TUM Klinikum Rechts der IsarMünchenTED
Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC - Arbeitspaket 6.1 – Telemedizinische Vernetzung
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für PEDNET-LC. Die Plattform soll als im Markt etablierte, produktverfügbare und möglichst standardnahe Gesamtlösung bereitgestellt werden. Ziel ist eine integrierte Lösung, die die Anforderung...
Medizinsoftware
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- TUM Klinikum Rechts der Isar
- Veröffentlicht:
- 11. August 2026
- Frist:
- 10. September 2026
- Thema:
- Medizinsoftware
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Gegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für PEDNET-LC. Die Plattform soll als im Markt etablierte, produktverfügbare und möglichst standardnahe Gesamtlösung bereitgestellt werden. Ziel ist eine integrierte Lösung, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung möglichst weitgehend im Standardfunktionsumfang erfüllt und nur in dem erforderlichen Umfang kundenspezifische Anpassungen oder Drittsystemanbindungen vorsieht. Die Plattform soll insbesondere als strukturierte Anfrage- und Screeningmaske für Patientinnen und Patienten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dienen und zugleich als digitale Patientenakte genutzt werden können. Sie soll es den beteiligten Einrichtungen ermöglichen, Patientendaten gemeinsam zu erfassen, einzusehen und zu nutzen, Patientenströme zu steuern, Fallkonferenzen durchzuführen und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einschließlich Videosprechstunden zu unterstützen. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungsziele: Vorscreening von Patientenanfragen durch Leistungserbringer zur Stratifizierung der weiteren Versorgungswege, insbesondere im Sinne einer Einbestellung oder Absage mit Weiterempfehlung; Vernetzung der beteiligten Zentren, Kliniken und interdisziplinären Teams über eine sichere, standardisierte und klinisch bewährte cloudbasierte telemedizinische Patientenakte; rechtskonforme Kommunikation, insbesondere unter Beachtung der Anforderungen an Datenschutz und Berufsrecht, zwischen medizinischem Personal sowie zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten; Austausch textförmlicher patientenbezogener Daten zwischen den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern; Unterstützung von Fallkonferenzen und weiteren telemedizinischen Versorgungsabläufen; Anbindung an klinische Datenerfassungssysteme der Einrichtungen, insbesondere über geeignete Schnittstellen zu Systemen wie ORBIS oder Meona; Export patientenbezogener Daten zu Forschungszwecken nach erfolgter Studieneinwilligung in das Datenintegrationssystem, unter anderem der Bitcare GmbH; Bereitstellung einer produktiv repräsentativen Testumgebung einschließlich geeigneter Testdaten für Abnahmetests, Schulungen und Schnittstellentests. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028. Vorgesehen ist eine Option auf Verlängerung des Nutzungszeitraums sowie auf Skalierung auf weitere Standorte. Der Auftragnehmer hat für die Einführung der Plattform einen Projektplan vorzulegen, der insbesondere den Go-Live der Plattform mit allen Muss-Kriterien zum 1. November 2026 sowie das Ende der Hypercare-Phase und die Überführung in den Regelbetrieb zum 31. Dezember 2026 verbindlich berücksichtigt. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
6 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Unterlagen
Freischalten49 Angaben erfasstUnterlagen
Auftraggeber
Freischalten3 Angaben erfasstAuftraggeber · Anschrift · Kontakt
Lose
Freischalten1 Angabe erfasstLose LOT-0001
Verfahrensdaten
Freischalten6 Angaben erfasstBekanntmachungsnummer · Verfahrensreferenz · Referenz des Auftraggebers · Verfahrensart · +2 weitere
Ausführungsorte
Freischalten2 Angaben erfasstAusführungsorte
Veröffentlichungsstelle
Freischalten3 Angaben erfasstVeröffentlichungsstelle · Anschrift · Kontakt
Ähnliche Bekanntmachungen
8Beauftragung der Bereitstellung einer E-Health-Plattform für das PEDNET-LC
TUM Klinikum Rechts der IsarMünchenGegenstand des Auftrags ist die Bereitstellung, Einführung, der Betrieb und die Aufrechterhaltung einer cloudbasierten telemedizinischen Plattform für PEDNET-LC. Die Plattform soll als im Markt etablierte, produktverfügbare und möglichst standardnahe Gesamtlösung bereitgestellt werden. Ziel ist eine integrierte Lösung, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibung möglichst weitgehend im Standardfunktionsumfang erfüllt und nur in dem erforderlichen Umfang kundenspezifische Anpassungen oder Drittsystemanbindungen vorsieht. Die Plattform soll insbesondere als strukturierte Anfrage- und Screeningmaske für Patientinnen und Patienten sowie niedergelassene Ärztinnen und Ärzte dienen und zugleich als digitale Patientenakte genutzt werden können. Sie soll es den beteiligten Einrichtungen ermöglichen, Patientendaten gemeinsam zu erfassen, einzusehen und zu nutzen, Patientenströme zu steuern, Fallkonferenzen durchzuführen und die Kommunikation mit Patientinnen und Patienten einschließlich Videosprechstunden zu unterstützen. Der Auftrag umfasst insbesondere folgende Leistungsziele: Vorscreening von Patientenanfragen durch Leistungserbringer zur Stratifizierung der weiteren Versorgungswege, insbesondere im Sinne einer Einbestellung oder Absage mit Weiterempfehlung; Vernetzung der beteiligten Zentren, Kliniken und interdisziplinären Teams über eine sichere, standardisierte und klinisch bewährte cloudbasierte telemedizinische Patientenakte; rechtskonforme Kommunikation, insbesondere unter Beachtung der Anforderungen an Datenschutz und Berufsrecht, zwischen medizinischem Personal sowie zwischen medizinischem Personal und Patientinnen und Patienten; Austausch textförmlicher patientenbezogener Daten zwischen den an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern; Unterstützung von Fallkonferenzen und weiteren telemedizinischen Versorgungsabläufen; Anbindung an klinische Datenerfassungssysteme der Einrichtungen, insbesondere über geeignete Schnittstellen zu Systemen wie ORBIS oder Meona; Export patientenbezogener Daten zu Forschungszwecken nach erfolgter Studieneinwilligung in das Datenintegrationssystem, unter anderem der Bitcare GmbH; Bereitstellung einer produktiv repräsentativen Testumgebung einschließlich geeigneter Testdaten für Abnahmetests, Schulungen und Schnittstellentests. Der Projektzeitraum erstreckt sich bis zum 31. Dezember 2028. Vorgesehen ist eine Option auf Verlängerung des Nutzungszeitraums sowie auf Skalierung auf weitere Standorte. Der Auftragnehmer hat für die Einführung der Plattform einen Projektplan vorzulegen, der insbesondere den Go-Live der Plattform mit allen Muss-Kriterien zum 1. November 2026 sowie das Ende der Hypercare-Phase und die Überführung in den Regelbetrieb zum 31. Dezember 2026 verbindlich berücksichtigt. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.Beschaffung einer IOP-Plattform des Herstellers x-tention durch die MediClin Management GmbH – Waren (Müritz)
MEDICLIN Müritz-Klinikum GmbH & Co. KGWaren (Müritz)Gegenstand der Leistung ist die Beschaffung von Softwarelizenzen und Dienstleistungen zur Einführung eines digitalen Patientenportals für die Klinik. Das Patientenportal dient der digitalen Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten, der Klinik sowie weiteren an der Versorgung beteiligten Leistungserbringern. Es soll insbesondere das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagement unterstützen. Gegenständlich sind neben der Bereitstellung der erforderlichen Softwarekomponenten auch deren Einrichtung, Integration in die bestehende Systemlandschaft sowie die hierfür erforderlichen Unterstützungsleistungen. Die geförderten Kliniken beabsichtigen den Einkauf einer einheitlichen, klinikübergreifenden webbasierten Softwarelösung als Patientenportal. Wegen der Einbindung in den Asklepios Konzernverbund ist aus fachlicher Sicht für die MediClin Kliniken die Anbindung an die Patientenportallösung der Asklepioskrankenhäuser geboten.ERAS-Softwarelösung
Universitätsklinikum MünsterMünsterFrist: 22. Aug.Der Auftraggeber beabsichtigt die Einführung einer digitalen Lösung zur Unterstützung eines Enhanced-Recovery-after-Surgery-(ERAS-)Programms. Ziel ist die digitale Begleitung von Patientinnen und Patienten entlang des gesamten perioperativen Behandlungspfades – von der präoperativen Vorbereitung über den stationären Aufenthalt bis zur postoperativen Nachsorge – zur Förderung einer leitliniengerechten Behandlung, der Patienteneinbindung und der interdisziplinären Zusammenarbeit. Im Rahmen der Markterkundung sollen Informationen über am Markt verfügbare Lösungen eingeholt werden. Insbesondere interessieren: • der Funktionsumfang der Lösung, • die Unterstützung standardisierter ERAS-Behandlungspfade, • Möglichkeiten der Patientenkommunikation und des Patientenmonitorings, • Dokumentations- und Auswertungsfunktionen, • Schnittstellen zu Krankenhausinformationssystemen und weiteren relevanten IT-Systemen, • Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit, • Implementierungs- und Schulungsaufwand, • Betriebs- und Lizenzmodelle sowie • Erfahrungen aus bereits realisierten Referenzprojekten. Die Leistungsbeschreibung dient ausschließlich der Markterkundung gemäß § 28 VgV. Sie stellt keine abschließende Leistungsbeschreibung für ein späteres Vergabeverfahren dar. Der Auftraggeber ist ausdrücklich an Informationen zu sämtlichen marktverfügbaren Lösungen interessiert, die die beschriebenen funktionalen Anforderungen erfüllen. Dem Auftraggeber ist unter anderem die Lösung von „Encure“ bekannt. Die Nennung dieser Lösung erfolgt ausschließlich als Beispiel für eine am Markt verfügbare Lösung und ist nicht als Vorfestlegung auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller zu verstehen. Gegenstand der Markterkundung ist ausdrücklich die Ermittlung aller vergleichbaren, den funktionalen Anforderungen entsprechenden Lösungen. Mindestanforderungen an alternative Anbieter Damit ein alternativer Anbieter für das UKM als gleichwertige Alternative zu Encare in Betracht kommen kann, sollte er nachweislich sämtliche der folgenden Anforderungen erfüllen: 1. Offizielle Anerkennung durch die ERAS® Society • Nachweis einer offiziellen Partnerschaft bzw. Autorisierung durch die ERAS® Society. • Möglichkeit zur internationalen ERAS®-Zertifizierung der beteiligten Kliniken. • Nachweis, dass bereits mehrere Universitätskliniken erfolgreich nach diesem Standard zertifiziert wurden. 2. Vollständiges ERAS®-Programmportfolio • Verfügbarkeit der derzeit elf etablierten fachspezifischen ERAS®-Programme: o Leberchirurgie o Pankreaschirurgie o Kolorektalchirurgie o Brustrekonstruktion o Herzchirurgie o Gynäkologie o Kopf-Hals-Chirurgie o Hüft- und Knieendoprothetik o Thoraxchirurgie o Urologie/Zystektomie o Bariatrische Chirurgie • Zusätzlich Verfügbarkeit des ERAS® Essentials Programms als standardisierte Grundlage für die Entwicklung und Implementierung weiterer Behandlungspfade. • Nachweis, dass über das ERAS® Essentials Programm gemeinsam mit dem UKM neue Behandlungspfade für weitere Fachgebiete (z. B. Transplantationschirurgie, Ösophaguschirurgie, Magenchirurgie oder andere hochspezialisierte Bereiche) entwickelt, implementiert und qualitätsgesichert werden können • Möglichkeit, das Programm schrittweise auf nahezu alle operativen Fachbereiche des UKM auszuweiten und dabei Synergien zwischen den Kliniken zu nutzen. • Verfügbarkeit eines standardisierten digitalen Prähabilitationsmoduls als integraler Bestandteil des ERAS®-Programms zur strukturierten präoperativen Vorbereitung der Patientinnen und Patienten 3. Nachweis erfolgreicher Implementierungen • Dokumentierte Implementierung vergleichbarer Programme an mehreren universitären Maximalversorgern • Nachweis einer nachhaltigen Verbesserung der ERAS-Compliance, der Behandlungsqualität und klinischer Ergebnisse • Nachweis einer standardisierten Implementierung mit erfahrenen multiprofessionellen Teams 4. Internationale Audit- und Benchmarkingplattform • Bereitstellung einer etablierten, digitalisierten und websaierten Datenplattform zur standardisierten Erfassung perioperativer Daten • Kontinuierliches Audit, Compliance-Monitoring und internationales Benchmarking • Langfristige Nutzung der Daten für Qualitätsmanagement und wissenschaftliche Projekte • Bereitstellung umfangreicher Filter-, Analyse- und Visualisierungsfunktionen zur systematischen Auswertung der erhobenen Daten • Möglichkeit, Zusammenhänge zwischen Prozessqualität (ERAS®-Compliance) und klinischen Behandlungsergebnissen standardisiert zu analysieren und darzustellen 5. Migration bestehender Daten • Vollständige Übernahme der bereits am UKM erhobenen EIAS-Daten • Erhalt der historischen Qualitätsdaten und der Vergleichbarkeit mit bisherigen Benchmarks • Nachweis, dass kein Verlust wissenschaftlich relevanter Daten oder Qualitätskennzahlen entsteht 6. Wissenschaftliche Infrastruktur • Unterstützung multizentrischer wissenschaftlicher Projekte • Standardisierte Datenerfassung für Register, Studien und Publikationen • Internationale Vergleichbarkeit der erhobenen Daten • Möglichkeit zur langfristigen Nutzung der Daten für Forschung und Qualitätssicherung 7. Referenz- und Ausbildungszentrum • Möglichkeit, das UKM als offizielles Referenz- und Ausbildungszentrum zu etablieren • Berechtigung zur Durchführung offizieller Schulungen, Hospitationen und Implementierungsprogramme • Internationale Sichtbarkeit innerhalb des ERAS®-Netzwerks 8. Nachhaltige Implementierung • Strukturierter Wissenstransfer mit dem Ziel, zukünftige Implementierungen am UKM weitgehend eigenständig durchführen zu können • Nachweis, dass externe Beratungsleistungen langfristig reduziert werden können • Nutzung bestehender Implementierungsstrukturen und Synergien innerhalb des UKM 9. Wirtschaftliche Gleichwertigkeit • Nachweis, dass keine zusätzlichen Implementierungs-, Schulungs-, Zertifizierungs- oder Migrationskosten verursacht Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung an [email protected].Implementierung telemedizinischer Behandlungen in den niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen
Niedersächsische JustizministeriumHannoverFrist: 15. Sept.Zu vergeben ist die Erbringung ärztlicher Leistungen über Kommunikationsmedien (Telemedizin) für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren an insgesamt 14 Vollzugsstandorten. (siehe Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B)). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) zu entnehmen.Digitaler OP-Assistenzsystem
Universitätsklinikum Mannheim GmbHMannheimEs handelt sich hierbei um eine umfassende digitale Lösung zur Steuerung und Optimierung perioperativer Prozesse, die durch eine Kombination von plattformunabhängigen mobilen und Serverbasierten Anwendungen realisiert wird. Alle klinikspezifischen Abläufe werden in einem Echtzeit-Patientenpfad erfasst und dargestellt.Healthy Hub 2026
BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz BIG direkt gesundBerlinFrist: 14. Sept.Gesucht werden in diesem siebten Wettbewerb der Auftraggeberinnen: Versorgungslösungen, die sich im Rahmen von Versorgungsverträgen oder Softwarelizenzverträgen mit engem Versorgungsbezug nach SGB V und/oder XI mit Kranken- und/oder Pflegekassen darstellen lassen. Die gesuchten Versorgungslösungen können hybride sein und klassische sowie digitale Versorgung miteinander verbinden oder auch rein digitale Lösungen darstellen. Weitere Anforderungen an die gesuchten Versorgungslösungen: - Nachweis eines durchdachten und nachvollziehbaren Versorgungspfads bzw. eines durchdachten und nachvollziehbaren Gesamtversorgungskonzepts („Patientenreise“), in dem die Versorgungslösung z.B. im Rahmen eines Versorgungsvertrages ggf. mit weiteren Leistungserbringern in Versorgungsprozesse eingebettet und/oder sektorübergreifend dargestellt wird. - Bei einem notwendigen Einbezug Dritter (z. B. bestimmter Leistungserbringergruppen oder Managementgesellschaften) in die Versorgungslösung soll dargestellt werden, wie verbindlich ggf. vorhandene Kontakte zu diesen Dritten sind. Die Verbindlichkeit sollte z.B. anhand einer Absichtserklärung (LOI) oder eines Vertrages nachgewiesen werden. - Es muss sich um Versorgungslösungen handeln, die zum Einsatz bei den Versicherten der Auftraggeberinnen zum Zwecke der Gesundheitsversorgung geeignet sind. Ausschließlich technische Plattformen oder andere lediglich zum Management von administrativen Prozessen geeignete Lösungen sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens. - Die Versorgungslösung muss die Effektivität und Effizienz in der Versorgung verbessern. - Die Versorgungslösung geht dabei über die übliche Regelversorgung hinaus. - Auch der Nutzen und Innovationsgehalt der Versorgungslösung für die Versicherten der Auftraggeberinnen spielen eine maßgebliche Rolle bei der Bewertung der Wettbewerbsbeiträge. - Nicht gesucht werden digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) der Regelversorgung nach § 33a SGB V, sofern sie schon gelistet sind, sich im Antragsverfahren befinden oder Hersteller dies planen. Wenn dagegen eine DiGA im Rahmen einer besonderen Versorgung i. S. d. § 140a SGB V zusätzlich zu weiteren Gesundheitsleistungen eingesetzt werden soll, so wäre dies ein zulässiger Wettbewerbsbeitrag. Der Nachweis hätte dann wie oben beschrieben zu erfolgen. - Ebenfalls nicht gesucht werden Angebote aus dem Bereich der Primärprävention nach §20 SGB V. Ferner gilt: - Gesucht werden ausschließlich Versorgungslösungen, die bereits so weit entwickelt sind, dass sie zum Ende der Bewerbungsfrist den Reifegrad für ein Pilotprojekt unter Echtbedingungen, d. h. im Versicherteneinsatz, besitzen. Ggf. müssen bereits besondere regulatorische Rahmenbedingungen – etwa eine Zertifizierung als Medizinprodukt – erfüllt sein. Gerne darf das Produkt/die Lösung auch schon Umsätze im ersten Gesundheitsmarkt machen. - Geschäftsmodelle, die darauf basieren, lediglich Daten zu gewinnen und / oder diese anschließend zu veräußern, kommen für eine Auswahl von vorneherein nicht in Betracht. - Leistungen, die lediglich dazu dienen, interne Abläufe der Kassen zu optimieren, sind ebenfalls nicht Gegenstand dieses Wettbewerbs. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt in aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. später zu verhandelnden Angebote: Auf der Grundlage der im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.-S) veröffentlichten Wettbewerbsbekanntmachung sollen aus den eingegangenen Bewerbungen anhand der unter Ziff. 16 genannten Auswahlkriterien zunächst (maximal) 15 Bewerber ausgewählt werden. Die (maximal) 15 ausgewählten Bewerber werden dann von der ARGE zum sogenannten "Pitch" eingeladen. Weitere Informationen sind auf der Website: https://www.healthy-hub.de/wettbewerb-und-auswahlverfahren.html zu finden.Ziel ist der Abschluss eines Vertrages über die Beschaffung von telemedizinischen Dienstleistung im Fachbereich Allgemeinmedizin und Dermatologie. Die telemedizinischen Dienstleistungen sollen für ein Jahr als Pilotprojekt in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/Main I mitsamt Hard- und Software sowie den benötigten digitalen medizinischen Instrumenten (z. B. Stethoskop) zum Einsatz kommen.
Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für DatenverarbeitungWiesbadenFrist: 30. JuliBeschaffung telemedizinischer Dienstleistungen für ein Jahr als Pilotprojekt in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt/Main I, inklusive Hard- und Software sowie digitaler medizinischer Instrumente (z.B. Stethoskop) im Fachbereich Allgemeinmedizin und Dermatologie. Erfüllung der Mindestanforderungen ist nachzuweisen.2. Stufe (Angebotsphase) Ausschreibung Vertrag gemäß § 140a SGB V "Videosprechstunde in den digitalen Versicherten-Services der Auftraggeberin"
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenErfurtGegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Bereitstellung eines Zugangs zur ambulanten ärztlichen Versorgung via Videosprechstunde innerhalb der digitalen Anwendung der Auftraggeberin. Hierfür sollte ein Vertrag zur Besonderen Versorgung nach § 140a SGB V geschlossen werden. Im Rahmen seines Angebotes bietet der Auftragnehmer eine technische Gesamtlösung zur Vorbereitung und technischen Durchführung einer Videosprechstunde für die nutzungsberechtigten Versicherten an. Das Angebot des Auftragnehmers besteht aus einer vorgelagerten Abfrage zur Bedarfsgerechtigkeit mittels einer Software, einer digitalen Terminvereinbarung sowie der Organisation und technischen Durchführung der Videosprechstunde (nachfolgend "Videosprechstundenprozess"). Die Organisation und Einbindung von Vertragsärzten, welche die Nutzer im Rahmen der Videosprechstunde fernbehandeln, ist des Weiteren Gegenstand des Angebotes. Der Auftragnehmer hat hierfür eine ausreichende Anzahl von Vertragsärzten für die Durchführung von Videosprechstunden gemäß der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) vertraglich zu binden. Die Videosprechstunde wird im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und auf Basis der dafür geltenden Bestimmungen durchgeführt. Die medizinische Behandlung, insbesondere die ärztliche Behandlung im Rahmen der Videosprechstunde, ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Leistungen des besonderen Versorgungsangebotes dieser Ausschreibung. Die ärztliche Behandlung wird von den Vertragsärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet. Unabhängig davon, hat der gesamte "Videosprechstundenprozess" des Auftragnehmers während der gesamten Vertragslaufzeit den aktuellen rechtlichen Anforderungen für die Sicherung der Versorgungsqualität von telemedizinischen Leistungen, die sich insbesondere aus § 87 2o und § 365 Abs. 1 SGB V sowie den Vorgaben aus Anlage 31b und 31c zum BMV-Ä ergeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, zu entsprechen. Der Auftragnehmer übernimmt als Vertragspartner nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 8 SGB V den Versorgungsauftrag und insbesondere im Hinblick auf die Einbindung der Leistungserbringer die Funktion einer Managementgesellschaft nach § 140a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB V. Die Teilnahme des Versicherten an der besonderen Versorgung ist freiwillig. Das Angebot schließt nicht aus, dass die Versicherten Vertragsärzte persönlich konsultieren oder andere Videodienstanbieter, insbesondere der vertragsärztlichen Versorgung, nutzen. Bei Bedarf der Auftraggeberin muss insbesondere die Möglichkeit bestehen, zur Erweiterung des Versorgungsangebotes und der bedarfsgerechten Steuerung in Versorgungspfade den Videosprechstundenprozess des Auftragnehmers zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die weiteren Einzelheiten zum Leistungsgegenstand sind der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie der Technischen Leistungsbeschreibung, welche den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase als Anhänge 1 und 2 zu Anlage 1 beigefügt sind, zu entnehmen. Die AOK NordWest, Kopenhagener Straße 1, 44269 Dortmund (nachfolgend: "Abrufberechtigte") ist berechtigt, die Leistung, die Gegenstand des Vergabeverfahrens ist, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abzurufen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung nebst aller Anhänge (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase nebst Anhängen und Annexen) gelten, sofern die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrechts Gebrauch macht, für die Abrufberechtigte entsprechend, wobei im erforderlichen Rahmen in dem eigenständigen Vertrag zwischen der Abrufberechtigten und dem Auftragnehmer kassenspezifische Abweichungen einzelvertraglich geregelt werden können. Die Abrufberechtigte ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dem Rahmenvertrag dieser Ausschreibung zu decken (keine Exklusivität). Eine Mindestabnahmemenge wird für die Abrufrufberechtigte ebenfalls nicht vereinbart. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen sowie Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen. Konkrete Angaben zum Auftragsvolumen sind der Auftraggeberin nicht möglich. Einzelheiten zu ersten Schätzungen sind der Leistungsbeschreibung unter Punkt 6 (Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) zu entnehmen. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urt. V. 17.06.2021, C - 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Soweit die angegebenen Mengen deutlich überschritten werden, beträgt die Höchstmenge, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, insgesamt maximal 4,2 Mio. EUR netto. Für den Fall, dass die Abrufberechtigte von ihrem Abrufrecht Gebrauch macht, beträgt die Höchstmenge für diese insgesamt max. 3,6 Mio. EUR netto. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung in einer bestimmten Höhe besteht aber nicht. Die Auftraggeberin geht mit dieser Rahmenvereinbarung keinerlei Abnahmeverpflichtung ein. Gleiches gilt für die Abrufrufberechtigte im Falle des Abrufs. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung und die vertraglichen Regelungen (Anlage 1 und Anhang 1 zu Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase) verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. September 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist TUM Klinikum Rechts der Isar.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.