iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Betrieb Gigabit-Netz in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg – Cluster 1
Betrieb eines Gigabit-Netzes in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg (Cluster 1) in Baden-Württemberg.
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Inhalt auf einen Blick
Betrieb eines Gigabit-Netzes in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg (Cluster 1) in Baden-Württemberg.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
- Veröffentlicht:
- 16. Juni 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Betrieb eines Gigabit-Netzes in Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg (Cluster 1) in Baden-Württemberg.
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Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 1 Aitrach: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 656 Gebäudeanschlusspunkte mit 94 - Landkreis MittelsachsenFreiberg
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Los 4 Wolfegg
Der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg hat in den letzten Jahren eine Glasfaserinfrastruktur zur Sicherstellung einer leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Versorgung in Teilbereichen des Verbandgebiets hergestellt. Hierzu wurden, ausgehend von Anschlusspunkten an bestehende Glasfaserinfrastrukturen, Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet (Backbone-Netz) sowie innerörtliche Verteilnetze in ungenügend versorgten Bereichen des Verbandgebiets auf Basis der FTTC- (als Zwischenschritt) und FTTB-Technologie hergestellt. Auf Basis dieser Infrastruktur plant der Auftraggeber die Errichtung eines geförderten Gigabit-Netzes auf Basis der FTTB-Technologie in den Gemarkungsgebieten Aitrach, Argenbühl, Fronreute und Wolfegg sukzessive in den Jahren 2026 bis 2029. Ausgehend vom bestehenden Backbone-Netz des Zweckverbands besteht das geförderte Gigabit-Netz (FTTB) aus Zuleitungsinfrastrukturen in das Versorgungsgebiet sowie innerörtlichen Verteilnetze in den jeweiligen Ausbaugebieten. Eine Übersicht über das geplante Gigabit-Netz (FTTB) kann der Anlage Trassenkonzepte entnommen werden. Das Projekt wird nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabit-Ausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie 1.0 und Gigabit-Richtlinie 2.0) sowie nach der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung)“ gefördert. Dieses neu geschaffene passive Gigabit-Netz (FTTB) soll einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber sukzessive als betriebsfertige Teilnetze zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen werden. Weiterhin sollen zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Netzerweiterungen, beispielsweise durch Nachverdichtungen in den Ortslagen oder Erschließung von Bebauungsgebieten, in den jeweiligen Gemarkungsgebieten nach ihrer Herstellung dem Netzbetreiber übergeben werden und sind Bestandteil des Ausschreibungsgegenstandes. Der mit dieser Ausschreibung zu vergebende Pacht- und Netzbetriebsvertrag umfasst im Sinne einer Rahmenvereinbarung folgende Gebäudeanschlusspunkte (GAP) und Nutzungseinheiten (NE) für Los 4 Wolfegg: - Im Förderverfahren beinhalte Adressen: 876 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.203 Nutzungseinheiten - Maximalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 1.059 Gebäudeanschlusspunkte mit 1.386 Nutzungseinheiten - Garantierte Minimalmenge Adressen gemäß Rahmenvereinbarung: 530 Gebäudeanschlusspunkte Die Projekte werden wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – in der Änderungsfassung vom 30.04.2024 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutsch-land“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlä-gigen Förderprogramme einzuhalten. - Gemeinde MauthMauth
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Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2025) in der Gemeinde Geltendorf. Zweistufige Verhandlungsvergabe zur Bestimmung eines Netzbetreibers für förderfähige unterversorgte Adressen im Lückenschluss-Programm. Ziel: Gigabit-Netz mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer. - Gemeinde OberdollingOberdolling
Gemeinde Oberdolling - Gigabit-RL 2.0 - Bestimmung Netzbetreiber für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Verhandlungsverfahren zur Bestimmung eines Netzbetreibers für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in förderfähigen unterversorgten Adressen nach Gigabitrichtlinie 2.0. Gefordert wird ein flächendeckendes Gigabit-Netz mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch und mindestens Verdopplung der Up-/Downloadrate. Ein vorläufiger Zuwendungsbescheid liegt vor; die endgültige Höhe steht noch aus. - Gemeinde OberdollingOberdolling
Gemeinde Oberdolling - Gigabit-RL 2.0 - Bestimmung Netzbetreiber für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
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Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes gemäß Gigabit-Richtlinie 2.0 (2024) in der Gemeinde Heldenstein. Betrifft förderfähige unterversorgte Adressen; das Netz muss mindestens 1 Gbit/s symmetrisch bieten und die Up-/Downloadraten mindestens verdoppeln. - Markt BeratzhausenBeratzhausen
Beratzhausen – Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Betreibermodell für den Betrieb eines Gigabit-Netzes gem. Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0
Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb eines passiven Gigabit-Netzes in Beratzhausen (Betreibermodell). Ziel: flächendeckende Versorgung unterversorgter Ortslagen mit 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer (100% Versorgungsgrad). Kein privatwirtschaftlicher Ausbau in 3 Jahren erwartet. Förderung nach Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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