Kölner Verkehrs-Betriebe AGKölnTED
Bahnersatzverkehr Linie 16 (Köln - Bonn) Herbstferien 2026
Vom voraussichtlich 17.10.2026 Betriebsbeginn (ca. 3:00 Uhr) bis voraussichtlich zum 02.11.2026 Betriebsschluss (ca. 3:00 Uhr), wird der Streckenabschnitt der Linie 16 zwischen Köln Ubierring und Bonn Hbf in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Zur Aufrechterhaltung des Mobilitätsangebotes wird deshalb Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom Auft...
Personenbeförderung
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Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Kölner Verkehrs-Betriebe AG
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- 02. Oktober 2026
- Thema:
- Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
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Vom voraussichtlich 17.10.2026 Betriebsbeginn (ca. 3:00 Uhr) bis voraussichtlich zum 02.11.2026 Betriebsschluss (ca. 3:00 Uhr), wird der Streckenabschnitt der Linie 16 zwischen Köln Ubierring und Bonn Hbf in beiden Fahrtrichtungen gesperrt. Zur Aufrechterhaltung des Mobilitätsangebotes wird deshalb Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom Auftragnehmer zu stellenden Gelenkomnibussen benötigt. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen, die alle getrennt voneinander bezuschlagt werden. Für die Erbringung der Fahrleistungen ist folgende Anzahl an Fahrzeugen erforderlich: Los 1: 17.10.26 bis 24.10.26: jeden Tag 6 Busse 25.10.26: 4 Busse 26.10.26 bis 31.10.26: jeden Tag 6 Busse 01.11.26: 4 Busse Los 2: 17.10.26: 6 Busse 18.10.26: 5 Busse 19.10.26 bis 24.10.26: jeden Tag 6 Busse 25.10.26: 4 Busse 26.10.26 bis 31.10.26: jeden Tag 6 Busse 01.11.2026: 4 Busse Los 3: 17.10.26: 5 Busse 18.10.26: 0 Busse 19.10.26 bis 20.10.26: jeden Tag 5 Busse 21.10.26 bis 23.10.26: jeden Tag 3 Busse 24.10.26: 1 Bus 25.10.26: 0 Busse 26.10.26 bis 30.10.26: jeden Tag 3 Busse 31.10.26: 1 Bus 01.11.2026: 0 Busse
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Kölner Verkehrs-Betriebe AGKölnFrist: 02. Okt.Los 3: Bahnersatzverkehr Linie 16 im Bereich Köln Ubierring / Bonn 17.10.26: 5 Busse 18.10.26: 0 Busse 19.10.26 bis 20.10.26: jeden Tag 5 Busse 21.10.26 bis 23.10.26: jeden Tag 3 Busse 24.10.26: 1 Bus 25.10.26: 0 Busse 26.10.26 bis 30.10.26: jeden Tag 3 Busse 31.10.26: 1 Bus 01.11.2026: 0 BusseErbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier
Kommunale Netze Eifel AöRPrümFrist: 08. Sept.Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Erbringung von Subunternehmerleistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr im Gebiet der Stadt Trier. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen, zu denen während seiner Laufzeit einzelne Leistungsabrufe durch den Auftraggeber gegenüber einem oder mehreren Auftragnehmern erfolgen können. Die Leistungen sind auf vier Lose aufgeteilt. Der Auftragnehmer hat zur Leistungserbringung eigene Busse einzusetzen. Die dem Rahmenvertrag zugrundeliegenden Leistungen haben ein Volumen von rund 843.000 Fahrplankilometern auf den Linien im Verkehrsgebiet der Stadt Trier pro Jahr. Die Fahrplankilometer teilen sich wie folgt auf: Los A: 6 Solobusse, ca. 166.000 Fahrplan-km/Jahr Los B: 6 Gelenkbusse, ca. 223.000 Fahrplan-km/Jahr Los C: 6 Gelenkbusse, ca. 232.000 Fahrplan-km/Jahr Los D: 6 Gelenkbusse, ca. 222.000 Fahrplan-km/Jahr Jedes Los beinhaltet 2 Ganztagesumläufe (Einsatz von Montag bis Freitag sowie am Wochenende) und 4 Einsatzwagen (Einsatz von Montag bis Freitag) Die Laufzeit der Lose A und B beträgt 5 Jahre (01.12.2026 bis 30.11.2031) und der Lose C und D 10 Jahre (01.12.2026 bis 30.11.2036)Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim - Bad Mergentheim - Niederstetten
Landratsamt Main-Tauber-KreisTauberbischofsheimErgänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant. Es sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenDirektvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis
Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbHHanauFrist: 24. Sept.Der Main-Kinzig-Kreis ist nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Hessen (ÖPNVG) Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Als Aufgabenträger ist der Kreis gemäß § 5 Abs. 4 ÖPNVG zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und als solche befugt, öffentliche Dienstleistungsauftrage zu vergeben und allgemeine Vorschriften aufzustellen. Der Kreis hat von der Möglichkeit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 ÖPNVG Gebrauch gemacht und seine Befugnisse einschließlich der Zuständigkeit nach § 5 Abs. 4 ÖPNVG durch Beleihung auf die Kreisverkehrsgesellschaft Main-Kinzig mbH (kurz: KVG Main-Kinzig) übertragen. Die KVG Main-Kinzig beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 6 Abs. 1 ÖPNVG i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen an die Regionalverkehr Main-Kinzig GmbH (kurz: RVMK), Barbarossastraße 26, 63571 Gelnhausen, Telefon: 06051-84-3290 direkt zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle öffentlichen Personenverkehrsdienste in den Linienbündeln 8 und 9 im Main-Kinzig-Kreis wie im ergänzenden Dokument (siehe 2.1.4. Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen und PKW. Umfasst sind fahrplanmäßige sowie bedarfsabhängige Verkehrsdienste und Linienbedarfsverkehre. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. §§ 42 – 44 PBefG. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Betriebsbeginn auf ca.1,7 (+ 0,05) Mio. Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG (ohne Bedarfsverkehre). Die zum Betriebsbeginn umfassten Personenverkehrsdienste und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei C.) beschrieben. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur wie auch der Ladeinfrastruktur für E-Busse. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld in den Herbstferien 2026
moBiel GmbHBielefeldFrist: 07. Sept.Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.Rahmenvereinbarung über den Abruf von SEV-Leistungen im Stadtgebiet Bielefeld für die Herbstferien 2026
moBiel GmbHBielefeldFrist: 07. Sept.Im Rahmen einer Baumaßnahme im Stadtbahnnetz der Stadt Bielefeld wird ein Stadtbahnersatzverkehr (SEV) unter der Bezeichnung „SEV 1“ für die Sanierung der Weiche an der Haltestelle Kattenkamp ab 19. Oktober 2026 eingerichtet. Die durch die Baumaßnahme im Stadtbahn-Netz gesperrte Streckenabschnitt erfordert einen Stadtbahn-Ersatzverkehr zwischen der Haltestelle Sudbrackstraße und Schildesche. Es werden 2 Lose mit je 2 Gelenkbussen ausgeschrieben. Die voraussichtlich zu erwarteten km- und Stundenleistungen sowie die aktuellen Plandaten finden Sie in der Leistungsbeschreibung und den entsprechenden Kurskarten. Auf Basis dieser Rahmenvereinbarung kann die Auftraggeberin die Erbringung der definierten Dienstleistungen zu den vom AN verbindlich Preisen bis zu den Höchstmengen abrufen. Eine Verpflichtung zur Abnahme eines Mindestmenge für die Auftraggeberin besteht nicht. Welcher Bedarf vorliegt, wird einzig und allein durch die Auftraggeberin definiert und bestimmt und entsprechend der vertraglichen Regelungen beauftragt. Es besteht keine Mindestabnahmepflicht für die Auftraggeberin. Die Vorausschau entsprechend der Leistungsbeschreibung und der dort hinterlegten Kurskarten dient nur zur Orientierung. Eine Beauftragung findet erst durch einen separaten Abruf der Auftraggeberin über den Rahmenvertrag statt.BLB NRW BB / Köln / 80-36-7527-16-001 / BfArM Bonn / Trockenbau
Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW ZentraleDüsseldorfFrist: 10. Sept.Trockenbauarbeiten für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in BonnNachrechnung der Hochbahn Linie 13 in Köln - offenes Verfahren
Stadt Köln - Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKölnFrist: 29. Sept.Statische Nachrechnung für Trag- Verkehrssicherheit eines Spannbetonbauwerkes. Hier: Hochbahn für den ÖPNV der Linie 13
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Kölner Verkehrs-Betriebe AG.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.