Kreis Unna - Der LandratUnna
Beschaffung von Ökostrom im Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029
Der Kreis Unna schreibt die Lieferung von Strom für die eigenen Abnahmestellen mit Lieferbeginn ab 01.01.2027 für eine Laufzeit von 3 Jahren bis zum 31.12.2029 aus. Der zu liefernde Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom nach HKNR) stammen.
Energielieferung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kreis Unna - Der Landrat
- Veröffentlicht:
- 01. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
Der Kreis Unna schreibt die Lieferung von Strom für die eigenen Abnahmestellen mit Lieferbeginn ab 01.01.2027 für eine Laufzeit von 3 Jahren bis zum 31.12.2029 aus. Der zu liefernde Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom nach HKNR) stammen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW)GießenLieferung von elektrischer Energie zu 100% aus erneuerbaren Energien für die Jahre 2027-2029. Liefervolumen ca. 1.470.000 kWh/a, 25 Lieferstellen. Frühester Lieferbeginn 01.01.2027, Vertragsende 31.12.2029.Strom-/Gasausschreibung der SchulCentrum Augustinum gGmbH
SchulCentrum Augustinum gGmbHMünchenFrist: 18. Aug.Vollversorgung der Abnahmestellen der SchulCentrum Augustinum gGmbH mit Strom und Erdgas inklusive energiewirtschaftlicher Dienstleistungen (Bedarf, Bilanzkreismanagement, Ausgleichsenergiebeschaffung, Abstimmung mit Netzbetreibern). Ausschreibung in zwei Losen: Los 1 Stromlieferung, Los 2 Erdgaslieferung. Vertragslaufzeit drei Jahre, Lieferbeginn 01.01.2027. Strombedarf ca. 480-529 MWh/Jahr; Erdgasbedarf ca. 2.059 MWh/Jahr. Für Strom gefordert: 100% Ökostrom aus erneuerbaren Anlagen.Lieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelEntsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung. Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf desLieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelEntsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung. Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb vonLieferung von Ökostrom an 214 städtische Abnahmestellen ab 2027
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelEntsprechend den in der Abnahmestellenliste aufgeführten Daten beträgt der Gesamtstrombedarf gemittelt über die vergangenen 3 Jahre 4.542.626 kWh je Lieferjahr und teilt sich auf 214 Abnahmestellen auf. Die in den Abnahmestellenlisten angegebenen Verbrauchswerte basieren überwiegend auf den Verbrauchsdaten der Jahre 2023, 2024 und 2025. Diese dienen lediglich zur Orientierung und stellen keine verbindlichen Abnahmewerte dar. Die Lastprofile 2025 für die Abnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) stehen ebenfalls zur Verfügung. Zu Liefern ist Ökostrom. Ökostrom ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom. Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas. Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können. Unzulässig ist eine Doppelvermarktung des gelieferten Ökostroms. Der Auftragnehmer hat ohne gesonderte Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres die Lieferung von Ökostrom und die Einhaltung der angebotenen Qualitätskriterien mit Herkunftsnachweisen des Herkunftsnachweisregisters (HKNR) oder vergleichbaren Nachweisen zu belegen. Um zusätzliche Impulse für eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energieträger zu setzen hat der Auftragnehmer entsprechend der an den Auftraggeber gelieferten Strommenge einen Betrag von netto 0,2 Ct/kWh zur Förderung des Ausbaus von erneuerbaren Energien zu investieren. Die Förderbeträge sind zeitnah einzusetzen. Hierzu legt der Auftragnehmer innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf des jeweiligen Lieferjahres einen Förderplan vor, aus dem die Verwendung der Förderbeträge hervorgeht. Zudem sind Energieberatungsleistungen zu erbringen. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen seiner Energielieferung Beratungsleistungen zu Energieeffizienzmaßnahmen und Leistungen nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G). Folgende Dienstleistungen sind im Rahmen einer Energielieferung angedacht: - Beratung bei Energiethemen (Licht und Wärme) im Rahmen von Gebäudesanierungen, Austausch von Heizungsanlagen und Neubauten - Beratung bei den Einsatzmöglichkeiten von regenerativen Energien und dem Einsatz von BHKWs Die Ergebnisse sind schriftlich aufzubereiten, dem Auftraggeber zu präsentieren und zu überlassen. Der Energieberatungsumfang wird je Lieferjahr angesetzt. Der zu leistende Zeitumfang in Stunden pro Lieferjahr liegt bei 40 Stunden. Für diese Leistungen ist ein Pauschalpreis im Preisblatt (Anlage 1 v2) anzubieten. Mit dem Pauschalpreis sind alle Kosten zur Erbringung der Energieberatungsleistung einschließlich von Reisekosten, Spesen und sonstiger Nebenkosten abgegolten. Der Pauschalpreis wird in die Wertung des Angebotes einbezogen. Sollte sich ein weiterer Bedarf an Energieberatungsleistungen (ingenieurtechnische Beratung) ergeben, sind die Zusatzleistungen mit einem Stundesatz abzurechnen. Der Stundensatz für die Zusatzleistungen ist als Information in das Leistungsverzeichnis/Preisblatt einzutragen. Der Stundensatz wird nicht in die Wertung einbezogen. Nicht in Anspruch genommene Stunden der pauschalen Energieberatungsleistung sind am Jahresende nach dem Stundensatz für Mehrstunden zurückzuerstatten. Der maximale Rückerstattungsbetrag ist auf den angebotenen Pauschalpreis begrenzt.Erdgas
SchulCentrum Augustinum gGmbHMünchenFrist: 18. Aug.Gegenstand des Auftrags ist die Vollversorgung der benannten Abnahmestellen der SchulCentrum Augustinum gGmbH mit Strom beziehungsweise Erdgas einschließlich aller hierfür erforderlichen energiewirtschaftlichen Dienstleistungen. Der Auftrag umfasst insbesondere die Belieferung der Abnahmestellen entsprechend dem tatsächlichen Bedarf, die energiewirtschaftliche Abwicklung, das Bilanzkreismanagement, die Beschaffung von Ausgleichsenergie, die Abstimmung mit Netzbetreibern sowie die Übernahme der für die Belieferung erforderlichen Prozesse. Die Ausschreibung erfolgt in zwei Losen: Los 1, Stromlieferung Los 2, Erdgaslieferung Die Vertragslaufzeit beträgt drei Jahre mit Lieferbeginn zum 01.01.2027. Ausgeschrieben wird ein Strombedarf von rund 480 bis 529 MWh je Lieferjahr sowie ein Erdgasbedarf von rund 2.059 MWh je Lieferjahr. Für die Stromlieferung wird eine Vollversorgung mit 100 Prozent Ökostrom aus neuen erneuerbaren Energieanlagen gefordert. Die konkreten Anforderungen an die Stromqualität und Nachweisführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen. Die Preisbildung für Strom und Erdgas erfolgt auf Grundlage eines strukturierten Beschaffungsmodells. Die eigentliche Energiebeschaffung erfolgt nach Zuschlagserteilung in Tranchen gemäß den vertraglich vorgegebenen Beschaffungsprozessen.Universität zu Köln - Lieferung von elektrischer Energie
Universität zu Köln, Abteilung 64 - EinkaufKölnFrist: 22. JuliGegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung elektrischer Energie für die Universität zu Köln (UzK) für den Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028. Es besteht eine Option auf eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um ein Jahr und somit bis spätestens 31.12.2029. Die UzK betreibt aktuell 24 Lieferstellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) und 132 Lieferstellen mit Standardlastprofil (SLP) bzw. intelligenten Messsystem (iMSys). Der prognostizierte Gesamtstrombedarf für die ausgeschriebenen Lieferjahre beläuft sich auf ca. 45,5 GWh jährlich. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Lieferstellen, sowie die Lastgänge der leistungsgemessenen Lieferstellen, sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Ausgeschrieben wird eine Lieferung frei Lieferstellen des Auftraggebers, d. h. inkl. Abwicklung der Netznutzung (Vollintegrierte Versorgung). Der gelieferte Strom hat während des gesamten Lieferzeitraums bilanziell zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu stammen. Die Fixierung der vertraglichen Energiepreise für die Lieferjahre 2027 und 2028 erfolgt jeweils in vier strukturgleichen, horizontalen Tranchen. Bei Verlängerung der Vertragslaufzeit für ein weiteres Lieferjahr erfolgt die Berechnung des Energiepreises für den Verlängerungszeitraum analog zur Preisgestaltung für die Lieferjahre 2027 und 2028.Vergabe eines Vertrags für die Entwicklung und Erprobung eines datengetriebenen Energiemana-gementsystems für ein vernetztes Gewerbe- oder Industrieareal
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)BerlinFrist: 19. JuniUm die möglichen Effekte eines digital und intelligent vernetzten Arealnetzes mit Beteiligung von produzierenden Unternehmen darzustellen und Herausforderungen für die breite Umsetzung in der Praxis zu ermitteln, schreibt das Kompetenzzentrum für Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi), ein Projekt der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena), die Umsetzung eines entsprechenden Praxisprojekts aus. Zentrale Elemente des Praxisprojekts sind ein Gewerbepark mit produzierenden Unternehmen und bereits vorhandenen erneuerbaren Eigenerzeugungsanlagen und -speichern, die bereits über ein System von Stromleitungen miteinander verbunden sind, im Idealfall existiert bereits ein Arealnetz und viele Anlagen der produzierenden Unternehmen sind bereits digitalisiert. Darauf aufbauend soll nun im Rahmen des Praxisprojekts ein software-basiertes, datengetriebenes Energiemanagementsystems (EMS) für das intelligent vernetzte Arealnetz installiert und erprobt werden. Mit dem EMS sollen in Echtzeit die Energiever-bräuche sowie die Energieerzeugung und -speicherung im Areal überwacht und gesteuert werden. Das EMS soll defi-nierte Szenarien und Anwendungsfälle (Use Cases) ermöglichen, die durch gezielte Steuerung einzelner Prozesse eine energiebezogene Optimierung des Betriebs zulassen. Das System soll in einer realen Umgebung in einem Gewerbege-biet mit Arealnetz getestet bzw. darin über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten betrieben werden. Das Pra-xisprojekt soll als Kooperationsprojekt unter Beteiligung von Arealnetzteilnehmern, Softwareanbietern und in enger Abstimmung mit dem Verteilnetzbetreiber durchgeführt werden. Die Besonderheit des geplanten Praxisprojekts ist, dass alle relevanten Daten aller beteiligten Anlagen und Maschinen und Energiequellen sowie ggf. vorhandener Speicher in einer cloudbasierten Plattform gebündelt zusammenlaufen und durch den Auftragnehmer ausgewertet werden sollen. Das heißt, dass nicht nur in Bezug auf das einzelne Unter-nehmen im Areal der Betrieb optimiert wird, sondern für das Areal als Ganzes. Ein weiterer Effekt soll sich für den Netzbetrieb ergeben, indem Engpässe vermieden und Kostenvorteile (z. B. bzgl. Phasen günstiger erneuerbarer Ener-gien oder bzgl. Lastspitzenglättung) genutzt werden. Die Cloud-Plattform soll für die Laufzeit des Projekts genutzt werden. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll das Arealnetz ein Produktionsstandort sein (Gewerbegebiet oder Industriepark). Quartiere/Privathaushalte werden ausdrücklich nicht berücksichtigt. Das Arealnetz soll durch intelligent vernetzte Teilnehmer (Unternehmen im Areal) und Komponenten (Erneuerbare Energiequellen, Energieverbrau-cher wie Maschinen und Anlagen, Energiespeicher) gekennzeichnet sein, welche das EMS einbinden soll. Weitere Merkmale sind eine variable Energiesituation im Arealnetz, die je nach den Rahmenbedingungen durch die Dynamik im Arealnetz (intern) oder durch das Verteilnetz (extern) aktiv beeinflusst werden kann. Außerdem soll das Arealnetz im Idealfall in der Lage sein, einen microgrid-typischen Zustand näherungsweise oder ganz anzunehmen, das heißt unabhängig vom übergeordneten Netz funktionsfähig sein. Da das geplante Vorhaben in einem vorhandenen Areal umgesetzt werden soll, kann nur mit den vorhandenen Energieverbrauchern und Energieerzeugungsanlagen bzw. -speichern gearbeitet werden. Mindestens vorhanden sein sollen jedoch: - verschiedene elektrisch betriebene Anlagen bzw. Maschinen mit einer Leistung von mind. 100 kW, - eigene Energieerzeugungsanlagen (z. B. Photovoltaik) mit einer Gesamtleistung von mind. 100 kW, - Energiespeicheranlagen, - Infrastruktur (Sensorik, Zähler) zur Erfassung von Verbräuchen und Erzeugungsleistung sowie zur elektroni-schen und automatisierten Übertragung an das EMS. Die notwendige Hardware zur Erfassung und Übertragung der Daten muss in dem Arealnetz bzw. in den beteiligten Unternehmen bereits vorhanden sein oder zzt. sowieso installiert werden. Falls in dem Areal bestimmte Elemente, z. B. Batteriespeicher, nicht vorhanden sind, sollen diese durch digitale Zwillinge simuliert werden. Übergeordnetes Gesamtziel des Praxisprojekts ist der Nachweis von Funktionstüchtigkeit und Nutzen eines EMS zum datenbasierten Betrieb eines gewerblichen bzw. industriellen Arealnetzes. Es sollen mehrere Teilziele für das Vorhaben formuliert werden, auf welche im Abschlussbericht (vgl. Abschnitt 2.3, Leistungspaket 3) eingegangen werden muss: • Erprobung der verfügbaren bzw. zu verbauenden digitalen Technologien für vernetzte Arealnetze mit zent-ralem EMS (Belastungsgrenzen, Skalierbarkeit etc.). • Sichtbarmachung von betriebswirtschaftlichen Potenzialen vernetzter Arealnetze (Kostensenkungen und Steigerung der Energieeffizienz für die beteiligten Gewerbetreibenden bzw. Industrieunternehmen, Vorteile für das Netzengpassmanagement des Verteilnetzbetreibers). • Ermittlung des Flexibilitätspotenzials des Arealnetzes intern und für das angeschlossene Verteilnetz und Bei-trag zum Netzengpassmanagement im Verteilnetz (Arealnetze als temporäre Energiequellen für das Verteil-netz, umgekehrt bei Überangebot an Strom im Verteilnetz Abnahme überschüssigen Stroms durch das Are-alnetz). • Sichtbarmachung der Vorteile vernetzter Arealnetze mit zentralem EMS und digitalisierten Unternehmen, um private Investitionen in die intelligente Vernetzung gewerblicher und industrieller Areale in der Breite an-zustoßen. • Mögliche Ableitung bzw. Weiterentwicklung von (technischen) Standards oder „Blaupausen“ für die zuverlässige Vernetzung von Einrichtungen zu Arealen mit Microgrid-Eigenschaften.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kreis Unna - Der Landrat.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.