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Austausch Streckenschieber ELT Anschluss Auma Motor
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Austausch Streckenschieber ELT mit Anschluß Auma Motor inklusive der anschließenden Wartung und Inspektion von Maschinen und technischen Anlagen in der Industrie gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306 sowie gemäß VDMA 24186 für den Zeitraum der Gewährleistung für 4 Jahre.
Generatoren, Pumpen, Armaturen
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Austausch Streckenschieber ELT mit Anschluß Auma Motor inklusive der anschließenden Wartung und Inspektion von Maschinen und technischen Anlagen in der Industrie gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306 sowie gemäß VDMA 24186 für den Zeitraum der Gewährleistung für 4 Jahre.
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- European Investment Bank
- Veröffentlicht:
- 13. Juli 2026
- Frist:
- 10. August 2026
- Thema:
- Generatoren
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Austausch Streckenschieber ELT mit Anschluß Auma Motor inklusive der anschließenden Wartung und Inspektion von Maschinen und technischen Anlagen in der Industrie gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306 sowie gemäß VDMA 24186 für den Zeitraum der Gewährleistung für 4 Jahre.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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6- European Investment BankLuxembourgFrist: 10. Aug.
Austausch Streckenschieber ELT Anschluss Auma Motor
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Austausch Streckenschieber ELT mit Anschluß Auma Motor inklusive der anschließenden Wartung und Inspektion von Maschinen und technischen Anlagen in der Industrie gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306 sowie gemäß VDMA 24186 für den Zeitraum der Gewährleistung für 4 Jahre. - European Investment BankLuxembourgFrist: 10. Aug.
26-B-Ver-0042 Austausch Streckenschieber ELT Anschluss Auma Motor
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Austausch Streckenschieber ELT mit Anschluß Auma Motor inklusive der anschließenden Wartung und Inspektion von Maschinen und technischen Anlagen in der Industrie gemäß DIN 31051 und DIN EN 13306 sowie gemäß VDMA 24186 für den Zeitraum der Gewährleistung für 4 Jahre. - Universitätsklinikum Köln AöRFrist: 23. Juni
Rahmenvertrag für Wartungsleistungen RLT-Anlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrags über die Wartung von raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden des Universitätsklinikums Köln, einem Krankenhaus der Maximalversorgung und Teil der kritischen Infrastruktur im Gesundheitswesen. Gegenstand sind regelmäßige Wartungs-, Inspektions- und einfache Instandhaltungsleistungen gemäß VDMA 24186-1 zur Sicherstellung der Betriebssicherheit, hygienegerechten Funktion und Verlängerung der Lebensdauer der Anlagen. --- Verfahrensart und Vergabeunterlagen Das Verfahren wird als Teilnahmewettbewerb eines nicht offenen Verfahrens nach VgV durchgeführt; in dieser Verfahrensstufe wird ausschließlich die Eignung der Unternehmen geprüft. Insgesamt werden fünf geeignete Unternehmen anschließend zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Um den Unternehmen bereits im Teilnahmewettbewerb eine fundierte Entscheidung über eine Teilnahme an einzelnen Losen oder beiden Losen zu ermöglichen, werden sämtliche Vergabeunterlagen (insbesondere Leistungsbeschreibung, Preisblatt, Vertragsunterlagen) bereits mit dem Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase findet nicht statt. --- Leistungsumfang und Losaufteilung Die Leistungen werden in zwei Losen vergeben: - **Los 1** umfasst RLT-Anlagen u. a. in Strahlentherapie, Cyberknife, Stereotaxie, Bettenhaus und Herzzentrum. - **Los 2** umfasst RLT-Anlagen im Zentralklinikum (Bauteile A-F) sowie Hörsaal. Die Wartung erfolgt unter Berücksichtigung einschlägiger technischer Regelwerke (u. a. DIN 31051, VDMA 24186-1, VDI 6022, VDI 3819-1, DIN EN ISO 45001) und ist ausschließlich durch sachkundige Personen mit abgeschlossener technischer Berufsausbildung (z. B. Elektriker/Elektrotechniker, HLK-Techniker, Mechatroniker, Versorgungstechnik, Gebäudetechnik oder vergleichbare Fachrichtungen) zu erbringen. Der Auftragnehmer hat einen deutschsprachigen Vorarbeiter als verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort einzusetzen. Die Leistungen werden durch den Auftraggeber bedarfsgerecht im Rahmen von Einzelabrufen abgerufen. --- Vertragslaufzeit Vorgesehen ist grundsätzlich eine jährliche Wartung im Zeitraum Juli bis Dezember. Der Vertrag soll voraussichtlich zum 01.10.2026 beginnen und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 30.09.2027 mit automatischer Verlängerungsoption bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von vier Jahren. --- Ortsbesichtigung und Nebenangebote Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist während der Angebotsphase eine verpflichtende Teilnahme an einer Ortsbesichtigung vorgesehen. Nebenangebote - auch kaufmännische Nebenangebote - sind nicht zugelassen. --- Eignungskriterien und Bewertungsmatrix im Teilnahmewettbewerb Für die Durchführung des Auftrags gelten die im Rahmen der Auftragsbekanntmachung bzw. des Teilnahmewettbewerbs festgelegten Eignungskriterien für beide Lose gleichermaßen. Die Eignung des Bieters ist nach Maßgabe der dort veröffentlichten Anforderungen (insbesondere fachliche Mindestanforderungen an das eingesetzte Personal, Qualifikation und Personenidentität des Vorarbeiters sowie Unternehmensreferenzen) nachzuweisen. Zur Differenzierung der geeigneten Unternehmen und zur anschließenden Begrenzung der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf bis zu fünf Bewerber wird folgende Bewertungsmatrix angewendet. Die Gesamtpunktzahl ist anonym und objektiv auszuwerten. # 1. Bewertung der Kriterien 1. Kriterium 2.1 - Mindestausbildung des Personals - Alle vorgesehenen Mitarbeiter mit passender Ausbildung nach Ziffer 2.1 nachgewiesen: 10 Punkte - Mindestens eine Person ohne passende Ausbildung oder nicht nachgewiesen: 0 Punkte 2. Kriterium 2.2 - Besondere Qualifikation des Vorarbeiters - Besondere RLT-Qualifikation des Vorarbeiters (gemäß Ziffer 2.2) vollständig und aktuell nachgewiesen: 10 Punkte - Qualifikation nicht oder nicht vollständig nachgewiesen: 0 Punkte 3. Kriterium 3.1 - Unternehmensreferenzen - 3 vollständige, passende Referenzen mit vergleichbarem Leistungsumfang; vergleichbar ist insbesondere ein erfolgreich erfüllter, mindestens 4?jähriger Wartungsvertrag über die Wartung von RLT-Anlagen in einem Krankenhausumfeld mit Patientenkontakt innerhalb der letzten 5 Jahre: 15 Punkte - 3 Referenzen, aber maximal eine nicht vollständig oder nicht passend: 10 Punkte - Weniger als 2 geeignete Referenzen oder gravierende Unvollständigkeiten: 0 Punkte # 2. Mindestanforderung (Eignungsschwelle) Ein Bewerber ist als geeignet anzuerkennen, wenn er - im Kriterium 2.1 (Mindestausbildung des Personals) mindestens 5 Punkte erzielt, - im Kriterium 2.2 (Besondere Qualifikation des Vorarbeiters) 10 Punkte erreicht und - insgesamt mindestens 25 Punkte erhält. Erfüllt ein Bewerber diese Mindestanforderungen nicht, wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. # 3. Begrenzung der Anzahl der zur Angebotsabgabe Aufgeforderten Der Auftraggeber beabsichtigt, insgesamt fünf geeignete Unternehmen zur Angebotsabgabe einzuladen. Unter Berücksichtigung der Gesamtpunktzahl werden die geeigneten Unternehmen in eine Rangfolge gebracht. Soweit mehr als fünf Unternehmen die gleiche Punktzahl und eine vollständige Gleichwertigkeit aufweisen, ist eine weitere sachliche Unterscheidung nach den Kriterien nicht möglich. In diesem Fall kann der Auftraggeber die Auswahl der letzten Plätze nach dem Zufallsprinzip vornehmen, sofern die gleiche Eignung aller betroffenen Bewerber dokumentiert ist. # 4. Hinweis zum Zugang zur Angebotsphase Die Auswahl während des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich anhand der Eignungsnachweise und der vorstehend beschriebenen Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber lädt anschließend fünf geeignete Unternehmen für beide Lose zur Angebotsabgabe ein. Eine erneute Eignungsprüfung in der Angebotsphase erfolgt nicht; in der Angebotsphase werden ausschließlich die Angebote inhaltlich und preislich gewertet. - Medizinische Hochschule HannoverHannoverFrist: 17. Aug.
MHH - Rahmenvereinbarung zum bedarfsorientierten Austausch von Endoskopie-Systemen inklusive Servicevereinbarung in der Gastroenterologie der Medizinischen Hochschule (MHH)
Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) betreibt als leistungsstarkes Zentrum der Supramaximalversorgung eine hochfrequentierte gastroenterologische Endoskopie. Das dortige Aufgabenspektrum umfasst das gesamte Spektrum der diagnostischen und interventionellen Endoskopie auf internationalem Spitzenniveau. Dazu gehören unter anderem hochkomplex gesteuerte Eingriffe wie die endoskopisch-retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP), die Cholangioskopie, der endoskopische Ultraschall (EUS) sowie komplexe Geweberesektionen (EMR/ESD). Aus dem Jahr 2024 sind hierzu folgende Untersuchungszahlen bekannt: Videogastroskopien: 5795 Video-Koloskopien: 2336 Endoskopisch retrograde Cholangiopankreatikographie (ERCP): 1050 EndoSono: 347 Gesamtuntersuchungen 2024: 9528 Eine lückenlose, technisch einwandfreie und hochauflösende Bildgebung ist hierbei die fundamentale Voraussetzung für die Patientensicherheit und die präzise klinische Steuerung. Um diesen hohen Versorgungsstandard nachhaltig zu sichern, sind je nach Ausgangslage, Ergänzungs- und/oder Ersatzbeschaffungen moderner Endoskopie-Türme sowie des dazugehörigen Instrumentariums zwingend erforderlich. Ein Großteil der aktuell genutzten Endoskop-Technik im Bereich ist technisch überaltert. Sie entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an die Bildqualität sowie modernen Hygiene- und Aufbereitungsstandards. Der Austausch der Altsysteme ist zur Vermeidung von Ausfallzeiten und zur Aufrechterhaltung des täglichen Untersuchungsbetriebs unumgänglich. Im Zuge der aktuell geplanten Ausschreibung ist ein nahezu vollständiger Austausch des Endoskopiegeräte-Parks erforderlich; ca. 95 % der vorhandenen Endoskope müssen durch Neugeräte sukzessiv ersetzt werden. Zwingende logistische und funktionelle Vorgabe des Betreibers ist es, dass sämtliche Endoskope über alle Untersuchungsräume hinweg vollkommen flexibel und uneingeschränkt kompatibel einsetzbar sein müssen. Ein täglicher, reibungsloser Wechsel des Instrumentariums zwischen den Räumen muss garantiert sein. In der Bestandsstruktur ist ein nicht unerheblicher Teil der verbleibenden Lichtquellen und Videoprozessoren von einem Hersteller (Olympus). Die Systeme sollen grundsätzlich im Betrieb verbleiben. Ein paralleler, herstellerübergreifender Mischbetrieb für gleichartige Untersuchungen innerhalb der Abteilungsstruktur ist aus prozessualen, wirtschaftlichen und qualitativen Gründen nicht zweckmäßig. Ein solcher Mischbetrieb würde zu erhöhten Anforderungen und Aufwendungen bei der Instrumentenaufbereitung inkl. Logistikkonzept zur Bereitstellung jeweils kompatibler Endoskope im Patientenbetrieb sowie der Wartungs- und Instandsetzungssteuerung führen und auch den Schulungsaufwand für das Personal massiv erhöhen. Um den Wettbewerb im Vergabeverfahren vollumfänglich zu wahren, steht diese Ausschreibung ausdrücklich auch alternativen Herstellern und Anbietern offen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Angebot den vollständigen Austausch der gesamten Systemlandschaft (inklusive der verbleibenden Olympus-Komponenten) umfasst, um die geforderte technologische Homogenität und die lückenlose Kompatibilität über alle Untersuchungsräume hinweg zu gewährleisten. Alternativanbietern wird im Rahmen des Angebots die Möglichkeit eingeräumt, die vorhandene Bestandstechnik (Prozessoren, Lichtquellen, Absauggeräte, etc. sowie die restlichen Endoskope) im Sinne einer Altgeräte-Inzahlungnahme (Trade-In-Modell) wertmindernd anzurechnen und zu übernehmen. Das Vergabeverfahren sieht aus diesem Grund zwei alternative Preisvarianten vor: Variante 1 - Erweiterung im Bestand Variante 2 - Systemwechsel mit der Möglichkeit einer Inzahlungnahme von Altgeräten, um eine herstellerbezogene Standardisierung in der Klinik zu gewährleisten. Die Wirtschaftlichkeit in der Gesamtbetrachtung bei der Auswahl einer Option ist selbstredend das entscheidende Merkmal für die spätere Zuschlagsentscheidung bzw. Wahl der Variante. Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung, beinhalten grundsätzlich alle Maßnahmen zur Lieferung, Terminabsprache, Inbetriebnahme, Einweisung gemäß gesetzlichen Vorgaben vor Ort und falls erforderlich, aller gesetzlichen Abnahmeprüfungen durch Aufsichtsbehörden, etc. Die Vergabestelle geht davon aus, dass der Bieter aufgrund seiner fachlichen Expertise und Marktkenntnis in der Lage ist, das zur vollständigen und funktionsfähigen Umsetzung der ausgeschriebenen Leistung erforderliche Zubehör sowie ergänzende Komponenten eigenständig zu identifizieren und im Angebot zu berücksichtigen, auch wenn diese nicht ausdrücklich im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind. Sämtliche zur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems erforderlichen Komponenten, Zubehörteile und Leistungen sind durch den Bieter vollständig anzubieten und in die Kalkulation einzubeziehen. Ein gesonderter Vergütungsanspruch für solche zur Funktionsfähigkeit erforderlichen, jedoch nicht ausdrücklich aufgeführten Leistungen besteht nicht. Der Auftragnehmer schuldet die vollständige Funktionsfähigkeit des Gesamtsystems im Sinne eines betriebsbereiten und zweckentsprechend nutzbaren Zustandes. Die Vergabe der ausgeschriebenen Leistung erfolgt nach § 119 Abs. (3) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) im offenen Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen gemäß § 15 und § 21 Vergabeverordnung (VgV). - Leibniz Universität HannoverHannoverFrist: 27. Juli
Lieferung frei Verwendungsstelle inkl. Montage, Inbetriebnahme/Abnahme sowie Einweisung/Schulung für eine 500 kN servohydraulische Universalprüfmaschine
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine servohydraulische Universalprüfmaschine zu erwerben. Der Leistungsumfang umfasst: - Planung, Fertigung und Lieferung gemäß Delivered Duty Paid (DDP, Incoterms 2020) einer servohydraulischen Universalprüfmaschine mit einer Prüfkapazität von +/-500 kN - Hochpräziser Prüfzylinder und hoher Querlastfähigkeit - Die Prüfraummaße sind wie folgt einzuhalten: o Lichter Mindestabstand zwischen den Säulen: 750 mm o Lichter Mindestabstand zwischen den montierten hydraulischen Spannzeugen: 1350 mm o Prüftischlänge bzw. -tiefe zwischen 1300 mm - 1600 mm - Probenhalter mit austauschbaren Backeneinsätzen für Zugversuche an Flach- und Rundproben - Software sowie Hardware zur Bedienung aller Funktionen des Prüfsystems. - Installation, Kalibrierung, Inbetriebnahme und Funktionsabnahme. - Schulung für Prüfsoftware und Prüfsystem von mind. 5 Mitarbeitern für mind. 2 Tage, - Für die gesamte Anlage ist eine Gewährleistung von mindestens 12 Monaten zu gewährleisten. Darüber hinaus ist eine gesicherte Ersatzteilverfügbarkeit für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren ab Abnahme sicherzustellen. Sicherheits- und Integrationsanforderungen: Die Systemarchitektur ist modular und erweiterbar auszulegen, sodass eine spätere Anpassung an erhöhte Sicherheits- und Integrationsanforderungen ohne grundlegende Änderungen der Anlagenstruktur möglich ist. Dabei sind die konstruktiven, elektrischen und steuerungstechnischen Voraussetzungen zu schaffen, um das System bei Bedarf zu einem CE-konformen, vollständig integrierten Hard- und Softwaresystem gemäß den jeweils gültigen Vorschriften erweitern zu können. Dies umfasst insbesondere die Auslegung auf mindestens Performance Level C nach DIN EN ISO 13849-1, die Implementierung eines garantierten Niedrigleistungsmodus für den Einrichtbetrieb (Kolbengeschwindigkeit kleiner/gleich 15 mm/s) sowie die Herstellung der unmittelbaren Einsatzbereitschaft nach Abschluss der Integration. Die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sowie anschließende Abnahme und Einweisung soll frei Verwendungsstelle und schnellstmöglich, spätestens jedoch 14 Monate nach Zuschlagserteilung erfolgen. Genauere Informationen zur Lieferung entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis. Bitte beachten Sie den vorgegebenen Höchstpreis von 570.000,00 EUR brutto inklusive aller Nebenkosten. Angebote oberhalb dieser Preisobergrenze werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Alle Preise sind in Euro und Brutto anzugeben. Den Zuschlag wird das wirtschaftlichste Angebot bekommen. Bei der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots werden die Kriterien des Leistungsverzeichnisses angewendet. Mit dem Buchstaben A werden Ausschlusskriterien gekennzeichnet. Die Nichterfüllung einer als Ausschlusskriterium gekennzeichneten Anforderung führt zum sofortigen Ausschluss des Angebotes (KO-Kriterium). Mit dem Buchstaben B werden Bewertungskriterien gekennzeichnet. Die mit einem "B" gekennzeichneten Anforderungen stellen die innerhalb der Bewertungsskala mit Punkten zu bewertenden Kriterien dar und erhalten eine Gewichtung. Die Anzahl der je Kriterium erreichbaren Punkte ist der rechten Spalte der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. In Summe ergeben die technischen Kriterien 70 Punkte, die mit der in Abschnitt 2.4 (siehe Leistungverzeichnis) beschriebenen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl des Angebots einfließen. Alle angebotenen technischen Eigenschaften und Leistungsmerkmale sind mit der Angebotsabgabe durch geeignete technische Datenblätter, Herstellerunterlagen oder Leistungsdiagramme nachzuweisen und gelten mit Angebotsabgabe als bestätigt. Alle grau hinterlegten Felder sind vollständig auszufüllen. Fehlende oder ungenügend beschriebene Funktionen, Eigenschaften, Leistungsdaten oder Messverfahren führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ihr ausführliches - unterschriebenes bzw. digital signiertes - Angebot muss bis zum 27.07.2026 um 10.00 Uhr im Vergabeportal hochgeladen sein. Die Zuschlagsfrist wird auf den 31.08.2026 festgesetzt. Die Zuschlagserteilung wird aber ggf. auch früher erfolgen. Bis zum Ablauf dieser Frist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie Zuschlags-und Bewertungskriterien entnehmen Sie bitte dem beigefügten Leistungsverzeichnis. Eventuelle Fragen zum Leistungsverzeichnis bitte ich über das Vergabeportal zu stellen. Die Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen wird auf den 15.07.2026 festgesetzt. Eventuelle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis sind kenntlich zu machen, bzw. gesondert darzustellen. Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie Änderungen der Leistungsbeschreibung, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden über das Vergabeportal bereitgestellt. Für Fragen und sonstige Kommunikation in diesem Verfahren ist ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zu verwenden. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und bis spätestens zum Ende der Frist vorzulegen. Angebote müssen in elektronischer Form eingereicht werden. Die Abgabe ist ausschließlich über das Vergabeportal möglich. Eine Einreichung per E-Mail, Telefax oder in schriftlicher Form ist nicht zulässig. Für die Beschaffung gelten die Allgemeinen Einkaufs-und Lieferbedingungen der Leibniz Universität Hannover. (Diese finden Sie unter "Vergabeunterlagen -> Vertragsbedingungen). Abweichungen bzw. eigens formulierte Einkaufs-oder Lieferbedingungen stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar, welche einen zwangsweisen Ausschluss des Angebotes nach sich zieht. Der Auftraggeber erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen. - Stadt HennigsdorfHennigsdorfFrist: 16. Juli
Interessenbekundungsverfahren Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030
Interessenbekundungsverfahren - Bewirtschaftung des traditionellen Stadtfestes der Stadt Hennigsdorf in den Jahren 2027, 2028, 2029, 2030. Informationen zur Veranstaltung: Die Hennigsdorfer Festmeile findet seit 1996 im Stadtzentrum der Stadt Hennigsdorf immer am letzten vollen Augustwochenende freitags bis sonntags statt. Es werden jährlich circa 25.000 Gäste erwartet. Auf der Grundlage eines konzessionsähnlichen Konzeptverfahrens sucht die Stadt Hennigsdorf (Veranstalter) daher einen erfahrenen und zuverlässigen Mitveranstalter für die Ausrichtung der Hennigsdorfer Festmeile ab 2027, der über ein Netzwerk an zuverlässigen Anbietern aus der Gastronomie und dem Schaustellerbereich verfügt und in enger Abstimmung mit der Stadt Hennigsdorf agiert. Wert wird dabei vor allem auf ein vielfältiges und zielgruppenorientiertes Angebot gelegt, welches unter Beachtung der sozioökonomischen Struktur von Hennigsdorf bei der Preisgestaltung agiert. Für die hier ausgeschriebenen Hennigsdorfer Festmeilen von 2027 bis 2030, werden folgende Veranstaltungszeiten seitens des Veranstalters vorgegeben: Zeitraum: letztes komplettes Augustwochenende (freitags 17-24 Uhr, samstags 11-24 Uhr, sonntags 11-20 Uhr) Veranstaltungsbereich: Postplatz, Havelpassage, Havelplatz (Innenstadt) Bühnenprogramm: auf Bühne Postplatz & Bühne Havelplatz Generelle Erwartungen, geforderte Leistung: Als Veranstalter übernimmt die Stadt Hennigsdorf die Kosten und die Verantwortung für: - Bühnenprogramm inkl. aller Nebenleistungen - Gesamtbudgetierung und -finanzierung der Veranstaltung - Akquise von Sponsoren & Spendern - kostenfreie Angebote für Kinder - technische Ausstattung und Betreuung der beiden Bühnen (Ton & Licht, Video) - Kosten für Stromverbrauch (bis auf die ggf. notwendige zusätzliche Stromversorgung durch Fahrgeschäfte) - Kosten für Wasserverbrauch (Frisch- und Abwasser) - Zwischen- und Endreinigung des gesamten Festgeländes sowie Reinigung der Abschussfläche des Feuerwerks - Müllentsorgung durch Bereitstellen von 2 Müllpressen und Mülltonnen 120 l - sanitätstechnische Versorgung - Anmeldung der Veranstaltung bei der Gema und Übernahme der Gema-Gebühren - Beantragung der Straßensperrung und Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung - Sonderbuseinsatz - Konzeptionierung und Umsetzung aller Marketing- und Werbemaßnahmen - Veranstaltungssicherheit inkl. Securitypersonal vor Ort während der Veranstaltung - Zur Verfügung stellen einer Abstellfläche für die Fahrzeuge bis 3,5t der Standbetreiber & Schausteller Die gesamte Veranstaltungsfläche laut beiliegenden Plänen werden dem Mitveranstalter in den genannten Jahren für die Durchführung des Stadtfestes unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Sämtliche erzielten Einnahmen durch die Vermietung von Standflächen für Gastronomie, Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote verbleiben beim Mitveranstalter. Im Gegenzug erbringt der Mitveranstalter in Abstimmung mit dem Veranstalter für die Durchführung des o.g. Festes jährlich folgende Leistungen: 1. Organisation und Auswahl von modernen und allen technischen Anforderungen entsprechenden Fahrgeschäften/ Schaustellerangeboten auf dem Postplatz. auf dem Havelplatz und in der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher dazu gehörender Verträge. Dabei sind folgende Dinge zwingend einzuhalten: - Sicherung der Vielfältigkeit des Angebots für verschiedene Generationen & Zielgruppen - die Anzahl der Fahrgeschäfte und Schaustellerangebote richtet sich nach dem vorhandenen Platzangebot unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsabstände, dabei sind sowohl der Platz für die beiden Bühnen, der Raum für das Publikum sowie die Standflächen für die gastronomische Versorgung und Präsentationsstände der Stadt selbst zu berücksichtigen; siehe beiliegende Beispielpläne des Festgeländes - alle Schausteller- und Fahrgeschäftsbetreiber sind per Vertrag anzuweisen, bei der Beschallung ihres Standes auf das Bühnenprogramm Rücksicht zu nehmen - für alle aufzustellenden fliegenden Bauten, die auf Grund ihrer Beschaffenheit laut Brandenburgischer Bauordnung § 71 einer Ausführungsgenehmigung bedürfen, muss diese in Gültigkeit vorliegen und im Prüfbuch eingetragen sein; die Aufstellung ist der zuständigen Bauaufsichtsbehörde des Aufstellungsortes unter Vorlage des Prüfbuches anzuzeigen und wenn gefordert eine Gebrauchsabnahme durchzuführen; alle Dokumente dazu sind dem Veranstalter auf Verlangen vorzuweisen - alle Fahrgeschäfte oder Schaustellerangebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten - Alle Schausteller, die auf der Veranstaltung sind, haben eine Reisegewerbekarte und müssen diese auf Verlangen vorzeigen können 2. Bereitstellung vielseitiger und ausreichender gastronomischer Angebote auf dem Havelplatz, dem Postplatz und der Havelpassage inkl. Abschluss & Abwicklung sämtlicher Verträge. - Bei den Stellflächen in der Havelpassage sind die vermieteten Flächen für Unternehmens- und Vereinspräsentationen u.ä. zu berücksichtigen. - Grundsätzlich müssen die Vielfalt und die Qualität der Angebote im Vordergrund stehen. Die Einbindung von Hennigsdorfer Gastronomen bzw. aus der Region ist ausdrücklich erwünscht, soweit hier Interesse besteht und Qualität sowie Zuverlässigkeit gegeben ist - Die Anzahl der Angebote muss der Größe der Veranstaltungsfläche und der zu erwartenden Besucherzahl entsprechen - Es darf nur an Gastronomen untervermietet werden, die eine gültige Reisegewerbekarte besitzen oder spätestens 2 Wochen vor Veranstaltung beim zuständigen Ordnungsamt ein vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen - Die Benutzung von Gläsern und der Verkauf von Glasflaschen (außer 20ml Klopfer; PET ist vorzugsweise zu verwenden) sind gemäß Festplatzordnung nicht gestattet, was mit allen Gastronomen durch den Mitveranstalter vertraglich zu regeln und sicher zu stellen ist. An allen Ständen sind für alle Getränke die "Hennigsdorf- Becher" zu verwenden (0,4 l, 0,3 l und 0,2 l sind vorhanden); darüber hinaus ist sicher zu stellen, dass gemäß EU-weitem Verbot kein Einweggeschirr und-besteck aus Kunststoff während der Veranstaltung verwendet wird - Autos und Kühlwagen der Gastronomen und Schausteller dürfen nur zum Be- und Entladen vor und nach den Veranstaltungszeiten das Festgelände befahren. Dazu zählen auch während der Veranstaltung gesperrte Straßenbereiche. Das Parken auf dem Festgelände inkl. gesperrten Straßen ist nur in ausgewiesenen Logistikbereichen gestattet, wenn dies für den Betrieb des jeweiligen Geschäftes unabdingbar ist - Alle gastronomischen Angebote sind an allen drei Veranstaltungstagen innerhalb der Veranstaltungszeit durchgehend offen zu halten und an jedem Stand mit Getränkeausschank ist gut sichtbar eine Festplatzordnung anzubringen. - an den Ständen müssen Verzehrbons sowohl für die Künstler als auch für die Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf einlösbar sein; dazu ist der Veranstalter im Vorfeld zu informieren an welchen Ständen dies möglich ist; die Abrechnung dazu erfolgt per Rechnung gegen Vorlage der abgegebenen Verzehrbons. 3. Bereitstellung jeweils einer Bühne auf dem Postplatz und auf dem Havelplatz sowie die Absicherung des jeweiligen Backstagebereiches durch Bauzäune. Die Bühne muss den Anforderungen der auftretenden Bands entsprechen, jedoch mindestens nachstehende Anforderungen erfüllen: - Bühnenfläche 8mx6m groß; lichte Höhe 4m hoch (Postplatz) - Bühnenfläche 10mx8m groß; lichte Höhe4m hoch (Havelplatz) - Bühnen Oberkannte mindestens einen Meter über Bodenniveau - Seitenaufgang mit Geländer - Beidseitig Seitenpodeste für die Beschallungsanlage - sowie nach Bedarf Bühnenlaufsteg - FoH-Platz in ausreichender Größe mit Dach und Seitenwänden Die Standortfestlegung sowie der Aufbau der Bühne und des Backstagebereiches erfolgt in Absprache mit dem Veranstalter unter Beachtung der geltenden sicherheitsrelevanten Vorschriften. Ebenfalls muss der eigentliche Platz zum Einkaufscenter "Ziel" durch Bauzäune abgegrenzt werden. An den Bühnen und Bauzaunflächen sind bei Bedarf Banner der Sponsoren und der Stadt Hennigsdorf nach vorliegendem Plan des Veranstalters durch den Mitveranstalter anzubringen. 4. Beauftragung & Umsetzung eines 12-15-minütigen musikalischen Feuerwerks für den Freitag des Stadtfestes um 22 Uhr auf dem Postplatz 5. Anfertigung und Aufstellung von sechs Werbebannern für das Stadtfest im Stadtgebiet in Abstimmung mit dem Kulturmarketing der Stadt Hennigsdorf 6. Sofern die vorhandene Strominfrastruktur nicht ausreichend ist, die Organisation einer eigenständig funktionierenden Stromversorgung für Fahrgeschäfte auf dem Postplatz und Kostenübernahme für diese; ggf. mögliche Mitnutzung des Stromanschlusses für die dort stehende Bühne 7. Absicherung der Nachtbewachung auf beiden Plätzen (Bühne, FoH, Technik auf der Bühne, Backstagebereich) während des gesamten Aufbaus sobald der Mitveranstalter das Gelände verlassen hat und solange bis der Mitveranstalter wieder vor Ort ist am anderen Tag und während der Veranstaltungszeit (Samstag 1 Uhr -9 Uhr), Sonntag 1 Uhr bis 9 Uhr). 8. Moderation und musikalische Beschallung während der auftrittsfreien Zeiten der gesamten Veranstaltung auf dem Havelplatz und dem Postplatz (Umbau, Konzertpausen usw.) Wird die Moderation auf einer oder beiden Bühnen vom Veranstalter oder einem seiner Partner übernommen, müssen vom Mitveranstalter andere finanziell gleichwertige Leistungen übernommen werden. Dazu sind dem Veranstalter entsprechende Kostenvoranschläge oder Belege für die Ersatzleistung vorzulegen 9. Der Mitveranstalter organisiert den Fassbieranstich durch den Bürgermeister und stellt das Fass mit mindestens 25 Litern Bier zur Eröffnung der Veranstaltung auf dem Havelplatz 10. Bereitstellung von Toilettenwagen mit Personal entsprechend der zu erwartenden Besucherzahl auf dem Havelplatz und dem Postplatz inkl. Zugangsmöglichkeit für behinderte Besucher (nur auf dem Havelplatz erforderlich). - Öffnungszeiten der Toilettenwagen jeweils eine Stunde vor Veranstaltungsbeginn bis eine Stunde nach Veranstaltungsende - Künstler und Mitarbeiter der Stadt Hennigsdorf können die Toilette mit entsprechender Ausweisung oder Bändchen am Handgelenk kostenlos nutzen - Fäkalien werden ordnungsgemäß durch den Mitveranstalter entsorgt 11. Durch den Mitveranstalter erfolgt eigenständig und sobald Bedarf besteht eine fortlaufende Müllentsorgung in die zur Verfügung gestellten Müllpressen während der Veranstaltung und nach Veranstaltungsende an jedem Veranstaltungstag. 12. Der Mitveranstalter hat dafür sorge zutragen, dass alle Wasser-, Abwasser-, Strom- und sonstige Leitungen, die aus den Aufbauten der Veranstaltung resultieren und die nicht entlang von Kanten oder in nicht zugänglichen Bereichen verlegt sind, in Kabelbrücken verlegt sind. Die Kabelbrücken müssen durch ihre Farbgebung deutlich erkennbar sein, der auftretenden Belastung standhalten, sicher und rutschfest auf dem Boden aufliegen und nur so hoch wie nötig sein, dass die darin verlegten Leitungen hineinpassen. Kabelmatten sind im Publikumsbereich grundsätzlich nicht zulässig. Der Veranstalter behält sich vor, wenn notwendig nach vorheriger Rücksprache mit dem Mitveranstalter nachzubessern und dies dem Mitveranstalter in Rechnung zu stellen. 13. Aufstellung und Anbringung zur Veranstaltung passender Dekorationselemente, Anbringung der in der Stadt Hennigsdorf vorhandenen 9 Wimpelketten an den vorhandenen Drahtseilen in der Havelpassage Folgende Dinge sind zwingend zu beachten: SICHERHEIT Feuerwehrzufahrten und Rettungswege müssen stets freigehalten werden. Es dürfen keine Hydranten überstellt oder blockiert werden, der allgemeine Brandschutz muss gewährleistet sein. Die Festplatzordnung muss durch den Mitveranstalter stets eingehalten werden. Alle relevanten Gesetze (u.a. BbgVStättV, Bauordnung, GeWo, LImSchG, JuSchG, ASchG, Sprengstoffgesetz, Unfallverhütungsvorschriften, Hygienevorschriften, Landesrettungsdienstplanverordnung LRDPV, BbgRettG, Vorschriften bei Lasershows) sind einzuhalten. Der Mitveranstalter hat das Sicherheitskonzept der Veranstaltung, welches von der Stadt Hennigsdorf erstellt wird, zur Kenntnis zu nehmen. Der Mitveranstalter oder eine von ihm beauftragte und befähigte Person müssen an den Terminen der Sicherheitsrunde und den Übergabe- und Abnahmeterminen für das Veranstaltungsgelände teilnehmen. LAGEPLAN & STANDLISTE Alle Stände, Aufbauten und Logistikbereiche sind vom Mitveranstalter in den vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Lageplan mit dem jeweiligen Standort maßstäblich einzureichen. Zudem sind die jeweiligen Stände, deren Betreiber mit Adresse und die angebotene Ware sowie Größe und Strombedarf dem Veranstalter in der zur Verfügung gestellten Standliste mitzuteilen. Standliste und Lageplan sind dem Veranstalter spätestens bis zum 15.Juni des jeweiligen Jahres einzureichen. Sowohl die Standliste als auch der Lageplan gelten als verbindlich, wenn diese von der Stadt Hennigsdorf als Veranstalter freigegeben wurden und können danach nur in Abstimmung mit diesem geändert werden. AUF- UND ABBAU Die Koordination von Auf- und Abbauzeiten aller Schausteller, Gastronomen und Bühnen obliegt dem Mitveranstalter. Während des Auf- und Abbaus muss sichergestellt werden das Arbeitsbereiche von denen ein Gefahr für Passanten ausgehen kann durch geeignete Maßnahmen abgesperrt sind (z.B. Absperrbänder oder Absperrgitter) Der Aufbau auf dem Postplatz kann ab dem Montag vor dem Veranstaltungswochenende beginnen; in der Havelpassage ab dem Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende und auf dem Havelplatz ab Donnerstag vor dem Veranstaltungswochenende nach Ende des Wochenmarktes ab 17 Uhr. (einige aufwendige Aufbauarbeiten können nach Absprache mit dem Marktbetreiber bereits früher beginnen). Alle Aufbauarbeiten und notwendige Abnahmen müssen am 1. Veranstaltungstag (Freitag) bis spätestens 15 Uhr abgeschlossen sein, da dann die Gesamtabnahme des Veranstalters vor Eröffnung erfolgt. Hier festgestellte Mängel werden vom Veranstalter benannt und sind bis Veranstaltungsbeginn zu beseitigen. Die groben geplanten Aufbauzeiten müssen in einem Bauzeitenplan dokumentiert und dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Aufbaubeginn vorgelegt werden. Der Abbau erfolgt direkt im Anschluss an die Veranstaltung bis spätestens Montag 16 Uhr. Anschließend wird der Veranstalter die Veranstaltungsfläche auf Verschmutzungen/ liegengebliebene Gegenstände/ kaputte Anlagen etc. hin begutachten. Sollten hier Mängel vorhanden sein, die eindeutig auf den Mitveranstalter und/oder von ihm unter Vertrag stehende Schausteller/Gastronomen zurück zu führen sind, sind diese von selbigen zu beseitigen bzw. die Kosten zu übernehmen. Generell ist der Zugang zu den anliegenden Geschäften/gastronomischen Einrichtungen die auf dem Veranstaltungsgelände liegen während deren Öffnungszeiten sicher zu stellen und Anliegern bzw. Markthändlern mit Sondernutzungsrechten zu ermöglichen. Dies ist so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. ORDNUNG & SAUBERKEIT Die Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit durch alle Standbetreiber auf dem gesamten Veranstaltungsgelände hat oberste Priorität. Beschallung und Ausschank sind am Freitag und Samstag spätestens um 24:00 Uhr und Sonntag spätestens um 20:00 Uhr zu beenden. HYGIENE Im Bereich der Lebensmittelhygiene gelten europaweit Verordnungen, die einen einheitlichen Hygienestandard sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Vorgaben müssen angewendet werden. Der Mitveranstalter hat die Einhaltung zu überprüfen und sicherzustellen. SPONSORING UND WERBUNG Sponsoringverträge dürfen durch den Mitveranstalter nicht ohne Zustimmung der Stadt Hennigsdorf abgeschlossen werden. Politische Werbung und/oder politische Inhalte, auf Fahrzeugen, Ständen oder Aufbauten der an der Veranstaltung Beteiligten auf Veranstaltungsgelände während Aufbau, Abbau und Veranstaltung nicht gestattet. BEWERBUNG DER VERANSTALTUNG Sämtliche Werbemaßnahmen für die Veranstaltung erfolgen durch die Stadt Hennigsdorf. Alle Werbe- und Öffentlichkeitsmaßnahmen des Mitveranstalters sind im Vorfeld zwingend mit dem Veranstalter abzustimmen. HAFTUNG & HAFTPFLICHTVERSICHERUNG Der Mitveranstalter haftet für alle Schäden und daraus entstehende Schadensersatzansprüche, die nachweislich auf dessen Verschulden bzw. auf Verletzung der eigenen Sorgfaltspflicht zurück zu führen sind. Der Mitveranstalter stellt den Veranstalter in diesem Zusammenhang von jeglicher Haftung aus Schadensersatzansprüchen Dritter frei. Darüber hinaus muss der Mitveranstalter über eine Haftpflichtversicherung in einer für die Veranstaltung angemessenen Höhe verfügen, die im Einzelfall nachzuweisen ist KOMMUNIKATION & ERREICHBARKEIT Der Mitveranstalter oder ein von ihm festgelegter Vertreter sollte für den Veranstalter zu normalen Geschäftszeiten (9-16 Uhr) telefonisch erreichbar sein bzw. spätestens am darauffolgenden Werktag zurückrufen. Emails sollten spätestens innerhalb von 3 Werktagen beantwortet werden. WIRTSCHAFTLICHES RISIKO Der Mitveranstalter trägt das alleinige wirtschaftliche Risiko für sämtliche von ihm übernommenen Geschäftsbereiche. Eine Übernahme wirtschaftlicher Risiken durch den Veranstalter erfolgt nicht. Hiermit weisen weisen wir daraufhin, dass die Veranstaltung nur stattfinden kann, sofern zu dem Zeitpunkt keine Pandemien, Wetterphänomene und andere unvorhergesehene Ereignisse dem entgegenstehen. Im Falle einer Absage der Veranstaltung trägt der Veranstalter und der Mitveranstalter die jeweiligen bis dahin entstandenen Kosten selbst; der Mitveranstalter kann hier keine Ansprüche ggü. dem Veranstalter geltend machen. Informationen zum Interessensbekundungsverfahren: Bei Interesse senden Sie Ihre formlose Interessensbekundung schriftlich zusammen mit den geforderten Unterlagen bis zum 26.06.2026 an folgende Adresse: Stadt Hennigsdorf Rathausplatz 1 16761 Hennigsdorf Oder per E-Mail an: [email protected] Folgende Unterlagen sind im Rahmen der Interessensbekundung einzureichen: - Referenzliste, die ausschließlich vergleichbare Projekte/Veranstaltungen zur Bewirtschaftung eines Stadtfestes enthält. Dabei ist hervorzuheben, wenn es sich um kommunale Auftraggeber handelt. Die Referenzliste muss mindestens folgende Angaben enthalten: Name und Ansprechpartner des Auftraggebers (Referenzadresse), Kurzbeschreibung der erbrachten Leistung - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug - Aktuelles Polizeiliches Führungszeugnis - Kurze Unternehmensdarstellung mit Leistungsportfolio - Haftpflichtversicherung - Ansprechpartner & Kontaktdaten Auf der Grundlage der dann vorliegenden Interessensbekundungen werden wir den interessierten Bewerbern, die die erforderliche Eignung besitzen und alle geforderten Unterlagen eingereicht haben, deren konzeptionelle Vorstellungen einfordern und ggf. zu einer Präsentation dieser einladen. Im Anschluss daran erfolgt die Entscheidung für einen der Bewerber. Beim vorliegenden Interessensbekundungsverfahren handelt es sich nicht um ein formelles Vergabeverfahren, Kosten, die durch die Beteiligung entstehen werden nicht erstattet. Die allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz werden gewahrt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 10. August 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist European Investment Bank.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.