Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtBonn
Beratungsleistung zur Umsetzung des §2b UStG in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Beratungsleistung zur Umsetzung des §2b UStG in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
Steuerberatung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
- Veröffentlicht:
- 23. Juli 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Steuerberatung
Ausschreibungsbeschreibung
Beratungsleistung zur Umsetzung des §2b UStG in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
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Ausführungsorte
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Hintergrund ist die Fragestellung, ob die betreffenden Leistungen im Rahmen der Umstellung auf § 2b UStG künftig als steuerbar und umsatzsteuer-pflichtig zu behandeln sind oder weiterhin unter die bisherige umsatzsteuerfreie beziehungs-weise nicht steuerbare Behandlung fallen. Hierzu soll eine qualifizierte steuerberatende bzw. wirtschaftsprüfende Unterstützung in Anspruch genommen werden. Gegenstand des Interessenbekundungsverfahrens ist die Ermittlung geeigneter Steuerberatungsgesellschaften oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit nachgewiesener Expertise im Bereich der Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) und insbesondere des § 2b UStG. Als Themenschwerpunkte sind dabei eine Analyse der Einnahmeseite sowie eine Beurteilung der interkommunalen Vereinbarungen identifiziert worden. Eine Einnahmeninventur mit Erarbeitung der dahinterliegenden Sachverhalte wurde bereits vorbereitet. Auf Basis der daraus resultierenden Liste sollen Einschätzungen vorgenommen werden, welche Umsätze eindeutig steuerpflichtig, welche eindeutig nicht steuerpflichtig und welche noch eine tiefere Untersu-chung benötigen. Im Rahmen dieser umsatzsteuerlichen Würdigung soll auch gegebenenfalls vorhandenes Optimierungspotenzial identifiziert werden. Ergänzend zur Einnahmeninventur ist eine Vertragsinventur und -analyse erforderlich. Die interkommunalen Vereinbarungen sollen daraufhin untersucht werden, ob die Vertragsnatur eine öffentlich-rechtliche ist und ob die darin geregelte Tätigkeit Wettbewerbsrelevanz hat. A.2 Durchführung Der Auftragnehmer hat die Leistung unverzüglich nach Auftragserteilung aufzunehmen. Die Gesamtleistung soll innerhalb von maximal 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht wer-den. Sofern sich während der Projektbearbeitung weitere Prüfungs- oder Anpassungsbedarfe ergibt, kann der Auftraggeber eine Verlängerung des Leistungszeitraums vereinbaren. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen personellen Ressourcen während der gesamten Projektlaufzeit zur Verfügung stehen. Die Kommunikation erfolgt bedarfsorientiert und kann sowohl digital als auch in Präsenz statt-finden. Die Leistung kann sowohl digital mittels Videokonferenzsystemen sowie in den Räumlichkeiten des Auftraggebers erbracht werden. A.3 Art und Umfang der Leistung Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungen: Steuerliche Analyse der Tätigkeiten - Analyse sämtlicher relevanter Tätigkeitsbereiche der Einrichtung im Hinblick auf § 2b UStG - Prüfung und Bewertung der einzelnen Leistungsbeziehungen hinsichtlich ihrer umsatz-steuerlichen Relevanz - Abgrenzung hoheitlicher und unternehmerischer Tätigkeiten - Beurteilung der Steuerbarkeit und Steuerpflicht einzelner Sachverhalte - Ermittlung möglicher Steuerbefreiungstatbestände - Identifizierung steuerlicher Risiken und Optimierungspotenziale - Erstellung von Handlungsempfehlungen Analyse von Verträgen und Leistungsbeziehungen Prüfung bestehender Vertragsverhältnisse und sonstiger Vereinbarungen hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Auswirkungen. Insbesondere: - Analyse von öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - Identifikation und Bewertung interkommunaler Kooperationen - Analyse von Leistungsbeziehungen zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts - Prüfung der Voraussetzungen des § 2b Abs. 3 UStG - Identifikation steuerlich relevanter Vertragsbestandteile - Aufzeigen von Anpassungsbedarfen Prüfung interkommunaler Vereinbarungen Der Auftragnehmer hat bestehende interkommunale Vereinbarungen sowie Kooperationsbeziehungen zu identifizieren und hinsichtlich ihrer umsatzsteuerlichen Behandlung zu bewerten. Hierzu gehören insbesondere: - Zweckvereinbarungen - öffentlich-rechtliche Vereinbarungen - Kooperationsvereinbarungen - Leistungsvereinbarungen mit anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Dokumentation und Ergebnisdarstellung - Erstellung eines schriftlichen Abschlussberichts - Dokumentation der steuerlichen Würdigungen - Darstellung identifizierter Risiken - Ggfs. Präsentation der Ergebnisse gegenüber der Verwaltungsleitung und/oder den zuständigen Gremien - Unterstützung bei Rückfragen Beratungs- und Unterstützungsleistungen - laufende fachliche Begleitung während der Projektlaufzeit - Teilnahme an Besprechungen (vor Ort und digital) - Unterstützung bei Rückfragen der Finanzverwaltung - Beratung bei der Umsetzung erforderlicher Maßnahmen A.4 Eignung Die Teilnahme ist Steuerberatungsgesellschaften und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vorbehalten. Es werden insbesondere folgende Mindestanforderungen gestellt: Fachliche Eignung - Nachweis umfassender Kenntnisse im Umsatzsteuerrecht - besondere Erfahrung mit § 2b UStG - Erfahrung in der Beratung juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Erfahrungen mit interkommunalen Kooperationen und öffentlich- rechtlichen Vereinbarungen Referenzen Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten fünf Jahren anzugeben, vorzugsweise bei: - Kommunen - Eigenbetrieben - eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen - Anstalten des öffentlichen Rechts oder sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Folgende Angaben sind erforderlich: - Auftraggeber - Leistungsumfang - Zeitraum - Ansprechpartner (optional) Projektteam Angabe des vorgesehenen Projektteams mit: - Funktion - Qualifikation - Berufserfahrung - SpezialisierungContract for Accounting Services (Intervention in Revenue Audits)
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BEN Berlin Energie und Netzholding GmbHBerlinRahmenvereinbarung für Jahresabschlussprüfungen des BEN-Konzerns (BEN und SNB) durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
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- Der Auftraggeber ist Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
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