewirtschaftung der Mensa am Erhard-Schrempp-Schulzentrum
Die Stadt Gengenbach ist Träger des Schulzentrums Gengenbach mit insgesamt ca. 1.400 Schüler/innen im Marta-Schanzenbach-Gymnasiums und in der Werkreal- und Realschule ab dem Schuljahr 2026/2027. Weitere ca. 300 Schüler/innen der Grundschule Gengenbach kommen ab dem Schuljahr 2027/2028 hinzu, wobei voraussichtlich nur ein kleiner Anteil die Ganztagsschule besuchen und damit ein Mittagessen in der Mensa zu sich nehmen wird. Es wird mit einer Anzahl von 50 - 70 Kinder gerechnet. Mit einem größeren Anteil wird für den Kioskverkauf gerechnet. An der nahe gelegenen Hochschule in Gengenbach studieren derzeit nahezu 1.400 Student/innen. Um die Ganztagesbetreuung sicherstellen zu können, wurde im Schulzentrum eine große Mensa gebaut, in der Pausenverpflegung und Mittagessen angeboten werden. Die Mensa steht allen Schülern und Lehrern des Marta-Schanzenbach-Gymnasiums und der Werkreal- und Realschule Gengenbach zur Verfügung. Zukünftig können auch die Grundschüler/innen die Mensa nutzen. Weiterhin besteht auch für die Studierenden der Hochschule in Gengenbach die Möglichkeit, sich in der Mensa zu verpflegen, da der Bildungs-Campus fußläufig zur Mensa liegt. Insbesondere das Kioskangebot wird auch von den Studierenden sehr gut angenommen. Im Jahr werden durchschnittlich 12.000 Essen (intern und extern) zzgl. Kioskverkauf ausgegeben. Der derzeit bestehende Pacht- und Bewirtschaftungsvertrag läuft zum 31. Juli 2026 aus, weshalb die Stadt Gengenbach diese Markterkundung durchführt. Ziel des Markterkundungsverfahren ist es, grundsätzlich geeignete Unternehmen zu finden, die ein Interesse an dem Betrieb der Mensa in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko haben. In der Mensa stehen Koch-, Regenerier- und Kühltechnik zur Verfügung, die auch die Herstellung von frisch zubereiteten Speisen vor Ort in der Mensa ermöglicht. Da die Küche sehr gut ausgestattet ist und um diese besser auslasten zu können, soll zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt werden, Speisen in der Mensa zuzubereiten und diese außer Haus zu liefern, zum Beispiel an andere Schulen oder Kindertagesstätten im Umkreis. Von Montag bis einschließlich Freitag kann der Auftragnehmer auch externe Veranstaltungen mit Speisen beliefern, die er in der Mensaküche zubereitet hat, so-fern sichergestellt ist, dass die Verpflegung der Schülerschaft nicht zugunsten der externen Aufträge leidet. Die jährlichen Betriebskosten belaufen sich derzeit auf ca. EUR 35.000,00 brutto zuzüglich einer Pacht in Höhe ca. EUR 16.100,00 brutto pro Jahr. Von diesen Kosten wird die Stadt Gengenbach künftig als Eigenleistung prozentuale Anteile an den Betriebskosten übernehmen. Die Pacht wird im gleichen Zuge voraussichtlich gesenkt. Die jährlichen Betriebskosten inkl. der Pacht belaufen voraussichtlich künftig auf ca. EUR 20.000,00 bis 25.000,00 brutto. Ein allgemeiner Betriebskostenzuschuss wird nicht zusätzlich gewährt. Die Laufzeit des Betriebs- und Pachtvertrages wird voraussichtlich auf bis zu 5 Jahre festgelegt. Das Markterkundungsverfahren dient der Entscheidungsvorbereitung der Stadt Gengenbach, ob und in welcher Form zu einem späteren Zeitpunkt ein wettbewerbliches, transparentes und gleich behandelndes Verfahren zu der Vergabe des Betriebs- und der Verpachtung durchgeführt wird. Die Stadt Gengenbach ist nicht an die Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens gebunden. Es entsteht hieraus mithin kein Anspruch auf die Durchführung eines Vergabeverfahren. Bei dem Markterkundungsverfahren handelt es sich nicht um einen Beschaffungsvorgang, der bereits die Vergabe eines öffentlichen Auftrags bezweckt und/oder bewirkt. Die Interessenbekundung ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Unterlagen der Stadt Gengenbach einzureichen. Diese können unter [email protected] angefordert werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Brandenburgisches Oberlandesgericht.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.