Einwohnergemeinde BolligenBolligenTED
Beschaffung Schulbusbetrieb
Die Bedarfsstelle will Leistungen zum Transport von Schülerinnen und Schülern, sowie Kindergartenkindern aus den Gemeindegebieten zu den Schulen und Kindergärten durch eine kompetente Dienstleisterin beziehen. Weiterhin sollen ausserordentliche Transporte im Auftrag durchgeführt und Präsenzkontrollen bei den Transporten vollzogen werden.
Schülerbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
Die Bedarfsstelle will Leistungen zum Transport von Schülerinnen und Schülern, sowie Kindergartenkindern aus den Gemeindegebieten zu den Schulen und Kindergärten durch eine kompetente Dienstleisterin beziehen. Weiterhin sollen ausserordentliche Transporte im Auftrag durchgeführt und Präsenzkontrollen bei den Transporten vollzogen werden.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Einwohnergemeinde Bolligen
- Veröffentlicht:
- 10. März 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Schülerbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Die Bedarfsstelle will Leistungen zum Transport von Schülerinnen und Schülern, sowie Kindergartenkindern aus den Gemeindegebieten zu den Schulen und Kindergärten durch eine kompetente Dienstleisterin beziehen. Weiterhin sollen ausserordentliche Transporte im Auftrag durchgeführt und Präsenzkontrollen bei den Transporten vollzogen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Die Bedarfsstelle will Leistungen zum Transport von Schülerinnen und Schülern, sowie Kindergartenkindern aus den Gemeindegebieten zu den Schulen und Kindergärten durch eine kompetente Dienstleisterin beziehen. Weiterhin sollen ausserordentliche Transporte im Auftrag durchgeführt und Präsenzkontrollen bei den Transporten vollzogen werden. - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinFrist: 09. Juni
Beförderung zum Schwimmunterricht
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen. - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinFrist: 16. Juni
Beförderung zum Schwimmunterricht
Das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg ist Schulträger für die 57 öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul- und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst-) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen. - Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von BerlinBerlinFrist: 09. Juni
Rahmenvertrag: Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung sowie der Beförderung im Rahmen des Schwimmunterrichts im Bezirk Tempelhof-Schönberg
Schulen im Bezirk. Hiervon sind 33 Grundschulen, 11 Sekundarschulen, 1 Gemeinschaftsschule sowie 9 Gymnasien und 3 sonderpädagogische Förderzentren. Die Schulen sind hierbei auf die gesamte Fläche des Bezirks verteilt. Als Schulträger sorgt der Auftraggeber aber nicht nur für die Schulen und deren Ausstattung, sondern gewährt im Bedarfsfall für Schülerinnen und Schüler mit einer nachgewiesenen Behinderung eine Schulwegbeförderung. Neben den öffentlichen Schulen übernimmt das Schul und Sportamt auch die Beförderung der behinderten Schülerinnen und Schüler zu ausgewählten Schulen in freier Trägerschaft (Privatschulen). Insbesondere bei den Fahrten zu den sonderpädagogischen Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung handelt es sich bei dem zu befördernden Personenkreis vielfach um (schwerst) mehrfachbehinderte, teilweise auch verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler. Neben der Schulwegbeförderung fallen entsprechend des Lehrplans auch individuelle Fahrten zu Praktikumsplätzen an. Entsprechend der Ausgestaltung des Schulunterrichts erfolgt an den sonderpädagogischen Förderzentren gelegentlich der Unterricht außerhalb der Schule. Hier sind die Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Klassen von der Schule an den Ort zu befördern, an dem der Unterricht stattfinden soll und wieder zurück zur Schule. Zur Sicherstellung des Schwimmunterrichts an den 33 Grundschulen gewährt der Auftraggeber den Schulen eine Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den Schwimmhallen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen ein oder mehrere Vertragspartner ermittelt werden, die den Auftrag zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern für die vorgenannten Leistungen übernehmen. Kennung des Verfahrens: 73fc4c420372495b800bf3248077b4b4 Interne Kennung: 260731 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 60100000 Straßentransport/beförderung 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Berlin Postleitzahl: 10820 Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300) - Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Catering, Schulmittagessen am Doppelstandort Französisches Gymnasium
Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend im Dokument "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort" Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt. - Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHBerlin
Dynamisches Beschaffungssystem über Baumpflege- und Gärtnerleistungen im Berliner Stadtgebiet.
Als öffentlicher Auftraggeber verwaltet die Berliner Immobilienmanagement GmbH über 5.000 Liegenschaften des Landes Berlin. Hierzu zählen Liegenschaften zugehörig u.a. zum Allgemeinen Bestand (z.B. Verwaltungsbauten), zu Flüchtlingsunterbringungen, Kulturgebäuden, Polizei- und Feuerwehreinrichtungen sowie Schulen und Justizgebäuden. Im Rahmen dieser Verwaltungstätigkeit besteht regelmäßig Bedarf an der Beschaffung vielfältiger Leistungen aus dem Bereich der Baumpflege- und Gärtnerleistungen. Vor diesem Hintergrund sollen über ein Dynamisches Beschaffungssystem (DBS) fortlaufend Ausschreibungen für entsprechende Leistungen durchgeführt werden. Ziel ist der Aufbau eines qualifizierten Bieterpools, der für zukünftige Einzelabrufe zur Verfügung steht. Die Aufnahme in den Bieterpool berechtigt zur Teilnahme an künftigen Ausschreibungen für Leistungen der Baumpflege- und Gärtnerleistungen im Rahmen des DBS. Das Dynamische Beschaffungssystem umfasst folgende Kategorien: Kategorie I: Rahmenvertrag Baumpflege Kategorie II: Einzelleistungen Baumpflege Es ist möglich, dass im Rahmen einzelner Aufträge auch Leistungen an denkmalgeschützten Gebäuden zu erbringen sind. Darüber hinaus kann bei bestimmten Aufträgen – insbesondere im Portfolio der Polizei- oder Justizgebäude – eine Sicherheits- und/oder Zuverlässigkeitsüberprüfung des eingesetzten Personals erforderlich sein. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen jeweiligen anschließenden Preiswettbewerbe zu entnehmen. - Stadt Sonthofen
Neubau der Grundschule Berghofer Straße mit Sporthalle und Lehrschwimmbecken, Sonthofen - Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 für Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen
Der Wettbewerb wird ausgelobt als Realisierungswettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten, die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym. Die Stadt Sonthofen plant den Neubau der Grundschule an der Berghofer Straße. Die angrenzende Mittelschule ist in der Freianlagenplanung (Zugänge und gemeinsame Freiflächen) mit zu berücksichtigen. Die Projektaufgabe umfasst neben der städtebaulichen Setzung des Neubaus im Kontext der Campusidee, die Neuplanung der Grundschule mit Sporthalle und Lehrschwimmbecken. Der bestehende Schulstandort setzt sich derzeit aus dem Hauptgebäude aus dem Jahr 1958, einer Erweiterung aus dem Jahr 2011 sowie der Sporthalle mit Lehrschwimmbecken in einem separaten Gebäude zusammen. Angrenzend an die bestehenden Gebäude befinden sich aktuell Parkplatzflächen, sowie Pausenflächen mit erhaltenswertem Baumbestand. Derzeit besuchen 295 Schülerinnen und Schüler die Grundschule, verteilt auf 18 Klassen. Zukünftig soll die Schule für 16 Klassen zzgl. einer Flex-Klasse mit insgesamt ca. 342 Schülerinnen und Schülern ausgelegt sein. Vorgesehen ist ein Ganztageskonzept in der Betreuungsform des „kooperativen Ganztags“. Im Rahmen der Leistungsphase 0 wurden Bestandsbegehungen, -analysen und -bewertungen des Grundschul- und Hortgebäudes durchgeführt. Ergänzend fanden Workshops mit den Schul- und Hortfamilien statt. Im Zuge der detaillierten weiteren Prüfung wurden die Fehlbedarfe identifiziert und angepasst. Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zeigt sich, dass auf Grund baulichen und funktionalen Defiziten ein Neubau erforderlich ist. Im Rahmen des Wettbewerbes wird ein Neubauentwurf gesucht, der die Schule als Solitär architektonisch abbildet und zeitgemäße Lernräume nach dem pädagogischen Ansatz von Rosan Bosch schlüssig umsetzt, Die Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 195.000,- € netto. Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer:innen MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, durch einstimmigen Beschluss die Anzahl der Preise und Anerkennungen sowie die Aufteilung der Gesamtsumme zu ändern. Für den Wettbewerb sind folgende Termine vorgesehen: Versand der Unterlagen an die ausgewählten Teilnehmer vsl. KW 24, 2026, ggf. Kolloquium (online) vsl. Mitte Juni 2026, Abgabe Wettbewerbsarbeiten vsl. 03.08.2026, Modell vsl. 10.08.2026 (Submissionstermine). Auftragsgegenstand ist: Die Ausloberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem der Preisträger:innen, die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen. Dies sind die Leistungen: Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §§ 34 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5 nach RPW, LPH 6-9 in stufenweiser Beauftragung. Freianlagenplanung gem. §§ 38 ff. HOAI, mind. Lph. 1-5 nach RPW, LPH 6-9 in stufenweiser Beauftragung. Die Beauftragung bis mindestens der Leistungsphase 5 erfolgt stufenweise, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung kann kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der weiteren Stufen der LPH 6-9 und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, Auftragsverhandlungen evtl. vorrangig mit der Gewinner:in durchzuführen, ansonsten mit allen Preisträger:innen. Der Auftrag kann nur an Preisträger:innen vergeben werden, welche die in der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien in Form von Mindestanforderungen erfüllen. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrags mindestens 40%. Die Auftraggeberin behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot ohne Verhandlung vor. Es werden zwei getrennte Verträge (Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen) abgeschlossen. WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026- Solestadt Bad DürrenbergBad DürrenbergFrist: 09. Juni
Einbau eines Klappschotts an der Eingangstür zum Mehrzweckraum Siedlungsgrundschule - allgemeine Bauleistungen
Kurzbeschreibung: Die Siedlungsgrundschule ist eine von drei Grundschulen der Stadt Bad Dürrenberg. Das Grundstück der Siedlungsgrundschule Bad Dürreberg befindet sich im Nordosten der Stadt Bad Dürrenberg. Seine umgebende Bebauung ist geprägt von Wohnbebauung und kleineren Gewerbeeinrichtungen. Es befindet sich in der „Alten Siedlung“, in der Richard-Wagner- Straße 2a, unweit der Kindertagesstätte „Bummi“. Das zweigeschossige Gebäude wurde im Jahr 1993 erbaut und verfügt über ein ausgebautes Erd- und Obergeschoss. Im Nebengebäude ist der Hort untergebracht. Es ist davon auszugehen, dass der Schulstandort langfristig erhalten bleibt. Das Schulgebäude verfügt über einen Mehrzweckraum mit angeschlossenem Geräteraum, der auch für den Schul- und Vereinssport genutzt wird.Um die Sportnutzung im Mehrzweckraum weiterhin aufrechtzuerhalten, wurden 2024 Umkleideräume errichtet sowie der Sanitärtrakt im EG saniert. Die Schule hat einen kindgerechten Pausenhof mit Sportflächen. Das Gelände vor der Schule wird vormittags von den Kindergartenkindern und nachmittags auch von den Hortkindern genutzt. Im Gebäude stehen 8 Klassenräume und diverse Nebenräume zur Verfügung. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude bereits brandschutztechnisch aufgerüstet. Das jetztige Projekt verfolgt das Ziel, das Gebäude der Siedlungsgrundschule, hier den Eingangsbereich zum Mehrzweckraum, wirksam gegen die zunehmenden Risiken infolge von Starkregenereignissen zu schützen. Bereits in den vergangenen Jahren entstanden erhebliche Schäden durch das Eindringen von Regenwasser bei starken Niederschlägen. Das Parkett und der Sockelbereich wurden bereits mehrfach beschädigt, eine Nutzung des Raumes musste durch Absperrung eingeschränkt werden, der Sportunterricht konnte teilweise nicht mehr erfolgen. Die geplante Maßnahme zielt darauf ab, die entsprechende Eintrittsstelle baulich abzusichern und Schäden an der Gebäudesubstanz zu verhindern. Gleichzeitig können die künftigen Schadenskosten reduziert bzw. ausgeschlossen werden. Der Hochwasserschott ist eine dauerhafte und effiziente Schutzmaßnahme, die in die bestehende Gebäudestruktur integriert wird. Es handelt sich um eine investive Maßnahme, die in Zusammenhang mit der Klimaanpassungsfähigkeit steht und sich durch ihre Nachhaltigkeit und hohe Wirksamkeit auszeichnet. Im folgenden Leistungsverzeichnis sind die für den Einbau des Klappschotts notwendigen Allgemeinen Bauleistungen beschrieben. Diese gliedern sich in Arbeiten vor und nach dem Einbau des Schottes in zwei zeitliche Einheiten. Die Arbeiten sollen bei laufenden Betrieb der Einrichtung durchgeführt werden. Der Zugang zum Mehrzwecksraum erfolgt während der Bauausführung über den Schulhof. Strom sowie Wasseranschluss stehen im Hausanschlussraum zur Verfügung (Entfernung bis zu 50 m). Lagerräume bzw. Aufenthaltsräume können durch den AG nicht zur Verfügung gestellt werden. --- Nachfolgend beschriebene wesentliche Leistungen sind zu erbringen: · Baustelleneinrichtung und -sicherung · Erd- und Fundamentarbeiten · Entwässerungskanalarbeiten · Pflasterarbeiten · Elektroinstallationsarbeiten (bauseits) · Einbau des Schotts (bauseits) --- Das Klappschott soll im Juli 2026 eingebaut werden. Die Ausführung erfolgt in Abstimmung mit der Bauleitung und dem Nutzer sowie den am Bau beteiligten Gewerken. Die Umbauleistungen sind so vorzubereiten und auszuführen, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen durch Lärm, Schmutz, Staub u. ä. im Schulbereich auftritt. --- Zur besonderen Beachtung: 1. Die Arbeiten sind bei laufendem Schul-/Hortbetrieb im Objekt und in den Nachbargebäuden durch zu führen. Die Sicherheit der Kinder und des Personals ist jederzeit zu gewährleisten. 2. Der Auftragnehmer hat sich grundsätzlich täglich vor Arbeitsauf nahme an- und zum Feierabend abzu melden. 3. Vor Angebotsabgabe ist eine Baustellenbesichtigung durch zuführen. Nachforderungen aus Nichtkenntnis der Baustel len gegebenheiten werden nicht anerkannt. 4. Im Objekt besteht ein striktes Rauchverbot. --- Es sind mehrere Hauptangebote zugelassen, wobei jedes Hauptangebot aus sich heraus zuschlagsfähig sein muss. Alle Hauptangebote die nicht aus sich heraus zuschlagsfähig sind, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. --- Nebenangebote sind zugelassen Mindestanforderungen an Nebenangebote: 1. Es sind alle Vorgaben, so wie sie in der Ausführungsplanung und Ausschreibung aufgeführt sind, auch für Nebenangebote einzuhalten. 2. Änderungsvorschläge hinsichtlich Verkehrssicherungen, -führungen, Fristen, Bauverfahren und Sonstiges bedürfen der Zustimmung aller Auftraggeber, zuständigen Behörden sowie aller betroffener Dritter und sind mit dem Nebenangebot einzureichen. 3. Nebenangebote bedürfen einer Beschreibung, aus der alle Änderungen gegenüber der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Lösung hervorgehen (auch Nachteile). Sollte auf Berechnungen (z.B. Statik) bzw. Pläne Bezug genommen werden, so sind diese in geprüfter Form (z.B. Statik) mit dem Nebenangebot einzureichen 4. Materialsubstitutionen bedürfen des Nachweises der Gleichwertigkeit im Gebrauchswert anhand aller Merkmale, wodurch das Material in der entsprechenden DIN, der Umweltverträglichkeit oder zusätzlichen Vertragsbedingung (auch spezifisch für das Land Sachsen-Anhalt) gekennzeichnet ist. 5. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit, Durchführbarkeit und Vollständigkeit seines Nebenangebotes mit dessen Abgabe nachzuweisen. Für die zur Verwendung kommenden Baustoffe ist der Nachweis der Umweltverträglichkeit mit Einreichung des Nebenangebotes zu erbringen. 6. Stellt sich erst nach der Beauftragung heraus, dass das Nebenangebot nicht wie angeboten ausgeführt werden kann, so trägt die daraus entstehenden Mehrkosten der Auftragnehmer allein. Ist die Umsetzung eines preislich günstigeren Nebenangebotes nicht oder nicht mit der geforderten Gleichwertigkeit zum Ausschreibungsentwurf möglich, hat der Auftragnehmer das Hauptangebot (gemäß Ausschreibung) zu den Kosten des Nebenangebotes zu realisieren. 7. Nebenangebote müssen sämtliche Risiken aus der Umstellung gegenüber der Ausschreibung berücksichtigen (auch Baugrundrisiko). 8. Es sind die konstruktiven und planerischen Vorgaben des Bauherrn einzuhalten; alle technischen und formalen Bedingungen der Leistungsbeschreibung sind zu erfüllen. 9. Sofern Nebenangebote eingereicht werden, die diese Vorgaben inhaltlich tangieren, so sind die Nachweise des Bieters beizufügen, dass dies planungs-konform erfolgt. Bei Nebenangeboten, die den Baugrund betreffen, sind die Aussagen der Bodengutachten zu berücksichtigen. Ausdrücklich wird hierbei auf die Aussagen zur Altlastenproblematik hingewiesen. Nebenangebote zu Sperrungen und Umleitungsführungen bedingen, dass hierzu die notwendigen Abstimmungen des Bieters mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Vorfeld geführt werden und deren Zustimmung vorliegt. Nebenangebote haben den in den zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen ausgewiesenen Regeln und Vorschriften sowie den sonstigen, die anerkannten Regeln der Technik beschreibenden Regelwerken zu genügen. TNW_Arch_KJF der Diözese Regensburg e.V._Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ in Regensburg
Die Katholische Jugendfürsorge der Diözese Regensburg ist Trägerin des Pater-Rupert-Mayer- Zentrums (PRMZ) in Regensburg, einem Förderzentrum im Stadtwesten von Regensburg mit Schwerpunkt körperlicher - motorischer Entwicklung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Das Zentrum besteht seit den siebziger Jahren und wurde bis in das Jahr 2010 (Neubau Turnhalle und Schwimmbad) immer wieder erweitert. Große Teile des Zentrums sind nun sanierungsbedürftig und verfügen nicht über die bedarfsnotwendigen Nutzflächen. Das PRMZ ist eine dreizügige Schule mit Berufsschulstufe für körperbehinderte Kinder und Jugendliche. Angegliedert ist die schulvorbereitende Einrichtung (SVE), was im Regelschulbereich dem Kindergarten entspricht. Die Räume der Tagesstätte (im Wesentlichen Speiseraum, Therapie- und Gruppenräume, Verwaltung und Leitungsbüro) sind in den Schulbereich integriert, mit dem Ziel, ein möglichst optimales Ineinandergreifen der Abläufe zu erreichen. Die Tagesstätten gehören nicht zum Schulbauprogramm und sollen nach Möglichkeit erhalten und wieder integriert werden. Weitere Funktionsbereiche sind ein Café und eine Kapelle, auch diese Bauteile gehören nicht zum Schulbauprogramm. Vor 10 Jahren wurde das Kinderhaus erbaut, es ist eine selbstständige Organisationseinheit und ebenfalls nicht Gegenstand der beabsichtigten Maßnahmen. Westlich an das Areal angrenzend befindet sich ein ehemaliges Sportgelände, das in die Überlegungen, sowohl für die Bauzeit als auch für die Umsetzung des Raumprogramms einbezogen werden kann. Es wurde eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben mit dem Ziel zu untersuchen, inwieweit ein Ausbau und eine Neukonzeption des Pater-Rupert-Mayer-Zentrums zielgerichtet und ressourcenschonend auf dem bestehenden Gelände umsetzbar ist, bzw. welche zusätzlichen Grundstücksflächen hierfür benötigt werden. Neben der Untersuchung einer funktionalen Anordnung von Nutzungseinheiten den baurechtlichen Belangen war es Aufgabe, eine Umsetzbarkeit in Bauabschnitten im Hinblick auf die Aufrechterhaltung eines störungsfreien Schulbetriebs zu untersuchen. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie liegt mit Bericht vom 12.03.2025 vor. Grundlage der Studie war ein zur Verfügung gestelltes Raumprogramm für die Schule und die Heilpädagogische Tagesstätte (HPT). Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie sind 4960 m² Bestandsgebäude abzubrechen, 14.320 m² neu zu errichten und 5980 m² zu sanieren. Die voraussichtlichen Kosten der Kostengruppe 200 wurden mit 1,7 Millionen EUR, der Kostengruppe 300 + 400 mit 62,2 Millionen EUR, der Kostengruppe 500 mit 6,8 Millionen EUR und der Kostengruppe 700 mit 14,4 Millionen EUR eingeschätzt (Kostengruppen 200, 300, 400, 500 und 700 insgesamt 85,1 Millionen EUR brutto). Die Kosten der Kostengruppe 600 werden auftraggeberseits mit 1,3 Millionen EUR brutto eingeschätzt. Nach der Machbarkeitsstudie sind 4 Bauabschnitte angedacht und 7 Bauteile (A - G) betroffen. 1. Bauabschnitt: Neubau Bauteil A und Turnhalle, Umzug SVE (Bestandsbauteil B) in Bauteil A mit einer Bauzeit von 26 Monaten; 2. Bauabschnitt: Abbruch bestehende SVE (Bestand Bauteil B) und Neubau Bauteil B, Umzug aus Bauteil C in Bauteil A mit Umzug aus Bauteil D in Bauteil B und Umzug aus Bauteil E in Bauteil B mit einer Bauzeit von 30 Monaten; 3. Bauabschnitt: Abbruch Bauteil E, Sanierung und Aufstockung Bauteil C mit Sanierung Bauteil D mit einer Bauzeit von 28 Monaten; 4. Bauabschnitt: Umzug Bauteil F in Neubauten C und D, Abbruch und Neubau Bauteil F mit Erweiterung Speisesaal (Bauteil G) mit einer Bauzeit von 28 Monaten. Nach Fertigstellung des 4. Bauabschnitts ist der Einzug der 16 Klassen der Grundschule Weinweg geplant. Die Gesamtbauzeit wird mit knapp 10 Jahren veranschlagt. Nach den derzeitigen Überlegungen des Auftraggebers besteht mit der Machbarkeitsstudie Einverständnis, die Maßnahme soll gemäß dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie umgesetzt werden. Es ist damit angedacht, das Bestandsgebäude in Teilen abzubrechen, zu modernisieren, zu sanieren und durch Aufstockung sowie mit Neu- und Anbauten zu erweitern, einschließlich eines Neubaus SVE mit schulischer Nutzung der oberen Etagen zzgl. der Neugestaltung der Außen- sowie Sportanlagen. Sollte sich herausstellen, dass eines oder mehrere für die Sanierung vorgesehene Bestandsgebäude aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht erhalten werden können, ist an deren Stelle ein Neubau zu planen. Nach dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist die derzeit beabsichtigte Maßnahme wirtschaftlicher als ein Abbruch sämtlicher Gebäude und die Errichtung eines kompletten Neubaus an anderer Stelle. Für die Schulbaumaßnahme Umbau, Neubau und Erweiterung, Sanierung, Modernisierung und Umstrukturierung des PRMZ werden mit vorliegender Ausschreibung die Planungsleistungen gemäß Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 beauftragt. Die Auftragserteilung erfolgt stufen- und abschnittsweise und beinhaltet die Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen der Bestandsaufnahme, der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, der Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9, der Erarbeitung und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz sowie Leistungen gem. Anlage 2 - "Ergänzende Vereinbarungen" zum Architektenvertrag. Beauftragt wird ein Architekturbüro, das über für die Maßnahme relevante einschlägige Erfahrungen verfügt und auch die personellen Kapazitäten hat, das Projekt im Hinblick auf die lange Zeitdauer umzusetzen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Einwohnergemeinde Bolligen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.