Staatliches Bauamt LandshutTED
Bauoberleitung Bauueberwachung
Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §§ 41 ff.) für die Erneuerung der Brücke über die Große Isar (BW-Nr. 7439902) in Landshut. Leistungsumfang: Bauoberleitung (LPH 8) und örtliche Bauüberwachung ab Juli 2026. Objekt: 3-Feld-Spannbetonbrücke (79,40 m Länge, 1564 m² Fläche). Inklusive Abbruch des Bestandsbauwerks, Bau einer Behelfsumfahru...
Bauüberwachung
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Inhalt auf einen Blick
Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §§ 41 ff.) für die Erneuerung der Brücke über die Große Isar (BW-Nr. 7439902) in Landshut. Leistungsumfang: Bauoberleitung (LPH 8) und örtliche Bauüberwachung ab Juli 2026. Objekt: 3-Feld-Spannbetonbrücke (79,40 m Länge, 1564 m² Fläche). Inklusive Abbruch des Bestandsbauwerks, Bau einer Behelfsumfa...
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Staatliches Bauamt Landshut
- Veröffentlicht:
- 25. März 2026
- Frist:
- 09. April 2026
- Thema:
- Bauüberwachung
Ausschreibungsbeschreibung
Objektplanung Ingenieurbauwerke (HOAI §§ 41 ff.) für die Erneuerung der Brücke über die Große Isar (BW-Nr. 7439902) in Landshut. Leistungsumfang: Bauoberleitung (LPH 8) und örtliche Bauüberwachung ab Juli 2026. Objekt: 3-Feld-Spannbetonbrücke (79,40 m Länge, 1564 m² Fläche). Inklusive Abbruch des Bestandsbauwerks, Bau einer Behelfsumfahrung und Herstellung von Arbeitsebenen durch Einschüttungen in der Großen Isar.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Erbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung LPH 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei für die Maßnahme B 299 Erneuerung Brücke über Große Isar im Stadtgebiet Landshut. Ab Juli 2026 erfolgt ein Wechsel der Bauoberleitung und der ÖBÜ für die bereits laufende Maßnahme. Die Teilmaßnahme ERN Brücke Kleine Isar ist abgeschlossen und die Teilmaßnahme ERN Brücke Große Isar hat zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen. Ersatzneubau der Brücke über die Große Isar BW-Nr. 7439902; 3-Feld-Spannbetonkonstruktion mit Stützweiten von 24,20 + 31,00 + 24,20 = 79,40 m. Lichte Weiten zw. Widerlagern 78,20 m; Breite zwischen den Geländern von 20,00 m; Brückenfläche 1564 m²; Querschnitt Überbau: 3-stegiger Plattenbalkenquerschnitt; Die Umfahrung des Baustellenbereiches wird östlich des Bestandsbauwerks (stromabwärts) mit der Herstellung einer Behelfsumfahrung über eine Behelfsbrücke gewährleistet. Abbruch des Bestandsbauwerks Brücke Große Isar mit zwei Flusspfeilern; Herstellung der Arbeitsebenen für den Abbruch und den Neubau durch abschnittweise Einschüttungen in der Großen Isar.- Staatliches Bauamt LandshutFrist: 16. Juni
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Erbringung von Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI; Ingenieurvertrag für Bauoberleitung Lph. 8 (HOAI-basiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei der Brückenbaumaßnahme "B16 Erneuerung zweier Brücken über Deutsche Bahn bei Saal". Die Bauleistungen erfolgen von März 2027 bis Dezember 2028 und umfassen: - Erstellung und Abbruch zweier Spannbetonbrücken B16 über DB (BW01, BW02) - Erstellung und Rückbau zweier Behelfsbrücken B16 über DB (BW03, BW04) - B16 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,30 km - Erstellung und Abbruch einer Stahlbetonbrücke St2230 über Hopfenbach (BW05) - St2230 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,45 km Die Umfahrung der B16 wird östlich des Bestandsbauwerke BW01 und BW02 mit der Herstellung einer Behelfsumfahrung über die Behelfsbrücken BW03 und BW04 gewährleistet. Für die St2230 ist bauzeitlich eine Vollsperrung mit Umleitung geplant. Weitere Informationen siehe Projektbeschreibung. - Staatliches Bauamt LandshutLandshut
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Ingenieurvertrag für Bauoberleitung Lph. 8 (HOAIbasiert mit 13 % von 15 %) und Besondere Leistung Örtliche Bauüberwachung bei der Brückenbaumaßnahme "B16 Erneuerung zweier Brücken über Deutsche Bahn bei Saal". Die Bauleistungen erfolgen von März 2027 bis Dezember 2028 und umfassen: Erstellung und Abbruch zweier Spannbetonbrücken B16 über DB (BW01, BW02) Erstellung und Rückbau zweier Behelfsbrücken B16 über DB (BW03, BW04) B16 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,30 km Erstellung und Abbruch einer Stahlbetonbrücke St2230 über Hopfenbach (BW05) St2230 Straßenbauarbeiten auf einer Länge von ca. 1,45 km Die Umfahrung der B16 wird östlich des Bestandsbauwerke BW01 und BW02 mit der Herstellung einer Behelfsumfahrung über die Behelfsbrücken BW03 und BW04 gewährleistet. Für die St2230 ist bauzeitlich eine Vollsperrung mit Umleitung geplant. Weitere Informationen siehe Projektbeschreibung. Kennung des Verfahrens: e3a856823e6a45f38c9253866a9bf0ce Interne Kennung: 26042120 Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/ Verhandlungsverfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck Art des Auftrags: Dienstleistungen Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur, Konstruktions und Ingenieurbüros und Prüfstellen 2.1.2 Erfüllungsort Stadt: Kelheim Postleitzahl: 93309 Land, Gliederung (NUTS): Kelheim (DE226) Land: Deutschland 2.1.3 Wert Geschätzter Wert ohne MwSt.: 300 000 Euro - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. - Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Osnabrück
2026-09_E233_PA_1_Baugrundgutachten_für_5_Bauwerke_ex-post Bekanntmachung
Für den Neubau der oben aufgelisteten Bauwerke sind folgende Leistungen zu erbringen: - Grundleistungen der Teilleistungen a), b) und c) des Leistungsbildes Geotechnik nach Anlage 1 Nr. 1.3.3 Absatz (3) HOAI und besondere Leistungen für die Ingenieurbauwerke. Für den Neubau der Bauwerke ist je ein Baugrundgutachten zu erstellen, das aus dem Teil A "Geotechni-scher Bericht mit Gründungsempfehlung" und dem Teil B "Geotechnischer Entwurfsbericht" besteht. Der AN hat eine Leistungsbeschreibung für die erforderlichen Erkundungsarbeiten (Feld- und Laborversu-che) auszuarbeiten und dem AG für das Vergabeverfahren zu übergeben. Die Erkundungsarbeiten sind vom AN zu koordinieren und zu überwachen. Zudem soll der AN während der baulichen Umsetzung der Ingenieurbauwerke die Freigabe von Aushub- und Gründungssohlen durchführen, ggfls. Gründungsarbeiten begleiten und den AG in sonstigen geotech-nischen Fragen beraten. BW PA1/04 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Abschnitt 105, Station 0 der B402. Derzeit hat die K225 (Süd-Nord-Straße) an der Anschlussstelle E233/K225 eine mittlere Fahrbahnbreite von 7,00 m und einen auf der Westseite durch einen Trennstreifen mit 1,50 m Breite von der Fahrbahn abge-setzten 2,00 m breiten Radweg. Die Fahrbahn wird regelgerecht auf 8,00 m, der Trennstreifen auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA1/04 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 15,10 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 1-feldrig freiliegende Spannbetonbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 12,25m und eine Gesamtlänge von 28,90m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 2001. Die vorh. Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk (PA1/04) ortsnah ersetzt werden. Die neue Radwegführung der Süd-Nord-Straße soll mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Westseite der K225 erfolgen. BW PA1/08 Der Ersatzneubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Sta-tion 0 der B402. Die L48 (Versener Straße) weist auf der Brücke derzeit eine mittlere Fahrbahnbreite von 6,50m und einen auf der Ostseite von der Fahrbahn abgesetzten 2,0 m breiten Radweg auf. Der Trennstreifen wird regelgerecht auf 1,75 m und der Radweg auf 2,50 m verbreitert. Auf dem neuen Bauwerk PA 1/08 wird der Regelquerschnitt unter Beachtung der Festlegungen zu den Kappen gemäß RIZ-ING mit 13,05 m Breite zwischen den Geländern vorgesehen. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 2-stegige Plattenbalkenbrücke. Die Brücke hat eine Breite von 11,55m und eine Gesamtlänge von 36,82m. Der Überbau besteht aus einem Balken-/Plattenmischsystem. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1991. Die Brücke soll durch ein neues Brückenbauwerk ortsnah ersetzt werden. Die Radwegführung der Versener Straße soll, wie im Bestand auch mit dem Neubau des Bauwerkes auf der Ostseite der L48 erfolgen. BW PA1/10.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 592 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich der Ems-Flutmulde eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplanken-systeme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 6-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 161,20m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1989. Das geplante Bauwerk PA1/10 soll auf der Südseite der Bestandstrasse mit einem Abstand von 4,45m parallel zu dem bestehenden Bauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. 2.4 BW PA1/11.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 1.500 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 86,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1988. Das Bauwerk PA1/11.2 soll parallel, südlich mit einem Abstand von 4,45m zu dem bestehendem Brückenbauwerk gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. BW PA1/13.2 Der Neubau der Brücke erfolgt im Zuge des vierstreifigen Ausbaus der E 233 im Abschnitt 129, Station 2.149 der B402. Die B402 hat derzeit im Bereich des Ems-Altarms eine mittlere Fahrbahnbreite von 9,60m und keinen von der Fahrbahn abgesetzten Radweg. Beidseitig der Fahrbahn befinden sich Schutzplankensysteme mit dahinter liegenden Geländern. Das Bestandsbauwerk ist eine 3-feldrige vorgespannte Plattenbalkenbrücke (Trägerrostbrücke). Die Brücke hat eine Breite von 13,10m und eine Gesamtlänge von 102,00m. Der Überbau besteht aus mehrstegigen Vollquerschnitten. Das Bauwerk stammt aus dem Jahre 1990. Das Bauwerk PA1/13.2 soll parallel, südlich zu dem bestehendem Brückenbauwerk in einem Abstand von 4,45m gebaut werden. Die Überführung eines Radweges ist nicht vorgesehen. - Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl
Vergabe Planungsleistungen „Energiezentrale mit Terra Preta Anlage & Systemhalle“
Die Gemeinde Riegel am Kaiserstuhl mit über 4.000 Einwohnern gehört zum Landkreis Emmendingen. Bedingt durch die Lage nahe der Universitätsstadt Freiburg steht die Ortsgemeinde unter starkem Siedlungsdruck. In den letzten Jahren wurden aufgrund der großen Nachfrage fast alle Reserven an Baugebieten entwickelt. Mit dem Erschließungsgebiet Breite III steht nun noch eine Fläche von rund 6 ha zur Bebauung zur Verfügung. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit für weitere Baugebiete sowie der großen Nachfrage nach Wohnraum hat der Gemeinderat beschlossen, für das Gebiet Breite III neue zukunftsweisende Planungs- und Gestaltungsansätze umzusetzen. Für die LPHs 5-9 zur Realisierung der Energiezentrale mit Terra Preta Anlage plant die Gemeinde Riegel ein Ingenieurbüro zu beauftragen. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro oder eine Bürogemeinschaft zu finden, welche/welches eine hochwertige Planungs- und Bauabwicklung sicherstellt und die bereits erbrachten Leistungen der Leistungsphasen 3 bzw. 4 fachgerecht fortführt. Gegenstand der Beauftragung sind die Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) gemäß HOAI 2021 für die folgenden Leistungsbilder: Ingenieurbauwerke gemäß §§ 43 ff. HOAI 2021 (Anlage 12.2 zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5; Objektliste Ingenieurbauwerk: Gruppe 5: Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen), inkl. Planung der Freiflächen mit Bauwerksbezug gemäß §§ 38 ff. HOAI 2021 (Anlage 11 zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5). Zusätzlich soll in Leistungsphase 8 Ingenieurbauwerk die Besondere Leistung „Örtliche Bauüberwachung“ erbracht werden. Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI 2021 für die nachstehend benannten Anlagengruppen (Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021): Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen; Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen; Anlagengruppe 4: Starkstromanlagen; Anlagengruppe 5: Fernmelde- oder Informationstechnische Anlagen (bereits ab LPH 3 bzw. ab planerisch erforderlicher Leistungsphase); Anlagengruppe 7.2: Verfahrenstechnische Anlagen (Anlage 15.2 Technische Anlagen der Abfallentsorgung zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3); Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation (Schwerpunkt: EMSR-Technik, bereits ab LPH 1 bzw. planerisch erforderlicher Leistungsphase zu erbringen). Im Zusammenhang mit der Energiezentrale ist eine Systemhalle vorgesehen. Für diese sind folgende Grundleistungen (sowie etwaige Besondere Leistungen) der Leistungsphasen 5 bis 9 (sofern nichts anderes beschrieben) Teil der Beauftragung: Objektplanung Gebäude, gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 (Anlage 10.2 zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7: Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstätten). Technische Ausrüstung für Nebenräume (z. B. WC, Umkleiden) gemäß § 53 ff. HOAI 2021 (Anlage 15.2 zu § 55 Abs. 3 HOAI), bereits ab LPH 3 soweit diese nicht bereits durch die TGA Ingenieurbauwerk unter b) abgedeckt sind. Die einzelnen Gewerke stehen in einem engen fachlichen und technischen Zusammenhang. Bereits in den Leistungsphasen 3 und 4 wurden diese Planungsanteile integrativ betrachtet und aufeinander abgestimmt. Um die fachliche Kohärenz und die technische Durchgängigkeit der Planung zu sichern, werden die Leistungen gemeinsam ausgeschrieben, es gibt keine Losaufteilung. - Gemeinde Tuntenhausen
Ortsmitte Ostermünchen-Leistungen der Objektplng. für Gebäude u. Innenräume gem.§§33 ff HOAI-LPH 3-9
Gegenstand des Auftrages ist die Erbringung von stufenweise zu beauftragenden Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. §§33 ff HOAI - LPH 3 - 9; Die Gemeinde Tuntenhausen entwickelt im Ortsteil Ostermünchen auf einer knapp 10.000 m² großen gemeindeeigenen Fläche eine lebendige Ortsmitte mit Einzelhandel, Praxen, sozialen Angeboten und teilweise geförderten Wohnungen. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage einer bereits im Jahr 2022 durchgeführten Konzeptvergabe in Zusammenarbeit mit einem Investor, der einen Teil der Fläche erworben hat und diese auf Grundlage eines städtebaulich, freiräumlich und architektonisch hochwertigen Konzepts bebaut. Ein wesentliches städtebauliches Ziel der Gemeinde ist es dabei, durch die innerörtliche Nachverdichtung die ortsspezifische Nachfrage nach Wohnraum zu decken. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels soll ein Wohnungsangebot mit verschiedenen Wohnungsgrößen und -zuschnitten entstehen. Darüber hinaus sollen Nutzungen zur unmittelbaren Versorgung der Bewohnerschaft wie ein Dorfladen und Arztpraxen vorgesehen werden. Entsprechend dem Konzept werden auf dem gesamten Gebiet sechs dreigeschossige Häuser geplant: vier davon als reine Wohnhäuser in einem „Teilbereich B“ sowie zwei als Wohn- und Gewerbehäuser im „Teilbereich A“ des Gebiets. Während die vier Wohnhäuser im Teilbereich B durch den Investor errichtet werden, werden die beiden Wohn- und Gewerbehäuser im Teilbereich A des Gebiets durch die Gemeinde selbst als Bauherrin umgesetzt und sollen in deren Eigentum verbleiben (in den Planunterlagen als „Gebäude A1“ und „Gebäude A2“ bezeichnet). In den beiden Gebäuden sind unter anderem die Unterbringung einer Apotheke, einer Arztpraxis, einer Zahnarztpraxis, eines Cafés oder eines Dorfladens, einer Tagespflegeeinrichtung, betreutes Seniorenwohnen sowie eines großzügigen Gemeinschaftsraums für die gesamte Bürgerschaft vorgesehen. Die Objekt- und Fachplanung der beiden Gebäude wurde bis einschließlich der Leistungsphase 4 von dem Investor übernommen. Ein Bauantrag wurde bereits eingereicht. Für das Vorhaben existiert der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 65 „Niedergarten Feld“. Der Gemeinderat der Gemeinde Tuntenhausen hat in der Sitzung vom 16.04.2026 beschlossen, dass die Ausführung der Häuser A1 und A2 nicht wie bisher geplant ab dem Kellergeschoss in Holzbauweise, sondern in Massivbauweise erfolgen soll. Die diesbezügliche Umplanung in den Leistungsphasen 3 und 4 sowie die weitere Planung ist Gegenstand dieses Auftrags. Die Bauantragsunterlagen, die Unterlagen zur bisherigen Planung sowie der Bebauungsplan sind dieser Maßnahmenbeschreibung im Konvolut als Anlage beigefügt Weitere Informationen im Detail zu Kosten, Terminen, Lage, Nutzung und Materialität der Maßnahme entnehmen Sie bitte den Verdingungsunterlagen sowie der dieser Veröffentlichung beiliegenden Maßnahmenbeschreibung. Die bereits festgelegten Termine für die Verhandlungsgespräche im Rahmen der 2. Stufe sind in der Woche vom 25./26. August 2026 (KW35/2026). - Gewässerunterhaltungsverband Hasel/Lauter/WerraMeiningen
Herstellung bzw. Verbesserung der linearen Durchgängigkeit an Wehren, und Abstürzen am Rosabach in den Abschnitten 2 bis 7
Im Rahmen des Thüringer Landesprogramms Gewässerschutz (LP GWS) 2022 bis 2027 zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) sind im Schwerpunktgewässer Rosabach insgesamt zwölf Bauwerke (Wehre, Abstürze, Durchlässe) erfasst, bei denen die ökologische Durchgängigkeit nicht gegeben ist Für sieben dieser Bauwerke ist die Zuständigkeit geklärt und der Gewässerunterhaltungsverband Hasel Lauter Werra (GUV HLW) beabsichtigt zur Herstellung der Durchgängigkeit an diesen Anlagen die Planungsleistungen zu vergeben. Es ist zu prüfen, wie an diesen Standorten die ökologische Durchgängigkeit technisch hergestellt und umgesetzt werden kann. Dabei handelt es sich um verschiedene Anlagentypen, darunter historische Wehranlagen, Staustufen zur Bewässerung sowie einfache Querriegel in der Gewässersohle mit geringer Absturzhöhe. Für diese Bauwerke sind im Rahmen der Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI 2021 Variantenuntersuchungen zum Rück- bzw. Umbau durchzuführen, mit dem Ziel, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit die ökologische Durchgängigkeit herzustellen. Dem Rückbau ist hierbei der Vorrang einzuräumen. Die Planung hat die bestehenden Längsgefälle sowie Restriktionen zu berücksichtigen. Die Untersuchungen sind unter Anwendung des Merkblatts DWA M 509 (Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke, Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung) durchzuführen. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit den Natura2000 Stationen sowie der Unteren Naturschutzbehörde vorzunehmen, um projektspezifische Maßnahmen zum Schutz FFH relevanter Arten, insbesondere Bachneunauge und Groppe, zu ermitteln. Angebotsgrundlagen, Leistungsumfang o Leistungsbild Ingenieurbauwerke nach § 41 ff HOAI 2021 o Honorarzone III Angebote unterhalb der Mindestsätze bzw. oberhalb der Höchstsätze sind möglich und werden nicht von der Vergabe ausgeschlossen) Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 12.1 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) HOAI 2021 Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung 2% Leistungsphase 2 Vorplanung 20% Leistungsphase 3 Entwurfsplanung 25% Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung 5% Leistungsphase 5 Ausführungsplanung 15% Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe 13% Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4% Leistungsphase 8 Bauoberleitung 15% Leistungsphase 9 Objektbetreuung 1% Besondere Leistungen: Leistungsphase 2 o Erstellen von Leitungsbestandsplänen o Abfrage zur Kampfmittelrecherche o vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten, FFH Gebiet o Anfertigen von Kosten-Nutzen Untersuchungen o Mitwirkung bei der Vergabe von Vermessungsleistungen und Koordination o Optional Mitwirkung bei der Vergabe von baugrundtechnischen Untersuchungen und Koordination o In der Leistungsphase 2 (Vorplanung) sind die Planungsvarianten in einem Beratungstermin mit dem TLUBN, der unteren Wasserbehörde und der Thüringer Aufbaubank vorzustellen. Unter Würdigung aller weiteren Bedingungen ist die Planungsvariante abzustimmen. Leistungsphase 3 o Fortschreiben von Kosten- Nutzen Untersuchungen Leistungsphase 4 o Aufstellen von Ablauflänen / Zeitplänen Leistungsphase 7 o Prüfen und Werten von Nebenangeboten Leistungsphase 8 o Kostenkontrolle o Prüfen von Nachträgen o Örtliche Bauüberwachung: Plausibilitätsprüfung der Absteckung Überwachen der Ausführung der Bauleistungen Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlauf) Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme o Ökologische Bauüberwachung Kontrolle der Schutzmaßnahmen für geschützte Tier- und Pflanzenarten gemäß den artenschutzrechtlichen Anforderungen Überwachung der Einhaltung von Schonzeiten und Rückzugsflächen Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und etwaiger Abweichungen Beratung der Bauleitung und Bauausführenden bei ökologischen Fragestellungen Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden Planungsbegleitende Leistungen o Hydrologisches Gutachten o Hydraulische Berechnungen Beauftragung Es ist ein Honorarangebot für die Gesamtmaßnahme zu erstellen, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist. Zunächst verbindlich bis zur Leistungsphase 2. Eine weitergehende Beauftragung erfolgt erst nach gesonderter Freigabe durch den GUV HLW, so dass kein Rechtsanspruch für alle Leistungsphasen abzuleiten ist. Fortlaufende terminliche Abstimmungen mit dem Auftraggeber sind zu berücksichtigen. o Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 Sollte im Zuge der Lph 1-2 eine Unverhältnismäßigkeit für die Umsetzung des Projektes (Kosten) bzw. eine andere Zuständigkeit (private Nutzung) festgestellt werden, kann eine Beauftragung der nachfolgenden Stufen nicht erfolgen! o Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 o Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 8
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 09. April 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Staatliches Bauamt Landshut.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.