Gemeinde GlöttGlött
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Glött – Konzessionsvertrag (Strom)
Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Glött - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Glött, Fuggerstraße 8, 89353 Glött, Landkreis Dillingen an der Donau, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 06.11.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb ...
Energielieferung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Glött
- Veröffentlicht:
- 10. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Energielieferung
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Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Gemeinde Glött - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Glött, Fuggerstraße 8, 89353 Glött, Landkreis Dillingen an der Donau, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 06.11.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim, Hochstiftstraße 2, 89438 Holzheim, Landkreis Dillingen an der Donau zu bekunden. Verspätete Mitteilungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Holzheim angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu Unterzeichnen. Glött, 10.08.2026 Gemeinde Glött Friedrich Käßmeyer Erster Bürgermeister
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Glött.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.