Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V.Großbeeren
Beschaffung Kistenwaschanlage
Beschaffung einer transportablen Kistenwaschanlage für Kunststoffkisten (PE) in zwei Größen (600x400x171mm bzw. 600x400x270mm) für die Obstbau-Versuchsstation Müncheberg. Die Anlage muss für den 8-Stunden-Dauerbetrieb im Freien geeignet sein, flexible Wasseranschlüsse besitzen und per Gabelstapler transportierbar sein. Voraussetzung: Erfa...
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Inhalt auf einen Blick
Beschaffung einer transportablen Kistenwaschanlage für Kunststoffkisten (PE) in zwei Größen (600x400x171mm bzw. 600x400x270mm) für die Obstbau-Versuchsstation Müncheberg. Die Anlage muss für den 8-Stunden-Dauerbetrieb im Freien geeignet sein, flexible Wasseranschlüsse besitzen und per Gabelstapler transportierbar sein. Voraussetzung: E...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V.
- Veröffentlicht:
- 27. April 2026
- Frist:
- 02. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Beschaffung einer transportablen Kistenwaschanlage für Kunststoffkisten (PE) in zwei Größen (600x400x171mm bzw. 600x400x270mm) für die Obstbau-Versuchsstation Müncheberg. Die Anlage muss für den 8-Stunden-Dauerbetrieb im Freien geeignet sein, flexible Wasseranschlüsse besitzen und per Gabelstapler transportierbar sein. Voraussetzung: Erfahrung im Lebensmittelbereich und Fertigung in Deutschland. Lieferung nach 15374 Müncheberg, Frachtkosten sind separat auszuweisen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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8- Klinikum Stuttgart gKAöRStuttgartFrist: 21. Juni
Markterkundung zur Beschaffung einer automatisierten Anlage zur Reinigung von Containern, Kisten und Rollstühlen (Container bzw. Wagenwaschanlage)
Im Rahmen dieser Markterkundung wird eine automatisierte Anlage, zur Reinigung, Desinfektion und Trocknung von Transport- und Logistikbehältnissen im Krankenhausbetrieb, abgefragt. Das Klinikum Stuttgart ist mit seinen zwei Standorten, Standort Mitte (Katharinenhospital und Olgahospital) und Krankenhaus Bad Cannstatt, ein Krankenhaus der Maximalversorgung und akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Tübingen mit rund 2200 Betten, 50 Kliniken und Instituten sowie 9000 Beschäftigten. Die Anlage soll eine effiziente, hygienisch sichere und automatisierte Reinigung verschiedener Behältertypen und Logistikkomponenten gewährleisten. Anlass für die Markerkundung ist der Neubau des Katharinenhospitals und der dort geplanten Verbesserung der internen Versorgungs- und Entsorgungsprozesse unter anderem durch eine maschinelle, zyklisch durchzuführende, standardisierte und validierte Reinigung von Transportcontainern, Rollstühlen und ggf. weiterem Equipment. Im Idealfall kann die Anlage durch die Nutzung von Transportgestellen auch für die Reinigung von Transportboxen genutzt werden. Durch den Anbieter sind die technischen Möglichkeiten zur Abdeckung des beschriebenen Bedarfs aufzuzeigen. Anforderungen an die Anlage Die anzubietende Anlage soll als integriertes System ausgeführt sein, das die Prozessschritte Reinigung, Desinfektion und Trocknung in einem durchgängigen Ablauf ermöglicht. Ziel ist eine vollständige und hygienisch sichere Aufbereitung der Transportcontainer, Rollstühle bzw. des ggf. weiteren Equipments. Im Hinblick auf das Anlagenkonzept wird eine funktionale Trennung von unreinem und reinem Bereich angestrebt. Vorzugsweise soll diese durch ein Durchschub- oder Durchlaufmodell realisiert werden. Alternative technische Lösungen sind zulässig, sofern sie eine gleichwertige hygienische Trennung gewährleisten. Das Konzept zur Trennung von unreinem und reinem Bereich ist in den einzureichenden Unterlagen nachvollziehbar darzustellen. Die Anlage muss für die Reinigung unterschiedlicher Behältnisse/Equipment im Krankenhausbetrieb geeignet sein. Hierzu zählen insbesondere Entsorgungscontainer, Mehrzweckcontainer sowie Gitterwägen und Modulkörbe. Zuzüglich ist die Reinigung der Rollstühle vorgesehen. Datenblätter der geplanten Reinigungsgegenstände finden sich in Anlage 2ff. Folgendes Mengengerüst für Container ist für eine mögliche Auslegung der Anlage anzunehmen: Für die Anlagenauslegung werden verschiedene Containerarten mit unterschiedlichen Mengen und Reinigungsintervallen berücksichtigt. Den größten Anteil bilden Entsorgungswagen (100 Stück, wöchentliche Reinigung) mit 5.200 Vorgängen jährlich. Mehrzweckcontainer und Schrankwagen (jeweils 200 Stück, monatliche Reinigung) verursachen jeweils 2.400 Vorgänge pro Jahr. Ergänzt wird dies durch Rollstühle (20 Stück, wöchentlich, 1.040 Vorgänge) sowie Gitterwagen (150 Stück, monatlich, 1.800 Vorgänge), wodurch sich insgesamt 12.840 Reinigungsvorgänge pro Jahr ergeben. Zusätzlich ist zu prüfen ob nachfolgende Kisten mit der Containerwaschanlage gereinigt werden können. Die Machbarkeit ist durch den Anbieter aufzuzeigen. Dazu zählen Glasabfallboxen (50 Stück), Mawi-Kisten (350 Stück) und Apothekenkisten (400 Stück), die jeweils wöchentlich gereinigt werden, sowie Modulkörbe (5.000 Stück) mit nur zwei Reinigungen pro Jahr. Insgesamt ergibt sich hier ein deutlich höheres Potenzial von 51.600 Reinigungsvorgängen jährlich, insbesondere durch die hohe Anzahl an Kisten und Modulkörben. (Ausführliches Mengengerüst in der Anlage 3) Aufgrund der unterschiedlichen Geometrien, Größen und Verschmutzungsgrade dieser Behälter, Container und des Equipments wird eine flexible und anpassungsfähige Lösung gesucht, die eine gleichbleibend hohe Reinigungsqualität für alle genannten Produkttypen sicherstellt. Nach der Reinigung müssen die Behältnisse entsprechend getrocknet werden, sodass diese am Prozessende wieder nahtlos den logistischen Prozessen zugeführt werden können. Der angestrebte Automatisierungsgrad der Anlage liegt im Bereich einer weitgehend automatisierten bis vollautomatischen Ausführung, um eine gleichbleibende Prozessqualität sowie eine Entlastung des Personals sicherzustellen. Perspektivisch ist die Zuführung der Container mittels automatisierter Transportsysteme vorgesehen. Derzeit erfolgt diese manuell. Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden bereits bauliche Rahmenbedingungen geschaffen, welche zu berücksichtigen sind. Als Aufstellort ist eine Fläche im Neubau auf Ebene U1, mit einer Größe von 82m² vorgesehen. Die lichte Deckenhöhe beträgt 2,60 m (siehe auch Anlage 4). Informationen darüber, welche Unterlagen einzureichen sind, sowie weitere Anlagen erhalten Sie auf Anfrage. Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an [email protected]. Für die Markterkundung können sich Interessenten bis zum 21.07.2026 bei der Vergabestelle melden. - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgN/AFrist: 20. Juli
Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG Hauptverwaltung Hamburg-Barmbek
Die Reinigungsleistungen werden gemäß Preisblatt_Kalkulation turnusmäßig nach Raumgruppen gegliedert und in Voll- und Sichtreinigung durchgeführt. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 18.900 m2. Das Objekt liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen. Das gesamte Gebäude hat zwei Tiefgaragen-UG. In jedem Gebäudeteil befinden sich in jeder Etage Putzmittelräume mit Wasseranschluss, Toilettenkerne, Behinderten WCs sowie Teeküchen / Pantrys. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die Reinigungsflächen und ihre zugehörigen Reinigungsgruppen sind in den Anlagen "Preisblatt-Kalkulation und "Reinigungsgruppen und Reinigungsturnus" detailliert beschrieben. Das Reinigungspersonal hat zu vorbereitenden Tätigkeiten (Wechsel der Arbeitskleidung, Einweisungen durch Objektverantwortlichen) frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten Zutritt zum Gebäude. Unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeiten (inkl. dem Wechsel der Arbeitskleidung) ist das Gebäude zu verlassen. Wechsel der Arbeitskleidung ist ausschließlich in den Umkleideräumen gestattet. Zur Sicherung der Ergebnisqualität hat der AN einmal im Monat eine Qualitätskontrolle (insgesamt 12 Qualitätskontrollen pro Jahr) nach einem strukturierten Prüfverfahren durchzuführen und dokumentiert Durchführung und Ergebnisse, dies ist der AG nachvollziehbar darzulegen. Die Qualitätskontrollen dürfen nur durch qualifiziertes Personal (VA oder Objektleitung) und nicht durch die vor Ort tätigen Reinigungskräfte durchgeführt werden, sie sind Grundlage für die Abnahme der erbrachten Leistung. Die Termine für die Qualitätskontrollen sind im Vorfeld mit der AG abzustimmen, die sich eine Teilnahme an dem Prüfverfahren vorbehält. Der AN oder dessen UAN sind verpflichtet, Arbeitnehmer, welche sie zur Leistungserbringung einsetzen, auszutauschen, sofern die AG dies aus wichtigem Grund verlangt. Objektleitung: - Der AN benennt die Objektleitung und dessen Stellvertreter namentlich. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit und Abwesenheit der Objektleitung sicherzustellen und der AG bekannt zu machen. - Als Objektleitung darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel der Objektleitung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der AG. - Die Objektleitung führt Qualitätskontrollen durch. - Die eingesetzte Objektleitung muss über eine Weisungsbefugnis und Dispositions-recht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten verfügen. Die Objektleitung oder dessen Stellvertretung ist für die AG von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch und elektronisch per E-Mail erreichbar. Vorarbeiter: - Als VA darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel des VA erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der AG. Der/Die eingesetzte VA ist tägliche Ansprechperson für das Reinigungspersonal und die AG. - Der VA oder dessen Stellvertretung ist in der Zeit von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Objekt präsent und davon mindestens 2,0 Stunden von direkten Reinigungsleistungen befreit. Reinigungskraft (eine Person am Tag) für den Frühdienst muss in der Zeit von 6:00 bis 14:30 Montag bis Freitag eingesetzt werden. Weiter hat die Reinigungskraft in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr die Tagesdamen zu unterstützen. Für die Bewirtschaftung, der über alle Gebäudeteile verteilten, Konferenz- und Besprechungsbereiche, Teeküchen und der Vorstandspantry, werden 3 Servicekräfte benötigt, die montags bis freitags in zwei Schichten, versetzt von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr, in Sonderfällen bis 20:00 Uhr, zur Verfügung stehen. Die Aufgaben der Servicekräfte sind nach Bereichen aufgelistet (Konferenz- und Besprechungsbereiche, Teeküchen, Vorstandspantry, - Cafeteria) Die Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach: - Vorbemerkungen, - Reinigungszeiten, - Art und Umfang der Reinigungsarbeiten (Unterhaltsreinigung, Schließung der Außenfenster, Reinigung der Innenverglasung, Tiefgarage, Bereiche v.d. Treppenhauskern, Konferenz-, Besprechungsbereiche, Teeküchen, Vorstandspantry, Betriebsrestaurant, Cafeteria), - Serviceleistung der Hygienebehälter in den WC-Räumen, - Sicherheitsvorschriften (Der AN stellt insgesamt 70 Hygienebehälter zur Verfügung. Die Behälter sind freistehend, hygienisch einwandfrei, berührungsloses Öffnen des Deckels und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet. Nach Beendigung des Auftrags entfernt der AN alle 70 Hygienebehälter vollständig und rückstandslos aus dem Gebäude der AG.), - Entsorgung von Wertstoffen, Restmüll und Reinigungsmittelresten (Entsorgungsrichtlinie), - Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen, z.B. Kehrsaugmaschinen, darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN ist für die sach- und fachgerechte Durchführung der Reinigungsarbeiten verantwortlich. Nach Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltsreinigung ist der AN verpflichtet, einen Kontrollrundgang zu absolvieren. Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers zu benennen, in einem Gefahrstoffkataster zu dokumentieren, bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren u bei der AG an zentraler Stelle zu hinterlegen. Sonderreinigungen/Regieleistungen: Die Sonderreinigungen sind kurzfristig bzw. nach Absprache mit der Kontaktperson der AG vor Ort durchzuführen. Details sind i.d. Vergabeunterlagen. - Deutsches Symphonie Orchester Berlin in der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbHBerlinFrist: 26. Juni
Instrumententransporte für das Deutsche Symphonie-Orchester Berlin (DSO)
Art und Umfang der Leistung: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Kontakt: Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO) Kopenhagener Straße 72A 13407 Berlin Zur Vergabe: Nikolaus Rexroth, Tel.: 030 202 987-531, E-Mail: [email protected] Zu den Transporten: Kai Wellenbrock, Tel.: 030 202 987- 530, E-Mail: [email protected] Wesentliche Adressen der Abhol- und Lieferorte in Berlin: Wilhelm Hallen / Halle F Kopenhagener Str. 72A 13407 Berlin Philharmonie Herbert-von-Karajan-Str. 1 10785 Berlin Rundfunk Berlin-Brandenburg Haus des Rundfunks/Fernsehzentrum Sendesaal Bredtschneiderstr. 52-61 14057 Berlin Jesus-Christus-Kirche Hittorfstr. 2 14195 Berlin Clärchens Ballhaus Auguststraße 24/25 10117 Berlin Tempodrom Möckernstr. 10 10963 Berlin Villa Elisabeth Invalidenstrasse 3 10115 Berlin Teldex Studio Berlin Finckensteinallee 36 12205 Berlin Funkhaus Berlin Nalepastraße Nalepastr. 18 12459 Berlin Die Produktionsstandorte wechseln und unterliegen den künstlerischen Planungen des DSO. Der überwiegende Teil der Instrumententransporte erfolgt zwischen den Wilhelm Hallen und der Philharmonie Berlin. Wesentlicher Leistungsumfang : Jährlich fallen Transporte in diesen Spezifikationen an: Es werden voraussichtlich 70–80 einzelne Transportfahrten durchgeführt. Hierbei handelt es sich jeweils um einzelne Hin- oder Rückfahrten; Hin- und Rücktransport werden jeweils separat gezählt. Für die Durchführung sind regelmäßig drei LKW vorgesehen. In Einzelfällen kann der Einsatz eines vierten Fahrzeugs erforderlich werden. Art der Ladung: bis zu kompletter Orchesterausstattung Ladevolumen: 50 - 80 m3 (je nach Projektanforderung) Das DSO verfügt über keine genormten Kisten, daher kann das Volumen in Einzelfällen auch noch größer sein Spezifikationen LKW - LKW mit mind. 7,5t und ggf. Anhängern - Luftgefedert - Ladebordwand - temperaturgeführt (mindestens drei Koffer müssen klimatisiert sein, da klimaempfindliche Instrumente wie Geigen, Celli, Bässe, Pauken und Trommeln mit Naturfellen) Mindestanforderungen Folgende Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots: - Einsatz luftgefederter Fahrzeuge - Fahrzeuge mit Ladebordwand - Mindestens drei klimatisierte Kofferaufbauten - ausreichende personelle Kapazitäten für die Durchführung der Transporte - Nachweis einer während der gesamten Vertragslaufzeit bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung mit angemessener Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Schäden, Verlust oder Beschädigung an transportierten Instrumenten, technischem Equipment und sonstigen Transportgütern. - nachweisbare Erfahrung im Bereich Instrumenten- oder Orchestertransporte Weitere Anforderungen: - Kurzfristige Anpassungen des Transportumfangs mit einer Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden müssen gewährleistet werden (ein bis vier LKW) - Wochenend-, Früh- und Späteinsätze - Die termingerechte Durchführung der Transporte ist sicherzustellen. - Transportzeiträume/ Leistungszeiträume: Jan – Juni/ September – Dezember; während der Spielzeitpause ab Mitte Juli bis Ende August nur bedingt - Besondere Kenntnis beim Handling des Ladegutes (Instrumente, Zubehör), Lademeister - Gleichbleibende Ansprechpartner für die Durchführung der Transporte vor Ort - Bereitstellung von ausreichender Personalstärke für Ab- und Anlieferung unter Zeitdruck. (Bis zu sechs Personen Ladepersonal je nach Transportumfang). - Abholungen und Lieferungen müssen regelmäßig selbstständig und ohne vor Ort anwesenden - Vertreter des DSO durchgeführt werden können. Ortskunde und fachliche Qualifikation sind hierfür Voraussetzung. Das Angebot ist auf Grundlage des beigefügten Preisblatts einzureichen. Für regelmäßig wiederkehrende Standardleistungen sind Pauschalpreise anzugeben. Zusatzleistungen und Sonderleistungen sind gesondert auszuweisen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Leistungszeit: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für die Zeit 01.08.2026 bis 31.07.2028 mit Option auf zweimalige jährliche Verlängerung. Ausschreibungsablauf Offenes Verfahren gemäß VgV: Beginn 22.05.2026 bis 26.06.2026 (12 Uhr) Prüfung und Wertung der Angebote bis zum 03.07.2026 Die Bieter sind bis zum 10.07.2026 an ihr Angebot gebunden. Zuschlag bis zum 10.07.2026 Teil des Gebots ist die Einreichung von Referenzen und geeigneten Informationen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters. Bitte neben dem Angebot die Anlagen zur Ausschreibung ausgefüllt einreichen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig. - Deutsches Symphonie Orchester Berlin in der Rundfunk Orchester und Chöre gGmbHBerlinFrist: 26. Juni
Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland
Art und : Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für Instrumente und Ausrüstung zu Orchesterproduktionen und Konzerten des Deutschen Symphonie-Orchesters Berlin innerhalb Berlins und im Einzelfall in das Berliner Umland. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Kontakt: Deutsches Symphonie-Orchester Berlin (DSO) Kopenhagener Straße 72A 13407 Berlin Zur Vergabe: Nikolaus Rexroth, Tel.: 030 202 987-531, E-Mail: [email protected] Zu den Transporten: Kai Wellenbrock, Tel.: 030 202 987- 530, E-Mail: [email protected] Wesentliche Adressen der Abhol- und Lieferorte in Berlin: Wilhelm Hallen / Halle F Kopenhagener Str. 72A 13407 Berlin Philharmonie Herbert-von-Karajan-Str. 1 10785 Berlin Rundfunk Berlin-Brandenburg Haus des Rundfunks/Fernsehzentrum Sendesaal Bredtschneiderstr. 52-61 14057 Berlin Jesus-Christus-Kirche Hittorfstr. 2 14195 Berlin Clärchens Ballhaus Auguststraße 24/25 10117 Berlin Tempodrom Möckernstr. 10 10963 Berlin Villa Elisabeth Invalidenstrasse 3 10115 Berlin Teldex Studio Berlin Finckensteinallee 36 12205 Berlin Funkhaus Berlin Nalepastraße Nalepastr. 18 12459 Berlin Die Produktionsstandorte wechseln und unterliegen den künstlerischen Planungen des DSO. Der überwiegende Teil der Instrumententransporte erfolgt zwischen den Wilhelm Hallen und der Philharmonie Berlin. Wesentlicher Leistungsumfang : Jährlich fallen Transporte in diesen Spezifikationen an: Es werden voraussichtlich 70–80 einzelne Transportfahrten durchgeführt. Hierbei handelt es sich jeweils um einzelne Hin- oder Rückfahrten; Hin- und Rücktransport werden jeweils separat gezählt. Für die Durchführung sind regelmäßig drei LKW vorgesehen. In Einzelfällen kann der Einsatz eines vierten Fahrzeugs erforderlich werden. Art der Ladung: bis zu kompletter Orchesterausstattung Ladevolumen: 50 - 80 m3 (je nach Projektanforderung) Das DSO verfügt über keine genormten Kisten, daher kann das Volumen in Einzelfällen auch noch größer sein Spezifikationen LKW - LKW mit mind. 7,5t und ggf. Anhängern - Luftgefedert - Ladebordwand - temperaturgeführt (mindestens drei Koffer müssen klimatisiert sein, da klimaempfindliche Instrumente wie Geigen, Celli, Bässe, Pauken und Trommeln mit Naturfellen) Mindestanforderungen Folgende Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots: - Einsatz luftgefederter Fahrzeuge - Fahrzeuge mit Ladebordwand - Mindestens drei klimatisierte Kofferaufbauten - ausreichende personelle Kapazitäten für die Durchführung der Transporte - Nachweis einer während der gesamten Vertragslaufzeit bestehenden Betriebshaftpflicht- bzw. Transportversicherung mit angemessener Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einschließlich Schäden, Verlust oder Beschädigung an transportierten Instrumenten, technischem Equipment und sonstigen Transportgütern. - nachweisbare Erfahrung im Bereich Instrumenten- oder Orchestertransporte Weitere Anforderungen: - Kurzfristige Anpassungen des Transportumfangs mit einer Vorlaufzeit von bis zu 24 Stunden müssen gewährleistet werden (ein bis vier LKW) - Wochenend-, Früh- und Späteinsätze - Die termingerechte Durchführung der Transporte ist sicherzustellen. - Transportzeiträume/ Leistungszeiträume: Jan – Juni/ September – Dezember; während der Spielzeitpause ab Mitte Juli bis Ende August nur bedingt - Besondere Kenntnis beim Handling des Ladegutes (Instrumente, Zubehör), Lademeister - Gleichbleibende Ansprechpartner für die Durchführung der Transporte vor Ort - Bereitstellung von ausreichender Personalstärke für Ab- und Anlieferung unter Zeitdruck. (Bis zu sechs Personen Ladepersonal je nach Transportumfang). - Abholungen und Lieferungen müssen regelmäßig selbstständig und ohne vor Ort anwesenden - Vertreter des DSO durchgeführt werden können. Ortskunde und fachliche Qualifikation sind hierfür Voraussetzung. Das Angebot ist auf Grundlage des beigefügten Preisblatts einzureichen. Für regelmäßig wiederkehrende Standardleistungen sind Pauschalpreise anzugeben. Zusatzleistungen und Sonderleistungen sind gesondert auszuweisen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Leistungszeit: Rahmenvertrag zum Abruf von Transportleistungen für die Zeit 01.08.2026 bis 31.07.2028 mit Option auf zweimalige jährliche Verlängerung. Ausschreibungsablauf Offenes Verfahren gemäß VgV: Beginn 22.05.2026 bis 26.06.2026 (12 Uhr) Prüfung und Wertung der Angebote bis zum 03.07.2026 Die Bieter sind bis zum 10.07.2026 an ihr Angebot gebunden. Zuschlag bis zum 10.07.2026 Teil des Gebots ist die Einreichung von Referenzen und geeigneten Informationen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Bieters. Bitte neben dem Angebot die Anlagen zur Ausschreibung ausgefüllt einreichen. Die Angebote sind ausschließlich elektronisch über die eVergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig. - Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - Hauptverwaltung HamburgHamburgFrist: 20. Juli
Unterhaltsreinigung eines Verwaltungsgebäudes der VBG Hauptverwaltung Hamburg-Barmbek
Die Reinigungsleistungen werden gemäß Preisblatt_Kalkulation turnusmäßig nach Raumgruppen gegliedert und in Voll- und Sichtreinigung durchgeführt. Die Gesamtreinigungsfläche beträgt ca. 18.900 m2. Das Objekt liegt zentral im Hamburger Stadtteil Barmbek, unmittelbar am U- und S-Bahnhof Barmbek. Im Norden verläuft die Drosselstraße, im Osten die Massaquoipassage und im Süden die Krüsistraße. Das Haus besteht aus drei Gebäudeteilen. Das gesamte Gebäude hat zwei Tiefgaragen-UG. In jedem Gebäudeteil befinden sich in jeder Etage Putzmittelräume mit Wasseranschluss, Toilettenkerne, Behinderten WCs sowie Teeküchen / Pantrys. Die einzelnen Etagen sind über Treppenhäuser und Aufzüge erreichbar. Die Reinigungsflächen und ihre zugehörigen Reinigungsgruppen sind in den Anlagen "Preisblatt-Kalkulation und "Reinigungsgruppen und Reinigungsturnus" detailliert beschrieben. Das Reinigungspersonal hat zu vorbereitenden Tätigkeiten (Wechsel der Arbeitskleidung, Einweisungen durch Objektverantwortlichen) frühestens 15 Minuten vor Beginn der Reinigungsarbeiten Zutritt zum Gebäude. Unmittelbar nach Beendigung der Tätigkeiten (inkl. dem Wechsel der Arbeitskleidung) ist das Gebäude zu verlassen. Wechsel der Arbeitskleidung ist ausschließlich in den Umkleideräumen gestattet. Zur Sicherung der Ergebnisqualität hat der AN einmal im Monat eine Qualitätskontrolle (insgesamt 12 Qualitätskontrollen pro Jahr) nach einem strukturierten Prüfverfahren durchzuführen und dokumentiert Durchführung und Ergebnisse, dies ist der AG nachvollziehbar darzulegen. Die Qualitätskontrollen dürfen nur durch qualifiziertes Personal (VA oder Objektleitung) und nicht durch die vor Ort tätigen Reinigungskräfte durchgeführt werden, sie sind Grundlage für die Abnahme der erbrachten Leistung. Die Termine für die Qualitätskontrollen sind im Vorfeld mit der AG abzustimmen, die sich eine Teilnahme an dem Prüfverfahren vorbehält. Der AN oder dessen UAN sind verpflichtet, Arbeitnehmer, welche sie zur Leistungserbringung einsetzen, auszutauschen, sofern die AG dies aus wichtigem Grund verlangt. Objektleitung: - Der AN benennt die Objektleitung und dessen Stellvertreter namentlich. Der AN hat eine Vertretungsregelung für Krankheit und Abwesenheit der Objektleitung sicherzustellen und der AG bekannt zu machen. - Als Objektleitung darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel der Objektleitung erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der AG. - Die Objektleitung führt Qualitätskontrollen durch. - Die eingesetzte Objektleitung muss über eine Weisungsbefugnis und Dispositions-recht gegenüber den eingesetzten Beschäftigten verfügen. Die Objektleitung oder dessen Stellvertretung ist für die AG von montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch und elektronisch per E-Mail erreichbar. Vorarbeiter: - Als VA darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Wechsel des VA erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit der AG. Der/Die eingesetzte VA ist tägliche Ansprechperson für das Reinigungspersonal und die AG. - Der VA oder dessen Stellvertretung ist in der Zeit von 14:00 Uhr bis 20:00 Uhr im Objekt präsent und davon mindestens 2,0 Stunden von direkten Reinigungsleistungen befreit. Reinigungskraft (eine Person am Tag) für den Frühdienst muss in der Zeit von 6:00 bis 14:30 Montag bis Freitag eingesetzt werden. Weiter hat die Reinigungskraft in der Zeit von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr die Tagesdamen zu unterstützen. Für die Bewirtschaftung, der über alle Gebäudeteile verteilten, Konferenz- und Besprechungsbereiche, Teeküchen und der Vorstandspantry, werden 3 Servicekräfte benötigt, die montags bis freitags in zwei Schichten, versetzt von 6:00 Uhr bis 14:30 Uhr, in Sonderfällen bis 20:00 Uhr, zur Verfügung stehen. Die Aufgaben der Servicekräfte sind nach Bereichen aufgelistet (Konferenz- und Besprechungsbereiche, Teeküchen, Vorstandspantry, - Cafeteria) Die Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach: - Vorbemerkungen, - Reinigungszeiten, - Art und Umfang der Reinigungsarbeiten (Unterhaltsreinigung, Schließung der Außenfenster, Reinigung der Innenverglasung, Tiefgarage, Bereiche v.d. Treppenhauskern, Konferenz-, Besprechungsbereiche, Teeküchen, Vorstandspantry, Betriebsrestaurant, Cafeteria), - Serviceleistung der Hygienebehälter in den WC-Räumen, - Sicherheitsvorschriften (Der AN stellt insgesamt 70 Hygienebehälter zur Verfügung. Die Behälter sind freistehend, hygienisch einwandfrei, berührungsloses Öffnen des Deckels und für den vorgesehenen Einsatzbereich geeignet. Nach Beendigung des Auftrags entfernt der AN alle 70 Hygienebehälter vollständig und rückstandslos aus dem Gebäude der AG.), - Entsorgung von Wertstoffen, Restmüll und Reinigungsmittelresten (Entsorgungsrichtlinie), - Reinigungsgeräte und Reinigungsmittel. Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen, z.B. Kehrsaugmaschinen, darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden. Der AN ist für die sach- und fachgerechte Durchführung der Reinigungsarbeiten verantwortlich. Nach Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltsreinigung ist der AN verpflichtet, einen Kontrollrundgang zu absolvieren. Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers zu benennen, in einem Gefahrstoffkataster zu dokumentieren, bei Änderungen unverzüglich zu aktualisieren u bei der AG an zentraler Stelle zu hinterlegen. Sonderreinigungen/Regieleistungen: Die Sonderreinigungen sind kurzfristig bzw. nach Absprache mit der Kontaktperson der AG vor Ort durchzuführen. Details sind i.d. Vergabeunterlagen. - Universität Duisburg-EssenDuisburgFrist: 07. Juli
simultanes thermisches Analysegerät (STA)
Lieferleistung und Inbetriebnahme eines simultan thermische Analysegeräts mit den nachfolgenden Mindestmerkmalen: 1. Temperaturbereich: von 15°C bis max. 1600?°C Arbeitstemperatur und bei einer Dauertemperatur von 1550 °C. Das System muss in diesem Bereich stabil regelbar sein und verschleißfrei im Normalbetrieb gegenüber der Temperatur betrieben werden können. Die Temperaturauflösung im Ofen müssen den Anforderungen hochpräziser Analysen entsprechen (±0,1?K oder besser im Kalibrierzustand). 2. Heiz- und Kühlraten: Individuell regelbare Heizraten von sehr niedrig (1 K/min) bis zu 50 K/min. Die maximale Heizgeschwindigkeit muss mindestens 50 K/min erreichen, um schnelle Temperaturprogramme fahren zu können. Die Kühlrate muss so hoch sein, dass der Ofenraum bei einer Betriebstemperatur von 1600 °C nach max. 60 min. sicher geöffnet werden kann. Dabei muss gewährleistet werden, dass nach dieser Abkühlzeit kein Verschleiß am Schutzrohr, Thermoelement, Heizstäbe, Waage aufgrund des Temperaturwechsels auftritt. 3. Probengewichtskapazität: Die Thermowaage muss Probenmassen von mindestens 7 g aufnehmen und messen können. Das System muss insgesamt auf eine Proben-Träger-Gesamtlast von 25 g ausgelegt sein, um ausreichend Reserve für Tiegel und Probenmaterial zu bieten. Die Wägezelle muss hochauflösend (Mikrogramm-Bereich) und driftarm sein, um auch Masseänderungen bis zu 100 % präzise zu erfassen. 4. Probenhalterung: Es sind geeignete Probenhalter und Tiegel für verschiedene Probentypen bereitzustellen, insbesondere muss ein Probenhalter vorhanden sein, der die Messung von festen runden Proben (Pellets) mit Durchmessern von 10 - 25 mm ermöglicht. 5. Gasversorgung: Das Gerät muss mittels Peripherie oder integriert die Möglichkeit zum gleichzeitigen Anschluss von mindestens 3 verschiedenen Reaktionsgasen plus einem Schutzgas (Inertgas) bieten. Bei den Reaktionsgasen handelt es sich dabei um 1x H2, 1x CO und 1x Mischgas (reduzierend). Gasflüsse müssen über Massendurchflussregler (MFC) präzise einstellbar und reproduzierbar sein. Ein schneller Gaswechsel bzw. die Programmierung unterschiedlicher Atmosphärenverläufe während einer Messung muss möglich sein (z.B. um von inerter auf oxidierende Atmosphäre umzuschalten). 6. Atmosphärenkontrolle: Das System muss sowohl unter Inertgas (z.B. N2, Ar) als auch unter oxidierenden (z.B. Luft, O2), reduzierenden Bedingungen (z.B. H2/CO) und unter einer feuchten Atmosphäre (Wasserdampf) sicher betrieben werden können. Dabei muss das Gerät bei den benötigten Gasen bis zu 100 % Atmosphärenanteil sicher betrieben werden können. 7. Sicherheit bei Gasbetrieb: Für den Betrieb mit brennbaren, giftigen oder korrosiven Gasen (wie z.B. Wasserstoff, Kohlenmonoxid, etc.) sind entsprechende Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. Das System muss über eine flexible Gas-Sicherheitssteuerung verfügen, die z.B. bei Leckagen oder unerwartetem Gasstopp automatisch auf Inertgas umschaltet und kritische Ventile schließt. Alle gasführenden Teile müssen für die o.g. Gase geeignet und dicht ausgeführt sein. 8. Messsensorik und Genauigkeit: Das STA-Gerät muss sowohl die Massenänderung (TG) als auch die thermischen Effekte (DTA/DSC) simultan an derselben Probe messen. Die Empfindlichkeit und Auflösung der Messsignale müssen hohen Anforderungen genügen: Die Waage muss eine Auflösung im Mikrogramm-Bereich besitzen (typ. 0,1 ?g oder besser), und das DSC/DTA-Modul muss kleinste endotherme/exotherme Effekte im einstelligen Mikrowatt-Bereich detektieren können. Der Temperaturmesssensor (Thermoelement) muss präzise (±0,1 °C), driftarm und mit den unterschiedlichen Reaktionsgasen arbeiten. Dementsprechend sind passende Thermoelemente für die o.g. Reaktionsgase mitzuliefern. Eine Mehrpunkt-Temperaturkalibrierung des Ofens (über den gesamten Bereich) muss durchführbar sein, um Messgenauigkeit sicherzustellen. 9. Steuerungs- und Auswertesoftware: Eine umfassende Software zur Gerätesteuerung und Datenauswertung muss im Lieferumfang enthalten sein. Sie muss die Programmierung von Temperaturprofilen (Heizen, Halten, Kühlen), die Steuerung der Gaszufuhren (inklusive MFC-Regelung sowie die simultane Aufzeichnung der TGA- und DSC/DTA-Daten ermöglichen. Wichtige Auswertefunktionen sind bereitzustellen, u.a.: Darstellung der Masseänderung in % und mg, Berechnung von Massenverluststufen und Rückständen, erste und zweite Ableitung der TG-Kurve (DTG) zur Ereigniserkennung, Auswertung der Wärmestromkurve (z.B. Onset-, Peak- und Endpunktbestimmung von Effekten), Berechnung von Reaktionsenthalpien, baseline-Korrekturen etc. Die Software muss den Vergleich mehrerer Messungen erlauben (Überlagern von Kurven, statistische Auswertung) und den Datenexport in gängige Formate (CSV, Excel, PDF) unterstützen. Die Bedienoberfläche der Software muss in deutscher oder englischer Sprache verfügbar sein und unter aktuellen Windows-Betriebssystemen laufen. Der entsprechende Computer wird je nach der geforderten Mindestspezifikationen bereitgestellt. Für den Betrieb der Software darf es keine Beschränkung in der Anzahl der Geräte, die im Lehrstuhl vorhanden sind, geben. 10. Abgasanalysen: Zur vertieften Emissionsanalyse muss das STA-System mit einem Massenspektrometer (MS) angeboten werden, das während der Messung freigesetzten Gase analysiert. Das Gerät muss dafür über eine entsprechende Schnittstelle bzw. einen Auslass verfügen; dieser muss über eine beheizte min. 250 °C Transferleitung angeschlossen werden, um Kondensation zu vermeiden. Die Software (siehe oben) muss mit einer solchen gekoppelten Gasanalyse synchronisieren können (d.h. Trigger/Synchronisations-Signale bereitstellen oder empfangen). 11. Elektrische Ausführung und Normen: Das gesamte System muss den in Deutschland geltenden elektrischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Insbesondere ist die CE-Kennzeichnung Voraussetzung . Weitere Voraussetzungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Hochschule für Technik und Wirtschaft DresdenFrist: 05. Mai
Lieferung und Installation eines Röntgenpulverdiffraktometers
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: A 08/7390/26 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Friedrich-List-Platz 1 01069 Dresden Deutschland Telefonnummer: +49 351-4622745 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: [email protected] Internet-Adresse: http://www.htw-dresden.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Die Hochschule für Technik und Wirtschaft beabsichtigt die Beschaffung eines Röntgenpulver-diffraktometers für Lehre und Forschung. Alle angebotenen Positionen müssen Neuware beinhalten. Gebraucht- oder aufbereitete Artikel sind nicht zugelassen. Zu allen angebotenen Positionen sind die Datenblätter mit dem Angebot einzureichen. Menge und Umfang: 1. Röntgenpulverdiffraktometer 1.1. Mindestanforderungen/Technische Parameter: Strahlenvollschutzgerät mit Bauartzulassung Diffraktometer als Tischgerät mit interner Kühlung und Netzbetrieb 230 V 16 A mit Sichtfenster für das Goniometer, routinemäßig ausgestattet mit Kupfer-Röhre Wartungsfreies Theta/Theta-Goniometer mit einer Winkelgenauigkeit von = ± 0.01° und einer Auflösung von < 0.03 ° 2Theta (FWHM) Horizontale Probenausrichtung während der gesamten Messung in Bragg-Brentano-Geometrie Motorisiert freisteuerbare, variable Divergenz-Blende, motorisierter Antistreustrahl-Blende oberhalb der Probe mit der Option das Detektorfenster automatisch in der Größe ändern zu können 12fach Probenwechsler mit einem Satz Stahlprobenträger und einem Satz Kunststoffprobenträger, einen Probenträger für hygroskopische Proben, einen Probenträger für sehr geringe Probenmengen einen flachen Probenträger Regulierbare Drehgeschwindigkeit der Probenhalter Vollautomatische Gerätevalidierung und Anzeige Eindimensionaler Energiedispersiver Detektor mit einer Energieauflösung ≤ 380 eV (FWHM) für Cu-Strahlung bei 289 K für Supression bzw. Ausschluss der Röntgenfluoreszenzstrahlung speziell zur Unterdrückung der Fe-Fluoreszenz und Cu-K-beta-Strahlung Detektor mit Eignung für Cr-, Co-, Cu-, Mo- und Ag-Strahlung Durch Anwender austauschbare Röntgenröhre für Strahlungswechsel oder im Reparaturfall Softwarekompatibilität zu Kristallstrukturdatenbanken und Import-/Exportmöglichkeit in verschiedene Formate (ASCII-, CSV-, RAW-, VAL-Format) Rechner zur Steuerung 1.2. Prinzipielle Nachrüstbarkeit Das angebotene Röntgenpulverdiffraktometer muss mindestens um die nachfolgenden Punkte nachrüstbar sein. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden keine Nachrüstungen beauftragt. Omega/Z-Probenbühne und Kapillarprobenhalter optional nachgerüstbar und aus der Software steuerbar Anwendung von Gracing Incidence Diffraction (GID), X-Ray Reflectrometry (XRR), Pair-Distribution function analysis (PDF), Stress- und Texturmessungen Temperatur-Kammer zur temperaturabhängigen Messung von Diffraktogrammen 2. Optionale Position Software für Rietveld-Analysen inkl. aller Lizenzkosten Verlängerung der Gewährleistung um 2 weitere Jahre auf insgesamt 4 Jahre ab Übernahme 3. Service und Gewährleistung Der Bieter muss im Störfall einen Vor-Ort-Service garantieren (Reaktionszeit von 48 Stunden und Vor-Ort-Service nach separater Beauftragung innerhalb von 3 Arbeitstagen) Für alle im Lieferumfang enthaltenen Positionen wird die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gefordert, welche ab Übernahme gilt 4. Dokumente Folgende Dokumente sind mit dem Angebot zu übergeben: Bauartzulassung nach Strahlenschutzverordnung Datenblätter Folgende Dokumente sind in Rahmen der Lieferung zu übergeben: Handbücher in deutscher oder englischer Sprache in digitaler Form 5. Lieferort Liefer- und Einsatzort ist die: HTW Dresden Andreas-Schubert-Straße 10 (N-Gebäude, Raum N 408) 01069 Dresden Die Lieferung muss spätestens 14 Wochen nach Auftragsvergabe erfolgen. 6. Installation, Übergabe und Einweisung Am Lieferort ist die Inbetriebnahme und eine Einweisung über mindestens 4 Stunden und für mindestens 3 Personen vor Ort am gelieferten Gerät durchzuführen. 7. Abrechnung Die Rechnungsstellung erfolgt nach bestätigter vollständiger Abnahme. Rechnungsadresse: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Friedrich-List-Platz 1 01069 Dresden Deutschland Die Rechnungsstellung hat unverzüglich, nach Abnahmebestätigung der gesamten Lieferung, zu erfolgen. Die HTW Dresden empfängt Ihre Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung. Die Rechnungsstellung per PDF-Format ist gemäß der gesetzlichen Übergangsfrist weiterhin möglich. Die Rechnungsstellung per Post ist nicht zugelassen. E-Mail-Adresse: [email protected] 8. Rückfragen zur Ausschreibung Unklarheiten sind vom Bieter unverzüglich mitzuteilen. Rückfragen können bis spätestens eine Woche vor Angebotsende über das Vergabeportal eingereicht werden. Änderungen dieser Leistungsbeschreibung durch den Bieter sind unzulässig. Ort der Leistung: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Andreas-Schubert-Straße 10 01069 Dresden Deutschland e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 24.06.2026 Ende: 02.10.2026 Die Lieferung muss spätestens 14 Wochen nach Auftragsvergabe erfolgen. h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden Friedrich-List-Platz 1 01069 Dresden Deutschland i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 05.05.2026 13:00 Ablauf der Bindefrist: 23.06.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Die Rechnungslegung erfolgt nach vollständiger Abnahme der Lieferleistung. l) Unterlagen zur Eignungsprüfung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: Fragebogen zur Firma Eigenerklärung zur Eignung der Firma Produktdatenblätter, Leistungsbeschreibung Punkt 4. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Ja Labortechnik/ Messtechnik,Software - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau und Arboristik e.V..
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.