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Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) 2026 - kooperatives Modell -
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage von § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III sowie den geltenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage von § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III sowie den geltenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz
- Veröffentlicht:
- 29. März 2026
- Frist:
- 27. April 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Leistung ist die Durchführung von außerbetrieblichen Berufsausbildungen (BaE) im kooperativen Modell. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage von § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 SGB II i. V. m. § 76 SGB III sowie den geltenden Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 2026 - Kooperativ - Eingliederungsmaßnahme
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG)/ §§ 25, 26 Abs. 2ff. Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung. Zielsetzung der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) nach §§ 76 ff SGB III ist es, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialen Benachteiligung besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Auszubildenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Bieter müssen Erfahrung in der Durchführung derartiger Leistungen in den letzten 3 Jahren nachweisen können. Eine gültige Trägerzertifizierung für den ausgeschreibenen Bildungsbereich nach AZAV gem. § 178 SGB III ist notwendig. - Saarpfalz-KreisFrist: 05. Juni
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Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Auszubildende. Kooperatives Modell: fachpraktische Ausbildung im Kooperationsbetrieb, fachtheoretische Begleitung und sozialpädagogische Unterstützung durch Auftragnehmer. Bieter müssen Erfahrung in den letzten 3 Jahren und gültige AZAV-Zertifizierung nach § 178 SGB III nachweisen. - Saarpfalz-Kreis (Jobcenter)
2026-01-Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 76 SGB III/§ 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2ff. Berufsbildungsgesetz (BBiG) Aufgrund der jeweils erlassenen Verordnungen zur fachlichen Eignung gem. § 30 Abs. 4 Nr. 3 BBiG können Ausbildungsberufe im Bereich der freien Berufe nicht außerbetrieblich ausgebildet werden. Die Förderung von Berufsausbildungen nach dem Teil 2 des Pflegeberufegesetzes oder dem Altenpflegegesetz ist auf betriebliche Ausbildungen begrenzt. Eine Förderung im Rahmen einer BaE ist daher nicht möglich. Bei der BaE im kooperativen Modell erfolgen die fachpraktische Ausbildung und die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen ausschließlich im Kooperationsbetrieb und wird fachtheoretisch durch den Auftragnehmer begleitet und unterstützt. Der Auftragnehmer überwacht die Ausbildung im Kooperationsbetrieb, sucht die Auszubildenden zur Sicherung des Ausbildungserfolges regelmäßig auf und bietet dabei auch den Betrieben Unterstützungsleistungen an. Darüber hinaus koordiniert der Auftragnehmer die Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung der Teilnehmenden. Der Auftragnehmer ist als Ausbildender nach dem BBiG bzw. der HwO für die vollständige und ordnungsgemäße Durchführung des Ausbildungsvertrages verantwortlich. Die Ausbildung erfolgt nach den aktuell gültigen Ausbildungsordnungen bzw. -regelungen und deren Ausbildungsrahmenplänen. Sofern eine Ausbildung gemäß §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO bereits erfolgreich absolviert wurde, ist eine Förderung im Rahmen von BaE nicht mehr möglich. Der Beginn der Maßnahme ist für den 10.08.2026 vorgesehen. - Kreis Recklinghausen, Der LandratRecklinghausen
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Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 76 SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung - und §§ 64 ff BBiG/§§ 42 Buchst. k-m HwO. BaE nach § 76 SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, durch Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen. Es sind alle Möglichkeiten wahrzunehmen, um den Übergang der Teilnehmenden auf einen betrieblichen Ausbildungsplatz zu fördern. Im kooperativen Modell werden die Ausbildungsinhalte unter Einbeziehung von Kooperationsbetrieben vermittelt, welche die Eignung nach §§ 27 ff BBiG/§§ 21 ff HwO besitzen. Die beauftragte Organisation ist neben der Gewinnung der Kooperationsbetriebe für die möglichst frühzeitige Vermittlung in betriebliche Ausbildung - vorzugsweise in den Kooperationsbetrieb-, sowie für die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen - insbesondere auch mit der Berufsschule - verantwortlich und unterstützt diese in ihrer Aufgabenwahrnehmung insbesondere durch fachtheoretische Unterweisung sowie sozialpädagogische Begleitung. Die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Ausbildungsphasen wird aus-schließlich durch den Kooperationsbetrieb durchgeführt. Die beauftragte Organisation sowie die Kooperationsbetriebe haben die aktuell gültigen Ausbildungsordnungen/Ausbildungsregelungen der einzelnen Berufsausbildungen anzuwenden. Teilnehmende sind unabhängig von der erreichten Schulbildung Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe auch mit ausbildungsfördernden Leistungen nicht in eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb vermittelt werden können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind. Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. - Kreis Recklinghausen, Der LandratFrist: 20. Apr.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Görlitz, Jobcenter Landkreis Görlitz.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.