Stadt BottropBottrop
Betreuung geflüchteter Menschen
Soziale Betreeung von geflüchteten Menschen, die in Bottrop in gemeinschaftlichen Unterkünften (Bestandsgebäude und Contraineranlagen) leben. Die Betreuung erfolgt vor Ort. Betreuung geflüchteter Menschen
Soziale Dienste
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Bottrop
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- 19. Oktober 2026
- Thema:
- Soziale Dienste
Ausschreibungsbeschreibung
Soziale Betreeung von geflüchteten Menschen, die in Bottrop in gemeinschaftlichen Unterkünften (Bestandsgebäude und Contraineranlagen) leben. Die Betreuung erfolgt vor Ort. Betreuung geflüchteter Menschen
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Lose
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Ausführungsorte
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6Ex-post: Soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld
Stadt CoesfeldCoesfeldDie Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in die Gesellschaft. Aufgrund von Sprachbarrieren fällt es den Betroffenen häufig schwer, die unterschiedlichen Angebote des Hilfesystems aufzusuchen und anzunehmen. Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurde die vorliegende Leistungsbeschreibung erstellt, die bei Zuschlagserteilung verbindlich für die Stadt Coesfeld und den externen Dienstleister gilt.Rahmenvereinbarung Erstellung und Betrieb eines KI-Systems für Geflüchtete sowie Weiterentwicklungen
AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.BerlinFrist: 28. Aug.Im Rahmen einer Rahmenvereinbarung soll ein Auftragnehmer ein KI-gestütztes System für den Geflüchtetenbereich entwickeln, einführen und betreiben, das Menschen im Ankommensprozess niedrigschwellig unterstützt, deren Selbstständigkeit fördert und gleichzeitig die Mitarbeitenden entlastet. Das KI-System soll als Pilotprojekt in einer Geflüchtetenunterkunft mit ca. 1.300 Bewohner*innen eingeführt werden. Wir gehen davon aus, dass ca. zwei Drittel der Menschen die Anwendung nutzen werden. Perspektivisch hat der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. noch weitere Unterkünfte sowie mobile Beratung, so dass es ca. 6.500 Geflüchtete umfasst, wovon wieder von zwei Dritteln Nutzer*innen ausgegangen werden kann. Mit dem Zuschlag erfolgt als Abruf aus der Rahmenvereinbarung der Auftrag zur Entwicklung des KI-Systems zur Verwendung in drei Use Cases und mit weiteren Pflichtfunktionen. Weitere Abrufe zur Weiterentwicklung des KI-Systems können erfolgen - es besteht kein Anspruch auf weitere Abrufe nach dem mit dem Zuschlag erfolgten Abruf.Vergabe eines Rahmenvertrages zur Durchführung von einem psychosozialen Angebot für belastete Kinder und deren Familien in Einrichtungen für Geflüchtete
Landkreis Teltow-FlämingLuckenwaldeFrist: 23. Sept.1. Vertragsgegenstand: Vergabe eines Rahmenvertrages zur Durchführung von einem psychosozialen Angebot für belastete Kinder und deren Familien in Einrichtungen für Geflüchtete 2. Leistung 2.1. Leistungsgegenstand Das Projekt soll mit einem ganzheitlichen Angebot die psychische Gesundheit von belasteten Kindern und deren Familien in den Einrichtungen für Geflüchtete verbessern und zugleich Potentiale und Stärken fördern. Ebenso wird für die Zielgruppe damit eine Voraussetzung zur Integration und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geschaffen. Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Kernaufgaben: - Vorplanung -> Erfassung Bedarfe, Vorstellungen und Ziele - Umsetzung -> Realisation von kunsttherapeutischen Einzel- und Gruppenangeboten, sowie psychologische Betreuung/Begleitung - reine Kindergruppen sind erst ab der 7. Klassenstufe zu bilden und zulässig - Feedback -> Erfahrungsaustausch, Folgemaßnahmen - Akquise und Koordination der Teilnehmenden - Kunsttherapeutische Einzel- und Gruppenangebote sollen in den Einrichtungen für Geflüchtete in Luckenwalde und Großbeeren angeboten werden - 1x wöchentlich Gruppenangebot in jedem vorbenannten Heim á 2 Stunden mit Begleitung von einem Kunsttherapeuten und einem Psychologen - 1x wöchentlich Einzelangebot in jedem vorbenanntem Heim á 2 Stunden mit Begleitung von einem Kunsttherapeuten und einem Psychologen - Psychologische Begleitung - Funktion als Schnittstelle zwischen den Einrichtungen für Geflüchtete, den Teilnehmenden und dem Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming - Dokumentation der Teilnehmenden und deren Anwesenheiten - Dokumentation und Abrechnung - Berichte laut Leistungsbeschreibung erstellen 2.2. Zielgruppe/Teilnehmende Die Zielgruppe umfasst Kinder und deren Familien in den Einrichtungen für Geflüchtete, bei welchen ein Bedarf an therapeutischer, pädagogischer und psychologischer Begleitung vorliegt. Das kunsttherapeutische Gruppenangebot steht prinzipiell allen in den Einrichtungen für Geflüchtete wohnenden Kindern zur Verfügung. Allerdings sind reine Kindergruppen erst ab der 7. Klassenstufe zulässig. Bei jüngeren Kindern ist nur eine gemischte Eltern-Kind-Gruppe zulässig. Die psychologische Begleitung durch einen Psychologen richtet sich nach Bedarf sowohl an die Kinder als auch an deren Eltern. 2.3 Leistungszeitraum Der maximale Förderzeitraum gemäß der Richtlinie erstreckt sich vom 01.07.2026 bis 31.12.2028 über maximal 2,5 Jahre. In Abhängigkeit des Zeitpunkts der Bewilligung der Fördermittel durch das MIK sowie der durch den Landkreis Teltow-Fläming nach Zuschlagserteilung erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen wird der Leistungsbeginn zur Umsetzung der ausgeschriebenen Unterstützungsmaßnahmen zum 01.12.2026 anvisiert. Es können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die nach Bewilligung der Fördermittel sowie im vorgegebenen Projektzeitraum beginnen. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet automatisch nach Ablauf des Durchführungszeitraums zum 31.12.2028. Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 2.4 Personal Zwingende Voraussetzungen für das zum Einsatz kommende Personal sind: - eine abgeschlossene Berufsausbildung (kunsttherapeutische Angebote) - abgeschlossenes Psychologiestudium (psychologische Betreuung/Begleitung) - eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Anleitung und Durchführung von kunsttherapeutischen Angeboten und psychologischer Betreuung/Begleitung Des Weiteren sind für die Aufgabenerfüllung der Leistungsbeschreibung insbesondere die folgenden Kenntnisse wünschenswert: - aktuelle Kenntnisse des Ausländerrechts, insbesondere des Asylgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie des einschlägigen Sozial- und Verwaltungsrechts - Kenntnisse zu migrations- und fluchtspezifischen, kulturellen und religiösen Besonderheiten der Zielgruppe - Kenntnisse über politische und soziale Verhältnisse in den Herkunftsländern - interkulturelle Handlungskompetenz sowie die Fähigkeit zu kultursensiblem Verhalten - einschlägige Erfahrungen im Bereich der Netzwerkarbeit - Erfahrungen im Bereich des Konfliktmanagements Bei der Auswahl des Personals sollte zudem insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Anforderungen an die Fremdsprachkompetenz des Anleiters werden nicht gestellt. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist der Nachweis unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich.Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von ÜWH und GU
Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigFrist: 29. Sept.Die im Landkreis Potsdam-Mittelmark lebenden Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften haben einen Rechtsanspruch auf gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) i.V.m. § 13 der Verordnung über die Durchführung (LaufnGDV). Die Dienstleistung umfasst die gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung der Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge in Form von Beratungsgesprächen und Begleitungen in angemessen erreichbaren Sprechstunden und auch im eigenen Wohnraum. Die Zuweisung der zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgt durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Dienstleistung umfasst ebenso die Erstaufnahme von neu im Landkreis zugewiesenen Menschen aus der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Das Los 1 umfasst 90 Klienten. Eine Vergütung erfolgt für mindestens 60 Prozent der im Los- und Preisblatt angegebenen Klienten. Die Aufgaben der gemeindenahen migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Potsdam-Mittelmark ergeben sich verbindlich aus § 13 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LaufnGDV). Aufgabe der Sozialen Beratung und Betreuung Sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit von Flüchtlingen ist es, den Integrationsprozess von Flüchtlingen gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft des Flüchtlings sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden Die Migrationssozialarbeit soll einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Sie soll die Zuwanderer zeitnah über die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote informieren, sie zu deren Nutzung ermuntern und an diese weiterleiten. Mit der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird das Ziel verfolgt, die Flüchtlinge bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme sofort zu unterstützen und ihnen den Start in ihren Lebensalltag in einer fremden Umgebung zu erleichtern. Daraus resultieren nachfolgende Ziele - Erwerb deutscher Sprachkompetenz sowie Eingliederung in das Bildungssystem - Erhalt der Gesundheit sowie Prävention und Aufklärung - Erwerb bzw. Steigerung der Wohnfähigkeit, Unterbringung in einer Wohnung - Erhalt bzw. Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, Integration in Arbeit - Befähigung zur Partizipation durch Bekanntmachung von kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten Zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit gehören weiterhin sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehende Hilfsangebote - Zu Fragen des Flüchtlingsschutzes, insbesondere des Asylverfahrens und den damit verbundenen Aufenthaltsstaus in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Zur Entwicklung einer Lebensperspektive während des Aufenthaltes in der BRD einschließlich der Familienzusammenführung, zur Weiterwanderung in ein Drittland oder zur Rückkehr in das Herkunftsland, einschließlich aufenthaltsrechtlicher Verfahrensfragen - Zur Aufnahme in den Kommunen einschließlich einschlägiger Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten und sozialen Regeldiensten und -angeboten - Zur Ermöglichung eines gelingenden und selbst bestimmten Lebens unter den jeweiligen wohnformspezifischen Bedingungen der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie im Gemeinwesen - Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft - Für schutzbedürftige Personen im Sinne des Artikels 21 der RL 2013/33/EU und - Zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und AlltagsproblemenVergabe eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Auszugsmanagements für die Bewoh-nenden von Einrichtungen für Geflüchtete im Landkreis Teltow-Fläming
Landkreis Teltow-FlämingLuckenwaldeFrist: 23. Sept.1. Vertragsgegenstand: Vergabe eines Rahmenvertrages zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen des Auszugsmanagements für die Bewohnenden von Einrichtungen für Geflüchtete im Landkreis Teltow-Fläming 2. Leistung 2.1. Leistungsgegenstand Die Ziele dieser Maßnahme ist die Vermittlung von auszugsberechtigten Personen und Personen aus den Landesprogrammen in den eigenen Wohnraum. Der Auftragnehmer übernimmt die folgenden Kernaufgaben: - Einzelfallbezogene Beratung: Die Bewohner der Einrichtungen für Geflüchtete erhalten wichtige Informationen zum Thema Wohnungssuche und Wohnraumvermittlung - Die Bewohnenden der Einrichtungen für Geflüchtete erhalten Unterstützung und fachliche Beratung zu den Themen: Umzug, Mietvertrag, Mietkostenübernahme, Kaution, Schufa-Auskunft, Erstausstattungsbeihilfe und Wohnberechtigungsschein - Begleitung zu Wohnungsbesichtigungen und Schlüsselübergabe - Vorstellung potenzieller Mieter - Begleitung und Konfliktregelung bis zu drei Monate nach dem Bezug der Wohnung - Kooperation mit den beteiligten Ämtern und Begleitung bei Behördengängen zum Thema - Auszug und Wohnungsbezug - Durchführung von Beratungen in den Einrichtungen für Geflüchtete im Zwei-Wochen-Takt - Vermeidung von Obdachlosigkeit - Funktion als Schnittstelle zwischen den Teilnehmenden, der Ausländerbehörde und dem Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming - Vorstellung des Projektes und der Ergebnisse in den Ausschüssen des Landkreises Teltow-Fläming - Dokumentation der Teilnehmenden - Nachhaltung der ordnungsgemäßen Teilnahme und unverzügliche Meldung von Pflichtverletzungen an das Sozialamt des Landkreises Teltow-Fläming - Dokumentation und Abrechnung - Berichte laut Leistungsbeschreibung erstellen und Beratungstätigkeiten. 2.2. Zielgruppe/Teilnehmende Die Zielgruppe umfasst im mobilen Auszugsmanagement auszugsberechtigte Personen, sogenannte Rechtskreiswechsler und Personen aus dem Landesprogramm, welche in den Einrichtungen für Geflüchtete im Landkreis Teltow-Fläming leben. 2.3 Leistungszeitraum Der maximale Förderzeitraum gemäß der Richtlinie erstreckt sich vom 01.07.2026 bis 31.12.2028 über maximal 2,5 Jahre. In Abhängigkeit des Zeitpunkts der Bewilligung der Fördermittel durch das MIK sowie der durch den Landkreis Teltow-Fläming nach Zuschlagserteilung erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen wird der Leistungsbeginn zur Umsetzung der ausgeschriebenen Unterstützungsmaßnahmen zum 01.12.2026 anvisiert. Es können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, die nach Bewilligung der Fördermittel sowie im vorgegebenen Projektzeitraum beginnen. Die Laufzeit beträgt 25 Monate und endet automatisch nach Ablauf des Durchführungszeitraums zum 31.12.2028. Eine Kündigung während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht der außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. 2.4 Personal Zwingende Voraussetzungen für das zum Einsatz kommende Personal sind: - eine abgeschlossene Berufsausbildung - eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Durchführung von Wohnungsvermittlung Des Weiteren sind für die Aufgabenerfüllung der Leistungsbeschreibung insbesondere die folgen-den Kenntnisse wünschenswert: - aktuelle Kenntnisse des Ausländerrechts, insbesondere des Asylgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes sowie des einschlägigen Sozial- und Verwaltungsrechts - Kenntnisse zu migrations- und fluchtspezifischen, kulturellen und religiösen Besonderheiten der Zielgruppe - Kenntnisse über politische und soziale Verhältnisse in den Herkunftsländern - interkulturelle Handlungskompetenz sowie die Fähigkeit zu kultursensiblem Verhalten - einschlägige Erfahrungen im Bereich der Netzwerkarbeit - Erfahrungen im Bereich des Konfliktmanagements Bei der Auswahl des Personals sollte zudem insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Anforderungen an die Fremdsprachkompetenz des Anleiters werden nicht gestellt. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung, spätestens zwei Wochen vor Maßnahmenbeginn, gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Bei kurzfristigerem Beginntermin ist der Nachweis unmittelbar nach Zuschlagserteilung erforderlich.Objektschutz in zwei Gemeinschaftsunterkünften für die Unterbringung von geflüchteten Menschen in Mainz
Wirtschaftsbetrieb Mainz AöRMainzFrist: 14. Sept.Objektschutz in der Housing Area in Mainz und in der Zwerchallee in Mainz im Zeitraum 02.11.2026 bis 01.07.2030 gemäß der allgemeinen Leistungsbeschreibung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 19. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Bottrop.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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