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Beratungsleistungen im Programm Strategische Regionalentwicklung (RegioStrat) „Zusammen/Wachsen im Torgauer Elbe-Heide-Land“
Der Aktionsraum „Torgauer Elbe-Heide-Land“ ist ein freiwilliger interkommunaler Zusammenschluss von neun Kommunen im Landkreis Nordsachsen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die im September 2023 geschlossene Interkommunale Kooperationsvereinbarung. Die administrative Federführung liegt bei der Stadt Belgern-Schildau. Das Vorhaben wird im ...
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Stadt Belgern-Schildau
- Veröffentlicht:
- 30. Juli 2026
- Frist:
- 02. September 2026
- Thema:
- Projektmanagement
Ausschreibungsbeschreibung
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Der Aktionsraum „Torgauer Elbe-Heide-Land“ ist ein freiwilliger interkommunaler Zusammenschluss von neun Kommunen im Landkreis Nordsachsen. Grundlage der Zusammenarbeit ist die im September 2023 geschlossene Interkommunale Kooperationsvereinbarung. Die administrative Federführung liegt bei der Stadt Belgern-Schildau. Das Vorhaben wird im Rahmen des Bundesförderprogramms „RegioStrat - Strategische Regionalentwicklung“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gefördert. Der Förderzeitraum endet im Oktober 2028. Grundlage des Vorhabens bilden das Stadt-Umland-Konzept des Kooperationsraumes sowie weitere vorliegende kommunale und regionale Planungen. Die analytischen Grundlagen für die Entwicklung des Kooperationsraumes liegen damit bereits zu großen Teilen vor. Gegenstand des Projektes ist daher nicht die Erarbeitung eines weiteren strategischen Grundlagenkonzeptes. Im Mittelpunkt stehen die Konkretisierung, Priorisierung, Erprobung und Umsetzungsvorbereitung konkreter interkommunaler Ansätze in den Handlungsfeldern Wirtschaft und Daseinsvorsorge. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung unmittelbar anwendbarer Instrumente und Maßnahmen, die von den beteiligten Kommunen gemeinsam umgesetzt oder vorbereitet werden können. Dabei sollen tragfähige Kooperationsstrukturen aufgebaut, bestehende Netzwerke weiterentwickelt sowie konkrete Folgeprojekte und Förderansätze vorbereitet werden. Die Leistungen orientieren sich an den Anforderungen des Förderbescheides vom 19.01.2026 sowie den hierzu erarbeiteten Ergänzungen zum Förderantrag. Die Handlungsfelder Wirtschaft und Daseinsvorsorge bilden die fachlichen Schwerpunkte des Gesamtvorhabens. Der Förderbescheid liegt der Ausschreibung an. Der sich hieraus ergebenden Rechtsrahmen ist unbedingt einzuhalten.
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