Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH -Stadtwerke Norden-
Beschaffung Haushaltswasserzähler 2027
Lieferung von Hauswasserzähler Beschaffung Haushaltswasserzähler 2027
Messtechnik
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH -Stadtwerke Norden-
- Veröffentlicht:
- 03. September 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Messtechnik
Ausschreibungsbeschreibung
Lieferung von Hauswasserzähler Beschaffung Haushaltswasserzähler 2027
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ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AktiengesellschaftHannoverFrist: 07. Sept.ÜSTRA plant ab dem Jahr 2027 die Beschaffung von serienreifen Niederflur-Solo- und Gelenk-Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb für den Einsatz in ihrem außer- und innerstädtischen Liniennetz. Da die ÜSTRA bei der Beschaffung von Linienomnibussen grundsätzlich Fördermittel in Anspruch nimmt und den konkreten Beschaffungsbedarf daher noch nicht abschließend festlegen kann, möchte sie zunächst mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung gemäß § 19 SektVO über die Lieferung von Linienomnibussen mit Hybrid-Antrieb mit einer Laufzeit zunächst bis zum 31.12.2029 abschließen. Rahmenvereinbarungen sind Aufträge, die ein Auftraggeber an ein oder mehrere Unternehmen vergeben kann, um die Bedingungen für Einzelaufträge, die während eines bestimmten Zeitraumes vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere den in Aussicht genommenen Preis. Der Unterschied im Vergleich zu anderen Arten der Vergabe besteht in der Zweistufigkeit des Beschaffungsvorgangs. Auf der ersten Stufe wird in diesem Vergabeverfahren mit einem Bieter eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Auf der zweiten Stufe werden dann auf Grundlage der Rahmenvereinbarung Einzelaufträge vergeben. Rahmenvereinbarungen sind mithin Vereinbarungen, mit denen eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung erst eröffnet werden soll. Sie legen typischerweise nur die wesentlichen Parameter für die Erteilung von Einzelaufträgen fest, die den eigentlichen Beschaffungsvorgang ausmachen. Konkrete Leistungspflichten werden zumeist nicht durch die Rahmenvereinbarung, sondern erst durch den jeweiligen Einzelauftrag begründet. Eine Rahmenvereinbarung ist mithin nur die Vorstufe des öffentlichen Auftrags und ein Instrument zur Bündelung von Einzelaufträgen. Es wird derzeit vom Auftraggeber - vorbehaltlich der Gremienzustimmung und der Gewährung von Fördermitteln - beabsichtigt, Einzelverträge über die Lieferung folgender Fahrzeuge zu schließen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Anzahl der Fahrzeuge in den einzelnen Vertragsjahren zu verändern.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Wirtschaftsbetriebe der Stadt Norden GmbH -Stadtwerke Norden-.
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