Stadt BottropTED
Betrieb eines Rettungswagens 12h
Betrieb eines Rettungswagens (RTW) für 12 Stunden täglich (07:30-19:30 Uhr) an 365 Tagen/Jahr. Laufzeit: 01.04.2026 bis 31.03.2030, mit Option auf ein weiteres Jahr bis 31.03.2031. Standort: Feuer- und Rettungswache 1, Feuerwehr Bottrop.
Rettungsdienst
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Inhalt auf einen Blick
Betrieb eines Rettungswagens (RTW) für 12 Stunden täglich (07:30-19:30 Uhr) an 365 Tagen/Jahr. Laufzeit: 01.04.2026 bis 31.03.2030, mit Option auf ein weiteres Jahr bis 31.03.2031. Standort: Feuer- und Rettungswache 1, Feuerwehr Bottrop.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bottrop
- Veröffentlicht:
- 03. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Rettungsdienst
Ausschreibungsbeschreibung
Betrieb eines Rettungswagens (RTW) für 12 Stunden täglich (07:30-19:30 Uhr) an 365 Tagen/Jahr. Laufzeit: 01.04.2026 bis 31.03.2030, mit Option auf ein weiteres Jahr bis 31.03.2031. Standort: Feuer- und Rettungswache 1, Feuerwehr Bottrop.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
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Betrieb eines Rettungswagens (RTW) für 24 Stunden an allen Tagen im Jahr. Zeitraum: 01.04.2026, 07:30 Uhr bis 01.04.2030, 07:30 Uhr, mit Option auf ein weiteres Jahr bis 01.04.2031, 07:30 Uhr. Standort: Feuer- und Rettungswache 1 der Feuerwehr Bottrop. - Stadt BottropFrist: 13. März
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Konventionell Gewerbliche Bewachung MatLgr Königswinter
Es handelt sich um den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Bewachung und Absicherung von Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr, hier in der Liegenschaft MatLgr Königswinter, Eudenbacher Str.300, 53639 Königswinter mit persönlich zugewiesener Waffe P 8 oder dem bei der Bundeswehr eingeführten Nachfolgemodell. Laufzeit des Vertrages: 31.03.2027 um 18 Uhr bis 31.03.2031 um 18 Uhr mit der Option einmalig um bis zu 3 Jahre zu verlängern (maximale Gesamtvertragslaufzeit insgesamt 7 Jahre). Anforderung: Wachkategorie A - personelle Wachleistung mit Fahrzeugen, Waffentrageerlaubnis ist erforderlich. Die Wachaufgabe ist zu erfüllen mit bis zu 10 Sicherheitsmitarbeitern je Schicht 24 Std pro Tag / 7 Tage pro Woche im 12 Stunden-Schichtdienst. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung München
Die Speiseräume werden vom Auftraggeber ausgestattet. Der Speisesaal im Betriebsrestaurant Ludwigstraße umfasst ca. 90 Sitzplätze, in der Leopoldstraße stehen ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung. In der Cafeteria Leopoldstraße gibt es weitere ca. 40 Sitzplätze. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierbei ein vom AG bereitgestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.4 und 11.2.1 LB) einsetzt. Betriebsrestaurants: 2 Stück Automatenstationen (Automatentypen s. Punkt 2.11.2 LB): 6 Stück Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice: Ludwigstr. ca. 15 Stück / Leopoldstr. ca. 10 Stück Gästeräume für Sonderveranstaltungen je Standort: 2 Stück Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundes-regierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirdschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Kasino Ludwigstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort ca. 400 Gastesser am Standort ca. 30 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 35 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Kasino Leopoldstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort Ca. 400 Gastesser am Standort ca. 20 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 65 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Konferenzservice Angaben zur Anzahl am Standort Ludwigstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,4 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 71 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 264 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 8 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Angaben zur Anzahl am Standort Leopoldstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,7 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 126 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 285 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 17 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Gemeinschaftsverpflegung und Konferenzbewirtungen sind an ca. 250 Arbeitstagen zu erbringen. Es gilt die Feiertagsregelung für Bayern. Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Frühstück 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) und während Öffnungs-zeit Verpflegungskonzept Produktion vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. weitere ausführliche Beschreibung siehe B1_Leistungsbeschreibung - Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH; Dienstleistungsvertrag Lichtinszenierung
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung-, Auf- und Abbau einer weihnachtlichen Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz, Wiesbaden in den Jahren 2026 bis 2028, optional 2029. Die Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz soll in Anlehnung der Lichtinszenierungen der Jahre 2022 - 2025 umgesetzt werden. Die Lichtinszenierung des Luisenplatzes soll mindestens folgende Aspekte berücksichtigen: • Inszenierung der Fassade der Bonifatiuskirche (solange die Kirche wegen der Baustelle eingerüstet ist, werden zusätzliche Lichtobjekte im Wert der Kirchenbeleuchtung aufgestellt. Bitte den Wert der Kirchenbeleuchtung benennen.) • Inszenierung der Bäume - rund um den Luisenplatz (40 St.) • Inszenierung der Bäume des Wichtelwaldes (ca. 200 St.) • Innenbeleuchtung der Wichtelhäuser • Inszenierung Hecken (2 Felder mit je 112 lfm Hecke) • Inszenierung des Rundbeetes • Beleuchtung Obelisk und Reiter • Aufstellung von 3D-Lichtskulpturen Die Programmierung erfolgt durch den Auftragnehmer. Einschl. notwendigem Zubehör wie Verkabelungsmaterialen, Kabelbrücken für alle Positionen ab Stromübergabepunkten. Die Lichtinszenierung soll täglich 24 h sichtbar sein. Die Programmierung erfolgt durch den Auftrag-nehmer. Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Zeitraum Lichtinszenierung: jeweils Dienstag nach Totensonntag bis 30. Dezember des Jahres Aufbau: ab 01. November in Abstimmung mit der Auftraggeberin abgeschlossen und betriebsbereit bis 1 Kalendertag vor Eröffnung Abbau: die Folgewoche nach Ende der Veranstaltung, in Abstimmung mit der Auftraggeberin abgeschlossen bis 1 Woche nach Ende der Veranstaltung Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Wiesbaden Congress & Marketing GmbHWiesbadenFrist: 28. Mai
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH; Dienstleistungsvertrag Lichtinszenierung
Die Wiesbaden Congress & Marketing GmbH (WiCM) ist eine Gesellschaft unter dem Dach der TriWiCon und verantwortlich für den Betrieb des Veranstaltungshauses RheinMain CongressCenter. Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung-, Auf- und Abbau einer weihnachtlichen Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz, Wiesbaden in den Jahren 2026 bis 2028, optional 2029. Die Lichtinszenierung auf dem Luisenplatz soll in Anlehnung der Lichtinszenierungen der Jahre 2022 - 2025 umgesetzt werden. Die Lichtinszenierung des Luisenplatzes soll mindestens folgende Aspekte berücksichtigen: • Inszenierung der Fassade der Bonifatiuskirche (solange die Kirche wegen der Baustelle eingerüstet ist, werden zusätzliche Lichtobjekte im Wert der Kirchenbeleuchtung aufgestellt. Bitte den Wert der Kirchenbeleuchtung benennen.) • Inszenierung der Bäume - rund um den Luisenplatz (40 St.) • Inszenierung der Bäume des Wichtelwaldes (ca. 200 St.) • Innenbeleuchtung der Wichtelhäuser • Inszenierung Hecken (2 Felder mit je 112 lfm Hecke) • Inszenierung des Rundbeetes • Beleuchtung Obelisk und Reiter • Aufstellung von 3D-Lichtskulpturen Die Programmierung erfolgt durch den Auftragnehmer. Einschl. notwendigem Zubehör wie Verkabelungsmaterialen, Kabelbrücken für alle Positionen ab Stromübergabepunkten. Die Lichtinszenierung soll täglich 24 h sichtbar sein. Die Programmierung erfolgt durch den Auftrag-nehmer. Detailierte Beschreibungen der Reinigungsleistungen entnehmen Sie bitte der allgemeinen Aufgaben- und Leistungsbeschreibung sowie den Anlagen. Ebenso entnehmen Sie diesen Lagepläne, Grundrisse und Basisinformationen für das Objekt. Zeitraum Lichtinszenierung: jeweils Dienstag nach Totensonntag bis 30. Dezember des Jahres Aufbau: ab 01. November in Abstimmung mit der Auftraggeberin abgeschlossen und betriebsbereit bis 1 Kalendertag vor Eröffnung Abbau: die Folgewoche nach Ende der Veranstaltung, in Abstimmung mit der Auftraggeberin abgeschlossen bis 1 Woche nach Ende der Veranstaltung Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, beginnend am 01.08.2026 und endet am 31.07.2028. Es besteht eine Option den Vertrag um zwei weitere Jahre zu verlängern. Maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Nähere Informationen siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung - Gemeinde Bad Schönborn
Los 2 - Michael-Ende- u. Franz-Josef-Kuhn-Grundsch
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende- und Franz-Josef-Kuhn-Grundschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der Schüler mit einem nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Verpflegungsangebot. Der Bieter hat die Vergabeunterlagen samt ihren Anhängen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zwingend zu beachten und seiner verbindlichen Angebotsabgabe zu Grunde zu legen. Soweit der Auftraggeber für bestimmte Angaben Formulare vorgesehen hat, sind ausschließlich diese Formulare zu verwenden. Der Auftragnehmer (AN) hat alle einschlägigen gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien, technischen Vorschriften, Herstellervorgaben, anerkannte Regeln der Technik und relevante Regelwerke des Auftraggebers (AG), die für eine einwandfreie Erfüllung der Leistung erforderlich sind, zu identifizieren und einzuhalten. Für die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hat der AN sämtliche erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen und die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Mit dem in den Verdingungsunterlagen verwendeten Begriff Auftragnehmer (AN) wird vor der Zuschlagserteilung der jeweilige Bieter bezeichnet. Mit dem verwendeten Begriff Auftraggeber (AG) wird die Gemeinde Bad Schönborn bezeichnet. Kapazität: ca. 40 Sitzplätze, Verpflegung in Schichten Betriebstage: Montag bis Freitag (an Schultagen) Verpflegungszeiten täglich 12:30 / 12:50 / 13:10 Uhr Schülerzahl gesamt zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Basis amtliche Schulstatistik 2025/ 2026) Klassenstufe 1 2 3 4 Schülerzahl 58 56 55 61 ∑ 228 Schüler Schülerzahlen/Teilnehmer an der Grundschulverpflegung (Jahrgangsstufen 1-4): Bestellmenge: schwankend, 60 - 80 Essen Die Grundschulverpflegung ist an die Betreuung der Kinder in der Kommunalen Ganztagesbetreuung für Grundschüler, die es an beiden Grundschulen der Gemeinde gibt, gebunden. Eine Teilnahme am Essen ist ohne Nutzung der „Kernzeit II“ (Betreuung Ende 5. Stunde bis 14:00 Uhr) nicht möglich. Gästeprofil: Schüler (Alter 6-12 Jahre, unterschiedliche Nationalitäten) selten Lehrkräfte. Anlieferung mindestens 40 Minuten vor Beginn der Essensausgabe in eigenen Behältern des Auftragnehmers spätestens um 11.50 Uhr und nicht vor 11.30 Uhr (vorher keine Warenannahme möglich, die Anliefertemperatur ist vor Ort zu dokumentieren, der ordnungsgemäße Anschluss der angelieferten Behälter sicherzustellen; bei Störungen, die sich bei der Anlieferung ergeben, ist das Sachgebiet Bildung & Soziales unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen) maximale Warmhaltezeit von 180 Minuten (von der Fertigstellung der Speisen bis zur letzten Essensausgabe) Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Schülerbeförderung Schule am Papenmoor
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung sehbehinderter, körperbehinderter, meist mehrfachbehinderter Kinder und Jugendlicher des Förderzentrums "Schule am Papenmoor" in der Zeit vom 17.08.2026 bis zum 04.08.28 mit der Option auf weitere 2 Jahre übernimmt. Insbesondere weisen wir zudem auf die Beförderung von Kindern und Jugendlichen mit selbst- und fremdverletzendem Verhalten aufgrund von neurodiversen Verhaltensweisen hin. Der im Verfahren ermittelte Auftragnehmer hat die Beförderung der Kinder und Jugendlichen nach einem individuell abzustimmenden und sich nach Bedarf verändernden Fahrplan und dem vorgegebenen Fahrtrhythmus zu gewährleisten. Gegenstand des zur Vergabe anstehenden Dienstleistungsauftrages ist die Beförderung behinderter Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Halbjahr des Schuljahres 2026/2027 (erster Beförderungstag: 17.08.2026) zum Förderzentrum "Schule am Papenmoor" Am Kirchhof 10, 23611 Bad Schwartau sowie zu den Campusklassen des Förderzentrums an der "Grundschule Süsel" Am Schulzentrum 3, 23701 Süsel. Die zu erbringenden Dienstleistungen umfassen neben der Beförderung der Kinder zu den vorgenannten Schulstandorten auch die dazugehörige Fahrdienstorganisation. Die Beförderung erfolgt dabei an fünf Tagen pro Woche. Täglich sind drei Abfahrtszeiten vorgesehen: morgens zwischen ca. 6:30 und 7:00 Uhr mit einer Ankunft auf dem Schulhof um 8:10 Uhr, mittags um 13:00 Uhr sowie nachmittags um 15:35 Uhr. Zusätzlich können Sonderfahrten, beispielsweise im Rahmen von Klassenfahrten, nach individueller Absprache erforderlich sein. Aufgrund des 50-jährigen Schuljubiläums der Schule am Papenmoor findet am 26.09.2026 eine Sonderfahrt statt. Pro Jahr bestehen 20 Schließtage, an denen keine Beförderung stattfindet. Diese befinden sich in aller Regel innerhalb der Schulferien von Schleswig-Holstein. In den Ferienzeiten sind zwei Abfahrtszeiten vorgesehen, morgens sowie nachmittags nach einer Betreuungsdauer von etwa acht Stunden. In der schulfreien Zeit wird nicht im gleichen Umfang befördert werden müssen, wie zu Schulzeiten. Aktuell sind 150 Kinder zu befördern. Die Fahrten erfolgen innerhalb eines Radius von aktuell maximal 45 Kilometern (Ausgangspunkt Bad Schwartau) im Kreis Ostholstein. Von der Beförderung, die diese Ausschreibung betrifft, ausgenommen sind die Orte Stockelsdorf und Bad Schwartau. Ein Bestandteil des Leistungsumfangs ist die Beförderung von rollstuhlfahrenden Kindern, die nicht umgesetzt werden können, beispielsweise bei der Nutzung von E-Rollstühlen. Die Sicherung von Rollstühlen hat über geeignete Kraftknotenpunkte/Verzurrpunkte zu erfolgen, sodass entsprechend ausgestattete und technisch geeignete Fahrzeuge zwingend vorzuhalten sind. Im Bedarfsfall ist während der Beförderung eine Begleitperson zu stellen. Die Notwendigkeit einer Begleitung ergibt sich auf Grundlage einer fachlichen Stellungnahme und Bewertung durch die Lebenshilfe Ostholstein. Der Beförderungsdienstleister muss über fachliche Konzepte zur pädagogischen Grundhaltung bei der Begleitung von Einzelfällen verfügen. Zudem wird eine Selbstverpflichtung jeglicher mit den Kindern in Kontakt tretender Personen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe erwartet, die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, sowie der Nachweis eines vorhanden Masernimpfschutzes im Vorwege des Beschäftigungsverhältnisses. Darüber hinaus sind ein Gewaltschutzkonzept, ein Interventionskonzept sowie ein Konzept zum Krisenmanagement vorzuhalten. Wir erwarten Sprachniveau C2 von jeglichen mit den Kindern in Kontakt tretenden Personen. Es wird vorausgesetzt, dass die Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz sowie gegebenenfalls bestehende tarifliche Bindungen eingehalten werden. Die Verkehrstauglichkeit der eingesetzten Fahrzeuge ist sicherzustellen, ebenso die Funktionsfähigkeit von Rampen und sonstigen technischen Umbauten. Gesetzlich vorgeschriebene Prüffristen sind einzuhalten. Unterweisungen und arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem Arbeitsschutzgesetz müssen umgesetzt und nachgewiesen werden. Ebenso sind Einweisungen seitens des Dienstleisters für die eigenen Mitarbeitenden in die Bedienung von Hilfsmitteln, insbesondere von E-Rollstühlen, sowie Maßnahmen zur fachgerechten Ladungssicherung sicherzustellen. Die Haftung für die Ladungssicherung geht mit Übergabe der Kinder an den Beförderungsdienstleister auf diesen über.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Der Auftraggeber ist Stadt Bottrop.
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