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Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen (Neuausschreibung der Vergabe-Nr. 2025-0149)
Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftragg...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle
- Veröffentlicht:
- 06. September 2026
- Frist:
- 24. September 2026
- Thema:
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Ausschreibungsbeschreibung
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Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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82026-0150, Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr der Stadt Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12, 51373 Leverkusen (Neuausschreibung der Vergabe-Nr. 2025-0149)
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenFrist: 10. Sept.Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich au-torisiert ("opt-in") wurde. Ist die Aufstellung* der Hardware durch den Auftragnehmer vereinbart, erfolgt diese zum Liefertermin, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist die Vorinstallation* von Betriebssystemsoftware vereinbart, erfolgt die Installation, soweit nichts an-deres vereinbart ist, gemäß der jeweiligen Herstellerspezifikation. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Nutzungssperren* mit, die die Nutzung der Hardware be-einträchtigen könnten. Unterliegt die Hardware Exportkontrollvorschriften, weist der Auftragnehmer im Vertrag darauf hin. Die ordnungsgemäße Datensicherung* obliegt dem Auftraggeber.Beschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen, Edith-Weyde-Str. 12
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenFrist: 10. Sept.Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität eiBeschaffung Server Hardware für die Leitstelle der Feuerwehr Leverkusen
Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und VergabestelleLeverkusenFrist: 10. Sept.Der Auftragnehmer verkauft dem Auftraggeber die Hardware zu den Vereinbarungen im Vertrag und verschafft dem Auftraggeber jeweils mit der Lieferung das Eigentum daran. Der Auftragnehmer übernimmt jeweils gemäß den gesetzlichen Vorgaben ohne gesonderte Vergütung die Entsorgung bzw. das Recycling der Verpackungen und auf Wunsch des Auftraggebers, auch der gelieferten Hardware oder Teilen hiervon nach deren jeweiligem Nutzungsende, soweit nichts anderes vereinbart ist (z.B. Vergütung für die Entsorgung).Die Entsorgung bzw. das Recycling hat jeweils fachgerecht zu erfolgen. Die Entsorgung durch den Auftragnehmer hat so zu erfolgen, dass gespei-cherte Daten weder lesbar noch rekonstruierbar sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, vor der Abholung zur Entsorgung Teile der Hardware zu entfernen. Die Dokumentation der Hardware ist in Deutsch und in ausgedruckter oder ausdruckbarer Form zu lie-fern, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von Schaden stiftender Software*, z.B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware. Dies ist in geeigneter Form zu einem angemessenen Zeitpunkt vor der Lieferung zu prüfen. Der Auftragnehmer erklärt, dass die Prüfung keinen Hinweis auf Schaden stiften-de Software* ergeben hat. Diese Regelung gilt für jede, auch die vorläufige und Vorabüberlassung, z.B. zu Testzwecken. Der Auftragnehmer gewährleistet darüber hinaus, dass die von ihm zu liefernde Hardware frei von Funktionen ist, die die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der Hardware, anderer Hard- und/oder Software oder von Daten gefährden und dadurch den Vertraulichkeits- oder Sicherheitsinte-ressen des Auftraggebers zuwiderlaufen durch Funktionen zum unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten, Funktionen zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder Funktionen zum unerwünschten Einleiten von Daten oder unerwünschte Funktionserweiterungen. Unerwünscht ist eine mögliche Aktivität einer Funktion, wenn die AStorage Infrastructure Devices, Associated Ancillary Equipment, Software and Services (Storage Area Networks)
The Courts ServiceDublin 7Frist: 10. Sept.Storage Infrastructure Devices, Associated Ancillary Equipment, Software and Services (Storage Area Networks)DPS for the Provision of Compute and Storage Infrastructure and Associated Ancillary Software, Products and Services
The Office of Government ProcurementDublinDPS for the Provision of Compute and Storage Infrastructure and Associated Ancillary Software, Products and ServicesCompute Nodes Sciebo
Universität MünsterMünsterFrist: 11. Sept.1) Ausstattung und Anforderungen an die Rechen-Knoten Nr. Beschreibung 01 CPUs - x86-64 Architektur - Dual Sockel mit mind. 2x64 Kernen - Mind. 4 MB L3 Cache pro Kern - Mind. 3,2 GHz - keine Thin-/Efficient Cores - Aktuelle Generation (zen5 oder xeon6) 02 Memory - Mindestens 768 GB RAM - 24x 32GB DDR5-6400 ECC registered 03 Festplatten/SSDs - 1x NVMe SSD, min PCIe 4.0, min 1,9 TB, power loss protection, 1 DWPD - 1x NVMe SSD, min PCIe 4.0, min 6,4 TB, power loss protection, 3 DWPD, min 1600k IOPS lesend und 600k IOPS schreibend, z.B. Huawei OceanDisk 300P PCIe 4.0 SSD 04 Netzwerk - 2x 200GbE, Dual Port , Connect-X 7 VPI (QSFP112), - Dediziertes 1GbE Managment / BMC Interface 05 Strom - 1+1 Redundante Power-Supplies, mindestens Titanium-Standard - Passende Stromkabel 06 BMC - HTML5 KVM - Unterstützung für virtuelle Medien - Redfish Interface - Keine zusätzlich anfallenden Lizenzgebühren - Keinerlei zeitliche Begrenzung der genannten Funktionen 07 Kühlung - Luftkühlung, stabiler Betrieb unter Volllast bei maximal 25°C Einlasstemperatur 08 Gehäuse · 19", Maximal 2 HE 09 · Fünf Jahre Garantie auf die Punkte 1 - 8 · Pickup & Return mit Vorabtausch für fünf Jahre 10 Netzwerk-Transceiver · 1x 400G-SR8 QSFP-DD (MPO, MMF) kompatibel zum HPE CX9300 Switch · 2x 200G-SR4 QSFP56 (MPO, MMF) kompatibel zur Connect-X 7 VPI NIC 2) Zusätzliche Netzwerkhardware 1 Netzwerk-Transceiver · 4x 400G-SR8 QSFP-DD (MPO, MMF) kompatibel zum HPE CX9300 Switch · 8x 200G-SR4 QSFP56 (MPO, MMF) kompatibel zur Connect-X 7 VPI NIC 2 Netzwerkkarten - 22 Netzwerkkarten vom Typ Dual Port 200GbE, Connect-X 7 VPI (QSFP112), Es sollen möglichst viele Rechen-Knoten angeboten werden. Der Gesamtrahmen (Rechen-Knoten + Netzwerk + sonstiges) darf 1.500.000 EUR (brutto) nicht überschreiten. Datenblätter sind mit dem Angebot abzugeben! Es muss sich um Neuware handeln, refurbished Produkte dürfen nicht angeboten werden. Lieferung: - Frei Verwendungsstelle (Die exakte Adresse wird bei einer Auftragserteilung bekannt gegeben). - Eine vollständige Lieferung soll bis zum 11.12.2026 erfolgt sein, da zugewiesene Mittel zu dem Zeitpunkt verausgabt werden müssen. Bitte geben Sie im Preisblatt Ihren geplanten Liefertermin an. Falls die Lieferung und Abnahme nicht bis Ende Februar garantiert werden kann, gelten die Zah-lungsbedingungen s. zweiter Punkt Zahlung. Zahlung: - 90 % bei Lieferung, 10 % bei erfolgreicher Abnahme. - Die Zahlung erfolgt gegen Vorkasse, entsprechende Rechnungsstellung und Gestellung einer Bankbürgschaft im Voraus, wenn die Lieferung und Abnahme nebst Abrechnung nicht bis zum 11.12. 2026 garantiert werden kann. Zutreffendes ist auf dem Preisblatt anzukreuzen. Der Höchst-betrag der Bürgschaft reduziert sich nach Lieferung auf 10 %. Abnahme: - Prüfung aller Komponenten auf Vollständigkeit. Linpack zur Prüfung der thermischen Stabilität. Die Prüfung erfolgt mittels Abnahmeprotokoll in der Anlage. (Innerhalb von 14 Tagen nach Inbetrieb-nahme, die Inbetriebnahme erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung). Garantie: Es wird eine Garantie von 5 Jahren für das Gesamtsystem gefordert. Bemerkungen: - Es wird beabsichtigt, den beigefügten Kaufvertrag vor Zuschlagserteilung mit dem Bestbieter zu schließen. Wertung: - Das Bestangebot ist das Angebot mit den meisten Knoten. Bei Gleichstand gewinnt das Angebot mit der kürzeren Lieferfrist. Besteht auch hier Gleichstand, entscheidet das Los. Gerichtsstand: - Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Münster (Westf.).Remplacement-Extension CRS et Data Domain
Caisse cantonale vaudoise de compensation AVSVeveyLe marché vise à remplacer certains noeuds parvenus en fin de vie et à étendre la capacité de stockage des solutions de backup et de CRS actuelles. L'adjudication porte principalement sur des appliances de sauvegarde Dell PowerProtect Data Domain.Lieferung von Client- und Servertechnik im Rahmen von Leasing oder Kauf
Stadt MünchebergMünchebergFrist: 25. Aug.Art der Leistung Die Stadt Müncheberg beabsichtigt die Beschaffung von von Client- (Notebooks und Monitore) und Servertechnik für das Rathaus der Stadt. Umfang der Leistung Lieferung von Client- und Servertechnik im Rahmen von Leasing oder Kauf, Durchführung von Garantieleistungen im Defekt-Fall Der Auftragnehmer muss für die angebotenen Produkte über eine Herstellerautorisierung zur Durchführung von Service-, Garantie- und Supportleistungen verfügen oder eine gleichwertige Berechtigung nachweisen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 24. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.