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Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
Beschaffung von 40 Zufahrtssperren inkl. Zubehör (28 Auffahrrampen, 20 Handläufe, 40 Einlegetrittschutzbleche) für die Stadt Neuwied. Die Sperren müssen schwere Fahrzeuge zuverlässig stoppen, aber berechtigte Zufahrten (Feuerwehr, Polizei, etc.) ermöglichen. Wichtig: manuell absenkbar/umlegbar, Zahlenschloss, Zertifizierung nach ISO 22343...
Veranstaltungssicherheit
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung von 40 Zufahrtssperren inkl. Zubehör (28 Auffahrrampen, 20 Handläufe, 40 Einlegetrittschutzbleche) für die Stadt Neuwied. Die Sperren müssen schwere Fahrzeuge zuverlässig stoppen, aber berechtigte Zufahrten (Feuerwehr, Polizei, etc.) ermöglichen. Wichtig: manuell absenkbar/umlegbar, Zahlenschloss, Zertifizierung nach ISO 22...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadtverwaltung Neuwied
- Veröffentlicht:
- 25. Mai 2026
- Frist:
- 23. Juni 2026
- Thema:
- Veranstaltungssicherheit
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung von 40 Zufahrtssperren inkl. Zubehör (28 Auffahrrampen, 20 Handläufe, 40 Einlegetrittschutzbleche) für die Stadt Neuwied. Die Sperren müssen schwere Fahrzeuge zuverlässig stoppen, aber berechtigte Zufahrten (Feuerwehr, Polizei, etc.) ermöglichen. Wichtig: manuell absenkbar/umlegbar, Zahlenschloss, Zertifizierung nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1. Service: Mängelbeseitigung in 21 Tagen. Abdeckbleche aus Aluminium, einteilig, vor Ort abschließbar.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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5- Stadtverwaltung NeuwiedNeuwiedFrist: 23. Juni
Beschaffung von Zufahrtssperren inklusive Zubehör für die Stadt Neuwied
Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche). Wichtigstes Kriterium bei der Wahl eines geeigneten Sperrsystems ist seine objektive Schutzwirkung. Das ist die Fähigkeit, auch schwere Fahrzeuge innerhalb möglichst kurzer Strecke verlässlich zu stoppen. Ein weiteres Kriterium ist die Fähigkeit der Sperre, berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen mit hohem Besucheraufkommen muss trotz Sperre ein ungehinderter Personenfluss und eine rasche Entfluchtungsmöglichkeit gegeben sein. Des Weiteren kommt es auf eine möglichst einfache Logistik und Lagerung der Sperrvorrichtungen an. Ausschlusskriterien: Die Sperrelemente müssen manuell absenkbar/umlegbar sein, um berechtigte Zufahrten etwa zur Belieferung oder auch durch Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste, Müllabfuhr und Straßenreinigung auf unkomplizierte Weise zu ermöglichen. Der Verschluss muss mittels Zahlenschlosses erfolgen. Zertifizierung: Die mobilen Zufahrtssperren sollen eine Zertifizierung nach ISO 22343-1:2033 und DIN SPEC 91414-1 oder vergleichbare Zertifizierungen vorweisen. Serviceleistungen: Der Anbieter sollte über ein Reklamationsmanagement verfügen. Das bedeutet, dass etwaige Mängel am Produkt innerhalb von 21 Tagen beseitigt werden können bzw. Ersatzelemente beim Ausfall einer Sperre vorgehalten werden. Abdeckbleche (Einlegetrittschutzbleche): Die Bleche sollen aus einem leichten Material (Aluminium) bestehen. Idealerweise bestehen sie aus einem Element und nicht aus einem Stecksystem. Sie müssen zudem mit einer Kette oder einem ähnlichen System vor Ort an der Sperrstelle abschließbar sein, so dass die Bleche nicht außerhalb der Veranstaltungszeiten an einen zentralen Ort verbracht werden müssen. Abmaße (im aufgebauten/aufgeklappten Zustand): Die Sperrelemente sollen einzeln aber auch im Verbund (zur Sicherung zentraler Zufahrtsstraßen) gestellt werden können. Dabei soll die Höhe mind. 0,80 m und max. 1,10 m betragen. Die Breite des Elements muss mind. 1,50 m und max. 2,00 m betragen. Die Tiefe mind. 3,00 m und max. 3,50 m. Zwecks Entfluchtung ist eine Mindestdurchgangsbreite von 1,20 m erforderlich und eine max. Durchgangsbreite von 1,50 m gefordert. Die Plattform muss angeschrägt und nicht höher sein als 12 cm um eine Passierbarkeit von Rollstühlen ohne Hilfestellung gewährleisten zu können. Überfahrbarkeit: Da die Sperren während des Veranstaltungsaufbaus von Zugmaschinen der Marktbeschickenden sowie außerhalb der Veranstaltung im Rahmen des regulären Straßenverkehrs von Lkws und Bussen passiert werden, soll eine Überfahrbarkeit mit 40 t garantiert sein. Einsatz von erneuerbarer Energie: Der Einsatz von erneuerbarer Energie im Unternehmen ist nachzuweisen. Nachhaltige Verpackung: Umweltfreundliche Verpackungsmaterialien sind zu bevorzugen, die recyclingfähig sind und dem Wertstoffkreislauf zurückgeführt werden können. Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber über das duale System. Nachhaltigkeitskonzept. Bitte stellen Sie Ihr Nachhaltigkeits- bzw. Umweltmanagementkonzept vor. Das Konzept muss folgende Themen beinhalten: • Soziale- und Gesellschaftliche Verantwortung • Klima- und Umweltschutz • Verpackungskonzept • Zusätzliche Nachweise / Zertifikate Beschaffung von Zufahrtssperren inklusiv Zubehör für die Stadt Neuwied
Insgesamt sollen 40 Zufahrtssperren zur Gewährung von sicheren Veranstaltungsflächen beschafft werden zzgl. Zubehör (28 Auffahrrampen (14 Sätze) sowie 20 Handläufe und 40 Einlegetrittschutzbleche).- Stadt Göttingen -Frist: 11. Aug.
105 2026 Beschaffung mobile Zufahrtssperren
Beschaffung mobiler Zufahrtssperren. Die Sperren müssen ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 entsprechen. Eindringtiefe max. 13 m, Breite 750-850 mm. Sie müssen hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm oder anpassbar) bieten und mit Hand-Hubwagen, Gabelstapler, LKW und Kran bewegbar sein. Die Sperren stehen auf mindestens 4 profilierten Gummifüßen zur Untergrundschonung. - Stadt GöttingenGöttingenFrist: 11. Aug.
Beschaffung mobiler Zufahrtssperren
Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen. - Stadt GöttingenGöttingenFrist: 11. Aug.
Beschaffung mobile Zufahrtssperren
Die Stadt Göttingen plant die Anschaffung von 35 zertifizierten Zufahrtssperren. Ziel ist es, die Besucher*innen der Göttinger Innenstadt bei Veranstaltungen, Festen und Märkten durch Verwendung von zertifizierten Zufahrtssperren vor willentlichen Überfahrten zu schützen. Auf Basis des vorliegenden Sicherheitskonzeptes des Göttinger Weihnachtsmarktes werden die im Folgenden genannten Mindest-Anforderungen an die Zufahrtssperren festgelegt. - Die Zufahrtssperren genügen, als Einzelelement, mindestens den Anforderungen nach ISO 22343-1 und DIN SPEC 91414-1 mit den entsprechenden Zertifizierungen. - Die Eindringtiefe der Zufahrtssperren beträgt nicht mehr als 13 m. - Die Breite der Einzelelemente beträgt 750 - 850 mm. - Die Zufahrtssperren bieten beste und hindernisfreie Durchlässigkeit für Personenfluss (120 cm und/oder auf lokale Situation anpassbar). - Die Zufahrtssperren müssen sich sowohl mit Hand-Hubwagen, als auch mit Gabelstapler, LKW und Kran bewegen lassen. - Die Zufahrtssperre steht auf mindestens 4 Punkten, welche mit profilierten Gummifüssen versehen sind, um den Untergrund nicht zu beschädigen und Unebenheiten auszugleichen. - Wetterbeständigkeit # Zertifizierungen und technische Voraussetzungen der Zertifizierung: Die Tauglichkeit der Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz sowie des Materials ist über einen erfolgreichen Anprallversuch bei einem akkreditiertem Prüflabor mittels Prüfbescheinigung nachzuweisen. Der Crashtest muss mindestens der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 entsprechen. # Da die Systeme nicht dauerhaft bewacht werden, muss das Einzelmodul mindestens manipulations- und verschiebesicher nach DIN SPEC 91414-1 sein. # Einzelelemente: bei dem zu liefernden Zu - und Durchfahrtsschutz muss es sich um ein mobiles, ortsveränderliches System handeln. # Maße: Aufgrund der Unterschiedlichkeit der zu schützenden Zufahrten bei den jeweiligen Veranstaltungen ist die Aufstellfläche für die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz teilweise beschränkt und muss dem bewährten Sicherheitskonzept der Stadt Göttingen in erforderlicher Anzahl und entsprechenden Maßen genügen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Maße der Einzelelemente. Um Fluchtwegbreiten nicht zu unterschreiten und gleichzeitig eine Durchfahrt von PKW auszuschließen, muss folgendes Maß eingehalten werden: # Breite je Einzelelement: 750 mm – 850mm. # Material: Die Oberflächen der Elemente und Sperreinrichtungen dürfen nicht scharfkantig sein. Alle verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar / nicht leicht entflammbar sein. Die Wirkung und Funktion der Elemente und Sperreinrichtungen darf durch Schwankungen im Temperaturbereich von -20°C bis +40°C nicht beeinträchtigt werden. Die Lackierung muss den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechen. - Die Funktion der Bauteile darf durch Korrosion nicht beeinträchtigt werden. Die Unterkonstruktion der Fahrzeugsperre muss aus hochfestem Werkstoff sein und alle anderen Teile speziell gegen Korrosion beschichtet. # Schutzwirkung: Die Systeme zum Zu- und Durchfahrtsschutz müssen im Funktionszustand einen 7,2t LKW mit 48 km/h aufhalten und so beschädigen, dass eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges in den Sperrbereich darf einen Wert von 13,00 Metern nicht überschreiten, um die dahinterliegende Veranstaltungsfläche laut Sicherheitskonzept nicht einzuschränken. Die Eindringtiefe eines Fahrzeuges ist mit dem Angebot anzugeben (Zertifikat). Nach dem Anprall auf das System zum Zu- und Durchfahrtsschutz darf der LKW nicht mehr fahrtauglich sein. # Funktionsweise Zu- und Durchfahrtsschutz: Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss ohne zusätzliche bauliche Maßnahmen auf dem Boden aufsetzbar sein. Eine Verbindung mit dem Untergrund oder andere ortsfeste Einrichtungen dürfen nicht erforderlich sein. # Durchlässigkeit für Personenverkehr (Fußgänger und Rollstuhlfahrer): Der Zu- und Durchfahrtsschutz muss gewährleisten, dass eine Durchlässigkeit für den Personenverkehr (Fußgänger, Fahrradfahrer und Rollstuhlfahrer) möglich ist. - Bei Nutzung mehrerer Einzelmodule als Schutzsystem, muss sowohl die Durchlässigkeit für den Personenverkehr als auch die Gewährleistung der Flucht- und Rettungswege ermöglicht werden. Dazu muss, zwischen den Einzelmodulen, eine Fluchtwegebreite von mind. 120 cm bestehen. # Verbot von gebrauchten / benutzten Elementen: Es dürfen nur Neuteile angeboten und geliefert werden. # Nachweise/Zertifizierungen: dem Angebot sind folgende Nachweise und Dokumente beizufügen: - Nachweis der standardisierten Zertifizierung ISO 22343-1 sowie DIN SPEC 91414-1, - Produktzeichnungen und Produktdatenblatt, mit Angabe der Maße und des Gewichts, - Eigenerklärung zur Lieferung von Neuteilen, - Eigenerklärung Lieferzeit in Wochen. # Die Anlieferung der mobilen Zufahrtssperren hat spätestens am 09.11.2026, 8:00 Uhr zu erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 23. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Neuwied.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.