Tiefbauamt des Kantons BernBern
Baumeisterarbeiten Neubau Radstreifen Chirchet
Baumeisterarbeiten Neubau Radstreifen Chirchet Strassenbau Das Projekt umfasst die Verbreiterung der bestehenden Kantonsstrasse zur Erstellung eines durchgehenden Radstreifens auf einer Projektlänge von rund 1'900 m. Aufgrund der projektierten Strassengeometrie erfolgt die Verbreiterung abschnittsweise wechselweise auf der linken- oder re...
Straßenbau, Ingenieurbauwerke, Betonarbeiten, Kanalbau, Spezialtiefbau
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Tiefbauamt des Kantons Bern
- Veröffentlicht:
- 18. August 2026
- Frist:
- 23. September 2026
- Thema:
- Straßenbau
- Bauobjekt:
- Straße / Fahrbahn
Bauobjekt-Klassifikation
- Straße / FahrbahnHauptobjekt
Ausschreibungsbeschreibung
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Baumeisterarbeiten Neubau Radstreifen Chirchet Strassenbau Das Projekt umfasst die Verbreiterung der bestehenden Kantonsstrasse zur Erstellung eines durchgehenden Radstreifens auf einer Projektlänge von rund 1'900 m. Aufgrund der projektierten Strassengeometrie erfolgt die Verbreiterung abschnittsweise wechselweise auf der linken- oder rechten Seite der bestehenden Strasse. Im Zuge des Projekts wird der bestehende Strassenoberbau je nach Zustand mittels Hocheinbau erneuert oder vollständig ersetzt. Zwischen der Deponie Müör und Lammi wird ein neuer Gehweg erstellt, während bestehende Gehwegabschnitte instandgesetzt werden. Zudem werden die beiden Haltekanten der Bushaltestelle Lammi nach Westen verschoben und hindernisfrei gestaltet. Die bestehenden Strassenrandabschlüsse werden den neuen Verhältnissen angepasst bzw. ersetzt. Im Zuge des Strassenausbaus werden bestehende Einfahrten und Vorplätze an die neue Strassengeometrie angepasst. Die erforderlichen Erdarbeiten sind gemäss Bodenschutzkonzept auszuführen. Der Boden innerhalb eines 4 m breiten Streifens entlang der bestehenden Strasse gilt, als belastet und ist entsprechend den Vorgaben des Bodenschutzkonzepts zu behandeln.Ergänzend werden Terrainanpassungen im Bereich der Strasse ausgeführt, insbesondere Böschungsanpassungen sowie Geländeaufschüttungen und Abtrag zur Einbindung der neuen Strassenanlage in das bestehende Terrain.Für die Umsetzung der neuen Strassengeometrie sind bestehende Bauwerke, insbesondere Stützmauern, teilweise oder vollständig zurückzubauen. Ebenfalls werden zwei Elemente der bestehenden Panzersperre rückgebaut, um die Durchfahrt für die Bewirtschaftung weiterhin zu gewährleisten. Im Projektperimeter werden diverse kleinere Stützmauern (bis h=1,00m), Sockelmauern und dergleichen neu erstellt bzw. angepasst. Kunstbauten Zur Umsetzung der neuen Strassengeometrie sind verschiedene Kunstbauten neu zu erstellen. Diese umfassen insbesondere Stützmauern aus Stahlbeton, welche grösstenteils mit einem vorgesetzten Schichtenmauerwerk aus Natursteinen mit Hinterbeton verkleidet werden. Im Bereich des Louibachs wird die bestehende Brücke verbreitert.Beim Geschiebesammler Louibach wird die Luftseitige Dammflanke durch eine neue Stützmauer ersetzt. Für die Erstellung einzelner Baugruben ist teilweise ein Baugrubenabschluss mittels Nagelwand auszuführen. Für die Erstellung der Kunstbauten sind bereichsweise Anpassungen und Sicherungsmassnahmen an bestehenden Werkleitungen erforderlich.Für die Brückenerweiterung Louibach und die Anpassung des Bachdurchlasses Chalchofenbächli werden die bestehende Bachsohle sowie die Uferverbauungen abschnittsweise zurückgebaut und nach Abschluss der Bauarbeiten fachgerecht wiederhergestellt.Die Kunstbauten sollen in den Wintermonaten ausgeführt werden. Werkleitungen Im Zuge des Projekts werden über die gesamte Projektlänge neue Mischabwasser- und Sauberwasserleitungen erstellt. Zwischen dem Holzerplatz und der Einfahrt zur Deponie Müör wird ein Rohrblock für die BKW (50/16kV) erstellt. Die Werkleitungsarbeiten im Bereich der Deponie Müör werden als vorgezogene Massnahme ausgeführt. Weiter umfassen die Arbeiten Anpassungen und Erneuerungen am Niederspannungs- und Swisscom-Netz, sowie die Erstellung neuer Wasserleitungen und Hydranten Standorte.
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Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF)Frankfurt am MainFrist: 28. JuliBarrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Friedensbrücke (ehem. Stresemann-allee/Gartenstraße) einschließlich Bahnsteig-, Straßen-, Verkehrssicherungs- und Lichtsignalanlagenbau Gegenstand der Ausschreibung ist der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Friedensbrücke am Haltepunkt Stresemannallee der Linie 16 in Fahrtrichtung Offenbach Stadtgrenze. Die Maßnahme umfasst zunächst den vollständigen Rückbau des bestehenden Bahnsteigs. Anschließend wird ein neuer, barrierefreier Bahnsteig mit einer Länge von 30 m und einer Bahnsteigvorderkantenhöhe von 25 cm über Schienenoberkante (SOK) hergestellt. Die Ausführung beinhaltet die erforderliche Rampenausbildung, den Einbau von Fundamenten, Bahnsteigkantensteinen, Pflasterbelägen sowie taktilen Leitelementen einschließlich der Anpassung an den vorhandenen Bestand. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus sind zudem umfangreiche Tiefbauarbeiten auszuführen. Hierzu gehören insbesondere die Verlegung von Kabelleerrohren, der Neubau von Kabelschächten sowie deren Anschluss an die bestehende Infrastruktur. Die gesamte Bahnsteigausstattung wird erneuert und auf den aktuellen Standard der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) gebracht. Dies umfasst unter anderem die Installation einer dynamischen Fahrgastinformationsanlage (DFI), einer Wartehalle, von Abfallbehältern sowie weiterer Ausstattungs- und Informationselemente. Darüber hinaus werden die an die Haltestelle angrenzenden Fußgängerfurten angepasst und barrierefrei ausgebaut. Die Maßnahmen umfassen die Herstellung bzw. Anpassung taktiler Leitsysteme sowie die Absenkung der Bordsteine gemäß den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die bestehende Lichtsignalanlage (LSA) wird zurückgebaut, an einem neuen Standort errichtet und um akustische Signalgeber für sehbehinderte und blinde Menschen ergänzt. Sämtliche Bauleistungen sind unter laufendem Straßenbahn- und Verkehrsbetrieb auszuführen. Die erforderliche Koordination und Abstimmung mit den am Projekt beteiligten Dritten, insbesondere den zuständigen Bereichen der VGF, der NRM, der SRM sowie den beteiligten städtischen Ämtern und weiteren Leistungsträgern, ist sicherzustellen. Baubegleitende Leistungen Dritter sind innerhalb der vorgesehenen Bau- und Zwischentermine zu berücksichtigen. Vergabe Die Vergabe erfolgt in drei Aufträgen. Los 1, Los 2 und Los 3 bilden einen Auftrag. Daher müssen die Lose 1, 2 und 3 zusammen angeboten werden. Davon abweichende Vergaben sind nicht vorgesehen. Die Aufteilung in Lose beruht auf VGF-Interna. Los 4 und Los 5 sind unabhängig voneinander und werden einzeln vergeben. Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Friedensbrücke (ehem. Stresemannallee/Gartenstraße) einschließlich Bahnsteig-, Straßen-, Verkehrssicherungs- und LichtsignalanlagenbauTNW ING Stadt Pottenstein Sanierung der Straße "Bayreuther Berg"
Stadt PottensteinDie Stadt Pottenstein plant die Sanierung der Hauptverkehrsstraße "Bayreuther Berg" in Pottenstein (Gemarkung Pottenstein, Flurnr. 1191). Die Straße befindet sich in der Straßenbaulast der Stadt und stellt die wichtigste innerörtliche Verkehrsverbindung dar: Sie verbindet den Talraum von Pottenstein - in dem auch die Bundesstraße B470 verläuft - mit der nördlich gelegenen sogenannten "Hochzone", in der sich unter anderem ein Neubaugebiet sowie die Schule befinden. Die Verkehrsbelastung wurde mit rund 60 bis 80 Fahrzeugen pro Stunde ermittelt. Die Straße beginnt im Bereich der "Talzone" bei der Kreuzung mit Fischergasse, Hollergasse und Franz-Wittmann-Gasse und endet in der "Hochzone" an der Abzweigung der Jugendherbergstraße. Die Gesamtlänge beträgt 452 Meter. Aufgrund einer Höhendifferenz von 56 Metern (von 367 m auf 423 m über NN) ergibt sich eine durchschnittliche Steigung von etwa 12,4 %. Die bestehende Straßenführung ist anspruchsvoll, eine Erreichbarkeit insbesondere für größere Fahrzeuge gestaltet sich schwierig - insbesondere bergauf ist das gleichzeitige Passieren mehrerer Lkw derzeit nicht möglich. Angesichts der besonderen geologischen und topographischen Verhältnisse erwartet der Auftraggeber vom Auftragnehmer eine ausgewiesene Erfahrung im Bau von Hangstraßen bzw. Gebirgsstrecken. Für den Abschnitt im Bereich des Friedhofs wurde im Jahr 2024 eine Machbarkeitsstudie erstellt. Diese sieht im Wesentlichen den Rückbau der alten Stützmauer, die Verbreiterung der Fahrbahn sowie eine Abstützung der Straße mittels Bohrpfählen vor. Der neue Gehweg soll auf diesen Bohrpfählen aufgelagert werden. Die Netto-Baukosten für diesen Abschnitt wurden auf rund 1,4 Millionen Euro (ohne Baunebenkosten) geschätzt. Die Baunebenkosten belaufen sich voraussichtlich auf etwa 210.000 Euro. Ausgehend davon wird für den gesamten Straßenabschnitt mit Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 2 bis 3 Millionen Euro gerechnet. Die vorgeschlagene Bohrpfahlgründung gilt nicht als zwingende Vorgabe; alternative und innovative Lösungsansätze sind ausdrücklich erwünscht. Zur fundierten Planung wurde eine detaillierte Verkehrszählung mit Videoauswertung durchgeführt, siehe Unterlagen. Die Verkehrsströme wurden differenziert erfasst (Pkw, Lkw, Busse, Fahrradfahrer, Fußgänger etc.), um darauf basierend die notwendigen Ausbauarbeiten für Fahrbahn und Gehwege festzulegen. Vergeben werden folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§ 47 Abs. 1 S. 2 HOAI, Teil 3 Abschnitt 4) - Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 1 HOAI, Teil 4 Abschnitt 1) - Geotechnik (Anlage 1.3 HOAI) - Ingenieurvermessung (Anlage 1.4 HOAI) - Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 Abs. 1 HOAI, Teil 2 Abschnitt 2, sofern erforderlich) Zudem werden Besondere Leistungen beauftragt. In der Umgebung des Baugebietes befinden sich Natur- und Vogelschutzgebiete. Das Baugebiet selbst ist jedoch kein ausgewiesenes Schutzgebiet. Die Felsabsturzsicherung ist aufgrund der Maßnahme erforderlich. Aufgrund der Nähe zu einem Baudenkmal ist jedoch eine enge Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde notwendig. Denkmalschutzbelange sind daher vom Planer frühzeitig zu berücksichtigen. Die Straße wird während der Baumaßnahmen vollständig gesperrt. Eine großräumige Umfahrung ist vorgesehen. Aufgrund der topographischen Gegebenheiten und der engen Streckenführung ist die logistische Abwicklung der Bauarbeiten herausfordernd. Die Straße ist insbesondere für den Schwerlastverkehr nur eingeschränkt befahrbar. Eine zügige und koordinierte Bauausführung wird daher angestrebt. Für das Projekt wurden Förderungsmöglichkeiten nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG) bzw. über das Finanz-Ausgleichsgesetz (FAG) in Aussicht gestellt. Vom beauftragten Büro wird demnach die Mitwirkung bei der Abwicklung von Förderanträgen und der Kommunikation mit den Förderstellen erwartet.Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachFrist: 12. Okt.Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Für die Fachplanung HLS sind insbesondere die Ergebnisse der Machbarkeitsstudien hinsichtlich des energetischen Gebäudekonzeptes, der Wärmeversorgung, der Lüftungsstrategie, der Gebäudeautomation sowie der Wirtschaftlichkeit der technischen Anlagen im weiteren Planungsprozess zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Im weiteren Planungsprozess ist im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch das Planungsteam vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks. Hierbei sind aus Sicht der Fachplanung HLS insbesondere unterschiedliche Ansätze der Wärmeversorgung, Lüftung und Gebäudeautomation sowie deren Auswirkungen auf Investitionskosten, Betriebskosten, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Wartungsaufwand zu untersuchen. Die in den Machbarkeitsstudien vorgesehenen technischen Lösungen sind dabei hinsichtlich technischer, wirtschaftlicher und energetischer Aspekte zu bewerten. Zudem sind mögliche Förderprogramme und deren Anforderungen frühzeitig zu berücksichtigen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt voraussichtlich in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Die abschnittsweise Realisierung ist bei der Planung der technischen Gebäudeausrüstung sowie bei der Entwicklung der Versorgungs- und Erschließungskonzepte entsprechend zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und festzulegen. Im Rahmen der HLS-Planung sind technische Konzepte zu entwickeln, welche die Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, die Wirtschaftlichkeit im Betrieb sowie die langfristige Wartungs- und Instandhaltungsfreundlichkeit der Anlagen berücksichtigen. Das Projekt ist maßgeblich von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängig. Nach Abschluss der genehmigungsfähigen Planung sowie der Leistungsphase 4 ist vorgesehen, die Unterlagen beim zuständigen Fördermittelgeber einzureichen. Bis zur Entscheidung des Fördergebers kann ein Projektunterbruch von voraussichtlich bis zu 12 Monaten eintreten. Den Bietern ist bekannt, dass die Fortführung des Projekts und die Beauftragung der weiteren Leistungsstufe von einer Förderzusage abhängig sind. Der mögliche Projektunterbruch zwischen Leistungsphase 4 und Leistungsphase 5 ist bei der Kalkulation des Angebots und des Honorars zu berücksichtigen. Aus einem solchen projektbedingten Unterbruch, der Fördermittelbeantragung bzw. dem Warten auf die Förderentscheidung können keine Ansprüche auf zusätzliche Vergütung, Mehrkosten, Entschädigungen, Anpassungen des Honorars oder sonstige finanzielle Forderungen gegen den Auftraggeber abgeleitet werden. Die Regelungen zur stufenweisen Beauftragung bleiben hiervon unberührt. Ziel der HLS-Planung ist die Entwicklung eines technisch, energetisch und wirtschaftlich optimierten Versorgungskonzeptes unter Berücksichtigung der Anforderungen des geförderten Wohnungsbaus, der vorgesehenen Bauabschnitte, der Förderfähigkeit sowie eines langfristig wirtschaftlichen Anlagenbetriebs.Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Stadt BürenDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.Objektplanung Verkehrsanlagen Umbau der L 549 Bahnhofstraße in der Ortsdurchfahrt Büren
Stadt BürenBürenDie L 549 Bahnhofstraße in Büren wird täglich von rund 14.500 Kfz befahren, davon 3,5 % Schwerlastverkehr. Auch die Knotenpunkte mit Landes- und Stadtstraßen sind stark belastet. Entlang der Ortsdurchfahrt liegen mehrere Schulen, wodurch täglich über tausend Schüler*innen auf teils nur 1,20 m schmalen Gehwegen unterwegs sind. Sichere Querungen fehlen weitgehend, Barrierefreiheit ist nicht gegeben, was besonders mobilitätseingeschränkte Menschen beeinträchtigt. An der L 747/Eickhoffer Straße sind die zentralen Bushaltestellen zu wenige, nicht barrierefrei und teilweise ohne Wetterschutz. Die Stadt Büren hat eine Konzeptplanung mit Verkehrsgutachten für den Umbau der Ortsdurchfahrt erstellt und in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger Straßen NRW, dem NPH und der Bezirksregierung Detmold ergänzt. Mit den vorliegenden Unterlagen ist nun der Einstieg in die Entwurfs- und Ausführungsplanung möglich. Auf Basis der Konzeptplanung wurde ein Bebauungsplan erstellt und der erforderliche Grunderwerb vorbereitet. Die baurechtlichen und eigentumsrechtlichen Voraussetzungen sollen bis zum Start der weiteren Planungen vorliegen. Eine entsprechende Ausbauvereinbarung mit dem Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßen NRW liegt mittlerweile vor. Dieser Vereinbarung entsprechend sind folgende Maßnahmen - beginnend im Abschnitt 17 der L 549 bei ca. Station 36 und endend im Abschnitt 19 bei ca. Station 65 - umzusetzen: Im Zuge der Baustrecke werden die Knotenpunkte: • A L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg- (NK 4417016), • B L 549 Bahnhofstraße / L 637 Lindenstraße / L 549 Königstraße (NK 4417017) zu Kreisverkehrsanlagen umgebaut und • der Knotenpunkt C L 549 Bahnhofstraße bzw. Bertholdstraße / L 637 Königstraße / Bertholdstraße- (NK 4417029) leistungsfähig für den Begegnungsverkehr beim Abbiegen von Bussen und Schwerverkehr geändert. Zwischen den Knotenpunkten A und B wird die Strecke der Ortsdurchfahrt im Zuge der L 549 (Abschnitt D) umgebaut. Im Bereich des Knotenpunktes A (L 549 Bahnhofstraße / L 747 Eickhoffer Straße / Neuer Weg (NK 4417016)) wird auf der südwestlichen Seite der L 549 eine Zentrale Omnibus-Haltestelle (ZOH) (Abschnitt E) angelegt. Vorhandene Bushaltestellen im Zuge der L 549 werden den geänderten Verhältnissen in der Ortsdurchfahrt angepasst. Nachfolgend werden die wesentlichen Maßnahmen der Konzeptplanung vorgestellt: 1. Umbau des Knotenpunktes Bahnhofstraße / Bertholdstraße: Am Knotenpunkt wurde das Gebäude Bertholdstraße 3 abgerissen und zu einer provisorischen Grünfläche umgewandelt. Der Flächengewinn ermöglicht eine geometrische Aufweitung, sodass etwa gleichzeitiges Linkssein- und abbiegen von Ost nach Nord und umgekehrt möglich wird. Dadurch verkürzen sich die Wartezeiten, Gehwegbreiten und Aufstellflächen an Querungen der Signalanlagen können vergrößert werden. Zusätzlich entsteht im nördlichen Ast eine neue signalgesteuerte Querungsstelle für Fußgänger. Für die Aufweitung wird eine Teilfläche von ca. 120 qm des Haus Büren’scherFonds benötigt (Anlage LA3). 2. Neubau Kreisverkehr Bahnhofstraße / Lindenstraße: Nördlich angrenzend an o.g. Maßnahme errichten der Landesbetrieb Straßenbau NRW und die Stadt Büren einen Kreisverkehr, der im Regionalratsprogramm mit Rang 3 priorisiert ist. Dieser soll die Verkehrssituation aus Königstraße, Lindenstraße und Bahnhofstraße deutlich verbessern. Fahrbahnteiler als Querungshilfen i.V.m. Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) sollen die die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Schüler*innen, ermöglichen. Die vorhandenen Natursteinmauern und Toranlagen an der Südseite der Landesstraße werden von der Stadt Büren und anschließend wieder aufgebaut; ein Denkmalschutz der Mauern besteht nicht. 3. Kreisverkehr Bahnhofstraße / Eickhoffer Straße einschl. Erweiterung des ZOH: Morgens wie mittags nutzen Hunderte von Schüler*innen den Busbahnhof „Alte Post“ als Ein- und Ausstiegspunkt. Der gegenwärtige Zustand der gesamten Anlagen ist kritisch zu sehen. Die Wege sind zu eng, der Ein- und Ausstieg ist nicht barrierefrei, die Busspur für alle einfahrenden Busse ist zu kurz – es kommt zum Rückstau auf der Bahnhofstraße. Auch hier sollen durch einen Umbau entsprechend dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ sichere Fußwege für mehr Sicherheit sorgen. Die Gehwege sollen vom ZOH (Zentrale Omnibushaltestelle) in Richtung Innenstadt auf beiden Seiten auf Breiten von mindestens 2,50 m (ohne Engstellen) aufgeweitet werden. Sämtliche Flächen für diese Maßnahme befinden sich bereits im Eigentum der Stadt Büren. Das städtische Gebäude Bahnhofstraße 25 wird für den barrierefreien Ausbau in Verbindung mit dem Bau eines „Mobilitätshafens“ abgerissen. Möglich wird der Umbau des ZOH darüber hinaus nur durch den Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehrsplatz, da über die bisherige Linksabbiegespur auf der Bahnhofstraße die neuen Haltestellen aufgrund der großen Schleppkurven der Busse nicht angefahren werden können. Die Stadt Büren führt die Gemeinschaftsmaßnahme im Benehmen mit der Straßenbauverwaltung des Landes NRW durch. Die Stadt Büren ist für die gesamte Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung, Abrechnung und Vertragsabwicklung zuständig. Die Teile der Baumaßnahme, die eindeutig abtrennbar sind, werden durch die Stadt Büren im Auftrag und für Rechnung der Straßenbauverwaltung des Landes NRW vergeben. Hierzu gehören: - Herstellung der Fahrbahn außerhalb der Knotenpunkte inklusive der Rinnenflussbahnen - Anpassung der Busbuchten (Fahrbahn) für den Linienverkehr. Weitere Teile der Gesamtbaumaßnahme werden gemäß der getroffenen Vereinbarung durch den Landesbetrieb Straßen NRW geplant und ausgeführt. Diese Leistungen sind daher nicht Teil dieses Vergabeverfahrens. Hierzu gehören: - Planung der Lichtsignalanlage des Knotenpunktes C - Planung und Durchführung der Instandsetzung der vorhandenen Brücke über die Alme.Doppelspurausbau und ZFZ, Dübendorf-Uster-Aathal
Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bau, Region OstprojekteZürichFrist: 01. Apr.Das Projekt «AS35; Dübendorf–Uster–Aathal: ZFZ und Doppelspurausbau» beinhaltet den Doppelspurausbau auf einer Länge von rund 3.5 Kilometern. Ab dem Bahnhof Aathal bis zur Aathalstrasse verläuft das Trassee in einem engen Korridor zwischen Aabach und südlicher Bergflanke. Anschliessend führt es durch das Siedlungsgebiet der Stadt Uster. Je nach Platzverhältnis wird das neue Gleis links oder rechts des bestehenden Gleises angeordnet. In Oberuster sind die Platzverhältnisse so knapp, dass ein Wohnhaus rückgebaut werden muss. Zudem wird das denkmalgeschützte Trümplerareal tangiert. Der Perimeter berührt auch mehrere Schutzgebiete. Mit Ausnahme der Anschlussbereiche, wo Schotterersatz oder -reinigung stattfinden, werden auf der ganzen Strecke beider Gleise vollständig neue Fahrbahnen (Unterbau mit AC-Rail) erstellt. Dafür sind Dammverbreiterungen, Terrainanpassungen und lokal Felsabträge notwendig. Die Gleisentwässerung und Kabelanlagen werden komplett erneuert. Mehre Bahnübergänge werden mit dem neuen Gleis umgebaut. Ein Abschnitt des offenen Kraftwerkskanals sowie diverse Flurwege sind umzulegen. Es werden ausserdem zwei neue Brücken eingeschoben, diverse Durchlässe und Gleisquerungen sowie drei Stützmauern neu erstellt resp. erneuert. Auf dem heutigen P&R-Platz in Uster wird ein neues Bahntechnikgebäude errichtet. Ausserdem werden zahlreiche Fahrleitungsmastfundamente und diverse Signalfundamente ersetzt. Die Arbeiten bedürfen Koordinationsleistungen, insbesondere zu Drittunternehmern und Fachdiensten der SBB AG. Die GU-Ausschreibung umfasst folgende Baumeisterarbeiten (Liste nicht abschliessend): Rückbauarbeiten Baugrubensicherungen Wasserhaltungen (insbes. Aabach) Erdarbeiten (inkl. Felsabtrag) Pfahlfundationen Betonbau (Brücken, Stützmauern und Durchlässe) Druckleitungen und Weiherspeisung Bauwerksabdichtungen Fahrleitungs-, Signal- und Schrankenfundamente Schotterspriessungen Gleisentwässerung Trasseunterbau (bis Vorschotterung) Kabelquerungen und Kabelkanäle Werkleitungen Dritte (Abwasser, Gas, Wasser, EW, etc.) Anpassungen Bahnübergänge Geländer und Zäune Im Auftrag fallen in etwa folgende Hauptmengen an: Belagsabbruch: ca. 8'800 m2 Oberboden Abtrag (fest): ca. 8'100 m3 Unterboden Abtrag (fest): ca. 6'000 m3 Felsaushub (fest): ca. 5'250 m3 Aushub und Grabarbeiten (fest): ca. 45’000m3 Schotterabtrag: ca. 12'300 t Oberboden anlegen: ca. 21'000 m2 Unterboden anlegen: ca. 25'000 m2 Auffüll- und Hinterfüllarbeiten inkl. Dammbau (lose): ca. 33'000 m3 Lieferung Schüttmaterial (lose): ca. 7’300m3 Fundationsschichten und Hinterfüllungen (lose): ca. 8’600m3 Fundationsschichten Bahntrasse (lose): ca. 12'000 m3 Fundationsschichten Strassen und Wege (lose): ca. 8'700 m3 Geotextilien: ca. 70'000 m2 Brücken / Bauteile verschieben: 3 St Rühlwand mit Ortsbetonausfachung: ca. 220 m2 Bauhilfsmassnahmen (Schotterspriessung, Rühlwände): ca. 1'520 m Schutzmassnahmen, Spriessungen und Grabenverbau: ca. 10'500 m2 Bohrpfähle: ca. 300 m Vorschotterung: ca. 120 t Kabelschutzrohre: ca. 1'000 m Abdichtung mit Polymerdichtungsbahnen: ca. 560 m2 Versiegelung mit PMMA: ca. 500 m2 Bituminöse Sperrschichten: ca. 25 t Schalung: ca. 7'000 m2 Beton: ca. 2'700 m3 Bewehrung: ca. 435 t Distanzkörbe: ca. 2'900 m Hydrophobierung: ca. 2'000 m2 Montagebau in Stahl: ca. 30 t Zäune und Geländer: ca. 2’700 m Vorgefertigte Betonelemente: ca. 70 m3 Fahrleitungs-, Signal- und Schrankenfundamente: ca. 250 Stk Neubau Gleisentwässerung: ca. 5'750 m Entwässerungsschächte: ca. 150 Stk Kabelpres
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 23. September 2026.
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- Der Auftraggeber ist Tiefbauamt des Kantons Bern.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.