Stadt ChemnitzChemnitz
Beschaffung eines teil-stationären Geschwindigkeitsmesssystems mit autarker Energieversorgung einschließlich Energieversorgung und Betreiberleistungen
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
Verkehrstechnik
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Chemnitz
- Veröffentlicht:
- 13. August 2026
- Frist:
- 03. September 2026
- Thema:
- Verkehrstechnik
Ausschreibungsbeschreibung
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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9Markterkundung - für die Beschaffung von Parkscheinautomaten einschließlich Zahlungsfunktionen, zentralem Managementsystem und perspektivischer Erweiterbarkeit des kommunalen Parkraummanagements
Stadtverwaltung BurgstädtBurgstädt1. Allgemeine Informationen: Titel: Markterkundung - für die Beschaffung von Parkscheinautomaten einschließlich Zahlungsfunktionen, zentralem Managementsystem und perspektivischer Erweiterbarkeit des kommunalen Parkraummanagements; Vergabenummer: B25043_Park_Bew 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Stadtverwaltung Burgstädt; Bereich/Abteilung: Bauamt; Straße, Hausnummer: Brühl 1; PLZ: 09217; Ort: Burgstädt; Land: Deutschland; Telefon: +49 372463134; E-Mail: [email protected] 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Öffentliche Ausschreibung - VOL/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Markterkundung als Vorbereitung für die Beschaffung von Parkscheinautomaten einschließlich Zahlungsfunktionen, zentralem Managementsystem und perspektivischer Erweiterbarkeit des kommunalen Parkraummanagements 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet Burgstädt; PLZ: 09217; Ort: Burgstädt; Land: Deutschland 6. Art und : CPV-Code: 38730000-1; Art und voraussichtlicher : Beschaffung von Parkscheinautomaten einschließlich Zahlungsfunktionen, zentralem Managementsystem und perspektivischer Erweiterbarkeit des kommunalen Parkraummanagements. Gegenstand: Die Stadt Burgstädt prüft die Erneuerung ihrer kommunalen Parkraumbewirtschaftung. In einer ersten Ausbaustufe ist die Beschaffung von insgesamt 10 Parkscheinautomaten vorgesehen: 3 Ersatzgeräte und 7 Neugeräte. Die Bewirtschaftung soll zunächst durch die Stadt selbst erfolgen. Eine Konzession ist nicht Gegenstand dieser Markterkundung. Ziel der Markterkundung • Ermittlung marktverfügbarer Parkscheinautomaten und Systemlösungen. • Prüfung von Zahlungs-, Kommunikations- und Managementfunktionen. • Prüfung netzgebundener, PV-/akkuunterstützter und hybrider Energieversorgung. • Prüfung offener Schnittstellen und Datenexportmöglichkeiten. • Prüfung einer späteren Erweiterung um ANPR und Zufahrtskontrollen. • Ermittlung von Investitions-, Betriebs- und Lebenszykluskosten. • Vorbereitung einer herstellerneutralen Leistungsbeschreibung und der späteren Vergabestrategie. Kein Vergabeverfahren Diese Veröffentlichung stellt kein Vergabeverfahren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar. Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf Einleitung eines späteren Vergabeverfahrens, Beteiligung, Aufforderung zur Angebotsabgabe oder Beauftragung. Die Stadt kann den Beschaffungsgegenstand ändern, verschieben oder von einer Beschaffung absehen. 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: I. Quartal 2027 8. Zusätzliche Angaben: Antworten auf diese Anfrage werden erbeten an: den Auftraggeber; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 21.09.2026 Parkscheinautomaten/ Parkuhren,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT),Beratung/ Gutachten/ Studie (Technik)Inhousevergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen und sonstigen Kraftfahrzeugen nach Art. 5 Abs.1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB im integrierten Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG
Stadt AachenAachenDie Stadt und die StädteRegion Aachen sind Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV gemäß § 3 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) und zugleich zuständige Behörden nach Art. 2 Buchstabe b) VO 1370/2007 in Verbindung mit § 8a Abs. 3 S. 3 PBefG für die Vergabe von öDA. Die Stadt und die StädteRegion Aachen haben sich verständigt, dass die Vergabe des öDA an die Aachener Straßenbahn und Energieversorgungs-AG (ASEAG) für das Gebiet der StädteRegion Aachen einschließlich Stadt Aachen durch die Stadt Aachen erfolgt. Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C-267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Zu diesem Zweck wird die StädteRegion Aachen ihr Recht als zuständige Behörde, öDA über öffentliche Personenverkehrsdienste auf ihrem Gebiet zu vergeben, auf die Stadt Aachen im Wege einer delegierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen gemäß § 23 Abs. 1 Alt.1 und Abs. 2 Satz 1 Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit in Nordrhein-Westfalen (GkG NRW) übertragen. Die Inhousevergabe umfasst die Zielnetze 2028 Stadt Aachen und 2028 StädteRegion Aachen als integriertes Verkehrsnetz Stadt Aachen und StädteRegion Aachen einschließlich abgehender Linien als Gesamtleistung i.S.d. § 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG entsprechend Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument". Die von der beabsichtigten Direktvergabe an die ASEAG mit umfassten abgehenden Linien und sonstigen Teildienste sind mit den benachbarten Aufgabenträgern (vgl. Anlage 1 zum "Ergänzenden Dokument") verbindlich abgestimmt bzw. werden über entsprechende delegierende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme mitumfasst sein. Darüber hinaus planen Stadt, StädteRegion Aachen und die regionsangehörigen Kommunen Würselen, Alsdorf und Baesweiler das Projekt „RegioTram Aachen“ (vgl. Ziffer 2.4.1. und 4.3.1. im Modul 4 des Nahverkehrsplans der Stadt Aachen). Vor diesem Hintergrund betraut die Stadt Aachen die ASEAG im Rahmen der Direktvergabe des aktuell anstehenden öDA vorbereitend auch mit der Erbringung von Vorbetriebsleistungen für die Regiotram. Die weiteren Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Ziffer 2 des „Ergänzenden Dokuments“. Die Einzelheiten zu den (Mindest )Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdienste sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG ebenfalls dem „Ergänzenden Dokument“ und den Nahverkehrsplänen der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen zu entnehmen. Das Verkehrsunternehmen hat bei der Erbringung der öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den einbezogenen Linien ausschließlich die gültigen Tarife der Region (Rheinlandtarif) nebst den Übergangstarifen, Bundes- und Landestarifen (z. B. Deutschlandticket, NRW-Tarif) und Sondertarifen (z. B. Euregioticket, Anruf-Sammel-Auto (ASA)) anzuwenden. Alle Tarife in der Region AVV/VRS („Rheinland“) sind im Internet unter https://avv.de/de/ abrufbar. Des Weiteren sind auf dem Gebiet der Stadt Aachen und StädteRegion Aachen und bei Fahrten in das übrige Rheinland-Netz die geltenden Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen, Qualitätsstandards und Richtlinien der AVV GmbH bzw. ihrer Rechtsnachfolger zu beachten. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/oeda/ , der Nahverkehrsplan der Stadt Aachen unter https://www.aachen.de/in-aachen-leben/mobilitaet-verkehr/mobilitaetskonzepte/oepnv-konzept/nahverkehrsplan/ und der Nahverkehrsplan der StädteRegion Aachen unter https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/mobilitaet-und-klimaschutz-s-64/mobilitaet/nahverkehrsplan abrufbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. Betriebsaufnahme ist der 10.12.2027. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren am 09.12.2037. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, der ASEAG für das vorstehend beschriebene Bedienungsgebiet ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA ermöglicht Anpassungen des Verkehrsangebots innerhalb eines vorgegebenen Rahmens, um eine ausreichende Verkehrsbedienung im Sinne des § 8 Abs. 3 PBefG sicherzustellen. Anlass hierfür können veränderte Verkehrsbedarfe, technische Entwicklungen, umwelt- und klimapolitische Anforderungen, strukturelle Veränderungen sowie fortentwickelte planerische Vorgaben der Stadt Aachen und der StädteRegion Aachen sein. Quantitative Änderungen betreffen den Umfang und die Ausgestaltung des Angebots und umfassen etwa die Einrichtung oder Einstellung von Linien, Anpassungen von Linienführung, Anfangs- und Endpunkten sowie Bedienumfang, Änderungen von Bedienzeiten und Taktung, Anschlussvorgaben, die Umstellung zwischen regulärer Bedienung und Bedarfsverkehren sowie die Einführung innovativer Bedienungsformen. Die insgesamt erbrachte Verkehrsmenge kann sich dabei sowohl erhöhen als auch verringern. Qualitative Änderungen betreffen die Anforderungen an die Leistungserbringung und umfassen u.a. Anpassungen der eingesetzten Fahrzeuge, der Betriebssteuerung sowie des Fahrzeug- und Beschwerdemanagements einschließlich der Ausgestaltung von Tarif und Vertrieb. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Die ASEAG ihrerseits wird einen bedeutenden Teil der Verkehrsleistung nach Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO 1370/2007 selbst erbringen. Dieser Eigenanteil liegt bei mindestens 20% bis 30 % (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19.02.20- Verg 26/17).ETCS Balisen
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Kantonspolizei AargauAarauFrist: 23. Aug.Die Kantonspolizei Aargau führt mit diesem Request for Information (RFI) eine strukturierte Marktabklärung durch. Ziel ist es, festzustellen,ob für den beschriebenen Beschaffungsgegenstand mehrere marktverfügbare Lösungen existieren,ob diese Lösungen die rechtlichen, messtechnischen, funktionalen und betrieblichen Anforderungen in der Schweiz erfüllen,ob allenfalls nur ein einziger Anbieter in der Lage ist, eine geeignete und zulassungsfähige Gesamtlösung anzubieten,ob Alternativlösungen oder funktional gleichwertige Systeme bestehen,ob einzelne Anforderungen nur durch ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Anbieter erfüllt werden können.Die Beantwortung dieses RFI erfolgt freiwillig und unverbindlich. Aus der Teilnahme oder Nichtteilnahme entstehen weder Ansprüche noch Vorteile für ein allfälliges späteres Beschaffungsverfahren. Die eingehenden Informationen dienen ausschliesslich der internen Marktanalyse und der Vorbereitung eines möglichen weiteren Vorgehens.Immensen Arpke - Lehrte Anpassung der LZB (Simis C, UZ Fallersleben)
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Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AGKönigstor 3-13Beschreibung: Lieferung und Einbau EinzelweichensteuerungAuestadion - Erneuerung W707 - Weichensteuerung
Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AGKönigstor 3-13Erneuerung der Weiche 707 im Auestadion inklusive Einzelweichensteuerung und Weichenheizung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 03. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Chemnitz.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.