Gemeinde VolkenschwandMainburg
Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Verwaltungsgemeinschaft Mainburg Gemeinde Volkenschwand | Landkreis Kelheim Amtliche Bekanntmachung Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Volkenschwand, Poststraße 2a, 84048 Mainburg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 21.09.2028 endet. Interessenten an ei...
Energielieferung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
- Ausschreibungstyp:
- Ausschreibung
- Auftraggeber:
- Gemeinde Volkenschwand
- Veröffentlicht:
- 30. August 2026
- Frist:
- Nicht angegeben
- Thema:
- Energielieferung
Ausschreibungsbeschreibung
Vollständige Beschreibung anzeigenBeschreibung einklappen
Verwaltungsgemeinschaft Mainburg Gemeinde Volkenschwand | Landkreis Kelheim Amtliche Bekanntmachung Ausschreibung der Stromkonzession gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Volkenschwand, Poststraße 2a, 84048 Mainburg, macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 21.09.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 11. Dezember 2026 bei der Gemeinde Volkenschwand Poststraße 2a 84048 Mainburg einzureichen. Die Daten nach § 46 EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Volkenschwand angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Mainburg, den 27.08.2026 GEMEINDE VOLKENSCHWAND Franz Högl 1. Bürgermeister
Weiterführende Details
Mit dem kostenlosen Zugang stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Alle Vergabedetails
Auftraggeber, Lose, Beteiligte, Orte, Unterlagen und Verfahrensdaten sind bereits erfasst. Öffnen Sie einen Bereich, um die vollständigen Angaben im Workspace zu sehen.
4 Datenbereiche verfügbar
30 Tage kostenlos · keine Kreditkarte · jederzeit kündbar
Ähnliche Bekanntmachungen
8Bekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde HerrngiersdorfLangquaidGemeinde Herrngiersdorf Die Gemeinde Herrngiersdorf, Marktplatz 24, 84085 Langquaid macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 25.11.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Herrngiersdorf, Kämmerei, Marktplatz 24, 84085 Langquaid angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen.Bekanntmachung gemäß §46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde ÜberseeReguläres Verfahren: Die Gemeinde Übersee macht gemäß §46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Konzessionsvertrag zum 23.04.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis drei Monate nach Erscheinungsdatum abzugeben. Die Daten nach §46 EnWG können, mit Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung, während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Übersee, Kirchweg 1, 83236 Übersee angefragt werden.Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 EnWG - Stromkonzessionsvertrag
Gemeinde RundingRundingGemeinde Runding Bekanntmachung gem. § 46 Abs. 3 EnWG: Die Gemeinde Runding, Dorfplatz 9, 93486 Runding macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag, zum 29.09.2028 endet. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung bis zum 07.12.2026 abzugeben. Die Daten nach § 46 a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Runding, Dorfplatz 9, 93486 Runding angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnenBekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald)Bekanntmachung über das Auslaufen des Stromkonzessionsvertrages der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, gibt nach § 46 Abs. 3 Satz 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) hiermit bekannt, dass der Stromkonzessionsvertrag für das Gemeindegebiet Eisenbach (Hochschwarzwald) zwischen der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) und der naturenergie netze GmbH (Rechtsnachfolgerin der Energiedienst Netze GmbH) zum 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald) beabsichtigt, den neuen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abzuschließen. Interessenten an einem Neuabschluss werden gebeten, ihre schriftliche Bewerbung innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), abzugeben. Maßgebend für die Wahrung der vorstehenden Frist ist der rechtzeitige Bewerbungseingang bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald). Verspätete Interessensbekundungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten bei der Gemeinde Eisenbach (Hochschwarzwald), Bei der Kirche 1, 79871 Eisenbach (Hochschwarzwald), angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Eisenbach, den 20.08.2026 Karlheinz Rontke BürgermeisterBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Konzessionsvertrag (Strom)
Gemeinde LangenbachLangenbachBekanntmachung gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Langenbach, Landkreis Freising, Freistaat Bayern, macht gemäß § 46 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) bekannt, dass der mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG geschlossene Konzessionsvertrag über die Bereitstellung des Netzes sowie die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zur Versorgung mit elektrischer Energie für die Ortsteile Oberhummel, Niederhummel, Windham und Asenkofen sowie für das Gewerbegebiet an der FS 13 zum 30.09.2028 endet. Unternehmen, die am Abschluss eines neuen Stromkonzessionsvertrages für das genannte Versorgungsgebiet interessiert sind, werden gebeten, ihre Bewerbung innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, beziehungsweise unter [email protected] einzureichen. Die der Gemeinde Langenbach vom bisherigen Konzessionsnehmer gemäß § 46a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) übermittelten Informationen zur technischen und wirtschaftlichen Situation des Netzes, die für die Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Neuabschluss des Stromkonzessionsvertrages relevant sind, können schriftlich oder per E-Mail bei der Gemeinde Langenbach, Bahnhofstraße 6, 85416 Langenbach, beziehungsweise unter [email protected] angefordert werden. Voraussetzung für die Herausgabe dieser Daten ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitserklärung. Walter Schmidt Erster BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde NeuweilerNeuweilerBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Neuweiler gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Neuweiler, Landkreis Calw, Baden-Württemberg, mit rd. 3.134 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Neuweiler am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Neuweiler beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Neuweiler Marktstr. 7 75389 Neuweiler zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessensbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Neuweiler auf Aufforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Neuweiler, 18.08.2026 Buchwald BürgermeisterBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Pfronstetten gemäß § 46 Abs. 3 EnWG
Gemeinde PfronstettenBekanntmachung über das Auslaufen der Stromkonzession in der Gemeinde Pfronstetten gemäß § 46 Abs. 3 EnWG Die Gemeinde Pfronstetten, Landkreis Reutlingen, Baden-Württemberg, mit rd. 1.548 Einwohnern macht gemäß § 46 Abs. 3 EnWG bekannt, dass der bestehende Wegenutzungsvertrag mit der EnBW Regional AG bzw. deren Rechtsnachfolgerin Netze BW GmbH für das Stromverteilnetz der allgemeinen Versorgung (Stromkonzessionsvertrag) in Pfronstetten am 31.12.2028 endet. Die Gemeinde Pfronstetten beabsichtigt, einen neuen Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur allgemeinen Versorgung mit Strom in der Gemeinde mit einer Laufzeit von maximal 20 Jahren abzuschließen. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Kalendermonaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Bundesanzeiger schriftlich bei der Gemeinde Pfronstetten. Hauptstraße 25 72539 Pfronstetten zu bekunden. Nach dem genannten Termin eingehende Interessenbekundungen werden nicht mehr im weiteren Verfahren berücksichtigt. Weitere Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Stromversorgungsnetzes, die für eine Bewertung des Netzes erforderlich sind, stellt die verfahrensleitende Stelle der Gemeinde Pfronstetten auf Anforderung in Text- oder Schriftform zur Verfügung. Die vom derzeitigen Netzbetreiber überlassenen kalkulatorischen Daten können ebenfalls bei der vorgenannten verfahrensleitenden Stelle gegen Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung angefordert werden. Die im Rahmen des Konzessionsverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen dürfen ausschließlich zum Zwecke einer Bewerbung um den Abschluss des Stromkonzessionsvertrages verwendet werden. Pfronstetten, 30.07.2026 Nicole Frasch 1. BürgermeisterstellvertreterinBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Kommune Mittelneufnach – Konzessionsvertrag (Strom)
Gemeinde MittelneufnachMittelneufnachBekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG der Kommune Mittelneufnach - Konzessionsvertrag (Strom) Die Gemeinde Mittelneufnach Alpenstraße 10, 86868 Mittelneufnach, Landkreis Augsburg, Bayern, macht bekannt, dass der bestehende Stromkonzessionsvertrag am 09.08.2029 endet. Interessierte Unternehmen werden gebeten, ihr Interesse an der Konzession innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich bei der Gemeinde Mittelneufnach über die Verwaltungsgemeinschaft Stauden, Rathausstraße 58, 86863 Langenneufnach, Landkreis Augsburg zu bekunden. Verspätete Mittelungen können für das weitere Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden. Die Daten nach § 46a EnWG können während der üblichen Bürozeiten in der Verwaltungsgemeinschaft Stauden angefragt werden. Vor Herausgabe der Daten ist eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen. Mittelneufnach, 06.08.2026 Gemeinde Mittelneufnach Bürgermeisterin Thümmel
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf Auftrag One. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Volkenschwand.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf Auftrag One werden diese Punkte priorisiert dargestellt.