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Bau eines Gemeindezentrums und Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftli...
Architektur, Tragwerksplanung, Bauüberwachung
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- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Verbandsgemeinde Pirmasens-Land
- Veröffentlicht:
- 16. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Architektur
Ausschreibungsbeschreibung
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Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen. Darüber hinaus ist die Vergabe der der Tragwerksplanung zuzuordnenden Bauüberwachung als besondere Leistung angedacht. Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Grundlage und Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung, Kosten und Bauausführung ist die den Beschaffungsunterlagen beigefügte erste Ausfertigung einer Entwurfsplanung. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen erfolgen kann.
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10Los 1 - Planungsleistungen für den Bau eines Gemeindezentrum mit Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen.
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensDer bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Die Ortsgemeinde Kröppen beabsichtigt Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergartens in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie, zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen. Darüber hinaus ist die Vergabe der der Tragwerksplanung zuzuordnenden Bauüberwachung als besondere Leistung angedacht. Auf der Grundlage verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der PlanentwBau eines Gemeindezentrums und Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensDer bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur technischen Ausrüstung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergarten in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer ersten Entwurfsplanung zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Aufgrund verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Grundlage und Bedarf für Gebäudestruktur, Erschließung, Kosten und Bauausführung ist die den Beschaffungsunterlagen beigefügte erste Ausfertigung einer Entwurfsplanung. Für das Vorhaben wurde im Rahmen der Objektplanung ein erster Entwurf erstellt. Insoweit werden seitens des Bauherrn freie Kapazitäten erwartet, damit eine entsprechende (unverzügliche) Zuarbeit im Rahmen der zu vergebenden Planungsleistungen erfolgen kann.Los 1 - Planungsleistungen für den Bau eines Gemeindezentrum mit Kindergarten in der Ortsgemeinde Kröppen.
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensDer bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Kröppen ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt / Sanierung oder Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich ein Neubau an einem neuen Standort herauskristallisiert. Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedürfnissen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Ein Bauhof bzw. Gerätehalle, welche den Anforderungen an einen bedarfsorientierten Arbeitsplatz des Gemeindearbeiters dienen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhanden. Auch wird ein Raum zur Durchführung der Gemeinderatssitzungen, ein Multifunktionssaal und ein Besprechungszimmer für den Ortsbürgermeister benötigt. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur technischen Ausrüstung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI 2021 für den Neubau eines Gemeindezentrums (Bauhof/Gerätehalle, Ratssaal, Besprechungszimmer) und Kindergarten in 66957 Kröppen extern, auf der Grundlage einer ersten Entwurfsplanung zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-9 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Aufgrund verschiedener Zuwendungsgeber sind die Kosten für das Gemeindezentrum und den Kindergarten von Anfang an getrennt voneinander aufzuführen. Insbesondere ist den entsprechenden Richtlinien der Fördermittelgeber Rechnung zu tragen. Der Planentwurf trägt den Bedürfnissen der Ortsgemeinde Kröppen sowohl der Nutzung als auch dem Umfang Rechnung. Grundlage und Bedarf für Gebäudestruktur, Ersch11 2026-GS Lemberg 003
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandDie anstehende Generalsanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes (Gebäude A) soll in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie den Anforderungen der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz und dem explizit erstellten pädagogischen Konzept, das als Anlage den Ausschreibungs- unterlagen beigefügt ist, Rechnung tragen. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI 2021 für den Neubaukörper am rechten Gebäudeteil (Gebäude A) im Zuge der Generalsanierung der Heinrich-Weber Schule am Standort Lemberg, auf der Grundlage einer ersten Vorentwurfsplanung (welche als Anlage den Beschaffungsunterlagen beigefügt ist), zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 2-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5- HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Des Weiteren ist vorgesehen Leistungen der Tragwerksplanung für das Bestandgebäude im Rahmen von Beratungsleistungen auf Stundenbasis zu vergeben.Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 2-5 gem. HOAI 2021 für die Generalsanierung der Heinrich-Weber Schule am Standort Lemberg.
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensDie anstehende Generalsanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes (Gebäude A) soll in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie den Anforderungen der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz und dem explizit erstellten pädagogischen Konzept, das als Anlage den Ausschreibungs-unterlagen beigefügt ist, Rechnung tragen. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 gem. HOAI 2021 (Honorarzone III, Basissatz) für den Neubaukörper am rechten Gebäudeteil (Gebäude A) im Zuge der Generalsanierung der Heinrich-Weber Schule am Standort Lemberg, auf der Grundlage einer ersten Vorentwurfsplanung (welche als Anlage den Beschaffungsunterlagen beigefügt ist), zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Des Weiteren ist vorgesehen Leistungen der Tragwerksplanung für das Bestandgebäude im Rahmen von Beratungsleistungen auf Stundenbasis zu vergeben.Generalsanierung der Heinrich-Weber-Schule am Standort Lemberg
Verbandsgemeinde Pirmasens-LandPirmasensFrist: 03. Sept.Die anstehende Generalsanierung des ehemaligen Hauptschulgebäudes (Gebäude A) soll in Anlehnung an die Machbarkeitsstudie den Anforderungen der Schulbaurichtlinie Rheinland-Pfalz und dem explizit erstellten pädagogischen Konzept, das als Anlage den Ausschreibungs-unterlagen beigefügt ist, Rechnung tragen. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen zur Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV, Leistungsphasen 1-6 (Honorarzone III, Basissatz) gem. HOAI 2021 für den Neubaukörper am rechten Gebäudeteil (Gebäude A) im Zuge der Generalsanierung der Heinrich-Weber Schule am Standort Lemberg, auf der Grundlage einer ersten Vorentwurfsplanung (welche als Anlage den Beschaffungsunterlagen beigefügt ist), zu vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag wird um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) erweitert, sofern die entsprechenden Fördermittel bewilligt sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufe. Des Weiteren ist vorgesehen Leistungen der Tragwerksplanung für das Bestandgebäude im Rahmen von Beratungsleistungen auf Stundenbasis zu vergeben.Gemeinde Aystetten: Neubau Rathaus mit Mensa, Umbau Grundschule, Neubau Kindergarten
Gemeinde AystettenAystettenGegenstand des Auftrags sind Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 ff HOAI 2021, LPH 1 bis 6, bei stufenweiser und bauabschnittsweiser Beauftragung. Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung (gemäß Auftragsbekanntmachung unter 5.1.1 Zweck: Optionen) können keine Forderungen weiterer Leistungsstufen, Bauabschnitte oder Besonderer Leistungen abgeleitet werden. ---------- Die Gemeinde Aystetten plant die Neuordnung und Neugestaltung der Dorfmitte. Im ersten Bauabschnitt beinhaltet dies den Abbruch von Bestandsgebäuden und den Neubau des Rathauses mit Mensa insbesondere für die Nutzung durch die umliegenden Kinderbetreuungseinrichtungen. Im zweiten Bauabschnitt ist die Grundschule umzubauen, um die bisher von der Verwaltung genutzten Räume einer Hortnutzung zuzuführen. Ggf. sind hier auch kleinere Erweiterungen/Anbauten erforderlich, um das Raumprogramm abbilden zu können. Im dritten Bauabschnitt ist der Neubau eines Kindergartens angestrebt. In den Bauabschnitten selbst werden die Freiflächen zunächst nur als Provisorien entstehen und am Ende der Bauabschnitte als Ganzes erstellt werden. - Unter Umständen ist auf dem Areal ggf. auch die Errichtung einer Tiefgarage gem. § 41 ff HOAI 2021 zu planen und umzusetzen. - Zu einem späteren Zeitpunkt sind optional weitere Maßnahmen im Zuge der Neugestaltung der Dorfmitte geplant (z.B. Generalsanierung der Schule, Generalsanierung Haus Schneeweißchen und Rückbau der Container, sowie Außenanlagen Gesamtprojekt). Diese sind nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens und werden dann in einem separaten Vergabeverfahren behandelt werden. ---------- Der AG bevorzugt eine Lösung mit Gebäuden, welche wartungsarm, langlebig, umweltfreundlich und ressourcenschonend zu errichten sind. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines Aufzuges zu realisieren. Der gesetzlich geforderte energetische Standard ist einzuhalten. Die Maßnahme soll kosteneffizient, wirtschaftlich und nachhaltig ausgeführt werden. Die Lebenszykluskosten sind mit zu berücksichtigen. Gestalterisch ansprechende Gebäude werden erwartet. Der Neubau des Kindergartens ist in Holz-/Holzhybridbauweise möglich. ---------- Der Auftraggeber ordnet die Planungsleistungen für die Tragwerksplanung der Honorarzone II zu. ---------- Die Gesamtkosten (KG 200-700) Rathaus mit Mensa werden derzeit geschätzt auf ca. 6,5 Mio. Euro brutto (zzgl. Abbruchmaßnahmen, Neugestaltung Rathausplatz und Parkplatz/Tiefgarage). Die Kosten (KG 200-700) für die Umbaumaßnahmen an der Grundschule liegen geschätzt bei ca. 0,78 Mio Euro brutto. Die Kosten (KG 200-700) für den Neubau des Kindergartens werden aktuell geschätzt auf ca. 3 Mio. Euro. ---------- Hinweis: Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.Ortsgemeinde Kinderbeuern - Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern: Anbau, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen, Los 3: Tragwerksplanung
Ortsgemeinde KinderbeuernKinderbeuernFrist: 24. Aug.Die Auftraggeberin und Bauherrin, die Ortsgemeinde Kinderbeuern, Kondelstraße 24a, 54538 Kinderbeuern, möchte die bestehende, zweigruppige Kindertagesstätte "Zauberwald" in Kinderbeuern auf Grundlage des Kita-Zukunftsgesetzes zu einer dreigruppigen Einrichtung erweitern. Vorgesehen sind eine Nestgruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Regelgruppen mit einer Gesamtaufnahmekapazität von 54 Kindern. Die heutige Einrichtung deckt mit maximal 32 Plätzen den Bedarf nicht. Die Leistungsphasen 1-4 der Objekt- und der TGA-Planung sind bereits ausgeführt. Aufgrund der prognostizierten rückläufigen Kinderzahlen in der Ortsgemeinde musste die Bedarfsplanung durch die Ortsgemeinde und Jugendamt erneut überprüft werden, weswegen die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI vorerst zurückgestellt wurde. Inzwischen liegt die Entscheidung über die Weiterführung der Baumaßnahme auf Grundlage der vorliegenden Planung vor, sodass die Vergabe der Leistungsphasen 5-9 HOAI erfolgen kann. Darüber hinaus sollen mit dieser Ausschreibung die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1-6 vergeben werden. Die Maßnahme umfasst zwei Anbaubereiche sowie umfangreiche Umbau- und Sanierungsarbeiten im Bestand: - Größerer Anbau mit Gruppenraum U3, Schlafraum, Wickelraum, Lagerraum, Flur mit Garderoben, Behinderten-WC, Personal-WC, Personalraum und Abstellraum; - Zweiter Anbau mit Technikraum, WC/Umkleide für die Hauswirtschaftskraft sowie neuer Küche mit Spülbereich, Vorraum und Magazin; Änderung des Eingangsbereichs/Windfangs; Umbau und Sanierung des Waschraums; - Umbau- und Sanierungsmaßnahmen im Bestand: Anlage eines Stiefelgangs am seitlichen Eingang, Abbruch von Innen- und Zwischenwänden zur Schaffung von Neben- und Bistroflächen, Erneuerung von Bodenbelägen, Einbau neuer Akustikdecken, energetische Maßnahmen (Decken, Fassade, Fußboden) und barrierefreie Erschließung; - Überarbeitung und Neuaufbau der Außenanlagen und Zuwegungen sowie Ergänzung von Einfriedung und Toren, soweit erforderlich. Während der Umsetzung findet der laufende Kitabetrieb in einem Ausweichquartier statt. Die Planung soll nach erfolgter Beauftragung zügig durchgeführt werden. Die Ausführung des Vorhabens ist bis Ende 2028 geplant.Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistung ist die Objektplanung für Ingenieurbauwerke nach § 41 HOAI 2021 und Anlage 12, zu beauftragen in einem Stufenvertrag mit verbindlicher Vereinbarung vorerst der Stufe 1 (Leistungsphase 1-4) und Option der Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9.
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenIm Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.Wartburgkreis | Ersatzneubau der Werrabrücke Sallmannshausen, Objektplanung für Ingenieurbauwerke
Landratsamt WartburgkreisBad SalzungenFrist: 31. Aug.Im Verlauf der Kreisstraße K505 innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Gerstungen plant der Wartburgkreis aufgrund des schlechten baulichen Zustandes einen Ersatzneubau der Straßenbrücke über die Werra bei Sallmannshausen. Die vorhandene Werrabrücke verbindet die Ortschaften Neustädt und Sallmannshausen nach Lauchröden direkt mit der parallel zur Werra verlaufenden Landesstraße 1021 und stellt eine wichtige Querung der Werra in der Region dar. Die Gesamtstützweite beträgt 51,10 m. Die vorhandene Fahrbahnbreite (Breite zw. den Stahlgleitwänden) beträgt i. M. 5 m, die Breite zwischen den Geländern 7 m. Im Ergebnis einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2024 und in Abstimmung mit den TÖB, insbesondere der TLUBN, wurde empfohlen, ein „integrales Bauwerk“, welches die vorhandenen Straßendämme in Kubatur und Lage nicht nennenswert verändert, zu errichten. Aufgrund des notwendigen gedrungenen Brückenbauwerks sollte die Anzahl der Zwischenlager reduziert werden. Das neue Bauwerk soll im Ergebnis der Machbarkeitsstudie als dreifeldrige Brücke mit asymmetrischer Anordnung der Joche errichtet werden. Der Ersatzneubau soll mithilfe des kommunalen Investitionsprogrammes Thüringen realisiert werden. Die Maßnahme ist in Planung und Umsetzung bis spätestens 2031 abzuschließen. Gemäß der Voruntersuchung im Rahmen der Machbarkeitesstudie bemisst sich der Kostenrahmen auf fünf Mio. Euro brutto. Dieser Wert versteht sich als Kostenobergrenze, an der die Planung auszurichten ist. Die Tragwerksplanung für das Ingenieurbauwerk wird in einem parallel durchgeführten Verfahren gesondert vergeben. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der jeweils beauftragten Leistungsstufen sämtliche Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 43 HOAI sowie entsprechend Abruf durch den Auftraggeber die im weiteren benannten Besonderen Leistungen gemäß Anlage 12, ebenso ggf. weitere besondere und zusätzliche Leistungen nach Erfordernis zu erbringen. In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI mit dem Ziel, die Entwurfsplanung bis April 2027 abzuschließen. Im Rahmen der Beauftragung sind durch den Auftragnehmer auf Abruf Besondere Leistungen gem. HOAI Anlage 12.1 zu erbringen. Dies sind insbesondere:- Wirtschaftlichkeitsprüfung zum Nachweis eines optimalen Verhältnis zwischen Wirtschaftlichkeit und Qualitätsstandard in LP 2 als Grundlage für die Beantragung von Mitteln aus dem Kommunalen Investitionsprogramm - Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen in LP 3 - Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LP 7) - Kostenkontrolle (LP 8) - Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen sowie inhaltliche und rechnerische Prüfung derer (LP 8)- Dokumentation des Bauablaufs (LP 8)- Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße (LP 8)- Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme (LP 8) - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LP 9). Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich die Option vor, den Auftragnehmer mit weiteren besonderen oder zusätzlichen Leistungen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke, deren Notwendigkeit sich im Laufe der Bearbeitung und Ausführung ergeben können, zu beauftragen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Verbandsgemeinde Pirmasens-Land.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.